Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einige kurze Bemerkungen machen, ansonsten möchte ich auf das Bezug nehmen, was Herr Kollege Hering zu diesem Thema ausgeführt hat.
Die Landesregierung hat immer klar Position bezogen und eine wichtige Funktion für den Flughafen Frankfurt/Main auch für die Zukunft als unverzichtbar betrachtet. Gar keine Frage ist – jetzt rede ich von der Großregion an Rhein und Main –, wir müssen uns auch in den kommenden Jahrzehnten gegenüber anderen Drehpunkten und Drehplätzen in Europa behaupten. Deswegen haben wir von Anfang an bei allem Verständnis für die Sorgen der Bürger, die bei uns immer auch Berücksichtigung fanden, einen Weg gesucht, wie man zum einen diese Zukunftsfähigkeit von Frankfurt/Main sichern kann, zum Zweiten aber die berechtigten Interessen der Menschen nicht nur in Rheinhessen, Schwerpunkt Mainz, sondern genauso im Rheingau und an anderen Orten in Hessen berücksichtigen kann.
Das Mediationsverfahren schien dazu einen Weg aufzuzeigen. Wir haben unsererseits dazu Untersuchungen vorgenommen und Vorschläge gemacht, die zumindest zu einem Teil in das Mediationsverfahren und dann in das hessische Genehmigungsverfahren eingeflossen sind. Dazu hat es eine Vielzahl von Kontakten gegeben. Wir waren natürlich alles andere als zufrieden damit, als dann im Genehmigungsverfahren von diesen Vorschlägen des Mediationsverfahrens, was die Nachtflüge und die Nachtrandflüge angeht, abgewichen worden ist. Wir haben deutlich gemacht, dass wir damit in keiner Weise einverstanden sind und uns gegen eine solche Regelung wehren. Da es entsprechende Klagen gab, waren natürlich deren Ergebnisse abzuwarten.
Mit dem, was der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, sind weitestgehend Interessen der Region aufgenommen und ein Kompromiss gefunden worden, wobei ich das unterstreiche, was Sie, Herr Dr. Schmitz, gesagt haben, wir sind auch überzeugt und werden dies auch immer wieder zur Geltung bringen, dass mit den elektronischen Möglichkeiten der Anflug- und Abflugsteuerung in erheblicher Weise zusätzlicher Lärmschutz ermöglicht wird, dies durch andere Sinkflugwinkel usw.
Insoweit werden wir uns, selbst wenn gegen diese Entscheidung von der hessischen Landesregierung nicht in die nächste Instanz gegangen wird, nicht einfach zufriedengeben, sondern uns weiter im Interesse der Bürger dieser Region um weitere Minderungen der Lärmbelastung, insbesondere in der Nacht, aber nicht nur in der Nacht, bemühen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen, dass es mir schon wichtig ist, dass wir auch weiterhin konsequent gehandelt haben, ich glaube auch logisch, weil wir nicht nur Nein zu Flügen in der Nacht und Nein zu dieser dichten Zahl an Nachtrandflügen gesagt, sondern eine Alternative angeboten haben. Es ist eine Alternative – Herr Kollege Hering hat es gesagt –, die durchaus einmal Grundlage für das Bemühen um ein gemeinsa
Insofern ist es auch kein Zufall, und insoweit sind auch keine Fäden abgeschnitten, dass ein Repräsentant, den die hessische Landesregierung benannt hat, in der Aufsichtsratsgruppe des Flughafen Hahn mit sitzt, um genau miteinander zu reden.
So ist es. Es gibt auch überhaupt keine Frage, dass wir mit der Fraport in intensiven Gesprächen bleiben, um deren Interessen in unsere Überlegungen mit einzubeziehen. Aber ich glaube, dass wir eher zusätzliche Spielräume, was die Entwicklung des Hahn insgesamt angeht, durch die Eigenständigkeit gewonnen haben. Das werden wir mit großer Wahrscheinlichkeit auch unter Beweis stellen können.
Meine Damen und Herren, es ist gesagt worden, die Landesregierung soll auch etwas zur Lufthansa sagen. Ich glaube, dass wir es alle so empfunden haben. Wenn ich gefragt werde, so denke ich, man muss sich nicht in allem so verhalten, dass unter Umständen eine Gesprächsbasis auch zwischen Regierungen dann nicht erleichtert wird. Aber ich glaube, dass niemand Zweifel daran haben kann, dass wir diese Drohung mit den Arbeitsplätzen gerade vor dem Hintergrund der Realitäten dieser Relationen von Flügen – sie sind hier übereinstimmend richtig dargestellt worden – nicht einfach hinnehmen, sondern als einfache Drohgebärde ansehen. Ich muss sagen, mich persönlich hat es noch mehr gestört, dass es ein oberstes Gericht eines Landes trifft, wohlabgewogen, und dass dann ein Unternehmen versucht, dagegen in einer solchen Weise Druck auszuüben.
Dass ein Unternehmen seine Interessen vertritt, dagegen kann niemand etwas einwenden. Aber das mit der Drohung von Tausenden von Arbeitsplätzen zu verbinden, die verlustig gehen würden, wenn das umgesetzt würde, was ein Gericht gesagt hat, so glaube ich, das darf sich Deutschland nicht gefallen lassen. Sonst werden wir am Ende kein Rechtsstaat mehr sein, sondern erpressbar.
