Protocol of the Session on February 3, 2010

dazu: Bildungs- und Betreuungsangebote gleichbehandeln – Wahlfreiheit durch Gutscheine abschaffen Antrag der Fraktion der FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4236 –

Beitragsfreiheit für Zweijährige in Kindertages- stätten Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4209 –

Ich erteile nun Frau Abgeordneter Brigitte Hayn für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ab August dieses Jahres tritt der Rechtsanspruch für Zweijährige auf einen Kindergartenplatz in Kraft.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Das heißt, das Land übernimmt auch für diese Kinder die Elternbeiträge. Besuchen Zweijährige hingegen eine Krippe, müssen die Eltern weiterhin bezahlen. An dieser Schieflage wurde nicht gerüttelt, bis die CDU-Fraktion ihren Antrag zur Gleichbehandlung von Kindergarten- und Krippenkindern

(Ramsauer, SPD: Jetzt aber! – Heiterkeit bei der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

im Dezember der Öffentlichkeit vorstellte.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Da kann man ja fast Helau rufen!)

Meine Damen und Herren, unsere Kommunen haben zum Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige große Anstrengungen unternommen, um ihr Angebot sowohl an Plätzen in sogenannten kleinen altersgemischten oder geöffneten Kindergartengruppen als auch in Krippen deutlich aufzustocken.

Bekanntlich ist gerade beim Krippenangebot der Nachholbedarf in den westlichen Bundesländern besonders hoch. Die Eltern sollten aber in die Lage versetzt werden, aus pädagogischen Gründen frei zu entscheiden, ob Kindergarten oder Krippe die für ihr Kind am besten geeignete Betreuungsform ist.

Tritt nun die Beitragsfreiheit für Zweijährige, wie von der Landesregierung geplant, in Kraft, werden Eltern ihre Kinder aus nachvollziehbaren Gründen ab dem zweiten Lebensjahr nicht mehr in die kostenpflichtige Krippe schicken, sondern im beitragsfreien Kindergarten anmelden. Dies führt zu überfüllten Kindergärten und zu leeren Kinderkrippen. Die Planungen der Kommunen werden Makulatur, und die Eltern haben keine wirkliche Wahlfreiheit bei der Entscheidung, welche Betreuungsform für ihr Kind die beste ist. Verständlicherweise sind Träger und Personal von Krippen entsprechend beunruhigt.

Daher hat die CDU ihren Gesetzentwurf eingebracht, auch die Eltern zu entlasten, die ihre Kinder in der Krippe betreuen lassen wollen.

(Beifall der Abg. Frau Dickes, CDU)

Es ist klar, für Krippenkinder ist ein höherer Betreuungsaufwand erforderlich. Damit ergibt sich ein höherer Personalbedarf und natürlich höhere Beiträge.

Mit Blick auf den desolaten Landeshaushalt fordert die CDU nicht die komplette Beitragsbefreiung, sondern die Übernahme der Beiträge in Höhe der Summen, die für einen Besuch im Kindergarten anfallen. Hier werden Eltern deutlich entlastet.

(Beifall bei der CDU)

Auf diese Weise wird nach Auffassung der CDU-Fraktion keine Betreuungsform bevorzugt oder benachteiligt. Auf die Problematik haben wir übrigens bereits in den Haushaltsberatungen 2008 ohne Reaktion der Landesregierung und der SPD-Fraktion hingewiesen.

Was bietet die SPD? Eine Mogelpackung, meine Damen und Herren. Die Lösung, die heute präsentiert wird, ist mit heißer Nadel gestrickt, um dem schlüssigen Gesetzentwurf der CDU

(Heiterkeit des Abg. Fuhr, SPD)

schnell etwas entgegensetzen zu können.

(Beifall bei der CDU – Fuhr, SPD: Heiterkeit bei der SPD!)

Was bisher als pädagogisch wertvolle Alternative zum Kindergarten gepriesen wurde, mutiert in Ihrem Antrag zu einem Notnagel.

(Beifall bei der CDU)

Es wird unterstellt, dass Eltern zunächst einmal auf alle Fälle ihre zweijährigen Kinder in einem Kindergarten unterbringen wollen. Die Kinderkrippe ist dann die Ausweichlösung, wenn die Kindergärten ausgebucht sind.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Das ist das Problem mit dem verstehenden Lesen!)

In dem Fall springt das Land ein und erstattet die Kosten für den Krippenplatz in Höhe des Beitrags für einen Ganztagsplatz in einem Kindergarten. Die Differenz wird – wen wundert es noch – den Kommunen als neue finanzielle Last aufgebürdet.

Zurück zur Notlösung. Wo bleiben eigentlich die Eltern, die sich bewusst für die Betreuung ihres Kindes in der Krippe entschieden haben?

