Protocol of the Session on February 3, 2010

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 21. Januar und der Rechtsausschuss in seiner 35. Sitzung am 28. Januar 2010 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Beilstein.

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Noss. Wir haben eine Grundredezeit von jeweils fünf Minuten.

(Schweitzer, SPD: Der Kollege Noss redet immer länger!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die im zur Abstimmung stehenden Staatsvertrag enthaltenen Bestimmungen werden eine große Verbesserung sowie mehr zeitliche und kostenmäßige Effektivität im Bereich der IT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern mit sich bringen.

Der Staatsvertrag gibt die richtigen Antworten auf bestehende Fragen und Herausforderungen. Das Funktionieren von Verwaltungshandeln und die Abläufe von Regierungshandeln sind in einem hohen Maße von Medienkompetenz sowie einer guten IT-Ausstattung abhängig, die standardisiert miteinander Anwendung finden müssen.

Die rechtliche Grundlage des im März 2009 von der Föderalismuskommission II beschlossenen Entwurfs des Staatsvertrages bildet die Einfügung des Artikels 91 c ins Grundgesetz. Hierdurch werden Bund und Länder befugt, bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgaben benötigten Informationstechnologien zusammenzuarbeiten. In Zeiten, in denen die mediale Kompetenz und die IT-Leistungsfähigkeit immer größere Bedeutung gewinnen, ist das meiner Meinung nach ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall der SPD)

Von besonderer Bedeutung dürfte dabei die Schaffung der neuen Gremienstruktur sein. Durch Errichtung des IT-Planungsrats wird die gesamte Kompetenz in diesem Bereich, die bis jetzt auf mehrere Ausschüsse verteilt war, zusammengefasst. Hierdurch wird es möglich sein, wesentlich schneller und effektiver die erforderlichen Beschlüsse zu fassen sowie zeitnah und angemessen auf Situationen reagieren zu können.

Die Aufgaben des IT-Planungsrats sind unter anderem die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnologie, deren Koordination, die fachübergreifenden IT-Standards zu beschließen, Fragen und Projekte des E-Governments zu steuern sowie die Koordination und gemeinsame Festlegung für das IT-Verbindungsnetz.

Im Planungsrat sitzen Vertreter von Bund und Ländern. Der Vorsitz wechselt dabei jährlich zwischen Bund und Ländern ab. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Interessen der Kommunen sowie des Datenschutzes bei Entscheidungen entsprechend berücksichtigt werden können.

(Beifall der SPD)

Die bisherigen, sich mit dieser Sache beschäftigten Gremien in Bund und Ländern werden aufgelöst.

(Schweitzer, SPD: Schade!)

Diese Gremien konnten in der Vergangenheit lediglich Empfehlungen geben, der IT-Planungsrat ist auch in der Lage, verbindliche Festlegungen zu treffen,

(Schweitzer, SPD: So ist es!)

was die technische Umsetzung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen sicherlich wesentlich vereinfachen dürfte.

(Beifall der SPD)

Wir befürworten das Mehr an Gemeinsamkeit und das Mehr an Verbindlichkeit. Die neuen Festlegungen werden die IT-Organisation und die IT-Technologie wesentlich verbessern. Wir sehen darin einen notwendigen Schritt zur Anpassung an die Herausforderungen der Zeit.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat nun Herr Kollege Seekatz für die CDUFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates. Herr Kollege Noss hat schon einige Ausführungen dazu gemacht, gestatten Sie mir aber trotzdem noch einige Anmerkungen.

Die Föderalismuskommission II hat in ihrer abschließenden Sitzung am 5. März 2009 ein neues System der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnik beschlossen. Wichtige Eckpfeiler dieses Beschlusses wurden seitdem umgesetzt. Mit dem Staatsvertrag wird diese Entwicklung nunmehr abgeschlossen. Das vorliegende, aus zwei Paragrafen bestehende Gesetz ist notwendig, um den Staatsvertrag in rheinland-pfälzisches Recht umzusetzen, das am 1. April dieses Jahres in Kraft tritt.

Wesentliches Ziel des Staatsvertrages ist eine verbesserte IT-Zusammenarbeit durch die Schaffung eines neuen Steuerungsgremiums im Bereich der BundLänder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik. Der neue IT-Planungsrat löst zwei Vorgängergremien ab und koordiniert einerseits die Errichtung und den Betrieb eines Verbindungsnetzes zwischen Bund und Ländern, andererseits gestaltet er neue IT-Standards aus und legt neue IT-Sicherheitsanforderungen fest.

Der Staatsvertrag regelt daher die formellen Voraussetzungen wie Konstituierung und Beschlussfassung des Rates durch Mehrheitsentscheidung mit Bindungswirkung für alle Vertragsparteien, was eine einfachere und schnellere Entscheidungsfindung begünstigt. Außerdem werden die Aufgaben des IT-Planungsrates umschrieben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, die Beschlussfassung über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Sicherheitsstandards und die Festlegung von IT-Sicherheitsstandards zur Verringerung von technischen Reibungsverlusten beim Datenausgleich zwischen Behörden über die Ländergrenzen hinweg. Die Durchführung von E-Government-Projekten, die dem ITPlanungsrat zugewiesen werden, ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe.

