Protocol of the Session on June 24, 2009

Zunächst hat der Berichterstatter, Herr Bernhard Henter, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 4. Februar 2009 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 26. Februar 2009, in seiner 26. Sitzung am 19. März 2009 und in seiner 27. Sitzung am 7. Mai 2009 beraten. In seiner 26. Sitzung am 19. März 2009 hat der Innenausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 28. Mai 2009 beraten.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 23. Juni 2009 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. –

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich danke Herrn Kollegen Henter für die Berichterstattung. – Wir kommen dann zur Beratung des Gesetzentwurfs. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Kollege Henter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich erst noch ein paar Sätze zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der mir heute zu Gesicht gekommen ist, sagen, und zwar insbesondere zu Buchstabe f. Diesem liegt wohl der Fall der Ortsgemeinde Mandern zugrunde. Das ist ein außergewöhnlicher Fall. Es ist zu begrüßen, dass diese Sache geregelt wird.

Die Ortsgemeinde Mandern hat hohe Gewerbesteuervorauszahlungen gehabt und entsprechende Umlagen an die Verbandsgemeinde und den Landkreis abgeführt. Später ist der Gewerbesteuerbescheid geändert worden. Es musste alles zurückbezahlt werden. Die Gemeinde ist aber auf den Umlagen sitzen geblieben und hat dadurch ein riesiges Minus im Haushalt. Diese Geschichte sollte geregelt werden. Wir begrüßen diese Änderung. Diese sollte auf den Weg gebracht werden.

(Beifall des Abg. Baldauf, CDU)

Zum gesamten Gesetz will ich sagen, dass keine große systematische Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes vorliegt. Es geht um neun oder zehn Einzelregelungen, die zum Teil vernünftig sind.

Wir können nur begrüßen, wenn bei den Sportvereinen mit eigenen Sportanlagen und bei Schulen in freier Trägerschaft Förderungen gewährt werden können. Wir sind auch dafür, dass im Ausgleichsstock die Möglichkeit geschaffen werden soll, kommunalen Gebietskörperschaften in außerordentlichen Lagen Hilfen zu gewähren, wobei sich dann, Herr Minister, die Frage stellt, wann diese außerordentlichen Lagen eintreten. Das können wir aber mittragen. Auch die folgenden Nummern 6, 7 und 8 erscheinen uns sehr vernünftig.

Bedenken haben wir allerdings, wenn es um die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen geht. Ich will Ihnen ausdrücklich konstatieren, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einen kleinen Schritt auf dem richtigen Weg sind, aber unseres Erachtens nur einen ganz kleinen Schritt.

Die Befürchtungen, die die CDU zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens bezüglich dieses Gesetzes hatte,

haben sich in der Anhörung, die der Innenausschuss durchgeführt hat, in vollem Umfang bestätigt. Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben leider 19 Jahre in Folge einen negativen Finanzsaldo zu verzeichnen.

Die Finanzlage ist insbesondere bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten besorgniserregend. Wir alle – nicht nur ich, sondern auch die Kollegen – erhalten Resolutionen, zum Beispiel von der Stadt Ludwigshafen und der Stadt Landau, in denen auf die besorgniserregende katastrophale Finanzlage hingewiesen wird. Die Landkreise haben pro Jahr ein Defizit von 150 Millionen Euro. Die Kassenkredite sind in Rheinland-Pfalz inzwischen auf ca. 3,7 Milliarden Euro aufgelaufen.

Der Rechnungshof hat in seinem letzten Bericht diese Sicht der Dinge in vollem Umfang bestätigt und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzlage der kommunalen Haushalte in Rheinland-Pfalz besorgniserregend sei. Dies zeige sich auch im Ländervergleich.

Sie wollen die Schlüsselzuweisungen B 1 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in geringem Umfang erhöhen und bei den Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden eine Glättung der Beträge vornehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Maßnahmen sind unzureichend, um die katastrophale Finanzlage der Landkreise und kreisfreien Städte zu beseitigen und Abhilfe zu schaffen.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte einen weiteren Punkt nennen, der vom Ansatz her zu begrüßen ist. Sie haben den Schulansatz erhöht. Das sehen wir auch so. Das ist eine gute Sache. Sie weigern sich aber, eine Regelung aufzunehmen, die es gestatten würde, auf der Kreisebene eine Schulumlage einzuführen, wie wir sie auf der Verbandsgemeindeebene haben.

Ich verstehe Ihre Weigerung nicht, wieso man nicht wenigstens eine Rahmenvereinbarung einführt, wie sie der Gemeinde- und Städtebund gefordert hat, um Verträge zwischen den Kreisen und Verbandsgemeinden abzuschließen.

Der Hintergrund ist, dass wir nachher Verbandsgemeinden haben werden, die weiter Träger der Realschule plus bleiben wollen. Wir werden aber auch Verbandsgemeinden haben, die nicht Träger der Realschule plus sind. Dort ist es der Landkreistag. Dadurch haben wir eine vollkommen ungleichmäßige Gewichtung bei der Kreisumlage.