(Heiterkeit bei der SPD)

Was geschieht mit den Eltern, die ihre zweijährigen Kinder aus der Krippe nehmen und in einem Kindergarten unterbringen möchten, dort aber keinen Platz bekommen? Wie sehen die Kinderkrippen der Zukunft aus, wenn es künftig dort nur noch vereinzelt Zweijährige, ansonsten nur wesentlich jüngere Kleinstkinder gibt? Wie wird der Bildungsanspruch erfüllt? Auf all diese Fragen gibt Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, keine Antwort, im Gegenteil.

Dreist ist der Versuch, die soeben dargestellte Notlösung in einem Satz mit doppelter Verneinung zu verbrämen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Diese Entlastung“ – die jetzt in Kraft tritt – „beträfe jedoch nicht jene Eltern,

deren zweijährige Kinder deshalb eine Kinderkrippe besuchen, weil ihnen ein Kindergartenplatz nicht angeboten werden kann.“

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Ist das so schwierig zu verstehen? Wir machen es das nächste Mal einfacher für Sie!)

Ein paar Zeilen später wird suggeriert, dass Ihr Vorschlag des Ausgleichsbeitrags – ich zitiere noch einmal – „eine gleiche finanzielle Förderung von Eltern zweijähriger Kinder unabhängig von der Form der Betreuungseinrichtung, die diese besuchen, ermöglicht.“

Auf dem Kita-Server Rheinland-Pfalz findet man eine Verlautbarung der Ministerin mit dem Titel: Land garantiert auch beitragsfreie Krippenplätze für Zweijährige. – Der erste Satz lautet: Das Land Rheinland-Pfalz garantiert allen zweijährigen Kindern einen beitragsfreien Krippenplatz. –

Meine Damen und Herren, das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit. So geht man mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nicht um.

(Beifall bei der CDU)

Aber mit Blick auf andere Vorgänge in diesem Land wundert einen das auch nicht mehr.

Alles Weitere in der nächsten Runde.

Danke schön.

(Beifall der CDU – Fuhr, SPD: Was? Gibt es eine zweite Runde?)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Raab für die SPDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich beginnen mit einem ganz herzlichen Dankeschön an alle Gesprächspartner in den Kommunen, in den Landkreisen, in den Städten, an die Gesprächspartner aufseiten der Landesregierung, Frau Ministerin Ahnen, dass sie es ermöglicht haben, sich durch Gespräche in den letzten Monaten intensiv für den Ausbau in den Kindertagesstätten, für den Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige, sei es in den Kindergärten, sei es in den Kindertagesstätten oder in den Krippen einzusetzen, damit Rheinland-Pfalz weiterhin Spitzenreiter bei der Betreuung der unter Dreijährigen und der Drei- bis Sechsjährigen bleibt.

(Beifall bei der SPD)

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, diesen Dank vermitteln einem auch Erzieherinnen und Erzieher, Eltern, Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister; denn es ist ein ganz großer Beitrag geleistet worden.

Gestatten Sie mir, dass ich einen Punkt erwähne. Durch gemeinsame Anstrengungen ist es gelungen, die Kapazitäten ganz enorm auszuweiten, damit alle zweijährigen Kinder ihren ab dem 1. August 2010 geltenden Rechtsanspruch wahrnehmen können.

Rheinland-Pfalz hat hier einen Spitzenplatz unter den westlichen Flächenländern. Wir sind besonders schnell bei dem Ausbau. Bereits 21 % aller unter Dreijährigen hatten im letzten Jahr einen Platz. Eineinhalb Jahre vor Inkrafttreten des Rechtsanspruches konnten wir bereits 40 % der Altersgruppe in diesen Formen betreuen.

Da ist auch ein herzliches Dankeschön an das Konjunkturpaket II zu richten; denn es hat zum Kapazitätsausbau enorm beigetragen. Wenn es um Kinder in Rheinland-Pfalz geht, dann hat das Land Rheinland-Pfalz wieder einmal eine Schippe obendrauf gelegt. Das ist gut so.

Montag dieser Woche hatten wir in Cochem-Zell mit einigen Kommunalpolitikern, mit Landrat und Mandatsträgern die Gelegenheit, Kindertagesstätten zu besuchen, wo wir uns davon überzeugen konnten, wie weit der Ausbaustand gediehen ist und wie gut die Mittel von Bund und Land von dem Landesprogramm „Arbeitsplätze sichern, Unternehmen unterstützen, nachhaltig investieren“ da eingesetzt worden sind, wo es bei den Kindern, wo es bei den Kindertagesstätten und wo es bei dem Ausbau der U-3-Betreuung ankommt.

Eine Leiterin der Kindertagesstätte berichtete uns strahlend, wie viel besser das Arbeiten ist und wie gut diese Arbeiten vor Ort angenommen werden.

In den Städten war der Bedarf seit jeher groß, aber auch in den ländlichen Regionen hat sich der Bedarf durch die vermehrte Berufstätigkeit der Eltern entwickelt. Was früher undenkbar war, ist heute innerhalb von kürzester Zeit ein Stückchen Selbstverständlichkeit geworden.