Protocol of the Session on November 13, 2008

Die Aufgaben werden auf die Kreise bzw. kreisfreien Städte, die Stadtverwaltungen, unter besonderen Bedingungen übertragen. Ich wiederhole das, was die Ministerin gesagt hat. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem unter der Prämisse zugestimmt, dass alle zwei Jahre eine Evaluierung erfolgt.

Meine Damen und Herren, eine effektive Verbraucherschutzpolitik ist unser aller Anliegen und ein wichtiger politischer Bestandteil unserer Arbeit. Dieses Gesetz stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz dar und zu dem, was wir uns alle wünschen, den mündigen und kritischen Verbraucher.

Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße die Stipendiatengruppe der Konrad-Adenauer-Stiftung der Universität Trier. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Frau Abgeordneter Schäfer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Verbraucherinformationsgesetz haben die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland seit dem 1. Mai dieses Jahres erstmals das Recht, sich bei den Behörden gezielt über Lebensmittel, Futtermittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs zu informieren. Das ist ein Durchbruch für mehr Information und Transparenz gegenüber den Bürgern und der Öffentlichkeit. Es soll einen Nebeneffekt haben, nämlich durch zusätzliche Informationen für Verbraucher, z. B. über aktuelle Lebensmittelskandale und die dafür verantwortlichen Betriebe wirtschaftlichen Druck auf die betroffenen Unternehmen auszuüben; denn wenn die Verbraucher die schwarzen Schafe kennen, werden sie gemieden.

Allerdings bedeutet dies auch, dass mit den Informationen sorgsam umgegangen werden muss. Wenn Informationen nicht genügend geprüft oder verfrüht herausgegeben werden, kann das für den Betrieb einschneidende existenzielle Folgen haben. Das wäre natürlich nicht im Interesse der Verbraucher.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die Ausführungen des Landesgesetzes sollen nun geregelt werden, besser gesagt, endlich geregelt werden. Schon Anfang November 2007, also vor einem Jahr, war klar, dass das Verbraucherinformationsgesetz bundesweit am 1. Mai in Kraft treten werde und für die Durchführung vor Ort die Länder zuständig seien. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es in Rheinland-Pfalz so lange gedauert hat, bis die Landesregierung endlich einen Entwurf vorgelegt hat.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

In fast allen anderen Bundesländern liegt das Ausführungsgesetz schon vor, wenn man sich nicht dafür entschieden hat, die Aufgabe bei der Lebensmittelüberwachung zu belassen und damit auf ein Ausführungsgesetz verzichten kann.

Wir werden im Ausschuss einige Details klären müssen. Beispielsweise wollen wir wissen, wie die Lebensmittelüberwachung die in § 1 festgestellte Wahrnehmung der Aufgabe als Auftragsangelegenheit beurteilt. Dabei geht es darum, inwieweit die Information nur vonseiten der Kreise und kreisfreien Städte erfolgen sollte, um etwa Schnellschüsse, wie ich sie eben beschrieben habe, zu vermeiden.

Fraglich ist auch, ob der Verweis auf das allgemeine Gebührenverzeichnis einen zu großen Spielraum lässt, und es ist offen, ob tatsächlich von einer Antragszahl von 2.000 pro Jahr, wie es im Gesetzentwurf steht, auszugehen ist.

Sicherlich trägt die Tatsache, dass Gebühren fällig werden, dazu bei, einem allzu übermäßigen Informationsbedürfnis, das den Rahmen sprengen würde – darauf liegt die Betonung –, vorzubeugen. Dennoch werden nach Einschätzung der Lebensmittelüberwachung die telefonischen Anfragen deutlich zunehmen.

Insofern ist eine Überprüfung nach zwei Jahren sicher angebracht. Wir werden klären müssen, inwieweit die Arbeitsbelastung der Lebensmittelkontrolleure durch diese zusätzlichen Aufgaben noch weiter zunimmt, und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen ergreifen müssen; denn wir wissen, wie groß die Belastung für die Lebensmittelkontrolleure bereits heute ist.

Offenbar ist die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erfolgt. Es wird gesagt, dass es in der Anhörung keine grundlegenden Bedenken gegen den Gesetzentwurf gab. Uns interessiert, ob es darüber hinaus andere Bedenken gab, die nicht in dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt wurden. Das muss dann entsprechend im Ausschuss abgeklärt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Frau Abgeordneter Schellhaaß das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich steht das Verbraucherinformationsgesetz als solches gar nicht auf unserer Tagesordnung, sondern das Ausführungsgesetz, und da geht es im Wesentlichen um die Gebühren.