Wie bereits Bundesinnenminister Thomas de Maizière feststellte, war die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern bisher durch freiwillige Formen der Zusammenarbeit geprägt. Entscheidungen wurden dadurch zuweilen erschwert, und die Geschwindigkeit der Entscheidungsprozesse konnte dem Tempo der technischen Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnik oft nicht folgen. Die Steuerung der Informationstechnik in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern musste daher verbindlicher und schneller werden. Der vorliegende Vertrag konkretisiert diese Grundlage. Er bringt Bund, Länder und Kommunen in einem gemeinsamen Steuerungsgremium, dem Planungsrat, an einen Tisch. Die Informationstechnik bekommt somit eine einheitliche Stimme und damit auch deutlich mehr Gewicht in der politischen und auch in der fachlichen Diskussion.

Der Vertrag konkretisiert die Grundgedanken, die gegenwärtig noch bestehenden IT-Gremien und Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen, effektiver auszugestalten und somit den Bedürfnissen des schnelleren technischen Fortschritts anzupassen. Themen wie „Bürokratieabbau“ durch Etablierung elektronischer Verfahren und das Suchen nach Lösungen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit betreffen Bund, Länder und natürlich auch die Kommunen in gleichem Maße und werden daher im IT-Planungsrat zu behandeln sein.

Der Vertrag erleichtert durch die Einrichtung dieses Planungsrates die Erarbeitung vieler gemeinsamer Lösungen. Dies alles sind die positiven Auswirkungen. Die CDU-Fraktion wird daher diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat nun Herr Kollege Auler für die FDPFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem daraus resultierenden Staatsvertrag wird ein neues System in der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnologie geschaffen. Mit dem ITPlanungsrat wurde ein neues Steuerungsinstrument etabliert, welches mehrere andere Gremien ablöst. Dadurch entsteht eine Vereinfachung, was natürlich auch mehr Effizienz und Effektivität zur Folge hat. Das ist genau das, was wir wollen.

Wichtig ist uns von der FDP-Fraktion, dass auch ein Kündigungsrecht vorgesehen ist; denn es könnte sein, dass es nicht so klappt, wie man es sich vorher vorgestellt hat. Daher ist es wichtig, dass man in einem solchen Fall in einem angemessenen Zeitraum notfalls wieder aussteigen könnte, was ich allerdings nicht hoffen möchte.

Die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Das Wort hat nun Herr Innenminister Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag ist sehr weitreichend. Ich denke, damit wird zum ersten Mal eine Vorgabe der Föderalismuskommission II in einem Staatsvertrag geregelt. Artikel 91 c Grundgesetz gibt die Grundlage dazu.

Des Weiteren geht es um behörden- und körperschaftsübergreifende Projekte der Informationstechnologie und damit um eine Regelungskompetenz, die wir bisher so nicht hatten. Es geht um eine Situation, die bisher dadurch geprägt war, dass sich eine Staatssekretärskonferenz und eine Fachkonferenz mit der Frage einer einheitlichen Informationstechnologie in Bund und Ländern und mit Blick auf Europa zu beschäftigen hatte.

Ich selbst habe als Staatssekretär schon einmal in diesem Gremium mitgearbeitet und weiß, wie schwierig es ist, eine Leitungsstruktur auf Bund-Länder-Ebene zu schaffen. Ich begrüße ausdrücklich die Rolle, die Rheinland-Pfalz durch die Personen, die daran teilgenommen haben, dabei gespielt hat. Ich freue mich, dass wir ein maßgeblicher Motor waren, um eine Veränderung herbeizuführen. Es war unsere Intention, weg von einer Zersplitterung der IT-Landschaft und hin zu einem ein

heitlichen Vorgehen und damit zu einer einheitlichen Landschaft zu kommen, die im Wettbewerb bestehen kann und sich nicht in viele einzelne Segmente zersplittert. Ich denke, Rheinland-Pfalz hat dabei eine wichtige Rolle gespielt; denn wir haben im Jahr 2008 eine Auszeichnung für unsere Konzeption erhalten, die wir über unsere Informationstechnologie und unsere IT-Landschaft aufgestellt haben. Unsere Einsparungsergebnisse und die Leistung des Landesbetriebes Daten und Information können sich sehen lassen, und ich bin auch der Meinung, dass die Verträge, die wir in einer schwierigen Situation zum gemeinsamen digitalen Netzaufbau unterschrieben haben, zeigen, dass Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg ist und gut mitgewirkt hat.

Deswegen bin ich der Meinung, wir müssen diesen Staatsvertrag trotz des Kündigungsrechts zunächst einmal mit Leben erfüllen. Er muss jetzt funktionieren; ansonsten wird es den Bund, die Länder und die Gemeinden sehr viel Geld kosten. Daher bedanke ich mich ausdrücklich für die Beratungen in den Ausschüssen und für die Zustimmung heute. Die Landesregierung wird dies mit Sicherheit auch weiterhin mit Elan und Sachverstand begleiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4082 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieses Gesetz in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich rufe nun die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Kinder- tagesstättengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4126 – Erste Beratung

dazu: Bildungs- und Betreuungsangebote gleichbehandeln – Wahlfreiheit durch Gutscheine abschaffen Antrag der Fraktion der FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4236 –