Protocol of the Session on August 29, 2008

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Minister, wie erklären Sie sich den Widerspruch in Ihrer Antwort, wenn Sie einerseits davon berichten, dass das Notarztsystem funktioniert, Sie aber dennoch von Problemen sprechen und Sie eine Gruppe zurzeit beauftragt haben, sich mit Problemen nicht nur in Morbach, sondern allgemein zu beschäftigen?

Herr Abgeordneter Licht, es gibt keinen Widerspruch, sondern einfach die notwendige Arbeit in dieser Sache. Wir sind das einzige Land in der Bundesrepublik Deutschland, das eine funktionierende Rettungskette vom Zeitpunkt des Ereignisses bis zur Versorgung in Krankenhäusern hat. Wir haben eine bodengebundene

Rettung. Wir haben eine Luftrettung. Wir haben Schwerpunktkrankenhäuser in Trier und Mainz, an insgesamt fünf Standorten, die sich mit der Notarztversorgung beschäftigen.

Ich selbst habe mich mit der Notarztversorgung seit 2001 beschäftigt. In dieser Zeit haben wir die Notarztversorgung verändert und sie an die Krankenhäuser angebunden, was relativ schwierig war, weil sie nur an Krankenhäusern die jeweils verfügbaren Ärzte haben. Sie haben nicht einen Notarzt irgendwo in der Fläche, es sei denn, er stellt sich ehrenamtlich oder wie auch immer zur Verfügung. Sie müssen diesen Arzt dann 24 Stunden bereitstellen. Wo machen Sie das? Wo können Sie das? Sie können das nur an Krankenhäusern.

Daraufhin ist mit den Kostenträgern in schwierigen Verhandlungen gesprochen worden. Es wurde vonseiten des Ministeriums erreicht, dass man zugestimmt hat. Man hat den Krankenhäusern je nachdem, immer nach Lage der Dinge und nach der Kalkulation des Budgets, dann entsprechend zwei Stellen, drei Stellen oder eine Stelle zugesichert, die für den Notarzt verfügbar waren. Mittlerweile haben wir über 1.000 Ärzte mehr in diesem Land, sagt mir Frau Dreyer.

Wir haben die Situation, dass wir heute auch Notärzte mit Qualifikationen brauchen. Diese Qualifikation haben fast alle. Diese Ärzte arbeiten an Krankenhäusern. Sie sind relativ schnell verfügbar, manchmal auch nicht so schnell verfügbar. Manchmal ist es auch so – ich schaue einmal zu Herrn Kollegen Wirz, mit dem ich immer in Gesprächen in dieser Frage in Ahrweiler bin –, dass ein Krankenhaus zurzeit keinen Notarzt direkt verfügbar hat, sich aber um einen bemüht. Dann haben wir ein Problem und müssen sehen, wie wir das sicherstellen. Das ist die Problemlage.

In Morbach ist es wiederum ganz anders. Morbach hat eine funktionierende Luftrettung, eine funktionierende Bodenrettung und eine funktionierende Notarztversorgung. Es gab dort, wenn Sie wollen, einen zusätzlichen Arzt im Nebenamt oder was auch immer, der für sich gesagt hat, er helfe da mit, er mache da mit, was aller Ehren wert ist. Zu einem bestimmten Zeitpunkt hat er dann gesagt, er wolle den Bereitschaftsdienst vergütet bekommen. Das ist die Situation. Den Bereitschaftsdienst vergüten nicht das Land und auch nicht der Landrat Schartz als zuständige Behörde, sondern die Krankenkassen, die Kostenträger. Die Kostenträger sagen, die Notarztversorgung sei gesichert. Dieser Meinung sind wir auch. Deswegen wird nicht gezahlt. Das ist die Situation.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Enders.

Herr Minister, im Nachgang zu Ihrer Antwort Nummer 4 möchte ich fragen, inwieweit Ihnen die Vergütungssituation von externen Notärzten, die gerade an kleinen Krankenhäusern benötigt werden, bekannt ist und ob

das damit zusammenhängt, dass wir deswegen vielleicht wenig Externe finden, obwohl sie benötigt werden?