Ich bin dankbar dafür, wenn alle Seiten sagen, wir werden versuchen, unsere Kanäle zu nutzen. Einverstanden, das sind inoffizielle Kanäle, aber wir wissen alle, dass diese in der Politik auch ihre Bedeutung haben.
Das, was wir auf der Ebene meiner Partei mit den Kollegen in Hessen verabredet haben, ist dort auch Gegenstand der Debatten im Parlament und in den Parlamentsausschüssen gewesen. Ich hoffe, dass solche Positionierungen helfen.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, natürlich stellen wir unsere Bemühungen nicht ein. Es hat keinen Sinn, wenn Herr Kollege Hering oder ich jetzt jeden Tag eine Drohgebärde gegenüber der hessischen Regierung ausstoßen. Wir haben unsere Position öffentlich deutlich gemacht. Diese heißt, wir erwarten, dass politisch ent
schieden wird, das Urteil zu akzeptieren. Das ist klar und eindeutig unsere Haltung. Wir haben gesagt: Wir helfen Euch, dieses Problem zu lösen: – Stichwort „Nachtflüge am Hahn“. Auf diese Weise wollen wir in einer konstruktiven Art auch versuchen, in Zukunft einen Beitrag zu leisten und die Interessen der Menschen in der RheinMain-Region und auf der anderen Seite auch die wirtschaftliche Bedeutung dieses Unternehmens in einer angemessenen Weise im Blick zu behalten und Lösungen zu finden.
Ich denke, das ist eine klare und konsequente Haltung. Sie können davon ausgehen, wir werden nicht immer laut, aber konsequent um diese Position im Interesse des Landes Rheinland-Pfalz in Zukunft ringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Somit haben wir die drei Blöcke abgehandelt.
a) Wahl eines schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3726 –
Es wird Herr Kollege Walter Strutz vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Herr Kollege Strutz gewählt.
b) Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in die Kommission beim Landesbe- auftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3727 –
Es wird als Mitglied Herr Kollege Walter Strutz und als stellvertretendes Mitglied Herr Kollege Auler vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
c) Wahl eines Mitglieds des Interregionalen Parlamentarier-Rates Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3715 –
Herr Kollege Kuhn von der FDP wird vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
d) Wahl von Mitgliedern des Landtags RheinlandPfalz in den Oberrheinrat Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 15/3716 –
Für den ehemaligen Abgeordneten Herrn Alexander Schweitzer wird die Abgeordnete Frau Barbara Schleicher-Rothmund, und für Herrn Jürgen Creutzmann wird der Abgeordnete Herr Werner Kuhn vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
e) Wahl eines Mitglieds des Landtags RheinlandPfalz in die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3717 –
Als Mitglied wird die Frau Kollegin Nicole Morsblech vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
f) Wahl eines Mitglieds des Landtags RheinlandPfalz in den Verwaltungsrat des Landesbe- triebs Liegenschafts- und Bau- betreuung (LBB) Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3718 –
Vorgeschlagen wird Herr Kollege Herbert Mertin. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
g) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Ver- waltungsrat der Wiederaufbaukasse Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3737 –
Für die SPD wird Frau Kollegin Anklam-Trapp, für die CDU Frau Christine Schneider und für die FDP Herr Kollege Walter Strutz vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
h) Wahl von Mitgliedern des Landes Rheinland-Pfalz in den Ausschuss der Regionen Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 15/3704 –
Wahl eines ordentlichen und eines stellvertre- tenden Mitglieds des Landes Rheinland-Pfalz in den Ausschuss der Regionen Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 15/3739 –
Vonseiten der Landesregierung wird als ordentliches Mitglied Herr Staatssekretär Dr. Karl-Heinz Klär sowie als stellvertretendes Mitglied Frau Staatssekretärin Jaqueline Kraege vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Jetzt kommt noch die Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes des Landes Rheinland-Pfalz in Ausschuss der Regionen. Als Mitglied wird Herr Kollege Dieter Klöckner und als Stellvertreterin Frau Kollegin Morsblech vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlos
Landesgesetz zur Änderung des Unter- suchungsausschussgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3729 – Erste Beratung
Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Ich bitte um Wortmeldungen. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Schleicher-Rothmund.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss wird gern als die schärfste Waffe des Parlaments gegenüber der Regierung bezeichnet. Diese Einschätzung dieses Instruments bedingt aber auch einen verantwortungsvollen und behutsamen Umgang mit dem Untersuchungsausschuss. Das hat eine Fragestellung zur Folge: Wann setzen wir einen Untersuchungsausschuss ein, und wie gestalten wir die Arbeit im Untersuchungsausschuss? –
Das Untersuchungsausschussgesetz regelt das Verfahren der parlamentarischen Arbeit in einem Untersuchungsausschuss. Das Land Rheinland-Pfalz hat seit 1990 – als eines der ersten Länderparlamente im Übrigen – ein Untersuchungsausschussgesetz. Der Bund zog immerhin erst 2001 – also eine ganze Weile nach uns – nach. Geändert worden ist dieses Gesetz bis dato ein einziges Mal. Das war 2001. Mit der Einführung des Euro musste an dem Gesetz etwas geändert werden.
Ich freue mich, dass wir bei einer so wesentlichen Fragestellung der parlamentarischen Zusammenarbeit und des Miteinanders heute hier wieder einen gemeinsamen Änderungsantrag vorlegen können und bin mir sicher, dass es eine problemlose Beratung geben wird.