Protocol of the Session on November 11, 2009

(Wirz, CDU: Ja!)

Ich finde, gerecht ist anders. Im Übrigen ist das auch keine konjunkturpolitisch wirksame Maßnahme. Wenn mehr konsumiert werden soll, dann müssten wir jenen mehr Geld geben, die eine höhere Konsumquote haben,

und das sind üblicherweise jene mit geringerem Einkommen.

Herr Wansch, ähnliche Umverteilungswirkungen finden wir auf der Seite der Gegenfinanzierung. Die Koalition hat unter anderem ins Auge gefasst, Teile der Pflegeversicherung zu privatisieren, sie hat ins Auge gefasst, bei der Krankenversicherung die sogenannte kleine Kopfpauschale einzuführen. Auch das sind Maßnahmen, die die Bezieher kleiner Einkommen, relativ gesehen, stärker belasten. Das, was an Gegenfinanzierung nicht möglich ist, wird über Kreditfinanzierung zulasten zukünftiger Generationen umverteilt.

Ich könnte Ihnen das in gleichem Maße für die anderen Maßnahmen dieses sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, für die Erbschaftsteuer, für die Unternehmensteuer oder auch für die Umsatzsteuer, darlegen. Ich glaube, meine Damen und Herren, die Begründung, die immer dafür gegeben wird, warum man solche Entlastungen macht, nämlich den Leistungsträgern besondere Anreize zu vermitteln, zieht nicht.

(Billen, CDU: Sie kann aber aufgehen!)

Wer mehr verdient, ist Leistungsträger – diese Gleichung halte ich nicht nur für zynisch, sondern sie geht auch ökonomisch völlig fehl.

(Beifall bei der SPD – Billen, CDU: Wer hat denn das eingeführt?)

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Kollege Puchtler, bitte.

Herr Minister, Sie haben die Erbschaftsteuer schon angesprochen. Wie beurteilen Sie die geplanten Änderungen bei der Erbschaftsteuer?

Dass die Bundesregierung einen Vorschlag zur Reduzierung der Erbschaftsteuer vorlegt, halte ich unter einem Aspekt für besonders bedenklich. Die Erbschaftsteuer ist eine reine Landessteuer. Ich finde, es ist wohlfeil, wenn die Bundesregierung ein Entlastungsvolumen von rund 500 Millionen Euro in Aussicht stellt und den Ländern dieses Entlastungsvolumen 1 : 1 in Rechnung stellt.

(Keller, CDU: So wie ihr das mit der Grunder- werbsteuer gemacht habt! – Schweitzer, SPD: So ein Quatsch!)

Bezüglich der Erbschaftsteuer hatten sich die Länder im Jahr 2008 darauf verständigt, notwendige Reformen vorzunehmen, aber immer unter der Voraussetzung, dass man das Aufkommen von 4 Milliarden Euro nicht unterschreitet. Man hat sich auf einen Weg verständigt. Wenn man jetzt die Sätze in der Steuerklasse II absenkt,

was besonders problematisch ist – ich sage Ihnen gleich, warum –, die Lohnsumme, die garantiert werden muss, mindert und die Frist, in der diese Lohnsumme garantiert werden muss, verkürzt, dann läuft man Gefahr, gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung zu verstoßen. Das war damals genau austariert und läuft jetzt Gefahr, verloren zu gehen.

(Beifall bei der SPD – Schweitzer, SPD: So ist das!)

Wenn man etwas an der Erbschaftsteuer verändern möchte, so hätte ich mir gewünscht, dass man den guten und vernünftigen Vorschlag, den das Land BadenWürttemberg im Jahr 2008 gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz auf den Tisch gelegt hat, nämlich eine breitere Bemessungsgrundlage und damit auch geringere Steuersätze für alle vorzusehen, aufgegriffen hätte. Das wäre wachstumspolitisch und auch verteilungspolitisch zweifellos vernünftig gewesen.

(Beifall der SPD)

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Thomas Günther (CDU), Risiken durch Fehlstart der Impfung gegen die Schweinegrippe in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 15/3978 – betreffend, auf.

Herr Dr. Enders wird die Fragen vortragen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum hat die Landesregierung nicht eine ausreichende Bereitstellung des Impfstoffs gegen die Schweinegrippe zum angekündigten Impfstart für die Bevölkerung sichergestellt?

(Zuruf von der SPD: Weil das Land nicht selbst produziert! Mein Gott!)

2. Warum hat die Landesregierung nicht eine ausreichende Belieferung der Apotheken mit dem Impfstoff gegen die Schweinegrippe zum angekündigten Impfstart für die Bevölkerung sichergestellt?

