Als sehr wirksames Instrument haben sich die Gründerzentren erwiesen, die es in allen Oberzentren des Landes gibt, bei denen das Land in der Regel Mehrheitsgesellschafter ist. Diese sind sehr gut ausgelastet. In den meisten Fällen sind diese komplett vermietet.
An mehreren Stellen im Land sind wir an Kapazitätsgrenzen angekommen, wie in Koblenz und anderswo, und sind dabei, Erweiterungsbauten zu projektieren. Dort sind über die Jahre hinweg mehrere 100 Existenzneugründungen mit der Schaffung von mehreren 10.000 Arbeitsplätzen ermöglicht worden. Es ist im Ergebnis ein wirksames Instrument für das Existenzgründerland Rheinland-Pfalz, auch in Kombination mit den Starterzentren der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern im Land.
Herr Staatsminister, trotz aller Euphorie – ich teile den vorsichtigen Optimismus – ist es in der Tat so, dass wir deutlich höhere Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum vergangenen Jahr haben. Ich hatte Sie bei der letzten Plenarsitzung nach dem Abbau von Arbeitsplätzen im Bereich der Zulieferer zur Automobilindustrie gefragt, also den kleinen mittelständischen Betrieben. Ich frage Sie noch einmal: Gibt es da zwischenzeitlich Zahlen, oder ist das nicht zu ermitteln?
Ich habe Ihnen gestern einen Brief geschrieben, der wahrscheinlich heute in Ihrem Posteingang liegen wird, in dem ich Ihnen mitgeteilt habe, dass die Arbeitsagentur sagt, dass sie diese spezielle Aufteilung nicht vornimmt und deswegen diese Zahlen, die Sie haben wollen, nicht liefern kann. Wir sind auch nicht mit vertretbarem Aufwand in der Lage, das selbst zu ermitteln. Ich gehe davon aus, dieser Brief wird Ihnen heute zugehen.
Wir müssen es aber schon als einen Erfolg bezeichnen – das ist auch ein Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen und des verantwortungsvollen Umgangs mit den rheinland-pfälzischen Unternehmen –, wenn die wirtschaftlich starken Länder wie Bayern und BadenWürttemberg in den letzten zwölf Monaten einen Zuwachs der Arbeitslosigkeit von 26 bzw. 33 % hatten und wir nur einen Zuwachs von 13 % haben. Das zeigt, man ist verantwortungsvoll umgegangen; denn die Exportabhängigkeit bei uns ist höher als in Bayern, genauso hoch
wie in Baden-Württemberg. Die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, also die Liquiditätshilfen, haben offensichtlich ihren positiven Effekt.
Es gibt eine Studie des „Handelsblatts“ und des Schweizer Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos, den sogenannten Zukunftsatlas. Danach ist, wie Sie zu Recht feststellen, Baden-Württemberg die Region mit den besten wirtschaftlichen Zukunftsaussichten. Allerdings finden wir Rheinland-Pfalz nicht unter den ersten 25 Regionen. Wie erklären Sie sich das?
Es ist immer die Frage, welche Kriterien Sie dort zugrunde legen. Ganz entscheidend für die Beurteilung der Qualität eines Wirtschaftsstandortes ist das wichtigste Kriterium, ob die Menschen einen Arbeitsplatz finden. Das ist für uns nach wie vor das wichtigste Kriterium. Dort sind wir nach wie vor sehr erfolgreich. Dort haben wir Platz 3. Ich habe Ihnen darstellen können, dass die Entwicklung in Rheinland-Pfalz in den letzten zwölf Monaten besser verlaufen ist als in Bayern und BadenWürttemberg.
Bezüglich der Cluster-Strategie als Innovationsförderung und auch beim Wissenstransfer verbessern wir unsere Position deutlich. Wir werden diese Studie auch zum Anlass nehmen, das auszuwerten, warum welches Ranking vorgenommen wurde.
