Protocol of the Session on December 9, 2009

Diese grundlegende Umstellung der Systematik bedeutet eine enorme finanzielle Kraftanstrengung. Bisher haben wir 13 Millionen Euro im Jahr für die Schulbuchgutscheine veranschlagt. Ich habe es gesagt. Jetzt sind zur Erstanschaffung der auszuleihenden Bücher mehr als 21,5 Millionen Euro erforderlich.

Die Grundlage dafür haben wir bereits im letzten Plenum beim Nachtragshaushalt gelegt, den Sie übrigens abgelehnt haben, Kolleginnen und Kollegen der Opposition. Damit haben Sie eigentlich auch die Entlastung der Eltern von teuren Schulbuchkosten abgelehnt.

(Beifall der SPD – Schweitzer, SPD: So ist es!)

Dann dürfen wir gespannt sein, wie Sie sich heute entscheiden werden.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das ist so alt wie nur was!)

Natürlich wird vonseiten der CDU jetzt wieder der Vortrag kommen, wir hätten ihr Gesetz abgeschrieben oder wir hätten den CDU-Gesetzentwurf beschließen können.

(Zuruf des Abg. Keller, CDU)

Nun, zu dem Vorwurf des Abschreibens hat meine Kollegin Ulla Brede-Hoffmann im letzten Plenum alles gesagt. Ich verkneife mir weitere Ausführungen.

Man muss eben das Rad nicht noch einmal neu erfinden, aber man kann die Art des Fortbewegungsmittels seinen eigenen Ansprüchen und Erfordernissen anpassen.

(Beifall der SPD – Ministerpräsident Beck: Sehr richtig!)

Gerade das haben wir getan. Schulbuchausleihe gibt es in Deutschland in vielen Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen. Wir haben ein System gewählt, das rheinland-pfälzischen Ansprüchen gerecht wird. Es ist sozial gerecht, unbürokratisch, praxistauglich umsetzbar und finanziell im Landeshaushalt darstellbar.

(Beifall der SPD – Schweitzer, SPD: Das hat sie schön gesagt!)

Der Gesetzentwurf der CDU hingegen, das war wirkliches bloßes liebloses Abschreiben von Niedersachsen und dem Saarland ohne Gedanken daran, wie man dies umsetzt, ohne die einzelnen Schulen zu belasten und ohne die soziale Komponente zu beschreiben.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Sehr gut!)

Das ist der Unterschied zur SPD-Fraktion. Wir müssen für Regelungen geradestehen und können nicht nur Wunschzettel ans Christkind verteilen.

(Beifall der SPD)

Wir können nicht nur fordern, fordern, fordern, wir müssen auch sagen, wie das gehen soll. Die Masche der CDU ist es, immer mehr Ausgaben zu fordern, aber auf der anderen Seite keine Finanzierungsvorschläge zu machen und den Haushalt zu kritisieren. Verantwortliche Politik sieht anders aus.

(Beifall der SPD)

Wir, die SPD-Fraktion, müssen beide Enden zusammenbekommen: Finanzierung und Praktikabilität. Das tun wir mit dem vorgelegten Gesetz. –

Jetzt möchte ich auf den Änderungsantrag der CDUFraktion zu sprechen kommen.

(Schweitzer, SPD: Das schlechte Gewissen!)

In Ihrem Änderungsantrag stehen dagegen längst besprochene und erledigte Selbstverständlichkeiten, die keiner expliziten Gesetzesregelung bedürfen oder sogar längst in unserem Gesetzentwurf geregelt sind oder aber die Privatschulen außen vor lassen. Das wollen wir nicht. Wir möchten alle Schulen gleich behandeln.

(Beifall der SPD)

Frau Kollegin Morsblech, natürlich könnte man auch weiter gehen und fragen: Warum gibt es keine vollständige Lernmittelfreiheit, oder warum müssen Atlanten, Arbeitshefte und Ähnliches noch weiter selbst finanziert werden und können nicht ausgeliehen werden?

(Zuruf des Abg. Schweitzer, SPD)

Sie haben das ja mit Ihrer Entschließung getan. Das wäre sicher schön, aber nicht alles, was wünschenswert ist, ist leider auch finanzierbar und machbar.

An der Formulierung können Sie schon erkennen, dass wir dem FDP-Entschließungsantrag nicht werden folgen können.

Die große finanzielle Anstrengung habe ich bereits beschrieben. Deshalb haben wir im Gesetz die am weitesten machbare Befreiung von der Leihgebühr festgelegt, die uns finanziell möglich war. Niemand wird schlechtergestellt als bisher. Für alle anderen Eltern bedeutet die Regelung eine riesengroße Entlastung.