3. Warum hat die Landesregierung nicht eine ausreichende Versorgung der Ärztinnen und Ärzte mit dem Impfstoff gegen die Schweinegrippe zum angekündigten Impfstart für die Bevölkerung sichergestellt?

4. Warum hat die Landesregierung nicht eine ausreichende Zahl der Impfärzte gegen die Schweinegrippe zum angekündigten Impfstart sichergestellt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Habermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat zusammen mit allen anderen Ländern im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz und in Absprache mit dem Bund durch Verträge mit zwei Impfstoffherstellern sichergestellt, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt Impfstoff gegen die neue Grippe auch für die Menschen in RheinlandPfalz zur Verfügung steht. Wegen der in der Regel moderaten Verläufe dieser neuen Grippe – der Bundesgesundheitsminister hat in der vergangenen Woche noch einmal darauf hingewiesen, dass diese neue Grippe milder verläuft als die übliche Saisongrippe – haben sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch das Robert Koch-Institut und die Ständige Impfkommission empfohlen, zunächst besonders gefährdete Personengruppen zu impfen. Deshalb haben sich die Länder einvernehmlich darauf verständigt, 50 Millionen Impfdosen gegen die neue Grippe zu bestellen.

Am 29. September ist das von den Ländern bestellte Produkt von GlaxoSmithKline, das in Dresden hergestellt wird, von der Europäischen Kommission als Zulassungsbehörde zugelassen worden. GSK hatte zunächst angekündigt, dass die erste Lieferung in der Woche vom 19. Oktober erfolgen werde. Auf dieser Grundlage haben sich alle Länder darauf verständigt, dass mit der Impfung – in der Reihenfolge zunächst das Personal in medizinischen Einrichtungen inklusive der Praxen, dann die Organe Polizei und Feuerwehr – am 26. Oktober begonnen werden solle.

Etwa eine Woche vor dem vorgesehenen Beginn hat GlaxoSmithKline mitgeteilt, dass statt der ursprünglich für Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellten Lieferung von 400.000 Impfdosen lediglich 80.000 Impfdosen geliefert werden können. Seither liegt die Zahl der gelieferten Impfdosen unterhalb dessen, was ursprünglich in Aussicht gestellt worden war. Die Länder erfahren regelmäßig am Donnerstagnachmittag – also morgen Nachmittag wieder –, mit welchen Liefermengen sie für die kommende Woche rechnen können.

Die Gesundheitsministerin, Malu Dreyer, hat diese Zahl von 80.000 Impfdosen in einer Pressekonferenz am 23. Oktober genannt, und sie hat in dieser Pressekonferenz auch noch einmal darauf hingewiesen, dass ab dem 26. Oktober zunächst die Angehörigen der medizinischen Berufsgruppen und dann die des sogenannten Schlüsselpersonals geimpft werden sollen und dass im Anschluss daran die Menschen geimpft werden sollen, die wegen einer chronischen Krankheit besondere Risiken haben.

So wie es angekündigt war, wurde mit der Impfung auch tatsächlich am 26. Oktober begonnen, nachdem die

80.000 Impfdosen von GlaxoSmithKline am 22. Oktober in Rheinland-Pfalz angekommen waren. Von dort wurden sie an die 24 Gesundheitsämter des Landes und an die Impfstellen für das medizinische Personal sowie an Feuerwehr und Polizei ausgeliefert.

Zu Frage 2: Der Impfstart für die sogenannten chronisch kranken Bürgerinnen und Bürger war für die Woche vom 2. bis 8. November angekündigt. Obwohl, wie bereits gesagt, weniger Impfstoff nach Rheinland-Pfalz geliefert worden ist, hat die Impfung begonnen, da die Landesregierung durch Verträge mit den sechs Pharmagroßhändlern des Landes, mit der Apothekerkammer und 150 Apotheken im Land dafür gesorgt hat, dass es ein kontrolliertes und sicheres Liefersystem für den Impfstoff gibt. Das heißt, die Landesregierung hat alle mögliche Vorsorge dafür getroffen, dass auf Lieferschwankungen, was die Menge angeht, reagiert werden kann, damit es nicht vielleicht in einigen Teilen des Landes gar keinen Impfstoff gibt, während er in anderen Landesteilen vorhanden ist.

