Protocol of the Session on June 24, 2009

Mit diesem Gesetz, das wir heute verabschieden, erhalten die Kommunen erneut mehr Geld vom Land, übrigens mehr, als die CDU bei den Haushaltsberatungen beantragt hat. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Das Gesetz bringt den Kommunen mehr Geld. Wenn Sie dagegen sind, werden wir es auch den Kommunalpolitikern insbesondere Ihrer Fraktion sagen.

(Beifall der SPD)

Das Gesetz hilft zielgenau dort, wo die Kommunen die meisten Hilfen benötigen. Was kann man eigentlich dagegen haben, dass die Förderung von Sportvereinen mit eigenen Sportstätten durch das Land auf eine klare rechtliche Grundlage gestellt wird? Diese Vereine erspa

ren den Gemeinden Geld. Deshalb unterstützen wir sie. Das ist auch richtig.

Was kann man dagegen haben, dass wir private Träger beim Schulbau finanziell fördern? Immerhin übernehmen diese staatliche Aufgaben. Deshalb müssen sie auch vom Staat gefördert werden.

Ist es nicht auch zeitgemäß, dass künftig Standards bei der Abfallvermeidung, bei dezentralen Energieversorgungskonzepten, bei Maßnahmen der Energieeinsparung oder der Einsatz erneuerbarer Energien durch das Land gefordert werden? Wir sind für eine innovative Umwelt- und Energietechnologie. Wir reden nicht darüber, sondern wir machen’s einfach.

(Beifall der SPD)

Ist es falsch, dass wir den Stabilisierungsfonds so weiterentwickeln, dass die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen gegenüber dem Jahr 2008 um weitere 40 Millionen Euro und im nächsten Jahr sogar um 61 Millionen Euro steigen wird? Das ist mehr, als die CDU jemals in diesem Hause beantragt hat.

Ich finde es auch interessant, dass die CDU nicht die für die Erhöhung der Schlüsselzuweisung B 1, nicht für eine Anhebung des Schulansatzes und nicht für den Ausgleichsstock ist, der unverschuldet in Not geratenen Kommunen helfen soll. Übrigens, auch das werden wir draußen sagen.

Wir ziehen aber auch Konsequenzen aus den Ergebnissen der Anhörung.

Es ist erfreulich, dass sich die Kommunen trotz angespannter Finanzlage nicht von der Kultur verabschieden. Deshalb nehmen wir im Gesetzentwurf Musikschulen und Museen mit überwiegend kommunaler Beteiligung in der Rechtsform von Stiftungen, Vereinen und GmbHs auf. Gleiches gilt für Sportorganisationen, die sich die Pflege des Breiten-, Freizeit- und Leistungssports zur Aufgabe gemacht haben und die für jedermann offen stehen müssen.

Die Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und die Kinderpflege werden geregelt, und zwar kommunalfreundlich.

Durch die Änderung der Umsatzsteuerverteilung erhält das Land Mittel zur Finanzierung von Betriebskosten zum Ausbau der Betreuungsangebote. Mit diesem Gesetz ist sichergestellt, dass der auf Rheinland-Pfalz entfallende Anteil in voller Höhe zeitnah für die Finanzierung von Kindertagesstätten eingesetzt werden kann.

Hier verschwindet also kein Geld in irgendwelchen anderen Töpfen oder im allgemeinen Finanzausgleich, nein, das Geld kommt unmittelbar dem Kindergarten, den Trägern und den Kommunen zugute.

Schließlich korrigieren wir zugunsten der Gemeinden einen Sachverhalt, der vorher noch nie aufgetreten ist und von dem niemand glaubte, dass er je eintreten könnte, nämlich das Auftreten einer negativen Steuer

kraftmesszahl. Ich erspare es mir, einiges dazu zu sagen. Herr Kollege Henter hat das getan.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf erhebt nicht den Anspruch, die kommunalen Haushalte sanieren zu können. Er will aber einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzlage der Kommunen leisten und neue Entwicklungen in Politik und Gesellschaft aufnehmen und berücksichtigen. Er trägt zu einer gerechteren Verteilung der Finanzströme bei und begleitet wichtige Reformprojekte des Landes.

Ich denke, insofern ist es ein guter Gesetzentwurf, und weil er gut ist, wird die SPD-Fraktion ihm zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich das Wort an Herrn Kollegen Auler erteile, möchte ich als Gäste Mitglieder des PfaffSeniorenkreises begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Des Weiteren begrüße ich als Gäste Mitglieder des Verbandes der Beamten der Bundeswehr. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Jetzt hat Herr Kollege Auler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schweitzer, ich finde es übrigens sehr ehrlich von Ihnen, dass Sie sagen, dass der Gesetzentwurf nicht den Anspruch erhebt, die Schuldenlage in den Kommunen in Rheinland-Pfalz regeln zu können. Ich finde das sehr ehrlich; denn wir haben – die Zahl wurde eben genannt, Herr Kollege Henter – 3,7 Milliarden Euro Kassenkredite. Ich glaube, wir machen uns viele Gedanken, wie man diese abbauen kann. Aber ich glaube, der Fehler liegt auch darin, dass wir viel zu lange gewartet und die Kassenkredite viel zu hoch haben auflaufen lassen. Ich glaube, da muss man unbedingt einschreiten, um das nicht weiter ausufern zu lassen.

