Protocol of the Session on September 2, 2009

Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten mag, dass wir tatsächlich wieder in ein vernünftiges Verfahren kommen, das sowohl die Bedürfnisse der Studierenden aufnimmt als auch den Hochschulen wirklich Unterstützung bietet und bundesweit dazu führt, dass die Hochschulzulassung vereinfacht wird und für die Betroffenen wieder verlässlicher ist.

Insofern bitte ich herzlich um Ihre Zustimmung.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Krell.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zustimmung zum Gesetzesvorhaben zum Staatsvertrag ist sicherlich im Hause eher unstrittig. Er findet in einer Situation statt, in der die Hochschullandschaft mächtig in Bewegung ist.

Zum einen wissen und begrüßen wir ausdrücklich, dass immer mehr junge Menschen den Weg zu unseren Hochschulen finden. In den nächsten Jahren haben wir es außerdem damit zu tun, dass die geburtenstarken Jahrgänge vermehrt an unseren Hochschulen zu finden sein werden. Das ist eine Entwicklung, die wir begrüßen, weil es in unserem Interesse liegt, möglichst vielen jun

gen Menschen eine akademische Bildung zu ermöglichen.

Schließlich – das ist auch ein weiterer wichtiger Aspekt – sind wir dabei, den Hochschulen kontinuierlich mehr Autonomie zuzubilligen, damit sie ihre speziellen Profile deutlicher ausbilden und so ihre Stärken nachdrücklicher ausbauen können.

Zum Bereich der Autonomie zählt auch, dass die Hochschulen selbst die Auswahl treffen können, wer an den jeweiligen Hochschulen studieren darf. Dazu haben die Hochschulen besondere Auswahlkriterien entwickelt.

Die Studienbewerber ihrerseits haben ihre Bewerbungsstrategie vor dem Hintergrund, dass sie eine Absage von der bevorzugten Hochschule erhalten könnten, so ausgerichtet, dass sie sich gleichzeitig an mehreren Hochschulen bewerben, um so zu gewährleisten, dass sie auf jeden Fall einen Studienplatz erhalten.

Haben dann aber die Studienbewerberinnen und Studienbewerber mehrfach eine Zusage erhalten, führt das zu dem bedauernswerten und nicht hinnehmbaren Effekt, dass durch sogenannte Überbuchungen reihenweise Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen in relevanter Größe unbesetzt bleiben.

Darauf reagiert nun der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag. Es geht im Kern darum, die Errichtung einer gemeinsamen Institution der Bundesländer für die Hochschulzulassung einzurichten, also eine Zentralisierung des Vergabeverfahrens von Studienplätzen zu erreichen.

Wem das alles vertraut erscheint – die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen –, der liegt nicht ganz falsch; denn die bisherige Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen – uns allen als ZVS bekannt – soll nun in eine andere Rechtsform überführt werden. Faktisch bedeutet das zunächst ihre Auflösung, um sie dann als eine Stiftung des Öffentlichen Rechts neu zu errichten. Damit wird die ZVS zu einer Serviceeinrichtung für die Hochschulzulassung umgewandelt.

Konkret geht es dabei um folgende Punkte: Einrichtung eines Bewerbungsportals mit Information und Beratung der Studienbewerberinnen und -bewerber, Aufbereitung der Bewerberdaten, Datenabgleich der Mehrfachzulassung und Vermittlung von nicht besetzen Studienplätzen als ganz wichtiger Punkt.

Die Übertragung dieser Aufgaben auf die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung bedeutet keinen Autonomieverlust der Hochschulen, da sich die neu zu bildende Institution als eine Serviceeinrichtung versteht. In der gemeinsamen Einrichtung können immer nur die Information und Beratung der Studienbewerberinnen und -bewerber erfolgen. Außerdem geht es um die Unterstützung der Hochschulen bei der administrativen Durchführung der Zulassungsverfahren.

Die Inanspruchnahme der Serviceangebote der gemeinsamen Einrichtung ist für die Hochschulen nicht verpflichtend, sondern das ist eine Kann-Bestimmung. Man

muss abwarten, wie sich das in der Zukunft entwickeln wird.

