Protocol of the Session on June 4, 2008

ziehen und wird auch vom Sparkassenverband grundsätzlich als gut angesehen.

Neu geregelt ist auch die Möglichkeit des Ausschlusses eines Verwaltungsratsmitglieds aufgrund fehlender persönlicher Eignung in gravierenden Fällen. Dies geht auch auf eine Anregung aus der Praxis zurück und ist auch ein Ergebnis der Beratungen des Verwaltungsrats des Verbandes. Die Sparkassengesetze anderer Bundesländer sehen hierzu übrigens wesentlich strengere und weniger flexiblere Lösungen vor als unser Gesetz. Das gilt z. B. für die Fälle, wenn ein Insolvenzverfahren gegen einen Verwaltungsratsmitglied eröffnet wird bzw. wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. In einer solchen Situation muss immer abgewogen werden. Ich meine, da muss insgesamt etwas stringenter vorgegangen werden. Das Gesetz gibt das jetzt her.

Meine Damen und Herren, mit diesem Sparkassengesetz wollen wir ein Gesetz verabschieden, das der EUGesetzeslage, den Interessen der Sparkassen und ihrer Träger sowie ihrer Mitarbeiter gerecht wird und nicht partikularen Interessen dient und die Sparkassen zum Spielball politischer Interessen werden lässt.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz und zu den von unserer Fraktion eingebrachten Änderungen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD)

Bevor ich Herrn Abgeordneten Michael Billen für eine Kurzintervention das Wort erteile, begrüße ich Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Mitglieder des CDU-Gemeindeverbands Speicher. Herzlich Willkommen!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Billen für eine Kurzintervention.

Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Mohr, ich habe immer gedacht, wir würden die Sparkassengesetzgebung nicht nur für die Mitarbeiter und für die Eigentümer machen, sondern dass die Sparkassen auch den öffentlichen Auftrag haben, gut am Kunden zu wirken. Ein Sparkassengesetz sollte also auch hervorragend für den Kunden sein.

(Zurufe von der SPD)

Das meine ich mit der Frage des politischen Spielballs. Ich habe immer gedacht, Eigentümer von Banken dürfen Eigentümer sein und auch Eigentümerentscheidungen treffen.

(Zuruf der Abgeordneten Pörksen, SPD)

Das soll jetzt wieder ein Stück ausgehöhlt werden. Darauf komme ich aber gleich zu sprechen.

Sie haben von der Mitarbeitervertretung als einem Meilenstein gesprochen. Wir wissen, dass ein Meilenstein auch ein Stolperstein sein kann, über den vielleicht der eine oder andere fällt. Was stört Sie eigentlich daran, dass wir sagen, die Mitarbeiter bekommen ein Stimmrecht? Sie haben eigentlich selbst dagegen argumentiert, indem Sie gesagt haben, das Stimmrecht wäre kritisch beim Prüfungsausschuss und Kreditausschuss. Sie haben aber nicht beantragt, dass sie da nicht hineindürfen. Insofern gehe ich davon aus, dass das, was nicht beantragt ist, auch nicht umgesetzt wird. Sie bekommen aber ein Stimmrecht. Was spricht aber gegen die Lösung mit einem Viertel?

(Frau Mohr, SPD: Was ist gegen das Drittel einzuwenden?)

Was spricht gegen die Viertel-Lösung mit einer Stärkung des Eigentümers? Dagegen habe ich kein einziges Argument gehört.

(Frau Mohr, SPD: Das ist doch Misstrauen!)

Wenn Sie alles miteinander vergleichen, wissen Sie, dass es auch Sparkassen gibt, in denen noch nicht einmal ein Mitarbeiter mit beratender Stimme sitzt.

Das sind die Sparkassen in Bayern. Es gibt unterschiedliche Gesetzgebungen.

Ein zweiter Punkt ist mir ganz wichtig. Im März 1999 hat die Landesregierung einen Entwurf des Sparkassengesetzes auf den Tisch gelegt. Ich glaube, dieser ist im Plenum einstimmig beschlossen worden. Es ging um einen neuen Meilenstein, der jetzt zum Stolperstein geworden ist.

In der Gesetzesbegründung der Landesregierung, damals noch SPD/FDP, ging es um den Meilenstein, dass zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen die bisherige Rechtsverordnung aufgehoben werden soll. Gemeint war die Rechtsverordnung über die Höchstgrenzen für die Aufwandsentschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder und der Vorstände.

Jetzt haben wir einen neuen Meilenstein, den ich als absoluten Stolperstein empfinde. Nun heben wir die Eigenverantwortung der Kommunen wieder auf und sagen, das entscheiden wir. Das ist der Unterschied zwischen der Alleinregierung der SPD und der SPD/FDP-Regierung. Das macht deutlich, wohin Sie wollen. Das ist auch der Grund, warum wir nicht mitstimmen können. Sie setzen kompromisslos das durch, was Sie wollen, und zwar ohne jegliche Redebereitschaft.

(Glocke des Präsidenten)

Insofern werden wir so abstimmen, wie wir abstimmen.

(Beifall der CDU)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder des VdK-Ortsvereins Salmtal. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Zur Antwort auf die Kurzintervention des Herrn Abgeordneten Billen hat Frau Abgeordnete Mohr das Wort.