Weil wir mit dem neuen Ausleihsystem da beginnen wollen, wo die Belastung durch teure Schulbücher für die Eltern besonders groß ist, wird das Ausleihsystem ab dem kommenden Schuljahr, im Sommer 2010, mit der Sekundarstufe I, also Klassen 5 bis 10, der allgemeinbildenden Schulen starten. Das sind übrigens auch die Schülerinnen- und Schülerbereiche oder Eltern, die bisher nicht von zum Beispiel der beitragsfreien Kindertagesstätte profitiert haben.

In einem zweiten Schritt sind dann ab dem Schuljahr 2011/2012 die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, also Klassenstufen 11 bis 13, der allgemeinbildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen dran.

Ab dem Schuljahr 2012/2013 startet dann der dritte und letzte Schritt mit der Erweiterung des Ausleihsystems auf die Grundschulen.

Wir sind sehr froh, dass wir die Gesetzesänderung heute beschließen können. In den Gesprächen und in der Anhörung hat sich gezeigt, dass die Eltern auf diese Änderung warten.

Es ist gut, dass es der Landesregierung gelungen ist, die Konnexitätsverhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden schnell und zügig abzuwickeln. Das zeigt, dass auch die Kommunen ein Interesse an einer Entlastung von Familien haben.

Die Kommunen erhalten eine Pauschale pro am System beteiligter Schülerin und beteiligtem Schüler in Höhe von je 9 Euro im Anschaffungsjahr und 7,50 Euro in den beiden darauffolgenden Jahren, wobei die Annahme zugrunde liegt – das ist auch in dem Konnexitätspapier festgeschrieben –, dass die Bücher drei Jahre bzw. bei Zweijahresbänden sechs Jahre im Verleihkreislauf bleiben, bevor sie ersetzt werden.

Diese Pauschalen werden im Verlauf des Verfahrens überprüft, sodass auch den Kommunen keine Mehrbelastungen entstehen werden. Dabei ist es uns wichtig, dass das System funktioniert. Wir sind uns sicher, dass das anvisierte Geld dafür auch ausreichen wird. Sollte es eventuell unterschiedliche Kostenfolgeeinschätzungen in Zukunft geben, so werden diese sicher im Sinne der Sache aufgelöst werden können.

(Beifall der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass der Dachverband der Schulbuchverlage VdS-Bildungsmedien und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in die Ausgestaltung des Verleihverfahrens mit einbezogen wurden und weiter auch werden, um unter anderen die Aktualität der Schulbücher und Medien, aber auch die Praktikabilität des Systems zu gewährleisten.

Es ist uns besonders wichtig, dass der rheinlandpfälzische Buchhandel durch das neue System nicht in seiner Existenz bedroht wird.

(Beifall der SPD)

Hier gibt es Möglichkeiten für die Kommunen, auch die Buchhandlungen vor Ort organisatorisch mit einzubinden.

Ich komme dann zum Entschließungsantrag der CDUFraktion.

(Schweitzer, SPD: Schlechtes Gewissen!)

Ich stelle fest, dass in dem allgemeinen Teil: Der Landtag stellt fest – allgemeine Aussagen sind. Darauf möchte ich jetzt nicht mehr zurückkommen. Aber in dem Teil, in dem Sie die Landesregierung auffordern, muss ich zu dem ersten Punkt sagen: Das sind Dinge, die schon xmal besprochen sind. Wir möchten gerade nicht, dass Schulen weiter mit der Ausgestaltung des Systems an bürokratischem Aufwand belastet werden.

(Beifall der SPD)

Es hat sich auch in der Anhörung gezeigt, dass Schulen gerade das nicht wollen.

Es ist aber für uns überhaupt kein Problem, dem zweiten Punkt zuzustimmen, weil wir genau das, den Einbezug des örtlichen Buchhandels, von Anbeginn an wollten und

auch bereits Gespräche mit den entsprechenden Verbänden geführt haben, ebenso wie wir wissen, dass auch das Ministerium schon Gespräche geführt hat und an einer Umsetzung mitarbeitet.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Wenn Sie den ersten Punkt weglassen und nur den zweiten als Aufforderung in Ihre Entschließung nehmen würden, dann könnten wir dieser Entschließung zustimmen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes hinsichtlich der Lernmittelfreiheit gehen wir also den Weg der Chancengleichheit in der Bildung weiter. Deshalb ist dies heute ein guter Tag für die Bildung in RheinlandPfalz.

(Beifall der SPD)