Ebenso ist auch nicht vorgesehen, dass sich die neue Einrichtung in die Inhalte der Studienangebote und die Ausgestaltung der Auswahlverfahren einmischt. Insofern werden die Hochschulen in ihrer Autonomie nicht berührt. Allerdings bleibt sehr zu wünschen, dass die Hochschulen das Angebot auch annehmen werden. Die rheinland-pfälzischen Hochschulen begrüßen das, soweit ich es überblicke. Es gibt Stellungnahmen der Universitäten Mainz und Trier, die das neue Verfahren ausdrücklich begrüßen.

Aber man muss auch fragen, wie dieses Studienplatzchaos – so wird die Situation in den Medien zum Teil beschrieben – überhaupt entstanden ist. Ich denke, sie wäre vermeidbar gewesen. Bereits in den 70er-Jahren hat das Bundesverfassungsgericht in einem Numerusclausus-Urteil entschieden, dass Studienbewerber erst dann abgewiesen werden dürfen, wenn die Kapazitäten an den betreffenden Hochschulen erschöpft sind. In vielen Jahren hat die ZVS zufriedenstellend dafür gesorgt, dass alle Studienplätze besetzt werden konnten und der doppelte volkswirtschaftliche Schaden, wie wir ihn jetzt haben, vermieden wurde. Der doppelte volkswirtschaftliche Schaden besteht darin, dass zum einen vorgehaltene Studienplätze, die schließlich Geld kosten, nicht besetzt werden und uns zum anderen die qualifizierten, akademisch gebildeten Menschen fehlen, die diese Plätze besetzen könnten. Diesen Missstand gilt es abzustellen.

Statt dieses funktionierende Instrument ZVS weiterzuentwickeln, wurde es, insbesondere auch auf Betreiben der CDU, zur Bedeutungslosigkeit verdammt. Auch die rheinland-pfälzische CDU hat lauthals in den Chor derer eingestimmt, die für die Abschaffung der ZVS waren. Faktisch – es ist dann so gekommen – wird nun auf den Ruinen eine neue Institution aufgebaut, um die Zulassungsproblematik zu meistern.

Es bleibt abzuwarten, ob das nun auf freiwilliger Basis entstehende Instrument der Zentralstelle erfolgreich sein wird. Umso erfreulicher ist es – das hoffe ich jedenfalls –, dass sich bei allen die Einsicht einstellt, es sollte zentral gesteuert werden. Falls das neue Instrument jedoch versagt, muss man sich Gedanken darüber machen, wie der derzeitige nicht akzeptable Zustand bei der Studienplatzvergabe behoben werden kann.

(Beifall der SPD)

Die SPD im Land Rheinland-Pfalz begrüßt darum die gegenwärtige Entwicklung hin zu einer Zentralstelle. Wir begrüßen darum auch den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag.

Vielen Dank. (Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Huth-Haage von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung zur Hochschulzulassung. Der Herr Kollege hat eben schon ganz viele Gründe genannt und ganz viel vorweggenommen. Ich will deshalb nur einige wenige Bemerkungen machen.

Zum Semesterbeginn gibt es regelmäßig chaotische Zustände an den Hochschulen, auch weil aufgrund von Mehrfachbewerbungen viele Studiengänge überbucht, die Studienplätze aber letztendlich doch nicht angenommen wurden, da sich die Studierenden für einen anderen Ort oder ein anderes Fach entschieden haben. Einige Hochschulen haben versucht, diesem Phänomen zu begegnen bzw. es einzukalkulieren, indem sie deutlich mehr Zusagen gemacht haben, als Studienplätze vorhanden waren. Das führte manchmal auch dazu, dass „nicht genug“ Studienbewerber abgesagt haben und die Studiengänge daher auch aus diesem Grund stark überbelegt waren.

Auch aus diesem Grund begrüßen wir das künftige Serviceangebot. Vom Ablauf her soll es so sein, dass es jetzt Hochschulregionalkonferenzen geben wird, auf denen man sich informieren kann und die Hochschulen Genaueres erfahren. Wir begrüßen das, und wir halten es auch für wünschenswert, wenn sich die rheinlandpfälzischen Hochschulen hier engagieren, sich einbringen und sich natürlich auch an diesem Service beteiligen werden.