Die zweite Teillieferung, mit der die Impfaktion der gesundheitlich gefährdeten Bevölkerungsgruppen begonnen werden konnte, ist am Donnerstag, den 29. Oktober, in Rheinland-Pfalz angekommen und ab dem 2. November in die 150 Apotheken ausgeliefert worden, das heißt, alle 150 Bezugsapotheken in Rheinland-Pfalz haben spätestens seit Freitag, den 6. November, Impfstoff vorrätig oder vorrätig gehabt.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat sichergestellt, dass die rheinland-pfälzischen Impfärztinnen und Impfärzte durch 150 Apotheken so früh wie möglich beliefert worden sind und auch weiter beliefert werden. Es kann aber natürlich nur das verteilt werden, was hergestellt und ausgeliefert wird. Die Landesregierung hat selbstverständlich keinen Einfluss auf die Produktion des Unternehmens in Dresden.

Die AOK Rheinland-Pfalz hat eine erste Liste der gemeldeten Impfärztinnen und Impfärzte zum 30. Oktober, also vor zwölf Tagen, erstellt. Die Landesapothekerkammer hat anhand der Liste Bezugsapotheken zugeordnet. Das ist zum 2. November der AOK mitgeteilt worden.

Nach Kenntnis der Landesregierung haben die Impfungen in vielen Praxen – wie vorgesehen – in der 45. Kalenderwoche ab dem 2. November 2009 begonnen. Die gesamte Impfaktion – das muss man sich noch einmal in Erinnerung rufen – wird sich – so war das von vornherein vorgesehen –, weil es produktionstechnische Gründe gibt, bis in das erste Quartal des kommenden Jahres hinziehen.

Der Impfstoff wird in Zehnergebinden von zwei Grundkomponenten geliefert, die erst unmittelbar vor dem Einsatz gemischt und in Einzelspritzen aufgeteilt werden. Nach dieser Zubereitung ist dieser Impfstoff noch für 24 Stunden haltbar. Um möglichst keinen Impfstoff zu verschwenden, sollen die Impfungen deshalb in speziell dafür eingerichteten Impfsprechstunden stattfinden. Damit kein Impfstoff verloren geht, sollen diese Zehnerdosen hintereinander an jeweils zehn Frauen, Männer oder Kinder verimpft werden können.

Zu Frage 4: Nachdem klar war, dass sich ein neuer Influenzavirus weltweit verbreitet, hat die Landesregierung das getan, was im Pandemieplan Rheinland-Pfalz vorgesehen ist. Sie hat mit allen, die im Gesundheitswesen Verantwortung tragen, gesprochen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hatte sich bereit erklärt, die Verantwortung für die Gewinnung der Impfärztinnen und Impfärzte zu übernehmen. Darüber hinaus hatte sie sich auch bereit erklärt, die Federführung bei der Vorbereitung der Impfungen für das Personal aus dem medizinischen Bereich zu übernehmen.

Der überraschende Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung aus den Vorbereitungen nur zwei Wochen vor Start der Impfungen, nämlich am Montag, den 12. Oktober, hat alle Partner im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen überrascht und vor zusätzliche Aufgaben gestellt.

Ich möchte allen, die sich dieser besonderen Situation durch zusätzliches Engagement angenommen haben, ganz herzlich danken. Das gilt für die Kassen. Es gilt in besonderer Weise für die AOK, die die Federführung für die organisatorischen Aufgaben übernommen hat, die ursprünglich die Kassenärztliche Vereinigung hatte übernehmen wollen.

Die erste Liste von Impfärztinnen und Impfärzten, von der ich gesprochen habe, die Ende Oktober veröffentlicht worden ist, hatte 584 Ärztinnen und Ärzte. Die aktuelle Liste, die im Internet verfügbar ist, datiert vom 6. November, umfasst 825 Praxen. Nach dem, was wir gestern Nachmittag von Herrn Bockemühl gehört haben, ist der Stand zum 10. November, dass es 1.091 Praxen sind.

Wir erwarten und rufen dazu auf, dass sich weitere Ärztinnen und Ärzte noch dazu melden. Wir nehmen auch an, dass das der Fall sein wird, sodass es keine Probleme geben wird, was die Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz angeht.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Günther.

Herr Staatssekretär, unter der Kenntnis, die Sie eben vorgetragen haben, habe ich eine Frage. Vom Gesundheitsministerium wurde vor Donnerstag angekündigt, dass am 2. November die Impfungen für die chronisch Kranken beginnen werden. Die Rückmeldungen aus den Arztpraxen am Montag und Dienstag waren, dass diese Arztpraxen diesen Impfstoff nicht bekommen konnten, er von Apotheken nicht abrufbereit war und selbst teilweise freitags mit der Impfung nicht begonnen werden konnte.