Nichtsdestotrotz sehen wir in dem Gesetzentwurf, dass insgesamt höhere Schlüsselzuweisungen verteilt werden und insbesondere die kreisfreien Städte, aber ganz besonders die Landkreise von diesen höheren Zuweisungen profitieren. Im Rahmen der kommunalen Verwaltungsreform werden Gelder bereitgestellt für freiwillige Fusionen, so, wie wir es in Cochem und Cochem-Land schon erlebt haben. All das begrüßen wir ausdrücklich.

Wogegen wir uns wehren, wovor wir gewarnt haben, das sind die Kosten für die Schulstrukturreform.

Meine Kollegin Nicole Morsblech hat vor Kurzem, vor wenigen Wochen darauf hingewiesen, wie teuer uns diese Schulstrukturreform kommt. Es ist in der Tat so, es wurde uns über Monate gesagt, die Dächer sind gebaut, wir brauchen keine neuen Schulen, und nun, was ist heute? –

Die Kommunen, die Schulträger, müssen Millionen investieren, um diese Schulstrukturreform umzusetzen. Das ist viel Geld, das man für die Konsolidierung hätte einsetzen können. Dies wird nun für diese Schulstrukturreform verbaut.

Hinzu kommt, dass die Schulträger eben nicht nur alle in einer Hand sind. Ich sehe nicht – wie Herr Kollege Henter –, dass man eine Umlage einführen sollte; denn lieber Herr Kollege Henter, wer bezahlt letztendlich die Umlage? – Die Umlage wird letztendlich von den Ortsgemeinden gezahlt.

(Beifall des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Wir können die Ortsgemeinden nicht immer weiter belasten. Manche Ortsgemeinden haben schon 80 % ihrer Einnahmen an Umlagen zu zahlen, teilweise noch mehr. Das geht nicht.

(Beifall des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Da sage ich mir, dann hätten die Verbandsgemeinden auf ihre Schulträgerschaft verzichten und dem Landkreis übertragen sollen. Wir hätten alles in einer Hand gehabt und könnten jetzt ganz gezielt diese Gelder bei den Landkreisen so, wie man es versucht, einsetzen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, ich brauche hierzu nicht mehr viel mehr zu wiederholen. Die Zahlen sind genannt worden.

Sie werden aber aufgrund der Argumentation verstehen, dass wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten werden, weil wir einerseits zwar sehen, dass vieles begünstigt wird, aber andererseits die Ausgaben für die Schulstrukturreform, vor denen gerade die FDP-Landtagsfraktion immer gewarnt hat, nun doch eintreten. Wir werden uns deshalb in der Abstimmung enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile Herrn Staatsminister Bruch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die abschließende Beratung, und wir haben über die Punkte, die anstehen, in unterschiedlicher Intensität schon einmal hier geredet, nicht nur einmal,

sondern mehrmals, auch in den Ausschüssen. Wir hatten Anhörungen. Insoweit gibt es eigentlich kein neues Argument.

Wir haben insgesamt eine Veränderung vor, die eine Fortschreibung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, aber auch in der Substanz eine deutliche Verbesserung vorsieht.

Durch eine Veränderung des Stabilisierungsfonds werden wir die Finanzausgleichsmasse, also die verteilte Masse, die die Kommunen bekommen, um 40 Millionen Euro und noch einmal um 61 Millionen Euro steigern. Es gab am Anfang in der Diskussion durchaus die Frage, ob dies genug ist. Es kann nie genug sein, wenn man sich die Situation der Landkreise, Kommunen und Städte insgesamt anschaut.

Da gebe ich denjenigen recht, die darauf hingewiesen haben, dass wir Kassenkredite von über 3 Milliarden Euro haben. Das macht mich nicht nur besorgt, sondern es wird sich im Herbst die Frage stellen, wie wir weiter mit dieser Entwicklung umgehen. Andere Länder haben stringenter gehandelt als der hier stehende Innenminister. Andere haben diese Kassenkredite untersagt. Diese müssten mit den entsprechenden Folgen für Umlagen und Ähnlichem mehr zurückgeführt werden.

Andererseits muss man sagen – das ist so –, dass die schlechte Finanzlage der Städte und Gemeinden sehr schwierig zu vergleichen ist, weil es sehr viele Eigenentwicklungen und Eigengewächse gibt. Aber es ist doch so, dass die Hauptbelastung aus den früheren Einzelplänen 4 und 5 kommt. Im doppischen Haushalt ist dies anders, das heißt, sie resultiert aus den sozialen Lasten, die auf den Landkreisen und Städten liegen.

Wer sich anschaut, wie die Verteilung aussieht, der muss sagen, Herr Abgeordneter Auler, dass wir mit Stand von heute eine Situation haben, in der es eine Ebene der Gebietskörperschaften gibt, die nicht so belastet ist, nämlich die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinden. Diese haben ein Finanzierungsplus von im Moment 54 Millionen Euro.

Herr Henter, eine Gemeinde ist darunter – leider Gottes nicht in Ihrem Bereich, wenn Sie sagen in Windhagen –, die 16 Millionen Euro Plus hat.

(Schmitt, CDU: Das ist die Ausnahme!)