weil sie die Marktmacht haben. Bei anderen, die die Marktmacht nicht haben, die im Wettbewerb stehen, kommt das ausschließlich als Belastung und als Wettbewerbsnachteil an. Das ist das Problem, vor dem wir dabei stehen.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass selbst der Sachverständigenrat für Umweltschutz Ihre Auffassung nicht teilt, die Wirtschaftswissenschaftler schon gar nicht?
Frau Abgeordnete Schellhaaß, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss dabei sehr vorsichtig sein. Vor dem Hintergrund der Diskussion mit der FDP in der Vergangenheit auch zu diesem Punkt, wundere ich mich momentan ein bisschen über die Diktion dieser Debatte. Bisher waren wir eigentlich zusammen der Meinung, dass wir Zurückhaltung üben sollten. Wir sind immer auch als Landesregierung in der Vergangenheit der Meinung gewesen, dass man Emissionszertifikate nicht versteigern sollte. Das möchte ich an dieser Stelle nur noch einmal deutlich machen.
Ein zweiter Punkt ist, nicht alle Wirtschaftswissenschaftler machen das. Ich weiß, das Institut der deutschen Wirtschaft und der Sachverständigenrat für Umweltfragen haben das gefordert, im Übrigen auch Verbraucherzentralen.
(Licht, CDU: Wir wollen nicht alles vorgetragen haben, was Sie wissen! Dann sitzen wir morgen früh noch da!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das enthebt eine Landesregierung bzw. eine Bundesregierung nicht der Verpflichtung, nachzufragen, ob diese Ratschläge tatsächlich auch sinnvoll sind. Ich möchte das sehr wohl beantworten. Es sind Vorschläge, die im Ganzen gesehen, wenn man dabei alles sieht, von einer ausgesprochenen Marktradikalität geprägt sind.
(Lelle, CDU: Ist das eine Regierungs- erklärung heute Morgen? Schauen Sie doch auf die Uhr, eine Frage und dann eine halbe Stunde!)
Vielleicht darf ich trotzdem weiterreden. Dann lernen Sie vielleicht etwas. Ich kann es nicht ändern, wenn es so lange dauert. Ich bin gefragt worden.
Wenn Fragen gestellt werden, die einen komplexen Zusammenhang haben, dann bitte ich auch, dies erklären zu können.
Bei den Vorschlägen wird also ausschließlich auf ökologische Fragen abgestellt, oder sie machen deutlich, wie auch an anderen Beispielen, dass sie keine Rücksicht auf eine nachhaltige ökologische Politik nehmen. Wir als Landesregierung haben immer, auch in der Vergangenheit, die ökologischen Fragen nachhaltig diskutiert. Dies bedeutet, auch zu berücksichtigen, welche ökonomischen, also wirtschaftlichen Aspekte und welche sozialen Folgen sie haben. Deswegen kommen wir eindeutig zu dem Schluss, dass wir solchen marktradikalen Forderungen, die vielleicht für sich charmant sind, aber in der Wirkung katastrophal wären, nicht folgen.
Weitere Fragen liegen nicht vor. Ich bedanke mich bei der Ministerin für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich die Firmgruppe aus der Verbandsgemeinde Prüm. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Komplexität der Frage und der Antwort dazu führt, dass wir die Fragestunde um fünf Minuten ausdehnen werden.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Bracht, Josef Keller und Gerd Schreiner (CDU) , Aussetzen der Altersteilzeitregelung – Nummer 2 der Drucksache 15/78 – betreffend, auf und erteile Herrn Abgeordneten Bracht das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Blick auf die in der Regierungsklärung vom 30. Mai angekündigte Aussetzung der derzeitigen Altersteilzeitregelung für Beamte und die angekündigte Nachfolgeregelung fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hoch sind die durch die bisher geltende Altersteilzeitregelung erzielten Ersparnisse bzw. Mehrkosten?
