Protocol of the Session on September 3, 2009

Ich freue mich, dass wir bei einer so wesentlichen Fragestellung der parlamentarischen Zusammenarbeit und des Miteinanders heute hier wieder einen gemeinsamen Änderungsantrag vorlegen können und bin mir sicher, dass es eine problemlose Beratung geben wird.

Dieser Änderungsantrag vollzieht Änderungen, die in anderen Bundesländern schon vorgenommen worden sind. Ganz konkret geht es um die Fragestellung, inwieweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen bei nicht öffentlichen oder vertraulichen Sitzungen mit anwesend sein dürfen oder deren Protokolle dann auch tatsächlich noch lesen dürfen.

Wer es schon einmal mitgemacht hat, weiß, die Arbeit in einem Untersuchungsausschuss ist sehr umfangreich. Von daher sind die Fraktionen sehr darauf angewiesen,

dass sie in dieser Arbeit unterstützt werden. Sie werden es zweifelsfrei – hier auch mein Dankeschön an die Landtagsverwaltung – von der Landtagsverwaltung in den nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen. Aber nichtsdestotrotz ist es sicherlich eine Verbesserung, wenn es auch hier über die Mitarbeiter der Fraktionen eine Erweiterung geben wird.

Die Änderung sieht vor, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen zum einen zu den nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen Zutritt bekommen werden und sie die Protokolle einsehen werden. Ich möchte aber auch noch einmal eines ganz klar sagen. Ich glaube, das ist nicht jedem bekannt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die im Untersuchungsausschuss mitwirken, werden von den Fraktionen benannt. Der Kreis derjenigen, die das dann sind, ist also nicht tagtäglich und beliebig erweiterbar. Es ist ein kleiner Kreis von Personen, die mitarbeiten. Ich denke, das knüpft an das eingangs Gesagte an. Wir brauchen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem, was in vertraulichen und nicht öffentlichen Sitzungen behandelt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch verpflichtet. Damit wird ihnen die hohe Verantwortung, die sie damit tragen, sehr deutlich vor Augen geführt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass es für diesen Änderungsantrag, den wir jetzt an den Rechtsausschuss weiterleiten werden, Zustimmung geben wird und wir keine strittige Debatte führen werden.

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schneiders.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, es wäre natürlich ein Wunder, wenn wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen und ihm dann nicht zustimmen wollten.

(Hartloff, SPD: Das gab es auch schon! – Bracht, CDU: Wir wissen ja nicht, wie das bei der SPD so üblich ist!)

Ich gehe schon davon aus, dass wir, nachdem wir länger gebraucht haben, diesen Weg zu finden, gemeinsam diese Regelung begrüßen und mit der Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes ins Werk setzen.

Ich knüpfe an die grundsätzlichen Ausführungen zum Untersuchungsausschuss an, die meine Vorrednerin gemacht hat, und will zum speziellen Kern noch ein paar Sätze sagen.

Dass der Untersuchungsausschuss gemeinhin als das schärfste Schwert der parlamentarischen Kontrolle be

zeichnet wird, stimmt aber auch nur dann – das haben wir in der Vergangenheit sehr häufig in der Ausschussarbeit erleben dürfen –, wenn die Ausschüsse entsprechend ausgestattet sind. Es genügt nicht, dass sie mit einer Anzahl von Abgeordneten besetzt sind. Sie müssen auch entsprechend arbeiten können. Wenn ich gerade an die letzten Untersuchungsausschüsse denke, dann sitzt man als Untersuchungsausschuss – einer Batterie hätte ich beinahe gesagt – einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung gegenüber, die das Recht hat, durch Benennung von Beauftragten und Mitarbeitern an den Sitzungen teilzunehmen, und dies auch in nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen.

Wenn man das jetzt umdenken würde: Es wird untersucht, wie in einem Strafverfahren der Angeklagte daraufhin untersucht wird – die Landesregierung und ihr Verhalten –, ob da möglicherweise Fehlverhalten zu finden ist, und die Landesregierung ist in der Lage, sich mit einer Vielzahl von Mitarbeitern zu verteidigen, und dem steht ein relativ hilfloser Ausschuss gegenüber, wenn er nicht entsprechend ausgestattet ist. Deshalb auch die Mitwirkung der Mitarbeiter in den Fraktionen, die deshalb auch so behandelt werden müssen, dass sie mitarbeiten und den Abgeordneten entsprechende Vorlagen unterbreiten können.