Herr Billen, ich muss es noch einmal sagen. Ich bedauere ausdrücklich, dass Sie während der Anhörung keine Zeit hatten; denn dann hätten Sie von allen Anzuhörenden gehört, dass sie mit diesem Gesetz und den Änderungen – diese lagen damals schon vor – mehr als zufrieden waren. Man soll sich die Zeit nehmen; lesen Sie doch einmal das Protokoll durch. Das würde ich Ihnen empfehlen. Lesen bildet.

Herr Billen, bislang sind die Mitarbeiter mit beratender Stimme mit einem Drittel vertreten. Jetzt erhalten sie ein Stimmrecht. Warum sollen wir die Anzahl der Mitarbeiter mit Stimmrecht reduzieren?

Sie haben mir vorgeworfen, ich hätte das nicht erwähnt und wäre nicht auf Ihren Vorschlag, nämlich ein Viertel der Mitglieder, eingegangen. Ich muss Sie ganz ehrlich fragen: Warum hätte ich mir darüber meinen Kopf zerbrechen sollen? – Das ist der Vorschlag gar nicht wert. Ein Drittel ist bereits vorhanden. Ein Drittel soll Stimmrecht erhalten. Das ist auch gut so.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Ich habe begründet, dass die Kompetenzen vorhanden sind, die Mitarbeiter ihren Betrieb sehr genau kennen und sich die Mitarbeiter in den Verwaltungsräten bislang sehr verhalten verhalten haben. Ich bin selbst in einem Verwaltungsrat. Ich habe immer wieder erlebt, dass man sich sehr verhalten verhält, wenn man nur eine beratende Stimme hat. Jetzt können sie wirksam an den Entscheidungen mitwirken. Sie sind in die Abstimmungen eingebunden. Das ist gut so.

Herr Billen, ich denke, es ist vollkommen unnötig, sich über dieses eine Viertel zu unterhalten.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Hering.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle passen wir das Sparkassengesetz nicht nur an das veränderte europäische Recht an.

Wir leisten auch einen Beitrag, die Sparkassenorganisation in Rheinland-Pfalz insgesamt und den Bankenstandort Mainz nachhaltig zu stärken. Das erreichen wir mit diesem Gesetz.

(Beifall der SPD)

Durch unser vorausschauendes Handeln haben wir auch das Zeitfenster gefunden, um in einer sich in der Veränderung befindlichen Landschaft der Landesbanken mitgestalten zu können und nicht nur Adressat von Entscheidungen zu sein. Wir haben rechtzeitig gehandelt und damit den Bankenstandort Mainz gestärkt, weil es zukünftig in Mainz eine Niederlassung der Landesbank Baden-Württemberg, nämlich eine Rheinland-Pfalz Bank geben wird.

Wenn Sie sich die Landschaft in anderen Ländern betrachten und in den zukünftigen Jahren betrachten werden, werden Sie nach einiger Zeit zustimmen, dass dies eine Stärkung des Bankenstandorts Mainz gewesen ist, weil wir diesen Standort zukunftsfähig gestaltet und davor geschützt haben, dass andere darüber entscheiden, was zukünftig am Bankenstandort Mainz geschieht.

Wir werden mit der Landesbank Baden-Württemberg einen kompetenten Ansprechpartner und Partner für mittelständische und große mittelständische Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben. Wir werden die Kreditversorgung, aber auch die Spezialbetreuung der Firmen stärken und ausbauen.

Meine Damen und Herren, ich möchte zu zwei oder drei Punkten Stellung nehmen, die zum Teil kontrovers diskutiert wurden. Ich bin der SPD-Fraktion im Landtag dankbar, dass sie die Initiative ergriffen und eine Lösung auf den Weg gebracht hat, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verwaltungsrat Stimmrecht bekommen. Ich glaube, dass dadurch die Verwaltungsräte gestärkt werden, weil es sich um Verwaltungsratsmitglieder handelt, die durch hohe Kompetenz und Sachwissen, ein hohes Engagement, aber auch Verbundenheit gegenüber ihrem Unternehmen die Qualität und die Arbeit des Verwaltungsrats stärken werden. Deswegen unterstützen wir auch die Mitarbeiterbeteiligung, weil dadurch die Unternehmen gestärkt werden.

(Beifall der SPD)

Herr Wirz und Herr Eymael, ich glaube, derjenige kommt in Begründungsbedarf, der erklären muss, warum wir uns anders als 14 andere Bundesländer verhalten sollen, für die vollkommen klar ist, dass ein Drittel der Verwaltungsratsmitglieder Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter sind. Wir sind der Auffassung, das soll auch so bleiben, weil es so richtig ist. Wir werden uns nicht an Bayern orientieren, wenn es um die Mitarbeiterbeteiligung geht.

(Beifall der SPD)

Herr Wirz, Sie haben häufig von der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen gesprochen, indem die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder erhöht wird, um die Mitarbeiter auf ein Viertel zu reduzieren. Für mich ist

nicht einsichtig, wie dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen gestärkt wird.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Wirz, CDU)

Wir halten das für eine angemessene Aufteilung. Zwei Drittel der Verwaltungsratsmitglieder sind Vertreter des Eigentümers, der Gebietskörperschaft, und ein Drittel der Mitglieder sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir werden das so tun, wie es in 14 anderen Bundesländern in Deutschland gute und richtige Tradition ist.