Protocol of the Session on August 28, 2008

Frau Ministerin, es gibt Studien beispielsweise von der Bertelsmann-Stiftung, die den volkswirtschaftlichen Nutzen von insbesondere frühkindlicher Bildung in den Vordergrund stellen, auch unter dem Thema der Bildungsteilhabe. Hat das bei Ihren Überlegungen eine Rolle gespielt? Gibt es Erkenntnisse darüber, ob eine frühe frühkindliche Bildung in der Kindertagesstätte auch möglicherweise das Eintrittsalter in die Grundschule günstig beeinflusst?

(Lelle, CDU: Ja!)

Es gibt inzwischen eine Reihe von Studien, die auch den Aspekt der Rentabilität von solchen Investitionen in den Blick nehmen. Es gibt solche Studien insbesondere in den USA. Zunehmend wird allerdings in dieser Richtung auch in der Bundesrepublik Deutschland geforscht. Es ist inzwischen völlig klar, dass die Rentabilität von Investitionen in die frühe Förderung besonders hoch ist.

Es ist auch klar, dass dies Konsequenzen über den Kindertagesstättenbereich hinaus hat, weil wir wissen, dass sich Benachteiligungen, die nicht früh aufgefangen werden, in der Regel in der nächsten Stufe leider verstärken. Deswegen setzen wir alle Anstrengungen daran, früh mit dieser Förderung zu beginnen.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, in der Debatte über unseren Antrag, den wir zur kompletten Beitragsfreiheit gestellt haben, haben Sie nicht nur die Finanzen ins Feld geführt,

(Pörksen, SPD: Ihr beantragt alles! Nur bezahlen könnt Ihr es nicht!)

sondern Sie haben damals auch bestritten, dass eine solche Beitragsfreiheit tatsächlich zu einer Erhöhung der Kinder im Kindergarten führen wird. Jetzt können wir feststellen, dem ist so. Ich frage: Gibt es auch Erkenntnisse darüber, dass insbesondere Kinder aus sogenannten bildungsfernen Familien tatsächlich durch diese Beitragsfreiheit für den Kindergarten, ich nenne es einmal so, gewonnen werden konnten?

Sie müssten mir erstens einmal zitieren, wo ich etwas bestritten habe. Es wäre gut, wenn Sie das nachliefern würden.

(Pörksen, SPD: Kann sie nicht!)

Zum Zweiten möchte ich sagen, wir haben durch eine fast vollständige Inanspruchnahme im letzten Jahr natürlich die Gewissheit, dass wir die Kinder wirklich in der Breite erreichen, damit auch die Kinder aus unterschiedlichen Elternhäusern, aus unterschiedlichem sozialen Umfeld in den Genuss dieser Förderung kommen.

Bundesweite Studien stellen eine gewisse Angleichung im letzten Jahr fest, weisen aber darauf hin, dass es nach wie vor in den Jahren vorher eine ungleiche Inanspruchnahme gibt. Das hat eben dazu geführt, dass wir nicht nur das letzte Jahr beitragsfrei gestellt haben, sondern in einem zweiten Schritt mit einem eigenständigen Gesetz auch die Jahre davor.

Rheinland-Pfalz liegt, was die Inanspruchnahme in den Jahren davor, also vor dem letzten Kindergartenjahr angeht, im bundesweiten Vergleich mit seinen Quoten bereits relativ hoch. Aber wir hoffen natürlich, dass wir an dieser Stelle noch eine Erhöhung erreichen, gerade auch unter dem Aspekt, den Sie angesprochen haben. Das können wir aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, weil jetzt gerade das zweite Jahr beitragsfrei wird. Das muss man sich dann zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. Aber ich glaube, es gibt berechtigte Hoffnungen, dass dieser Effekt eintreten wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich die Freiwillige Feuerwehr aus Horhausen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Bracht und Dr. Josef Rosenbauer (CDU), Trennung zwischen der Tätigkeit als Staatssekretär und der SPD-Parteiarbeit – Nummer 2 der Drucksache 15/2561 – betreffend, auf. Ich erteile Herrn Abgeordneten Bracht das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um das Thema der Trennung zwischen der Tätigkeit als Staatssekretär und der SPD-Parteiarbeit.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Wie hoch war durchschnittlich die wöchentliche Stundenzahl, die der Chef der Staatskanzlei zur Unterstützung der SPD in Land und Bund aufgebracht hat (seit Übernahme des Amtes des SPD-Parteivor- sitzenden durch den Ministerpräsidenten) ?