Es muss den Hochschulen aber auch weiterhin offenstehen – in Zukunft vielleicht noch stärker; das ist ebenfalls angeklungen, ich glaube, daran sind wir uns einig –, andere Zulassungsmethoden zu wählen. Denkbar wäre die stärkere Anrechnung einer beruflichen Qualifikation; denkbar wären aber auch Eignungstests.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

„Meine Damen und Herren, nun kann es endlich losgehen“, so formulierte es die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz. „Nun kann es endlich losgehen“, so formuliert es auch die CDU-Fraktion. All dies dient letztendlich dem gemeinsamen Ziel, dass wir es schaffen, junge Menschen gut zu informieren und sie schnell, zügig und ohne Wartezeit dorthin zu bringen, wo sie optimal studieren können.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das Wort hat der Abgeordnete Werner Kuhn von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Entwurf für ein Landesgesetz zum Staatsvertrag über die Schaf

fung einer gemeinsamen Einrichtung für die Hochschulzulassung liegt uns heute vor. Die Rahmenbedingungen hat die Frau Ministerin schon genannt. Es gibt einen Staatsvertrag zwischen den Ländern, der in einzelnen Ländern auch ratifiziert wird. Ich werde mich auf einige wenige politische Aussagen beschränken.

Frau Ministerin, ich bleibe auch heute noch bei meiner Kritik an der früheren ZVS. Die nehmen wir nicht zurück. Das war eine unselige Zeit. Das kann man auch begründen, wenn man sich im Vergleich dazu die Nachfolgeorganisation anschaut, die wesentlich vernünftiger konstruiert ist.

(Beifall der FDP)

Das heißt zunächst einmal, diese Nachfolgeorganisation hat die Aufgabe, eine Dienstleistung anzubieten. Die Hochschulen sind frei – Sie haben zwar gesagt, Sie wünschten sich, natürlich aus guten Gründen, dass die Hochschulen dies erst einmal annehmen –, diese Dienstleistung anzunehmen. Wir wissen auch, wie komplex die Situation in einer Zeit ist, in der die Zahl der Studierenden stark zunimmt, zumindest bis 2013. Da haben wir noch eine ganz schwierige Zeit vor uns: G 8, doppelte Jahrgänge und insgesamt zunehmende Zahlen. In dieser Zeit brauchen wir in der Tat ein solches Dienstleistungsangebot für unsere Hochschulen.

Aber ich will nicht das erleben, was am Ende des Bestehens der ZVS geschehen ist: Man hat eine Jubelfeier mit Sektempfängen zu ihrem Jubiläum veranstaltet, obwohl man eigentlich hätte in Sack und Asche gehen müssen. Das will ich bei dieser Einrichtung nicht erleben.

Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn nicht mehr solch starke Jahrgänge in die Hochschulen drängen, eine Zeit kommen wird und kommen muss, in der der Numerus clausus für die Studierenden gänzlich entfällt. Wenn die Studierendenzahlen zurückgehen, wird es auch eine Zeit geben müssen, in der die Hochschulen dieses Dienstleistungsangebot nicht mehr benötigen, das schließlich aus einer Notsituation heraus geboren wurde. Es ist ein Stück Mangelwirtschaft, das typische Symptom einer Mangelwirtschaft.

Ich hoffe und gehe davon aus, dass, wenn sich diese Situation in Deutschland ändert, dieses zentrale Dienstleistungsangebot nach und nach nicht mehr benötigt wird und die Hochschulen selbst in der Lage sein werden, dies zu bewältigen und die Studienanfänger entsprechend aufzunehmen. Es ist unsere große Hoffnung, dass wir in absehbarer Zeit zu einer Normalisierung der Situation an unseren Hochschulen kommen und wir die zentralistischen Konstruktionen nicht mehr brauchen, die, wie gesagt, im Augenblick wesentlich besser organisiert sind als früher die ZVS.

(Beifall der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zum Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und Rechtsausschuss.

Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann wird der Gesetzentwurf – Drucksache 15/3696 – an die Ausschüsse überwiesen.

Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten 9, 10, 11, 12 und 13:

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2007 Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/2975 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/3706 –

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2007 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 15/3016 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/3706 –