Protocol of the Session on June 4, 2008

Durch Beschluss des Landtags vom 28. Februar 2008 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 10. April 2008 und in seiner 18. Sitzung am 29. April 2008 beraten. Die Beschlussempfehlung für den Gesetzentwurf einschließlich der beschlossenen Änderungen lautet: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen.

Ich möchte es mir ersparen, die vier Seiten Änderungen zu verlesen und verweise auf die Drucksache 15/2268. Ich möchte noch ergänzen, alle vorliegenden Änderungsanträge der CDU wurden mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 3, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der Landesbank Baden-Württemberg und der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz. Durch Beschluss des Landtags vom 14. Mai 2008 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 27. Mai 2008 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 3. Juni 2008 beraten. Änderungsanträge gab es keine. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

So weit die Berichterstattung zu den zwei Tagesordnungspunkten.

Ich vermute, Sie sprechen auch für die CDU-Fraktion. Sie haben dafür das Wort.

Ich darf für meine Fraktion, die CDU-Fraktion, Folgendes zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung sagen:

Meine Damen und Herren, die heute zur Beratung anstehende 11. Novelle des Sparkassengesetzes erfolgt vor dem Hintergrund einer großen Veränderung der

Landschaft der öffentlich-rechtlichen Geldinstitute in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz.

Die Rechtsgrundlagen mussten im Zuge der Anpassung an europäisches Recht deutlich verändert werden. Die Gewährträgerschaft im herkömmlichen Sinne gibt es nicht mehr. Die Zahl der Landesbanken in Deutschland nimmt im Zuge eines großen Konzentrationsprozesses stetig ab. Die Landesbank Rheinland-Pfalz gibt es nun als rechtlich eigenständiges Bankinstitut auch nicht mehr. Sie ist zur Filiale und zum spezialisierten Kompetenzzentrum des Konzerns Landesbank BadenWürttemberg geworden.

Im Land haben sich Sparkassen von Landkreisen und Städten zu größeren Einheiten zusammengeschlossen und werden sich weiter zusammenschließen müssen. Dieser Prozess setzt sich fort und muss sich wegen einer ständig verschärfenden Wettbewerbssituation in einem globalen Markt fortsetzen.

Natürlich muss auch das Sparkassengesetz des Landes Rheinland-Pfalz als wichtigste Rechtsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Institute im Land diesen Entwicklungen angepasst werden. Das ist unstrittig, meine Damen und Herren.

Über alle beschriebenen Veränderungen hinweg bleiben aber die Aufgaben und die Geschäftsfelder der Sparkassen unseres Landes unverzichtbar. Sie garantieren die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und der mittelständischen Wirtschaft mit allen erforderlichen Finanzdienstleistungen in der Fläche und mit einer besonderen Berücksichtigung der Bedürfnisse in der Region, ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer kommunalen Träger. Dazu brauchen sie Selbstständigkeit und alle autonomen Entscheidungskompetenzen eines wirtschaftlich eigenständig handelnden Unternehmens.

Meine Damen und Herren, genau hier bringt der Gesetzentwurf der Landesregierung Einschränkungen, die unnötig, kontraproduktiv und nicht sachgerecht sind. Es ist unverkennbar eine zentralistische Tendenz festzustellen, die aus diesem Gesetzentwurf spricht. Die Kompetenzen sowohl des Sparkassenverbandes wie die des Landes werden sichtlich zulasten einzelner Sparkassen erweitert. Dieser Tendenz will die CDU-Fraktion entgegentreten und ihr Einhalt gebieten. Wir wollen die Kompetenzen lieber bei den Sparkassen als beim Sparkassenverband und dem Land belassen.

Wir haben exemplarische Änderungsanträge gestellt.

1. Wir wollen, dass die Sparkassen und ihre Träger das letzte Wort über die Gehälter der Sparkassenvorstände und die Vergütung der Verwaltungsräte haben. Es geht bei den Vorstandsgehältern nicht um märchenhafte Summen, wie man dies bei den Großbanken und Großkonzernen feststellen kann. Heute aber müssen sich auch unsere regionalen Sparkassen in einem geänderten Umfeld und sinkenden Gewinnen behaupten. Dazu brauchen sie Führungspersonal, das auf einem Markt gewonnen und geworben werden muss, in dem andere Institute für vergleichbare Aufgaben inzwischen weit mehr bieten als unsere Sparkassen. Das gilt auch für die Genossenschaftsbanken.