Es ist höchste Zeit, dass das Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Der Bundestag hat schon einen handwerklichen Fehler in der Großen Koalition begangen, indem er die Zuständigkeiten der Länder übersehen

hat. Es musste vom Bundespräsidenten zurückgegeben werden. Das hat Zeit gekostet. Aber die Landesregierung hatte im April schon einmal einen Entwurf, den ich persönlich, was den Gesetzestext betraf, besser fand, weil einfacher. Ich weiß nicht, woran es in der Zwischenzeit hing. Andere Länder waren schneller als wir, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Baden-Württemberg, ohne dass ich Anspruch auf Vollzähligkeit erhebe.

Auch wenn es nur ein Ausführungsgesetz ist, sind die gleichen Grundsätze zu beachten wie bei richtigen ursprünglichen Gesetzen. Auch hier gilt, wie bereits gestern von Thomas Auler gesagt, dass der Bürger, hier der Verbraucher, in zunehmendem Maße vom Zugang zu Informationen abhängig ist, dass, wer eine funktionierende soziale Marktwirtschaft will, dem Verbraucher eine richtige, einfache, schnelle und möglichst billige Information ermöglichen muss. Dennoch gilt, dass grundsätzlich eine kostendeckende Gebührengestaltung notwendig ist, schon um missbräuchliche Auskunftsbegehren, die vielleicht in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausarten könnten, zu verhindern.

Wenn ich eben kostendeckend sagte, dann meine ich allerdings nicht gewinnbringend für die Kommunen oder sonst jemanden, und auch nicht so kleinlich, dass jede Auskunft berechnet werden müsste.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Billen, CDU)

Der Servicegedanke sollte auch hier großgeschrieben werden.

Im Ausschuss wird nur über marginale Korrekturen zu sprechen sein, und zwar mit der Betonung auf einfach, übersichtlich und billig. Aber das EDV- und Internetzeitalter bietet die Möglichkeit, alle Verbraucher, die Zugang zum Internet haben, ohne großen Aufwand nach den Vorgaben des VIG kostenlos zu informieren, vor allem dort, wo das VIG kostenlose Informationen bereits vorschreibt, vielleicht sogar darüber hinaus.

Da wir, die FDP-Fraktion, aber keine Vermehrung gesetzlicher Gebote wollen und Kreativität sich an dieser Stelle sowieso nicht vorschreiben lässt, hoffen wir, dass alle zuständigen Landes- und Kommunalbehörden nach der Verabschiedung des Gesetzes von sich aus, vielleicht auch auf Anregung vonseiten des Landes, kreativ tätig werden und in übersichtlicher Form über das Internet all das bereitstellen, was sich hierzu eignet.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wird vorgeschlagen, das „Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG)“, Gesetzentwurf der Landesregierung, an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf an den Aus

schuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen ist.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Anpassung von Landesgesetzen an die Umbenennung des Landesbetriebs Straßen und Verkehr in Landesbetrieb Mobilität Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2731 – Erste Beratung

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll der Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass das „Landesgesetz zur Anpassung von Landesgesetzen an die Umbenennung des Landesbetriebs Straßen und Verkehr in Landesbetrieb Mobilität“ an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden ist.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2734 – Erste Beratung

Das Wort hat Herr Staatssekretär Habermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung vorgelegt. Die Änderungen und Ergänzungen, die wir Ihnen zum Gesetz vom 20. Juli 1998 vorschlagen, sind das Ergebnis der Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren in der Praxis gemacht worden sind. Es ist ganz gut, wenn man sich gelegentlich einmal anschaut, ob es notwendig ist, gesetzliche Regelungen auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Überschuldung und Verschuldung ist leider weiter ein hochaktuelles und brisantes Thema in ganz Deutschland. Schätzungen gehen davon aus, dass das etwa 3,2 Millionen Haushalte in Deutschland und etwa 150.000 Haushalte in Rheinland-Pfalz betrifft. Jeder von uns weiß, dass hinter diesen dürren Zahlen viele ganz unterschiedliche Schicksale stehen, die ganze Familien, aber auch Einzelne mitnehmen und in existenzieller Weise treffen können.