Wir haben in dem bisherigen Untersuchungsausschussgesetz keine Ermächtigungsgrundlage gesehen, dass die Mitarbeiter an vertraulichen Sitzungen teilnehmen dürfen. Dies war erkannt, um dem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen zu müssen. Wir haben es aber bislang nicht getan. In Einzelfällen haben wir überlegt, ob wir etwas tun können. Das ist aufgrund der fehlenden Ermächtigung im Gesetz nicht möglich gewesen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren sehr wohl in der Lage, Akteneinsicht zu nehmen. Daran erkennt man auch die Inkonsequenz des bisherigen Gesetzes. Sie durften auch Einsicht in vertrauliche Akten nehmen, durften aber gleichwohl nicht an den vertraulichen Sitzungen teilnehmen. Insofern ist diese Öffnung und diese Ermächtigung sinnvoll und richtig. Wir haben damit nun die Möglichkeit, dass wir die Themen auch aus vertraulichen und nicht öffentlichen Bereichen mit den Mitarbeitern vorbereiten können. Von daher ist dieses gemeinsame Vorgehen nur folgerichtig und konsequent. Ich wäre allerdings der Meinung, mit der Fassung, die ich hier vorliegen habe, noch einen Punkt aufgreifen zu sollen, der mit dem Stichwort „Redaktionsvollmacht“ überschrieben werden könnte. Die Änderung des § 10 Abs. 6 ist in der deutschen Sprache sehr holprig.

Ich nehme an, man wollte der weiblichen und männlichen Form irgendwie Rechnung tragen, aber dadurch ist das etwas holprig geworden. Ich meine, der Wissenschaftliche Dienst sollte die Befugnis erhalten, die Formulierung so vorzunehmen, dass man sie im Einklang mit der deutschen Sprache in das Gesetz aufnehmen kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU, der FDP und bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Eymael.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch unsere Fraktion wird dieser Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes zustimmen. Es war von unserer Fraktion gewollt, diese Formulierung herbeizuführen. Ich möchte mich ausdrücklich bei den beiden großen Fraktionen bedanken.

Ich meine schon, dass es Handlungsbedarf gibt, diese Formulierung vorzunehmen. Damit wird im Grundsatz ein Stück weit – ich setze das einmal in Anführungszeichen – Waffengleichheit zwischen der Regierung, deren Beauftragte bisher schon an nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen teilnehmen konnten, und den Fraktionen hergestellt, die Mitarbeiter haben, die diese Ausschussarbeit begleiten. Wir brauchen diese Mitarbeiter für die Zuarbeit.

Wenn es jetzt die Möglichkeit gibt, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen teilnehmen können, rundet das das ganze Bild ab und führt zu einer gewissen Gleichheit auf beiden Seiten, zumal diese Rechtslage in Übereinstimmung mit der Rechtslage beim Bund gewählt worden ist und in verschiedenen anderen Bundesländern – Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – bereits praktiziert wird. Das wird also bei der parlamentarischen Arbeit für alle von Vorteil sein, damit der Untersuchungsausschuss zu guten und vernünftigen Ergebnissen kommt.

Ich will noch eines hinzufügen: Ich freue mich persönlich auch auf diesen Untersuchungsausschuss; denn ich hatte vor 20 Jahren zum letzten Mal das Glück, Mitglied eines Spielbanken-Untersuchungsausschusses zu sein.

(Ramsauer, SPD: Nicht Rotlicht? – Weitere Zurufe von der SPD)

Nein, Spielbanken-Untersuchungsausschuss. Die älteren Kollegen werden sich daran noch erinnern. Insofern bin ich gespannt, zu welchen Ergebnissen der neue Untersuchungsausschuss kommen wird.

Wir werden natürlich der Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes zustimmen.

(Beifall der FDP)

Werte Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3729 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass das so gehandhabt wird.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Nürburgring GmbH“ im Zusammenhang mit Vorgängen um das Projekt Nürburgring 2009, der Finanzierung dieses Projekts und der Wirtschaftlichkeit dieses Projekts sowie der politischen Verantwortung der Landesregierung hierfür Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3740 –

Vorher gab es einen Antrag der SPD. Man hat sich jetzt auf einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen geeinigt.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hartloff zur Begründung.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Vorweg sage ich, ich finde es eine gute Sache, dass wir uns auf einen Einsetzungsbeschluss geeinigt haben und es ein gemeinsamer Antrag ist, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das ist vernünftig und entspricht der Praxis, die wir in diesem Parlament gepflegt haben.

Lassen Sie mich noch einige Sätze zur Geschichte des Rings zu sagen, um dann darauf einzugehen, weshalb wir jetzt einen Untersuchungsausschuss brauchen.

Die ersten Überlegungen waren 1904/1907, gebaut worden ist 1925, und eingeweiht worden ist 1927. Weshalb? Weil man die Chance gesehen hat, dass man mit Motorsport Geld verdienen und Arbeitsplätze schaffen kann. Das geschah in der damals mit ärmsten Gegend Preußens, nämlich in der Eifel. Das war eine öffentliche Infrastrukturmaßnahme. Die ist das Projekt bis heute. Daran hat sich nichts geändert.