Herr Dr. Enders, zu der Frage der Entlohnung will ich Ihnen meine persönliche Antwort sagen, nicht die Antwort der Landesregierung. Meine persönliche Antwort ist, dass ich mir das auch anders vorstellen kann. Es ist aber nicht meine Kompetenz. Die Kompetenz liegt bei den Selbstverwaltungsorganen. Das wissen Sie auch. Ich lege die Preise nicht fest. Ich lege auch nicht die Kosten und auch nicht die Vergütung oder Entlohnung fest. Von daher gesehen muss man sich darüber unterhalten. Das ist im Grunde genommen eine der Fragen, die man in diesem Zusammenhang lösen muss, wie ich diejenigen entlohne, die sich tatsächlich mit der Frage der 24-Stunden-Dienste auseinandersetzen müssen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Minister, auch vor dem Hintergrund Ihrer Antworten, die Sie bisher gegeben haben: Wie geht die Landesregierung denn mit der Sorge aus dem ländlichen Raum um, dass es in der Notarztversorgung natürlich in den letzten 10, 15 und 20 Jahren eine Entwicklung gegeben hat, aber auch einhergehend mit der Konzentration von Krankenhäusern, die sich nun auch einmal konzentriert haben, und dadurch die Wege einfach logischerweise weiter geworden sind und dass die Sorge im ländlichen Raum, nicht ausreichend versorgt zu sein, immer wieder und immer deutlicher artikuliert wird?

Jede Wartezeit, die Sie bei einem Unfall oder einem Herzinfarkt haben, ist eine unendlich lange Zeit und sehr subjektiv zu sehen. Es gibt jetzt sehr subjektive Einschätzungen, wo man die Sorge teilen muss. Wenn Sie die objektiven Kriterien sehen, kann ich Ihnen sagen, die Notarztversorgung ist in Rheinland-Pfalz gewährleistet. Ich weiß aber auch, dass es bei bestimmten Entwicklungen, wo der Notarzt nicht direkt verfügbar ist, natürlich diese Sorge gibt.

Aber auch wir beide werden das nicht lösen können, weil der Notarzt nicht gleichzeitig an einer anderen Stelle sein kann, wenn er sich an der einen Stelle befindet. Deswegen haben wir eine Luftrettung, die relativ teuer ist, auch mit Willen und Wollen der Kassen eingerichtet, was auch nicht so einfach war. Die Luftrettung ist eben das teuerste Rettungsmittel in diesem Bereich.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Schmitz.

Herr Minister, meine Frage zielt in die gleiche Richtung, und ich bedanke mich ausdrücklich für die ehrliche Beantwortung – zumindest aus persönlicher Sicht – der Frage des Kollegen Enders. Die Bevölkerung stellt fest – zumindest wird das so kolportiert –, dass die Bereitschaft der Hausärzte, notärztlich tätig zu sein, im Vergleich zu früher deutlich zurückgegangen ist, obwohl viele das durchaus berufsethisch zu ihren Aufgaben zählen. Meine Frage lautet: Woran glauben Sie liegt das, und wie gedenken Sie, in Ihren Planungen damit umzugehen, weil das Einfachste gerade unter Kostenaspekten wohl wäre, die Bereitschaft der Hausärzte wieder zu erhöhen, dieser Tätigkeit nachzukommen, nicht bei allen, aber in stärkerem Maße als derzeit?

Herr Dr. Schmitz, wir führen durchaus auch Gespräche mit Hausärzten. Ich sage Ihnen aus meinem eigenen Bereich, weil ein Freund von mir als Hausarzt diesen Notarztdienst mitgemacht hat. Die Umstände haben sich alle verändert, auch in den Praxen. Man muss die Gesamtumstände sehen, auch die Gesamtentlohnung, die Gesamtsituation. Eine solche Praxis kostet viel Geld. Sie muss laufen. Sie muss rund laufen. Man wird abgerufen. Welche Vergütung bekomme ich? Das ist eine spannende Frage für die Ärzte. Für die Menschen ist es spannend, ob sie da noch einen Arzt bekommen. Deswegen haben wir uns darauf verständigt und gesagt, wir können dies nicht mehr als Regelfall annehmen, dass Notärzte in ihrer Praxis verfügbar sind, sondern wir haben gesagt, wir gehen an Krankenhäuser und versuchen, das dort zu lösen. Das lösen wir auch dort.

