Da hat mir nämlich Herr Staatsminister Deubel im Haushalts- und Finanzausschuss auf meine Frage, ob die natürlichen Personen, die bei dem Privatinvestor dabei sind, in irgendeiner Weise ein persönliches Risiko tragen, bestätigt, dass dies nicht der Fall sei im Hinblick auf die Mittel, die vonseiten des Landes zuflössen. Es gebe keine Bürgschaft der Privaten für die 29 Millionen Euro, die die RIM einbringt, für die 3 Millionen Euro, die die
Nürburgring GmbH als Darlehen zur Verfügung gestellt hat, und für die 9 Millionen Euro, die die ISB als Darlehen zur Verfügung stellt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wenn ein Privater ein Haus baut, gibt sich die Bank nicht damit zufrieden, nur das Haus zu beleihen, sondern erwartet selbstverständlich auch eine persönliche Haftung des Bauherrn. Auf die ist an dieser Stelle, wenn es um Staatsgeld ging, verzichtet worden.
Die Verteilung von Chancen und das Tragen von Risiken geht im tatsächlichen Handeln der Landesregierung, was jedenfalls das Projekt Nürburgring angeht, nicht ganz so zusammen, Herr Ministerpräsident, wie Sie das hier dargestellt haben. Oder ich habe Herrn Staatsminister Deubel missverstanden. Aber ich meine schon, ich hätte ihn schon richtig verstanden, weil ich gezielt danach gefragt habe. Es gibt keine persönliche Haftung der fünf natürlichen Personen, die hier mit Steuergeldern und mit Mitteln des Landes Kredite zur Verfügung gestellt bekommen. Das ist natürlich eine wirtschaftliche Unterstützung – das möchte ich gerne einräumen –, aber jede normale Bank verlangt eine persönliche Haftung. Hier werden die Risiken einseitig zulasten des Landes verteilt und nicht in einer Weise, wie man das eigentlich erwarten könnte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident, gleichwohl kann ich Ihnen zusichern, auch Ihnen, Herr Kollege Hartloff, dass meine Fraktion hier im Landtag – – –
Herr Staatsminister Deubel, lesen Sie es im Protokoll nach. Ich habe meine Frage der Bürgschaften auf alles erstreckt, und zwar ausdrücklich auf alles.
Nein, nein, lesen Sie es nach. Ich habe heute Morgen das Protokoll extra nachgelesen, Herr Staatsminister. Ich habe es extra heute Morgen nachgelesen. Da werden Sie sehen, dass ich ausdrücklich gesagt habe, meine Frage der Bürgschaften bezieht sich nicht nur auf die 3 Millionen Euro, sondern auf die 29 Millionen Euro und auf die 9 Millionen Euro der ISB, also auf alle Hilfen des Landes. Dann haben Sie mir erklärt, es gebe einen Grundsatz der Übersicherung, der eingehalten werden müsse, es gebe keine persönliche Haftung. Das gebe ich hier wieder.
Wenn ich Sie missverstanden habe, nehme ich das gerne zur Kenntnis. Ich habe nur wiedergegeben, was Sie mir so im Ausschuss gesagt haben. Ich habe es extra heute Morgen im Protokoll des Haushalts- und Finanzausschusses nachgelesen, Herr Staatsminister. Ich verlasse mich da nicht mehr nur auf mein Gedächtnis, sondern ich schaue auch selbst nach. Ich habe ausdrücklich meine Frage auf alles erstreckt.
Insofern meine ich, Sie auch nicht missverstehen zu können. Wenn Sie es nur auf die 3 Millionen Euro beschränkt haben wollen, dann habe ich das so nicht feststellen können. Ich habe mit meiner Frage auf alles abgezielt. Deshalb gehe ich davon aus, und zwar nach dem, was Sie bisher gesagt haben, dass es eine solche persönliche Bürgschaft nicht gibt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie schon gesagt, meine Fraktion wird aber hier im Parlament das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten. Herr Kollege Hartloff, wenn Sie auf uns zukommen und insoweit Verkürzungen oder was auch immer in Anspruch nehmen wollen, dann werden wir uns dem nicht versperren, weil wir sehen, auch wenn wir diesem Projekt an dem einen oder anderen Punkt kritisch gegenüberstehen, dass es nur dann eine Wirkung entfalten kann, wenn es möglichst schnell umgesetzt wird. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen werden wir uns an dieser Stelle nicht sperren und nicht in irgendeiner Weise mit Verfahrenstricks oder Ähnlichem versuchen, es aufzuhalten. Im Gegenteil, wir werden dies konstruktiv in der Hoffnung begleiten, dass es einen zündenden Funken in unser Land hinausträgt.