2. In welchen Bereichen, in denen Personal reduziert werden soll, wird die bisherige Altersteilzeitregelung weiter angewandt werden?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Altersteilzeit vor dem Hintergrund, dass gemäß dem Versorgungsbericht 2000 der Landesregierung im Jahr 2000 74,2 % aller in den Ruhestand versetzten Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert wurden, dies im Jahr 2004 aber nur noch 19,8 % waren?
4. Wie soll eine Nachfolgeregelung für die bisherige Altersteilzeit auch im Hinblick auf ihre zeitliche Umsetzung aussehen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die finanziellen Auswirkungen der bisherigen Altersteilzeitregelung waren Gegenstand einer umfänglichen Analyse des Rechnungshofs. Dabei hat sich gezeigt, dass eine sachgerechte Bewertung der haushaltsmäßigen Auswirkungen nicht bei einer reinen Vergangenheitsbetrachtung möglich ist, sondern auch jeweils zukünftige Finanzeffekte bis hin zu Auswirkungen auf spätere Pensionsansprüche einzubeziehen sind.
Da Altersteilzeit nahezu ausschließlich in verblockter Form beantragt wird, ergeben sich in der Arbeitsphase wegen der Absenkung der Landesbelastung bei Beibehaltung der vollen Arbeitszeit zunächst erhebliche Einsparungen. Diese werden in der Freistellungsphase aufgrund der Reduzierung der Arbeitszeit auf Null mehr als aufgezehrt, wenn eine vollständige Nachbesetzung erfolgt. Wenn allerdings die frei werdenden Stellen nur zum Teil nachbesetzt werden, entstehen weitere Einsparungen. Sofern die frei werdenden Stellen nachbesetzt werden, entstehen allerdings bei Abschaffung bzw. massiver Einschränkung der Altersteilzeit zunächst erhebliche zusätzliche Kosten, da dann die anfänglichen Einsparungen aus der Arbeitsphase entfallen.
Nachbesetzt wird vor allem im Schulbereich. Hier sind allerdings durch die zeitgleiche Abschaffung der Altersermäßigung bei der Einführung der Altersteilzeit erhebliche zusätzliche Einsparungen entstanden, die im Schulbereich die ansonsten entstehenden Mehrkosten der Altersteilzeit mehr als kompensiert haben.
Zu Frage 2: Entsprechend der Ankündigung von Ministerpräsident Kurt Beck in der Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 wurden vom Ministerrat aufgrund einer gesetzlichen Grundlage im Landesbeamtengesetz die Bereiche festgelegt, in denen die bisherige Altersteilzeitregelung zunächst weiter angewandt werden kann.
Es sind dies im Einzelnen im Bereich des Ministeriums der Finanzen die Landesoberkasse, das Amt für Wiedergutmachung und die Beihilfeaußenstellen der ZBV Neustadt und Trier. Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sind dies der Landesbetrieb für Straßen und Verkehr, das Landesamt für Mess- und Eichwesen, das Landesamt für Geologie und Bergbau und die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum. Im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sind dies das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht und der Landesbetrieb Landesforsten. Im Geschäftsbereich von mehreren Ministerien sind dies die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Ausnahme der Agentur Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen sowie die Abteilung für Schulaufsicht.
Zu Frage 3: Hauptursache für den Rückgang des Anteils der dienstunfähigen Beamten an der jeweiligen Anzahl der Ruhestandsversetzung ist insgesamt die Einführung von Versorgungsabschlägen beginnend am 1. Januar 2001. Der Anteil der weiteren Faktoren, die Einfluss auf die Entwicklung haben können, wie zum Beispiel Altersteilzeitregelung oder das Projekt Lehrergesundheit, ist nicht bezifferbar.
Zu Frage 4: In der Regierungserklärung hat Ministerpräsident Beck anlässlich der Ankündigung weiterer besoldungsrechtlicher Maßnahmen darauf hingewiesen, dass es zunächst der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz in den Bereichen Beamtenbesoldung und Versorgung vom Bund auf die Länder bedarf. Die abschließende parlamentarische Behandlung der Föderalismusreform, die diese Übertragung vorsieht, steht morgen auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt werden die Grundgesetzänderungen und das Begleitgesetz wohl voraussichtlich Ende August dieses Jahres verkündet werden und dann in Kraft treten.
