Protocol of the Session on December 9, 2009

Okay. Danke.

Dann darf ich als weitere Gäste Mitglieder des Landfrauenvereins Wackernheim begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Änderungsantrag – Drucksache 15/4067 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3026 –. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 4 der Tagesordnung. Wer der Beschlussempfehlung – Drucksache 15/4063 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3481 – unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4084 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/4088 –.

Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksachen 15/3953/4047 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 15/4064 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4090 –

Einstieg in eine vollständige Lernmittelfreiheit an rheinland-pfälzischen Schulen Antrag der Fraktion der FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4089 –

Lernmittelausleihe flexibel gestalten Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 15/4093 –

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Kollegin Morsblech das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 11. November 2009 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 19. November 2009 und der Rechtsausschuss in seiner 34. Sitzung am 3. Dezember 2009 beraten.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. –

Nunmehr liegen heute ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und zwei Entschließungsanträge dem Hause vor. Es gibt dazu keine Beschlussempfehlung, weil diese noch nicht in den Gremien beraten wurden.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Vielen Dank.

Ich erteile Frau Kollegin Brück das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt bei der finanziellen Entlastung von Eltern in Rheinland-Pfalz.

Mit dem von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Lernmittelfreiheit untermauern wir – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern – den Grundsatz von Chancengleichheit in der Bildung in Rheinland-Pfalz. Für uns Sozialdemokraten ist klar, der Zugang zu Bildung muss für alle Kinder gleichermaßen offenstehen. Das darf keine Frage des Geldes sein.

(Beifall bei der SPD)

Diese Chancengleichheit ist in Rheinland-Pfalz keine leere Worthülse. Wir haben von der Kindertagesstätte bis zur Uni bereits viel dafür getan. Wir sind das erste Land mit einer beitragsfreien Kindertagesstätte. Wir haben 504 kostenlose Ganztagsschulen, und der weitere Ausbau wird folgen. Es gibt bei uns das gebührenfreie Erststudium. Wir haben den Sozialfonds für Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten und vieles andere mehr.

Natürlich sind wir immer weiter bestrebt, unsere gute Position auszubauen und Eltern von hohen Kosten zu entlasten.

Es ist unbestreitbar, dass zu jedem Schuljahresbeginn auf Familien Kosten für Bücher und Schulmittelbedarf zukommen. Diese Belastung haben und werden wir so gering wie möglich halten.

Jetzt kommt mit der heutigen Schulgesetzänderung, die die Lernmittelfreiheit neu regelt, ein weiterer Baustein der Entlastung hinzu. Wir werden ab dem kommenden Schuljahr die Unterstützung der Eltern auch bei der Anschaffung von Schulbüchern massiv ausweiten. Aber dabei ist es keineswegs so, dass ein Unterstützungssystem jetzt erst eingeführt wird. Es gab es bereits in Form der Schulbuchgutscheine.

Bereits bisher haben rund 120.000 Schülerinnen und Schüler von diesen Schulbuchgutscheinen profitiert, wobei erst vor zwei Jahren der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde, indem wir die im Haushalt veranschlagten Mittel um 50% auf über 13 Millionen Euro erhöht haben.

Weiteren rund 20.000 Kindern in Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr wurden die Schulbücher bereits heute schon kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Basis wird jetzt durch das Schulbuchausleihsystem verbreitert werden.

(Beifall bei der SPD)

Eltern wird die Möglichkeit gegeben, die Schulbücher für ihre Kinder gegen eine Leihgebühr von maximal einem Drittel des Kaufpreises auszuleihen.

Dabei sind uns folgende Grundsätze wichtig:

1. Niemand darf schlechter gestellt werden als bisher. Im Gegenteil. Wir sorgen für eine Verbesserung.

(Beifall bei der SPD)

Das heißt, alle Schülerinnen und Schüler, die bereits heute Lernmittelgutscheine erhalten haben oder im Berufsvorbereitungsjahr einer Berufsschule oder bei Förderschulen die Schulbücher kostenfrei ausleihen konnten, können künftig Schulbücher, Arbeitshefte, Atlanten usw. kostenfrei ausleihen.

Das betrifft rund 25 % aller Schülerinnen und Schüler. Das ist bei Weitem mehr als der Anteil von Arbeitslosengeld-II- oder Sozialhilfebeziehern, der nur rund 11 % beträgt.

(Beifall der SPD)

Zweiter Punkt: Weitere Bildungsgänge im berufsbildenden Bereich müssen mit einbezogen werden. Das ist uns wichtig. Bisher haben nur Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr von Lernmittelfreiheit profitiert. Mit der Gesetzesänderung kommen zum ersten Mal auch Schülerinnen und Schüler, die die Berufsoberschule oder die Höhere Berufsfachschule, also Vollzeitwahlschulformen, so heißt das, in der berufsbildenden Schule besuchen, in den Genuss der Lernmittelfreiheit.

Dritter Punkt, der uns wichtig ist: Den Schulen darf kein weiterer zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Abwicklung entstehen.

(Beifall der SPD)

Das heißt für uns, die verwaltungsmäßige Abwicklung des neuen Systems erfolgt durch die Schulträger, die die zusätzlichen Kosten im Rahmen der Konnexität erstattet bekommen. Das neue System ist also ganz einfach. Ich möchte es noch einmal zur Deutlichkeit in zwei Sätzen klar skizzieren.

Alle Schülerinnen und Schüler, die heute schon Anspruch auf Lernmittelgutscheine haben oder heute schon kostenlos Bücher von der Schule gestellt bekommen, werden auch im neuen System ihre Bücher kostenfrei erhalten.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen – egal, ob sie öffentlich oder privat sind –, in Vollzeitschulformen in der berufsbildenden Schule und im beruflichen Gymnasium werden ihre Bücher gegen Gebühr ausleihen können. Die Teilnahme ist freigestellt. Aufgrund des hohen Interesses von Eltern an Lernmittelfreiheit wird eine hohe Beteiligung erwartet.

Diese grundlegende Umstellung der Systematik bedeutet eine enorme finanzielle Kraftanstrengung. Bisher haben wir 13 Millionen Euro im Jahr für die Schulbuchgutscheine veranschlagt. Ich habe es gesagt. Jetzt sind zur Erstanschaffung der auszuleihenden Bücher mehr als 21,5 Millionen Euro erforderlich.