Jedenfalls wird die FDP-Fraktion in diesem Landtag zukünftig, auch wenn es angesichts der Verschuldung und der Rahmenbedingungen, die dadurch entstehen, schwerer wird, alles daran setzen, die Rahmenbedingungen für diejenigen, die bereit sind, ein Risiko einzugehen, die bereit sind, Leistung zu erbringen, die bereit sind, sich überproportional in unserem Land einzubringen, so zu schaffen, dass es sich für sie auch rentiert. Nur so werden wir das erwirtschaften, was wir im Übrigen in einer sozialen Marktwirtschaft, um soziale Härten abzufedern, brauchen.
Als Gäste im Landtag begrüße ich den Landrat des Landkreises Cochem-Zell sowie die Bürgermeister der Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde CochemLand sowie Mitglieder der Lenkungsgruppe. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen zu dem machen, was in der Debatte zur Regierungserklärung eingewandt worden ist. Ich möchte mich zunächst herzlich dafür bedanken, dass es doch eine generelle Grundübereinstimmung darüber gibt, dass es notwendig ist, die Möglichkeiten, die uns in dieser Situation durch die Bundesentscheidung geboten
sind, auch zu ergreifen und für dieses Land RheinlandPfalz umzusetzen, dies gemeinsam mit den Kommunen, mit der Wirtschaft und mit anderen.
Ich möchte ausdrücklich noch einmal deutlich machen, wir sind in höchstem Maß daran interessiert, dass wir in diesen Fragen auch zusammenbleiben, was die unterschiedlichen politischen Positionen in diesem Hohen Haus angeht.
Ich möchte Ihnen gerne anbieten, dass wir in einem dreimonatigen Rhythmus durch den Finanzminister und den Innenminister – dort werden die wesentlichen Programmsteuerungen stattfinden – die Fraktionsvorsitzenden und die innenpolitischen Sprecher informieren. Daran sind wir interessiert, und ich biete Ihnen das an. Wir werden jeweils auf Sie zukommen.
Ich möchte zur Vorlage der schriftlichen Regierungserklärung auf etwas verweisen. Meine Damen und Herren, ich gehöre diesem Hohen Hause seit fast 30 Jahren an. Ich habe schon viele Regierungserklärungen erlebt. Ich habe viele erlebt, bei denen wir überhaupt keine schriftliche Vorlage bekommen haben. Ich habe oft erlebt, dass schriftliche Vorlagen erst morgens verteilt wurden, weil bis in die Nacht daran gearbeitet worden ist.
Lieber Herr Kollege Mertin, wir haben bis gestern mit dem Bund wichtige Auslegungsfragen abzuklären gehabt. Ich schreibe keine Zeitungsartikel, bei denen ich betone, was in der Regierungserklärung steht. Das habe ich weiß Gott weder in meiner Rede noch sonst irgendwo getan.
Natürlich habe ich dort vor einem Parteitag unmittelbar vor einer Entscheidung die Grundfragen ausgebreitet. Ich glaube, das hätte jeder von Ihnen vor Ihrem Parteitag genauso getan. Man kann doch nicht die eigenen Leute überraschen, sondern man muss sagen: Das steht bisher fest.
All die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, konnten noch nicht genannt werden, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch in Arbeit waren und weil sie in der Tat erst gestern entschieden werden konnten.
Das hängt auch damit zusammen, dass wir bis zum Tag vor der Kabinettssitzung auf der Bundesebene intensive Gespräche geführt haben, weil wir nicht das Risiko eingehen wollten, dass Unklarheiten beispielsweise über den Begriff, was ist additiv, was ist zulässig für dieses Programm gegenüber dem, was in kommunalen Haushalten oder in mittelfristigen Finanzplanungen vorgesehen ist. Das alles war mit dem Bund nicht abschließend geklärt.
Es waren erhebliche Auslegungsunterschiede zwischen Bund und Ländern beispielsweise zu klären, wie dieses 75:25-Kriterium zu gestalten ist. Das ist doch elementar für das, was wir daraus für die rheinland-pfälzischen Zahlen ableiten konnten.
Insoweit war es mir nur möglich, meine Regierungserklärung nach der Veranstaltung in diesem Hohen Hause gestern mit unseren polnischen Gästen dann in Einklang mit diesen neuen Erkenntnissen zu bringen. Es tut mir
leid, ich hätte es Ihnen gerne ein paar Stunden früher gegeben, oder auch einen Tag früher. Das ist überhaupt nicht der Punkt. Es gibt aber Situationen, in denen man mit den Gegebenheiten zurechtkommen muss.
Ich habe gesagt, dass ich dankbar dafür bin, dass die Tagesordnung des heutigen Tages ausgeweitet worden ist. Wenn es aber einen Grund für eine entsprechende zusätzliche Behandlung im Parlament gibt, dann ist dies bei den Dimensionen, über die wir hier reden, weiß Gott einer, auch bei den Zeitabläufen, die wir zu berücksichtigen haben.