Von Herrn Pörksen wird im Innenausschuss entgegengehalten, dass man das alles freiwillig regeln kann. Man kann das freiwillig regeln. Das ist aber eine freiwillige Regelung. Wir haben eine Aufsichtsbehörde. Diese sagt dem Landkreis, dass man das nicht freiwillig regeln darf, weil es eine freiwillige Leistung ist. Dann wird aus der freiwilligen Regelung eine Nichtregelung. Wenn wir dies im Gesetz geregelt hätten, wäre die Rechtssicherheit in viel größerem Umfang gegeben, als wenn wir darauf

abstellen, dass die Landkreise freiwillig bereit sind, Verträge abzuschließen,

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

es sei denn, Herr Minister – das will ich Ihnen nicht unterstellen –, das Gesetz soll intendieren, dass die Verbandsgemeinden nach und nach ihre Schulträgerschaft freiwillig auf die Landkreise übertragen, damit sie von den Kosten entlastet werden.

(Glocke des Präsidenten)

Dagegen sprechen wir uns aus, weil wir die kommunale Selbstverwaltung hochhalten und eine echte Freiwilligkeit in diesem Bereich einführen wollen. Aus diesem Grund können wir dem gesamten Gesetzentwurf leider nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Harald Schweitzer.

Abg. Schweitzer, Harald, SPD:

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Henter, wir beraten heute abschließend nicht über ein neues Landesfinanzausgleichsgesetz, sondern über eine Weiterentwicklung und Anpassung an neue strukturelle Gegebenheiten.

Dazu hat der Innenausschuss eine Anhörung durchgeführt, bei der die kommunalen Spitzenverbände gesagt haben, dass mehr Geld in den Landesfinanzausgleich gezahlt werden muss. So haben Sie es auch gesagt. Das kommt aber nicht überraschend. Das ist die Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände, sonst bräuchte man sie nicht. Insofern muss man dafür Verständnis haben.

Die Nummer, die die CDU bei der Anhörung und auch später abgegeben hat, kam auch nicht überraschend. Jeder, der mehr Geld vom Land fordert, wird von der CDU unterstützt. Jeder, der höhere Ausgaben vom Land fordert, bekommt von der CDU recht. Jeder, der eine höhere Förderung vom Land verlangt, bekommt von der CDU auf die Schultern geklopft.

Meine Damen und Herren, um 10:00 Uhr verlangen Sie höhere Ausgaben. Um 11:00 Uhr wollen Sie mehr sparen. Um 12:00 Uhr wollen Sie eine Steuersenkung. Um 13:00 Uhr sind Sie für eine Schuldenbremse. Das ist der absolute Irrsinn.

(Beifall der SPD)

Das muss man erst einmal auf die Reihe bringen, nämlich höhere Ausgaben für alles Mögliche zu verlangen und gleichzeitig mehr zu sparen. Wer so populistisch

und kurzsichtig daherredet, ist finanzpolitisch nicht mehr ernst zu nehmen.

Der gute Adam Riese aus Staffelstein würde sich im Grab umdrehen, wenn er von den Rechenkünsten und Finanzspielchen der CDU in Rheinland-Pfalz wüsste. Es wird von niemandem bestritten, dass die Kommunen in einer schwierigen Finanzlage sind. Wer dies aber dem Land anhängen will, handelt unredlich und beweist, dass er sich nicht die Mühe macht, in die kommunalen Haushalte hineinzuschauen.

Die Ausgaben der Kommunen sind im früheren Einzelplan 4, der sozialen Sicherung, explodiert, und zwar deshalb, weil der Bund in den 80er-Jahren insbesondere unter der Regierung von Helmut Kohl die Kosten für die Sozialhilfe, die Jugendhilfe, die Eingliederungsmaßnahmen etc. auf die Kommunen abgedrückt hat, koste es, was es wolle.

(Beifall bei der SPD)

Man hat sich damals seiner Wohltaten gerühmt und die Kommunen bezahlen lassen. Frau von der Leyen ist dabei, wieder eine solche Politik einzuführen, die nicht gut gehen kann. Dies bestätigen übrigens auch die kommunalen Spitzenverbände.

Herr Beucher sagte in der Anhörung auf Nachfrage meines Kollegen Noss – ich zitiere –: „Sozial- und Jugendhilfe ist das Hauptproblem in unseren Haushalten. Das Kernproblem besteht darin, dass man uns mit diesen Lasten alleinlässt.“ – Herr Beucher hat recht.

Solange die CDU dies ignoriert und verleugnet, wird sie nicht in der Lage sein, den Kommunen zu helfen. Wenn Sie den Kommunen wirklich helfen wollen, stimmen Sie endlich mit der SPD für einen allgemeinen Mindestlohn, damit Menschen auch von ihrer Arbeit ordentlich leben können und nicht zum Sozialamt ihrer Gemeinde geschickt werden müssen! Das wäre eine finanzielle Entlastung unserer Kommunen.

(Beifall der SPD)

Das, was das Land tun kann, hat es getan, und zwar mehr als alle anderen Bundesländer. Der Beistandspakt und der Stabilisierungsfonds sind in Deutschland einmalig und bringen den Kommunen verlässlich steigende Einnahmen.