Auch die Hausärzte haben sich mittlerweile völlig neu organisiert, besonders im ländlichen Raum. Es gibt heute sogenannte Notfalldienste, in denen sich die Ärzte zusammenschließen und eine Zentrale aufgebaut haben, wo sie die Hausbesuche und ähnliches mehr organisieren. Es hat sich in diesem Bereich sehr viel verändert. Es ist ein sehr spannendes und schwieriges Feld. Meine Einschätzung ist, dass wir es nur über die Krankenhäuser regeln können. Wir werden es nicht über die Praxen regeln können, weil die Praxen unterschiedlich groß sind. Wenn ich allein in der Praxis bin, stellt sich die Frage, ob ich überhaupt weg kann, weil ich gerade eine bestimmte Situation habe. Wenn ich zu dritt bin, geht es vielleicht. Das sind alles sehr schwierige, im Einzelfall zu regelnde Fragen, über die man reden muss.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Enders.

Herr Minister, ich möchte noch einmal zu Ihrer Antwort von eben nachfragen, weil Sie Ihre persönliche Meinung genannt haben. Ich hätte gern die Meinung der Landesregierung; denn im neuen Rettungsdienstgesetz von

2005 ist es in einem neuen Paragrafen geregelt, dass in den Fällen, in denen es zu Streitigkeiten um die Vergütung zwischen Leistungserbringern und denjenigen, die zahlen müssen, kommt, dann die Aufsichtsbehörde entsprechend regulierend eingreift.

Herr Dr. Enders, wir konnten diese Fragen bisher alle lösen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Minister, in Bezug auf die Antwort zu der Frage von Herrn Dr. Schmitz, könnten Sie sich eine Weiterentwicklung der Notarztversorgung unter Einbezug der Krankenhäuser, die Sie – wie Sie jetzt ausgeführt haben – für die Zukunft federführend sehen, und unter Einbezug der örtlichen Ärzte über eine Poollösung oder Poolbildung – offensichtlich hängt es manchmal nur an Finanzierungen – vorstellen?

Wir haben in einem Fall – ich habe darüber berichtet –, in Senheim, eine andere Situation, wo der Notarztstandort in Senheim und nicht an einem Krankenhaus eingerichtet wurde. Da sind andere Ärzte. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir uns die Gesamtsituation betrachten, wie die ärztliche Versorgung und die Krankenhaussituation aussehen, insbesondere in der Diskussion um Kosteneinsparungen.

Wenn wir gesagt bekommen, dass Betten eingespart werden müssen, was wiederum mit Ärzten zu tun hat, weil damit ein Pflegeschlüssel und ein Ärzteschlüssel verbunden sind, dann sehe ich unsere Aufgabe in der jetzigen Situation darin, die Notarztversorgung erst einmal sicherzustellen und zu stabilisieren und uns dann Gedanken darüber zu machen, ob wir noch weitere Veränderungen vornehmen können, und zwar im positiven Sinne, damit wir sicherstellen, dass genügend Notärzte vorhanden sind. Das tun wir. Ich denke, das ist auch allgemeiner Wille im Hause.

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz.

Herr Minister, Sie verweisen bei der Notarztversorgung sehr stark auf die Bedeutung der Krankenhäuser. Dafür spricht einiges. Nun haben wir bei den Krankenhäusern

das nächste Problem. Wir haben im Gesundheitsausschuss nachgefragt, inwieweit die wirtschaftlich bedrohliche Situation für die Krankenhäuser, insbesondere für das Jahr 2008, von der Landesregierung so gesehen wird.