Es tut mir leid, wenn es spät kam. Das soll man aber nicht als Ausdruck der Missachtung nehmen. Ich hätte auch gern lieber am Nachmittag statt in der Nacht gearbeitet. Das werden Sie mir abnehmen. Das wissen Sie aus Ihrer eigenen Verantwortungszeit.
Lassen Sie mich einen zweiten Punkt ansprechen. Natürlich gibt es Informationen vorher in der Öffentlichkeit. Wir haben beispielsweise in einer Reihe von Gesprächen mit kommunalen Vertretern diese Entscheidung vorbereitet. Ich glaube, das war richtig. Ich würde es immer wieder so tun. Wir haben in der letzten Woche die kommunalen Spitzenverbände eingeladen und mit ihnen Fragen erörtert, wie man es gestalten könnte. Wir sind in die Gespräche mit eigenen Vorstellungen hineingegangen. Diese Vorstellung sind teilweise revidiert oder im Einzelnen verändert worden. Das gilt auch für die Größenordnung, die Förderung usw. Das geschah auch nach diesen Gesprächen.
Wir haben darüber hinaus mit den Kirchen, den Gewerkschaften, den Wirtschaftsverbänden usw. gesprochen. Verantwortliche aus Kammern, Unternehmerverbänden, Bauverbänden, Chemieverbänden und Metallverbänden in Rheinland-Pfalz waren bei diesen Gesprächen dabei. Es kann schon passieren, dass diese Menschen aus Sorge und Verantwortung für ihre Leute in ihren Gremien darüber berichten und dann etwas in die Zeitung gelangt, bevor es hier ausgebreitet werden kann. Wer etwas anderes erwartet, würde wirklich auf einem anderen Erdball leben.
Ich bitte Sie herzlich darum, nicht solche Nebenkriegsschauplätze aufzumachen. Das ist nicht angemessen und angepasst.
Ich will Ihnen einmal Folgendes sagen, das ich auch als Dank an unsere Mitarbeiter sage: Wir haben die Grundgespräche im Kanzleramt am 23. Dezember geführt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für diesen Bereich zuständig sind, haben über die Feiertage intensiv gearbeitet. Wir waren diejenigen, die als Erste am 2. Januar ein Konzept in Berlin vorgelegt haben. Damit haben wir das Gesamtprogramm in seiner Ausgestaltung nicht unmaßgeblich im Interesse der Länder, der Kommunen und in unserem eigenen Interesse beeinflusst. Natürlich haben wir das aus rheinlandpfälzischem Blickfeld gemacht. Wenn Sie nachfragen, werden Sie hören, dass Mitglieder der Bundesregierung
beider Couleur häufig auf die rheinland-pfälzische Vorlage Bezug genommen haben. Ich muss unsere Mitarbeiter wirklich in Schutz nehmen. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten wirklich teilweise rund um die Uhr gearbeitet. Das hat keine Kritik verdient. Das sage ich jetzt in aller Deutlichkeit.
Es tut mir leid, dass dieses Papier erst spät gekommen ist. Das war aber in der Sache begründet. Bringen Sie mich nicht dazu, einmal zu schauen, welche ehrenwerten Kollegen aus Ihrer Partei, die Verantwortung tragen, spät Ihre Regierungserklärung vorgelegt haben. Was hat es auf sich, uns so zu begegnen? Ich finde, das ist weit überzogen. Das will ich deutlich machen dürfen.
Meine Damen und Herren, ich sage etwas zur Sache. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass es nach Ihrer Rede, Herr Baldauf, notwendig ist, darauf hinzuweisen, worum es geht. Es geht um ein Sonderprogramm, das der Bund auflegt und Konjunkturprogramm II genannt hat. Damit soll in dieser Krise ein Beitrag des Staates geleistet werden, um die Konjunktur zu stabilisieren und durch entsprechende binnenmarktpolitische Entscheidungen Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern.
Ich habe überhaupt nicht verstanden, wie ein solches Programm, das am 27. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist, erwartungsgemäß am 13. Februar im Bundestag und am 20. Februar im Bundesrat verabschiedet werden wird, jetzt den Vorwurf hergibt, dass wir jetzt ein Sonderprogramm in einem Nachtragshaushalt machen und dass wir das im Haushalt hätten machen können, der im November verabschiedet worden ist.
Erlauben Sie mir, ein Zweites zu sagen. Ich glaube, es gibt eine Berechtigung der Mahnung, dass wir auf Bundesebene kreditfinanziert vorgehen. Diese Mahnung ist gerechtfertigt. Aber ich lasse sie nicht für die Umsetzung im Land Rheinland-Pfalz gelten. Ich habe Ihnen dargelegt, dass aus diesem Fonds, aus dem die Maßnahmen finanziert werden und für den wir Rücklagen gebildet haben, dafür 156 Millionen Euro entnommen werden.