Meine Damen und Herren, betrachten Sie doch einmal ganz ernsthaft die Geschichten mit der ISBFinanzierung.
Das, was wir am letzten Montag morgens angekündigt haben, hat sich mittags schon alles als wahr herausgestellt. Heute ist es noch mehr die Wahrheit, als wir es uns hätten vorstellen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt in zwei Runden über das Zukunftsprojekt diskutiert. Es bleiben noch zwei Runden, über andere Themen in dem Zusammenhang zu sprechen.
Der Herr Innenminister hat im Innenausschuss, in der Öffentlichkeit sowie hier im Plenum dargelegt, welche Versuche auf Bitten des Finanzministers das LKA unternommen hat, um sich Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls bewerten zu können, mit wem man es bei der Finanzierung des Nürburgrings zu tun hat.
Wir haben gestern die Behauptung aufgestellt, dass man die – so hat es der Herr Innenminister selbst formuliert – grenzwertige Befragung von POLIS, um Erkenntnisse zu
gewinnen, nicht gebraucht hätte; denn alle Ministerien und die Staatskanzlei sind eine oberste Landesbehörde. Als oberste Landesbehörde haben sie nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 ohne Einschränkung das Recht, in das Bundeszentralregister einzusehen. Sie müssen lediglich den Zweck angeben.
Herr Staatsminister, ich behaupte, gestern Abend ihre Presseerklärung vom Innenministerium, dies sei nur für hoheitliche Zwecke möglich, ist ins Blaue hinein geschrieben worden.
Bevor wir diese Behauptung aufgestellt haben, haben wir uns nicht nur den Gesetzestext angeschaut, sondern auch die dazu ergangenen Kommentierungen. Da räume ich ein, dass es kritisch gesehen wird, aber selbst der Kommentar, der es kritisch sieht, dass dieses weite Auskunftsrecht besteht, räumt ein, dass es für jeden Zweck möglich ist.
Ich habe gestern in der Pressekonferenz ausdrücklich erklärt, dass ich überhaupt nicht die Erwartung an die Landesregierung habe, dass sie bei jedem Vorgang dort nachfragt, aber bei gewichtigen sehr wohl.
Hier gab es in den Akten gewichtige Anlässe, dort hineinzuschauen. Das können Sie auch der Berichterstattung in der „RHEINPFALZ“ entnehmen, in der einer eine Vorstrafe eingeräumt hat. Man hat offensichtlich nicht hineingeschaut.
Herr Minister Bruch, Sie bringen Ihren Ministerpräsidenten in Schwierigkeiten, wenn Sie meinen, das ginge nur hoheitlich. Mir hat man berichtet, dass der Herr Ministerpräsident letzte Woche in der Pressekonferenz, in der das Zukunftsprojekt vorgestellt wurde, erklärt hat, man habe rechtstaatlich sauber, nachdem Herr Kai Richter sein Einverständnis erklärt habe, in dieses Bundeszentralregister geschaut.
Sie haben sich bei ihm dafür bedankt, dass Sie Einsicht nehmen konnten. Das kann man auch so verstehen, als ob Sie eine entsprechende Einverständniserklärung hatten. Sie haben das jetzt korrigiert, dann ist das eben so.
Nur, Herr Ministerpräsident, wenn er eine solche vorlegt, dann ist sie nicht so unbeschränkt wie die, die Sie selbst einnehmen und einsehen könnten.
Es gibt in keinem Kommentar eine Einschränkung. Ich behaupte nicht, dass das eine glückliche Regelung ist,
Das ist das, was wir hier an dieser Stelle zu bekritteln haben, dass man eben nicht hineingeschaut hat, obwohl es Dinge gab, die man hätte aufklären können.
Herr Kollege, niemand sagt, dass es rechtsstaatswidrig wäre, wenn Sie diese Vorschrift an dieser Stelle angewandt hätten. Es steht nirgendwo. Es wird kritisiert, dass sie so uferlos ist. Aber es wird nicht gesagt, dass es rechtswidrig ist hineinzuschauen.
Dann hätte die Landesregierung, weil es tatsächlich um gewichtige Dinge geht, schon hineinschauen können.