Der Herr Staatssekretär hat sich sehr optimistisch zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser geäußert, was wir nicht ganz nachvollziehen konnten. Jetzt lesen wir heute im Pressespiegel unter der Überschrift „Krankenhaus schlägt Alarm: Reserven sind ausgeschöpft“, dass 40 Mitarbeiter zur Demo nach Berlin fahren. Ist das der Hintergrund, vor dem Sie glauben die Notarztversorgung krankenhausgebunden dauerhaft solide organisieren zu können?

Die Situation der Krankenhäuser ist sehr unterschiedlich. Ich selbst bin ehrenamtlich in einem Vorstand einer Krankenhausträgerschaft tätig. Natürlich ist es so, dass die Krankenhausfinanzierung bei all diesen Fragen immer ein Thema ist, auch bei der Entwicklung der Bettenzahl, der ärztlichen Leistungen und der Belastungen der Patientinnen und Patienten, die dies bezahlen müssen. Wenn Sie das in den Kontext zur Notarztversorgung stellen, dann sage ich, das kann man nicht verbinden. Das darf man nicht verbinden.

Wir brauchen die Notarztversorgung. Ich kann keinen anderen Weg finden als mit Krankenhäusern, weil ich nicht sehen kann, wie ich private Praxen verpflichten kann, mit 24 Stunden Bereitschaftsdienst die Notarztversorgung sicherzustellen. Ich sehe keinen anderen Weg. Natürlich werden wir mit den Kassen über diese Konfliktfragen reden müssen. Das sehe ich schon so.

Vielen Dank. Somit ist die Mündliche Anfrage Nummer 9 beantwortet und wir sind am Ende der Fragestunde.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Punkte 24 bis 27 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2006 Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/1807 –

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2006 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 15/1809 –

Jahresbericht 2007/2008 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 15/1900 –

Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2007/2008 des Rechnungs- hofs (Drucksache 15/1900) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 15/2219 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/2552 –

Ich darf zunächst dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Bracht, das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rechnungsprüfungskommission hat in drei Sitzungen den Antrag des Finanzministers zur Entlastung der Landesregierung für das Berichtsjahr 2006 beraten. Das Ergebnis liegt Ihnen heute als Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 15/2552 vor.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, seinen getroffenen Feststellungen und Forderungen zuzustimmen und der Landesregierung sowie dem Rechnungshof insoweit Entlastung zu erteilen.

Meine Damen und Herren, Grundlage für die Finanzkontrolle bildet Artikel 120 unserer Verfassung. Dort ist die Rechenschaftspflicht des Finanzministers gegenüber dem Parlament festgeschrieben. Zur Entlastung der Landesregierung hat der Finanzminister die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das jeweilige Haushaltsjahr vorzulegen. Daran schließt sich die Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Rechnungshof an, der über seine Feststellungen dem Landtag berichtet.

Das ist das typische und klassische Entlastungsverfahren. Das ist nichts Neues, auch nicht für das Haushaltsjahr 2006, um das es heute geht.

Allerdings anders als in den Vorjahren hat der Rechnungshof für das diesjährige Entlastungsverfahren keinen Kommunalbericht vorlegen können. Diesem Kommunalbericht kommt sicher eine ganz wichtige, eine ganz wesentliche Bedeutung zu; denn er soll uns auf Fehler und Fehlentwicklungen bei den Kommunalfinanzen aufmerksam machen, die für den Landeshaushalt eine sehr bedeutende Rolle spielen.

Von daher bin ich, sind wir dem Präsidenten des Rechnungshofs sehr dankbar für seine Zusage, den Kommunalbericht künftig nicht nur weiterzuführen, sondern auch im Hinblick auf die kommunale Doppik – darüber haben wir gestern gesprochen – fortzuentwickeln.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir vorab vor den weiteren Ausführungen eine grundsätzliche Anmerkung, die mir wichtig ist. Der Jahresbericht des Rechnungshofs ist bereits im Vorfeld seiner parlamentarischen Beratung mehrfach in den Fokus öffentlicher und vor allem politischer Auseinandersetzungen geraten.