Wir müssen allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass aufgrund früherer strukturpolitischer Entscheidungen und der Mittel- und Forschungsvergabe Bayern und Baden-Württemberg ein Vielfaches an Bundesmitteln als das Land Rheinland-Pfalz in diesem Bereich erhalten. Wenn wir es genau herausrechnen, könnten wir zum Teil auf den Bund-Länder-Finanzausgleich verzichten, wenn wir in der Kompensation diese Mittel bekommen würden. Auch das spiegelt sich dann natürlich in solchen Studien wider. Auch das muss berücksichtigt werden.
Vielleicht ist es auch Aufgabe einer zukünftigen Bundesregierung, hier gewisse Korrekturen vorzunehmen. Dann werden Sie einen gewissen Anreiz haben, es im Interesse des Landes Rheinland-Pfalz zu einer gerechteren und angemesseneren Verteilung kommen zu lassen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider (CDU), Schlosshotel Bad Bergzabern – Nummer 2 der Drucksache 15/3856 – betreffend, auf.
1. Wie erfolgte die Auswahl des privaten Investors für das Schlosshotel Bad Bergzabern und auf welche Weise war die Landesregierung daran beteiligt?
2. In welcher Höhe wird die Restaurierung des Schlosshotels Bad Bergzabern aus dem Landeshaushalt bezuschusst und wird in vergleichbaren Fällen in vergleichbarer Weise verfahren?
3. In welcher Form hat die Landesregierung auf die Entscheidung der Stadt zum Kauf des Schlosshotels Bad Bergzabern vom privaten Investor Einfluss genommen?
(Ministerpräsident Beck: Es ist das erste Mal, dass sich eine Abgeordnete beschwert, dass in ihren Wahlkreis zu viel Geld fließt! – Frau Schneider, CDU: Ich habe nur eine Frage gestellt, Herr Ministerpräsident! Außerdem ist das Ihr Wahlkreis! – Bracht, CDU: Aha! Ihr Wahlkreis! So ein Zufall aber auch! – Weitere Zurufe im Hause)
Meine Damen und Herren, Wir sollten versuchen, das nicht auf diesem Niveau abzuwickeln. Wir alle sind Wahlkreisförderer.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Die Stadt Bad Bergzabern hat sich vor ca. 20 Jahren entschlossen, ihren Stadtkern zu sanieren. Sie verfolgte diesen Weg jedoch trotz Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes nicht weiter.
Die Stadt unterlag in diesen 20 Jahren einem starken Strukturwandel, der insbesondere Kurstädte zu großen und schwierigen Anpassungen zwang. Der Kurbereich wurde vor Jahren durch einzelne Objektinvestitionen des Landes und der Stadt aufgewertet, jedoch fehlten die Zusammenhänge zur Stadtentwicklung. Synergien wurden nicht in ausreichendem Maße genutzt.
Im Jahre 2006 ergriff der zuständige Wahlkreisabgeordnete, Herr Ministerpräsident Kurt Beck, die Initiative und bat das Ministerium des Innern und für Sport um eine Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Bad Bergzabern.
Das Innenministerium bat die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern um eine erste Einschätzung und um Perspektiven für die zukünftige Entwicklung. Dies führte dazu, dass die Stadt ihre Entwicklungsverantwortung wieder übernahm, sie nach Anpassung des Sanierungsgebietes eine Perspektive in der Stadtsanierung erhielt und diese Aufgaben mit dem beauftragten Planer und dem Sanierungsberater anging.
Die avisierte Stadtentwicklung in Bad Bergzabern ist dabei von der Gestaltung folgender Rahmenbedingungen abhängig:
Das Kurgebiet muss wesentlich, insbesondere über weitere private Investitionen in einem angemessenen städtebaulichen Rahmen weiterentwickelt werden.
Realisierung der Ortsumgehung B 427: Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr, insbesondere Aufwertung des Kurgebietes.