Anschließend beginnt ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Das federführende Ministerium, das in diesem Fall das Finanzministerium sein wird, erstellt einen Gesetzentwurf, der mit den beteiligten Landesressorts abgestimmt wird. Dann erfolgt eine so genannte Grundsatzbilligung im Ministerrat. Danach folgt die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Kommunalen Rats, der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände.
Zeitgleich mit der Beteiligung der Gewerkschaften wird auf der Grundlage des Artikels 89 b der Landesverfassung der Landtag über den Inhalt des Gesetzentwurfs unterrichtet.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens beschließt der Ministerrat den Gesetzentwurf, der zur parlamentarischen Beratung dem Landtag zugeleitet wird. Die Zuleitung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Das Gesetz soll nach seiner Verkündigung in Kraft treten, das heißt, voraussichtlich im Frühjahr, spätestens im Sommer 2007.
Einzelangaben zur Regelung können naturgemäß erst dann gemacht werden, wenn sich der Ministerrat mit dieser Angelegenheit abschließend befasst haben wird.
Herr Minister, mit Blick auf Ihre Antwort zu Frage 2, in der Sie die Bereiche genannt haben, in denen die bisherige Altersteilzeitregelung weiter angewandt werden soll, frage ich Sie: Wie viel Bedienstete insgesamt betrifft das bzw. wie viel Prozent der Bediensteten sind betroffen?
Das ist der geringe Teil der Bediensteten. Seit vielen Jahren wird Personal abgebaut. Das geschieht mithilfe der Budgetierung. Von daher gibt es nur noch einige wenige Bereiche der Landesverwaltung, wo man aus heutiger Sicht sagen kann, wir haben noch Überkapazität und müssen deshalb über die natürliche Fluktuation hinaus Personal abbauen. Das sind die von mir genannten Bereiche.
Herr Minister, wieso will die Landesregierung jetzt eine kostenneutrale Nachfolgeregelung, wenn die Landesregierung in einer Stellungnahme vom 23. April 2004 zum Jahresbericht 2003 des Landesrechnungshofs auf Seite 54 feststellt und Sie Ähnliches auch gesagt haben, dass sich die finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeit in einer Gesamtbetrachtung so darstellen, dass über die gesamte Laufzeit ein Plus entsteht?
Herr Abgeordneter Keller, das habe ich eben dargestellt. Die damalige Antwort der Landesregierung bezog sich auf den Schulbereich, weil im Schulbereich die Mehrkosten der Altersteilzeit durch den Wegfall der Altersermäßigung leicht überkompensiert werden.
Nur durch den Wegfall der Altersermäßigung ist im Schulbereich diese spezielle Situation entstanden. Außerhalb des Schulbereiches ist es aber so, dass bei Nachbesetzungen die Altersteilzeit zusätzliches Geld
kostet. Die Rechnung ist relativ einfach. Die Hälfte der Zeit ist Arbeitszeit, die andere Hälfte besteht aus der Freistellungsphase. In der Arbeitsphase wird 100 % Arbeit geleistet bei 70 % Belastung des Landes. In der Freistellungsphase wird 0 % Arbeitszeit bei 70 % Belastung des Landes geleistet. Das heißt insgesamt im Durchschnitt 50 % Arbeitszeit bei 70 % Belastung des Landes abzüglich der leichten Reduzierung der Pensionsansprüche.
Aber unter dem Strich: Ohne zusätzliche Kompensation ist bei voller Nachbesetzung in der Freistellungsphase Altersteilzeit selbstverständlich außerhalb des Schulbereichs ein Minusgeschäft. Darauf bezieht sich die Aussage einer kostenneutralen Lösung.