Als ich innenpolitischer Sprecher war, habe ich damals zu Werner Kuhn gesagt: Werner, jetzt gehst Du zum Herrn Mertes und sagst, wir wollen das abschaffen. Wie Du das mit der SPD machst, ist mir egal. – Am Schluss haben alle zugestimmt, wir haben es hingekriegt.
Noch einmal vielen herzlichen Dank. Herr Ministerpräsident, ich habe schon erfahren, in Brüssel bringen Zwischenrufe gar nichts. Der Parlamentspräsident versteht es nicht, weil er Pole ist, und 50 Meter weg hören wir das auch nicht. Das wird vorbei sein.
Gestern war Herr Verheugen im Parlament, aber man sieht, in Brüssel spielt die Musik. Da geht es um verspätete Zahlungen. In Zukunft sollen die Behörden innerhalb von 30 Tagen prüfen und zahlen. Das wird spannend sein. Die kleinen und mittleren Betriebe wird das freuen.
Herr Verheugen hat gesagt, die Kommunen können nicht kommen und sagen, sie haben kein Geld, das ist alles im Etat etatisiert. Die Musik spielt also in Brüssel. Ich versuche, dort mitzuspielen.
Vielen herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen alles Gute im rheinland-pfälzischen Landtag, viel Erfolg, und wir werden uns mit Sicherheit auch in Zukunft begegnen.
Lieber Kollege Jürgen Creutzmann, auch von dieser Stelle aus ein Dankeschön für die Zusammenarbeit. Ich will das jetzt im Einzelnen als amtierender Präsident nicht bewerten, aber ich will eines sagen.
Elf Jahre war er im Gremium. Das hat er gesagt. Wir wissen, er ist Finanzexperte, Wirtschaftsexperte und mittlerweile natürlich auch für Europa prädestiniert.
Emotional hat er das jetzt gerade wieder gezeigt. Ich sage das nicht negativ, sondern positiv. Das ist manchmal schon ein Stück missionarisch, wie er das hier vorgetragen hat. Das haben wir jetzt gerade vorgestellt bekommen. Es wird ihm sicherlich in Europa fehlen, dass er nicht so in direktem Kontakt mit den Diskutanten steht. Das wird dort nicht möglich sein. Wenn das Personalvertretungsgesetz mit seine Handschrift trägt, so habe ich gehört, er war bei der BASF Vertreter der leitenden Angestellten und da ganz ordentlich gelitten. Das muss ich sagen.
Dass wir jetzt keine Sperrzeiten mehr haben, das nehme ich auch noch einmal auf. Dafür sind wir im Grunde genommen alle dankbar und zufrieden.
Wir wünschen ihm jetzt einfach, dass er im Grunde genommen in Europa die Interessen dieses Landes unserer Republik sowie der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Wir wünschen ihm alles Gute, vor allen Dingen aber Gesundheit.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zu den Überweisungsvorschlägen. Es lagen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Zum Ersten Landesgesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie – Drucksache 15/3693 – gibt es einen Überweisungsvor
Ich höre „Wirtschaftsausschuss“. Dagegen gibt es mit Sicherheit auch keine Bedenken. Innen, Wirtschaft und Recht, ja?
Dann kommen wir zum Zweiten Landesgesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie – Drucksache 15/3694 –. Vorgeschlagen wird, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Reicht das aus? – Okay. Auch damit sind dann alle Fraktionen einverstanden.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3695 – Erste Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache erfolgen. Überweisungsvorschlag: Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und Rechtsausschuss. – Das ist in dieser Form so angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3696 – Erste Beratung
Zunächst erfolgt die Begründung durch die Landesregierung. Frau Staatsministerin Ahnen hat das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Zweck des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung ist erstens die Herbeiführung der Zustimmung des Landtags zu dem Staatsvertrag gemäß Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz, zweitens die Regelung der durch den Staatsvertrag dem Landesrecht überlassenen Zuständigkeiten und Verordnungsermächtigungen sowie die Fortschreibung der landesgesetzlichen Ermächtigung für die Studienplatzvergabe in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen
Sie alle haben irgendwann einmal den Namen „ZVS“ gehört. Das ist die im Jahre 1972 gegründete Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, die nun in eine neue Form, in eine Stiftung überführt werden und Serviceleistungen anbieten soll. Damit wird ein Beschluss der Kultusministerkonferenz umgesetzt.