Rheinland-Pfalz gehört zu den Ländern, die sich von Anfang an im Bereich der Schuldnerberatung engagieren. 59 Stellen, anerkannt vom Landesamt, arbeiten, 51 dieser Stellen werden vom Land mit insgesamt 1,7 Millionen Euro im Jahr gefördert. Dazu kommen noch Mittel der Sparkassen in Höhe von rund 1 Million Euro, die den

Stellen entweder unmittelbar oder über die Kommunen zufließen.

Mit Blick auf den Haushalt, der im Augenblick im Parlament beraten wird, möchte ich hinzufügen, dass anders, als das in anderen Ländern gehandhabt wird, in denen die Förderung abgeschafft oder gekürzt worden ist, wir Ihnen im Entwurf der Landesregierung zum Landeshaushaltsgesetz vorschlagen, dass in den Jahren 2009 und 2010 nicht weniger, sondern mehr für die Schuldnerberatung getan werden soll.

(Beifall der SPD)

In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Beratung in den Schuldnerberatungsstellen stark gestiegen. Sie hat sich von 6.672 Beratungen im Jahr 2000 auf 13.392 Beratungen im vergangenen Jahr 2007 mehr als verdoppelt.

Gleichzeitig – das ist der eigentliche Anlass für die vorgeschlagene Gesetzesänderung – bieten zunehmend nicht amtlich anerkannte gewerbliche Anbieter Beratungsleistungen an. Das geschieht über Anzeigen in Tageszeitungen, aber auch über das Internet. Das sind solche, die von den Schuldnerinnen und Schuldnern Gebühren verlangen und versuchen, dieses Geschäftsmodell zu betreiben, indem sie falsche Versprechungen machen, indem sie zum Teil rechtswidrige oder unangemessene Bearbeitungsgebühren verlangen oder indem sie z. B. mit Anwältinnen und Anwälten zusammenarbeiten, an die sie die von ihnen akquirierten Kunden weiterleiten, wofür dann noch einmal Geld bezahlt werden muss.

Sie nutzen bestehende Gesetzeslücken aus, die wir jetzt schließen wollen. Wir benötigen Änderungen und Ergänzungen da, wo das zum Schutz von überschuldeten Menschen vor unseriösen gewerblichen Schadensregulierern notwendig ist. Deshalb sollen in der Zukunft neben den geeigneten Stellen auch die geeigneten Personen gesetzlich festgelegt werden. Das sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer.

Bei diesem Personenkreis ist regelmäßig davon auszugehen, dass er die fachlichen Anforderungen an eine qualifizierte Schuldnerberatung erfüllt, die in diesen Fällen natürlich nicht kostenlos, sondern gegen Entgelt erfolgt. Aus diesem Grund wird bei dieser Personengruppe auf eine förmliche Anerkennung verzichtet. Das bedeutet natürlich nicht, dass irgendein Anwalt oder Wirtschaftsprüfer verpflichtet wäre, Schuldnerberatung zu betreiben.

Darüber hinaus wollen wir regeln, dass die Unentgeltlichkeit der Beratungsleistung eine Voraussetzung für die Anerkennung als geeignete Stelle ist. Indem in der Zukunft alle Anbieter, mit Ausnahme der von mir eben genannten Personengruppen, unentgeltlich tätig sein müssen, haben eine Schuldnerin oder ein Schuldner eine realistische Möglichkeit, ein Privatinsolvenzverfahren einzuleiten, und werden nicht im Rahmen dieses Verfahrens möglicherweise noch einmal zusätzlich belastet.

In diesem Zusammenhang wird neu geregelt, dass eine Anerkennung als Schuldnerberatung nicht zulässig ist, wenn neben der Schuldnerberatung Kredit-, Finanzvermittlungsgeschäfte oder ähnliche Geschäfte betrieben werden; denn solche Kombinationsangebote bergen die Gefahr in sich, dass Menschen in Wahrheit nicht aus der Verschuldung herausgeholt werden, sondern neu und zusätzlich in die Verschuldung und Überschuldung getrieben werden.

Wir wollen auch eine Bußgeldbestimmung einführen. Es kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Menschen verhängt werden, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten. Dadurch soll zum einen die abstrakte Täuschung von Rat suchenden Schuldnerinnen und Schuldnern sanktioniert werden – beispielsweise über Werbeangebote, Anzeigen und via Internet –, aber zum andern auch die Täuschung im ganz konkreten Beratungsfall. Rheinland-Pfalz ist damit das erste Land, das diesen Weg geht. Wir haben aber aus anderen Ländern gehört, dass man das dort mit Interesse beobachtet und wohl die Absicht besteht, in die gleiche Richtung zu gehen.