Sehen Sie, Herr Staatsminister, ich habe auch etwas zu dem Gebrauch von Vertraulichkeitsstempeln gesagt. Sie haben selbst gesagt, das Landeskriminalamt hätte seine Beurteilung in hohem Maße aus öffentlichen Quellen erstellt. Wieso sind dann diese Dinge in den Akten „vertraulich“ gestempelt, sodass ich sie hier nicht verwenden kann? Wieso?
Wenn sie aus öffentlichen Quellen erstellt worden sind, dann können sie nicht „vertraulich“ gestempelt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gerne zu dem Themenkomplex, über den wir mehrfach debattiert haben, auch heute Stellung nehmen.
Lassen Sie mich zunächst deutlich machen, dass ich unterstreiche, was Herr Kollege Hartloff hier ausgeführt hat. Es war, ist und wird es auch bleiben Politik der rheinland-pfälzischen Landesregierung, dass wir strukturpolitisch Verantwortung übernehmen und mit Anstoßprojekten, nicht mit Prestigeprojekten, dafür sorgen,
dass eine Grundphilosophie fortgeführt wird, die übrigens auch, lieber Herr Kollege Mertin, zu unserer gemeinsamen Regierungszeit gegolten hat, nämlich den Versuch zu unternehmen, in Regionen, und zwar besonders in strukturschwachen Regionen unseres Landes, Menschenströme und Finanzströme hineinzuleiten. Diese Grundidee hat immer unsere Strukturpolitik und unsere Wirtschaftsförderpolitik in Rheinland-Pfalz gelenkt und getragen. Das ist richtig, im Übrigen, wie ich Ihnen gleich belegen werde, auch erfolgreich.
Vor diesem Hintergrund ist auch darauf hinzuweisen, dass das für öffentliche Impulse und öffentliche Investitionen immer genauso gegolten hat wie für die Unterstützung privater Investitionen in solchen strukturschwachen Regionen, die wir zu einem Löwenanteil immer mit öffentlichen Bürgschaften und mit Finanzierungshilfen der Investitions- und Strukturbank gefördert haben. Dafür, also solche Aufgaben zu übernehmen, ist die Investitions- und Strukturbank gegründet worden. Das war ihre Aufgabe, und das ist ihre Aufgabe. Wenn sie diese Aufgabe wahrnimmt, dann ist da nichts zu kritisieren, sondern das ist im Sinne des Erfinders, der wir übrigens gemeinsam waren.
Meine Damen und Herren, jetzt betrachten wir doch einmal die Gesamtwirkung einer solchen Politik, die im Übrigen in fast jedem Einzelfall von der Union dieses Hauses, von der Fraktion der CDU, heftigst angegriffen und kritisiert worden ist, fast in jedem Einzelfall.
Ergebnis ist, das Land Rheinland-Pfalz steht in schwierigster wirtschafts- und finanzpolitischer Zeit, was den Arbeitsmarkt und was die Beschäftigungssituation angeht, nicht nur im Reigen der deutschen Länder an drittgünstigster Stelle, auch im Vergleich zu unseren Nachbarregionen, denen ich nur alles Gute wünsche, aber betrachten Sie sich einmal den aktuellen Vergleich beispielsweise in der Großregion Trier/Westpfalz/Saarland/ Lothringen/Luxemburg/Ostbelgien. Wenn Sie diese Regionen miteinander vergleichen, werden Sie sehen, dass die rheinland-pfälzische Situation im Reigen all dieser Nationalstaaten und Regionen die beste ist.
Wir stehen mit 5,6 % Arbeitslosigkeit um 0,4 % besser da als Luxemburg. Das sage ich nicht voller Freude oder mit irgendeinem schiefen Hintergedanken. Es ist ein Beleg dafür, dass unsere Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik richtig ist und die richtigen Wirkungen erzielt. Darauf muss es im Interesse der Menschen dieses Landes ankommen.
Meine Damen und Herren, Wenn es nach der CDUFraktion dieses Hauses und manchen öffentlichen Ratgebern ginge, auch solchen, die Artikel veröffentlichen, in denen es eine bestimmte personelle Nähe zur Union
gibt, wäre in diesem Land Rheinland-Pfalz in den letzten 15 Jahren kein Stein auf den anderen gekommen, weil Sie alles nur abgelehnt haben, weil Sie gegen alles polemisiert und versucht haben, es zu hintertreiben, meine Damen und Herren.