Nach Unterrichtung des Landtags wurde am 16. April 2008 für das Land Rheinland-Pfalz der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung unterzeichnet. Hierzu soll mit dem vorliegenden Landesgesetz die nach Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz vorgesehene notwendige Zustimmung des Landtags herbeigeführt werden. Dieser Prozess läuft auch in allen anderen Ländern. Nach Ratifizierung durch alle Länderparlamente wird damit der geltende Staatsvertrag aus dem Jahr 2006 abgelöst.
Wenn ich sage, Sie alle haben schon einmal ZVS gehört, soll das die einzige politische Bemerkung an der Stelle sein. Viele von Ihnen werden sich auch daran erinnern, das es eine Zeit lang regelrecht eine Mode war, in wissenschaftspolitischen Debatten alles Unbill dieser Welt über der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen auszuschütten.
Dass man so etwas immer erst tun sollte, wenn man weiß, was dem nachfolgt, haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten alle deutlich zu spüren bekommen; denn selbst die größten Kritikerinnen und Kritiker haben inzwischen eingesehen, dass es eine Dienstleistungseinrichtung geben muss, die von den Hochschulen und den Bewerbern genutzt werden kann, weil dies sonst zu erheblichen Orientierungsproblemen bei den Studierenden führt und Studienplätze nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt werden können, was auch nicht in unserem Interesse sein kann.
Auch der Verwaltungsaufwand für die Hochschulen ist bei vielen Verfahren, die in den vergangenen Jahren eingeführt worden sind, nicht zu unterschätzen. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich die Länder gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz für eine Weiterentwicklung und Umstrukturierung der ZVS eingesetzt haben. Es ist auch begrüßenswert, dass sich der Bund finanziell beteiligt, indem eine aufwendige Datenbank entwickelt werden soll. Es wird jetzt schon deutlich, dass Aufwand und Dimension des zu programmierenden Verfahrens ihre Zeit brauchen. Man geht jetzt davon aus, dass das voraussichtlich bis zum Wintersemester 2011/2012 der Fall sein wird. Für die Übergangsphase wird es ein unterstützendes Verfahren seitens der ZVS für die Hochschulen geben.
In Rheinland-Pfalz haben für das Wintersemester 2009/2010 die Universitäten Mainz und Koblenz-Landau sowie die Fachhochschule Worms dieses Angebot in Anspruch genommen.
Darüber hinaus haben wir die Hochschulen vor allen Dingen bei der Festlegung der Satzungen über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studiengänge der
rheinland-pfälzischen Hochschulen mit der Auflage versehen, dass die Studienplatzbörse genutzt werden soll.
Wie bereits erwähnt, gehen wir davon aus, dass das Verfahren endgültig zum Wintersemester 2011/2012 tatsächlich zum Einsatz kommen kann. Wir werden, wenn das so ist, selbstverständlich die rheinlandpfälzischen Hochschulen um eine Beteiligung nachdrücklich bitten, weil wir es für dringend notwendig halten, dass wir ein bundesweit abgestimmtes Verfahren haben.
Lassen Sie mich noch kurz darauf eingehen, was mit dem Landesrecht in dem Bereich geschieht, in dem dem Landesrecht Regelungen vorbehalten sind. Hier gibt es vor allen Dingen zwei Dinge, die erwähnenswert sind.
1. Für die Hochschulen wird die Möglichkeit eröffnet, anstelle von Prüfungsergebnissen auch andere Leistungsnachweise anerkennen zu können. Das ist wichtig, um die Übergangszeiten möglichst gering zu halten.
2. Es wird die Rechtsgrundlage für die Anrechnung der Überbuchung von Studienplätzen geschaffen. Damit werden Vorkehrungen getroffen, dass eine Mehrbelastung der Hochschulhaushalte durch die Aufnahme von Studierenden über die festgesetzte Zulassungszahl hinaus vermieden werden kann.
Das sind Dinge, die seitens der Hochschulen so gewünscht worden sind und die wir selbstverständlich aufgenommen haben.
Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten mag, dass wir tatsächlich wieder in ein vernünftiges Verfahren kommen, das sowohl die Bedürfnisse der Studierenden aufnimmt als auch den Hochschulen wirklich Unterstützung bietet und bundesweit dazu führt, dass die Hochschulzulassung vereinfacht wird und für die Betroffenen wieder verlässlicher ist.