1984 ist dann, als der Ring für die Formel 1 zu gefährlich war, eine weitere Investitionsmaßnahme öffentlich vom Land getätigt worden, nämlich die Erweiterung der Formel-1-Strecke, die 1984 eingeweiht und 2002 noch einmal erweitert worden ist. Auch das war eine öffentliche Infrastrukturmaßnahme, damit die Formel 1 weitergehen kann.

Man hat dann 2001 und in den folgenden Jahren überlegt, was wir dort weiterentwickeln können, damit sich diese Rennstrecke – international renommiert, eines der Wahrzeichen von Deutschland, das weit über die Region bekannt ist – weiter hält. Es wurde die Erlebnisregion konzipiert. Es wurde 2004 in großer Übereinstimmung gesagt, dass man das Projekt „Nürburgring 2009“ stemmen möchte in der Kombination zwischen öffentlich abgesicherter Finanzierung, zwischen Privatinvestoren und dem Engagement der Nürburgring GmbH. Das ist insbesondere von der Region einhellig begrüßt worden.

Ich möchte die Dimensionen, um die es da geht, ein wenig darstellen. Allein ein Formel-1-Rennen generiert Umsätze in Höhe von etwa 60 Millionen Euro in der Region mit den entsprechenden Arbeitsplatzsicherungen und mit den Effekten für die Struktur. Das gilt es in die Zukunft zu tragen in dem Wissen, dass das Formel-1

Geschäft ein sehr, sehr schwieriges Geschäft ist, das dominiert wird von Bernie Ecclestone, und das etwas ist, was sich viele andere nicht leisten können, und wissend, dass in andere Rennstrecken mehr oder weniger aus Schatullen des Staates oder privater Scheichs Hunderte von Millionen investiert worden sind.

Am Ring sind von der Nürburgring GmbH in den vergangenen Jahren unabhängig von diesem Projekt über 100 Millionen Euro investiert worden, um Zukunftsfähigkeit zu erreichen.

Weshalb beantragen wir jetzt einen Untersuchungsausschuss, und weshalb macht das die SPD mit einem eigenen Antrag? Lassen Sie mich darauf noch kurz eingehen. Herr Billen hatte das gestern in der Diskussion erwähnt. Ich meine, bei den Einsetzungsanträgen ist es gar kein großes Problem gewesen, Übereinstimmung zu finden. Wir hatten nur zwei unterschiedliche Ansätze, wie man Einsetzungsbeschlüsse formulieren kann.

Der von der SPD-Fraktion formulierte Einsetzungsbeschluss war umfassend formuliert, generalklauselartig. Das lässt alles an Themen und Fragen zu, was man zu diesem Thema in einem Untersuchungsausschuss machen kann.

(Licht, CDU: Und darüber hinaus!)

Die CDU- und die FDP-Fraktion haben in ihren Formulierungen spezifische Fragenkataloge aufgeführt, die man unter die Themen, die wir mit unserem Einsetzungsantrag formuliert haben, stellen konnte und so hätte stellen können. Es waren eigentlich nur Details abzuklären, um diese beiden Anträge in Übereinklang zu bringen.

Wir haben uns darauf geeinigt, so wie es im Antrag der CDU und FDP steht, dass der Ausschuss mit elf Mitgliedern besetzt sein soll. Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass mit dem Untersuchungsergebnis im Laufe eines Jahres zu rechnen sein soll. Das hat etwas damit zu tun, dass die Schlagzahl entsprechend vorgegeben wird. Das sollte auch möglich sein, wenn ich weiß, wie lange Untersuchungsausschüsse beim Bund und zu welch komplexen Themen laufen und auch bei uns schon gelaufen sind. Es ist gar keine Frage, dass das für die Beteiligten arbeitsintensiv ist.

Der Untersuchungsausschuss wird aber unter der bewährten Leitung unseres Kollegen Pörksen stehen. Das ist sicherlich der Abgeordnete, der die größte Erfahrung in diesem Parlament mit Untersuchungsausschüssen – wie Herr Kollege Eymael das formuliert hat – sammeln durfte. Ich vermute, er freut sich schon auf die Arbeit.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Ich bin nicht so naiv, dass ich nicht weiß, dass ein Untersuchungsausschuss ein Kampfmittel zwischen Regierung und Opposition ist, es da um Rollen der politischen Verteidigung, der politischen Angriffe geht und das auch in diesem Untersuchungsausschuss natürlich so gehandhabt werden wird.