Die Innenstadt mit städtebaulichen Missständen und Ansätzen zur Brachenbildung muss im Rahmen einer Entwicklungsstrategie insgesamt entwickelt, die Qualität des Einzelhandels verbessert, jedoch auch über herausragende Einzelprojekte hinaus qualitativ neu positioniert werden.
Die Verbindung zwischen Kur- und Stadtbereich muss über ein verbindendes Gelenk nach der Verkehrsberuhigung hergestellt werden.
Der Entwicklungsprozess baut seither auf dem Entwurf einer Gesamtplanung auf, aktive Schlüsselpositionen und Schlüsselpersonen, motivierte Bürgerinnen und Bürger und potenzielle Investoren zum Mitmachen zu
Die leerstehende und dem Verfall preisgegebene Immobilie des Pfälzer Hofes in direkter und unmittelbarer Nähe des Schlosses, am Rande der Altstadt gelegen, wurde als erstes Starterprojekt ausgewählt.
Zu Frage 1: Ausgelöst durch die Aktivitäten der Entwicklungsagentur in Zusammenhang mit dem Planungsprozess und der Diskussion um die Stadtentwicklung entschloss sich ein Investor aus Worms, ein Projekt „Schlosshotel Bad Bergzaberner Hof“ mit herausragendem Restaurant anzugehen und auch eine von der kommunalen Seite gewünschte Markthalle mit einzubeziehen.
Zu Frage 2: Die Höhe der Förderung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie nach dem Landesinteresse an der Ausführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme. Aufgrund der schlechten Finanzlage der Kommune verbunden mit der aus Landessicht besonderen strukturpolitischen Bedeutung des Projekts in Bezug auf die Gesamtentwicklung der Stadt wurde eine Förderquote von 90 % der Kommune zugesagt.
Gemäß derzeitiger Kostenschätzung – es gab eine baufachliche Bewertung der ADD – werden sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 6,23 Millionen Euro belaufen. Damit ergibt sich eine Fördersumme von 5,6 Millionen Euro sowie weitere Kosten für die Vorfinanzierung des kommunalen Grunderwerbs. Nach vergleichbarem Muster wurde beispielsweise die Klosteranlage in Hornbach bei Zweibrücken saniert. Derartige Fallkonstellationen ergeben sich oft in strukturschwachen Räumen und Gemeinden. Dabei muss das Anfangsrisiko meist von der öffentlichen Hand abgesichert werden. Die eigentliche wirtschaftliche Entwicklung liegt dann im Risikobereich des Privaten.
Zu Frage 3: Bereits in der Planungs- und Projektierungsphase des Projektes wurde der Landesrechnungshof im Zuge einer Querschnittsprüfung der Sanierungsvorhaben aufmerksam und entschloss sich zu einer frühen Beteiligung. Dies führte zu einer Verzögerung des Projektstarts, da Alternativen unter vergabe- und förderrechtlichen Gesichtspunkten gesucht werden mussten. Das Objekt erwies sich mit seiner alten Bausubstanz jedoch als nicht einfach beherrschbar, und die von der kommunalen Seite gewünschte Integration einer Markthalle, in der regionale Produkte veräußert und deren städtebauliche Integration gewährleistet werden sollten, musste in die Gesamtstruktur des Projektes eingepasst und rechtlich abgesichert werden.
Das Projekt sollte vom Investor erworben und die Gewerke in einem zweistufigen Verfahren ausgeschrieben werden. Nach intensiven Diskussionen um realisierbare Alternativen unter den Projektpartnern hat der Stadtrat am 28. Mai 2009 entschieden, dass die Stadt das Areal erwirbt, die Baumaßnahme durchführt, der Investor, der gleichzeitig Betreiber sein soll, die Projektsteuerung und Umsetzung verantwortlich übernimmt und einen Erbbauvertrag mit der Stadt abschließt. Nach zehn Jahren soll