2. Wie viel Zeit hat der Chef der Staatskanzlei aufgebracht, um gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Heinrich Tiemann die Eckpunkte eines Regierungs- und Wahlprogramms sowie eine Klausurtagung der Bundes-SPD am 7. September 2008 vorzubereiten?

(Harald Schweitzer, SPD: Und wie hießen die Teilnehmer?)

3. Inwieweit gehen diese Tätigkeiten zu Lasten seiner Aufgabe in der Staatskanzlei und inwieweit wird hierfür z. B. auf Mitarbeiter und Logistik der Staatskanzlei zurückgegriffen?

4. Inwieweit lässt sich der Chef der Staatskanzlei für diese Tätigkeiten beurlauben?

Für die Landesregierung antwortet der Herr Innenminister.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Parlamentarische Anfragen nach Artikel 89 a der Landesverfassung sind ein Instrument der Kontrolle der Landesregierung. Aus diesem Kontrollzweck ergibt sich nach den einschlägigen Kommentierungen zur Landesverfassung, dass die Anfragen auf den Verantwortungsbereich der Landesregierung gerichtet sein müssen. Unzulässig sind insbesondere Fragen nach dem Verhalten von Privatpersonen, wenn ein Bezug zur Verantwortlichkeit der Landesregierung nicht besteht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich als der für Dienstrecht zuständige Minister die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen betreffen das private und ehrenamtliche Engagement eines Staatssekretärs in seiner Freizeit. Die Landesregierung erteilt hierzu aus den vorangestellten rechtlichen Erläuterungen keine Auskunft.

Zu Frage 3: Ehrenamtliche Tätigkeiten außerhalb der Dienstzeit können schon begrifflich nicht zulasten des Hauptamtes gehen. Wie denn? Dies ist auch vorliegend der Fall.

Zu Frage 4: Die Fragestellung geht ins Leere.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Bracht hat das Wort.

Herr Minister, können Sie ausschließen, dass der Staatssekretär in seiner Dienstzeit Tätigkeiten in dem beschriebenen Sinne verrichtet hat?

Ja.

(Harald Schweitzer, SPD: Ja, so ist das Leben!)

Ich erteile Herrn Kollegen Bracht für eine weitere Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, können Sie ausschließen, dass das Maß der Vermischung oder Trennung von Partei und Staatsarbeit, die das Bundesverfassungsgericht als Grenze vorgeschrieben hat, nicht überschritten wird?

Ja.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zu Beginn der Fragestunde hatte ich angekündigt, dass ich die Nummern 3 und 5 der Mündlichen Anfragen zusammen aufrufe.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, wollen Sie bitte dem Verlauf der Sitzung ein wenig folgen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Dr. Peter Schmitz (FDP), Pläne der Deutschen Telekom zur Schließung von CallCentern – Nummer 3 der Drucksache 15/2561 – und die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Margit Mohr, Manfred Nink und Alexander Schweitzer (SPD), Geplante Umstrukturierung der Service-Center der Deutschen Telekom und geplante Schließungen von Call-Centern der Deutschen Telekom – Nummer 5 der Drucksache 15/2561 – betreffend, auf. Ich bitte Herrn Kollegen Eymael zu beginnen.

Aufgrund der Pläne der Deutschen Telekom zur Schließung von Call-Centern frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten Pläne zur Schließung von CallCentern liegen seitens der Deutschen Telekom für ihre rheinland-pfälzischen Standorte vor und wie viele Mitarbeiter sind hiervon betroffen?

2. Wann wurde die rheinland-pfälzische Landesregierung von den Plänen der Deutschen Telekom unterrichtet?

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt Wirtschaftsminister Hendrik Hering seine Forderungen nach „echten Beschäftigungsgarantien“ einem Privatunternehmen gegenüber durchzusetzen?

4. Kennt die Landesregierung die Informationspolitik des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern, den betroffenen Gebietskörperschaften und dem Land Rheinland-Pfalz?