Die Sparkassen sollen und müssen sich als Wirtschaftsunternehmen betätigen, und sie sollen im Wettbewerb bestehen können.

1999 haben wir in diesem Landtag gemeinsam beschlossen, dass die örtlichen Sparkassen diese Kompetenz wieder haben sollen. Die Gründe, mit denen wir das seinerzeit beschlossen haben, haben nichts von ihrer Aktualität und Sachgerechtigkeit eingebüßt. Das Gegenteil ist der Fall. Die allgemeine Wettbewerbssituation erfordert mehr denn je mehr Handlungsfreiheit der Sparkassen und keine Einengung. Jetzt soll das alles mit dem fadenscheinigen Argument wieder zurückgenommen werden, es gelte, Rechtssicherheit zu schaffen.

Meine Damen und Herren, welche Rechtsunsicherheit hat in den letzten zehn Jahren geherrscht? Es gibt wirklich überhaupt keinen Anlass, daran etwas zu ändern, es sei denn, dass es hierfür bei der SPD ideologische Gründe gibt.

Aber das sind für uns schon gar keine Argumente, die man gelten lassen kann.

(Beifall des Abg. Billen, CDU)

2. Wir wollen, dass eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde – sprich des Landes – für die Bestellung des Leiters der Prüfstelle des Sparkassenverbandes nicht erforderlich ist. Die Bestimmungen zur Prüfung von Sparkassen sollen dem Europarecht angepasst werden – jawohl, sind wir dafür –, aber genau dies verlangt die EU überhaupt nicht. Wieso sollen wir jetzt darüber hinausgehen? Es gibt keinen überzeugenden Grund hierfür.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

3. Die CDU-Fraktion wendet sich nicht gegen die stimmberechtigte Mitwirkung der Vertreter der Sparkassenmitarbeiter in den Verwaltungsräten. Sie ist allerdings zur Wahrung der Rechte der Mitarbeiter und zur Vertretung ihrer Interessen neben dem Personalvertretungsgesetz nicht zwingend erforderlich. Der Verwaltungsrat nimmt die wirtschaftliche Verantwortung des Trägers der Sparkasse wahr und muss alle dementsprechenden Beschlüsse fassen. Dieses Gremium soll zuallererst den Träger der Sparkasse vertreten. Dieser Träger ist das Volk der jeweiligen Gebietskörperschaft und wird durch seine kommunalen Selbstverwaltungsgremien vertreten, die aufgrund eines urgewählten Mandats der Gesamtbevölkerung dieser Gebietskörperschaft verpflichtet sind.

Deshalb halten wir es zur Wahrung der Interessen der Mitarbeiter für ausreichend, wenn die Zahl der stimmberechtigten Arbeitnehmervertreter ein Viertel der Gesamtsitze des Verwaltungsrates beträgt. Wir wollen aber, dass die Gesamtzahl der Mitarbeitervertreter gegenüber dem bisherigen Recht nicht verringert wird. Deshalb beantragen wir in diesem Kontext, die Höchstzahl der Verwaltungsratssitze zu vergrößern. Damit bleibt die absolute Zahl der Mitarbeitervertreter wie bisher gleich.

(Staatsminister Hering: Kosteneinsparung!)

Ach hören Sie doch auf mit Kosten. Herr Minister, hören Sie in diesem Zusammenhang mit Kosten auf. Das passt nun wirklich nicht dahin.

(Staatsminister Hering: Es sind doch mehr Verwaltungsratsmitglieder!)

Meine Damen und Herren, die Sparkassen stehen im Wettbewerb, und das ist gut so; denn Wettbewerb erhöht die Angebotsqualität und grenzt auch wirtschaftliche Macht ein. Es gibt die Genossenschaftsbanken und die mittlerweile überall vertretenen nationalen und internationalen Geschäftsbanken, oft mit spezialisierten Angeboten für den Mittelstand oder auch für den Privatkunden, die alle von dem Kuchen profitieren wollen.

Meine Damen und Herren, dieser Wettbewerb wird nicht leichter, sondern härter. In den nächsten Jahren wird die Rheinland-Pfalz-Bank als Teil der Landesbank BadenWürttemberg als profiliertes und spezialisiertes Institut für den Mittelstand ihre Position auf dem Markt in Rheinland-Pfalz aufbauen. Natürlich gibt es dabei Schnittmengen zu dem, was die regionalen Sparkassen leisten und leisten können. Das gilt umso mehr, als sich die Sparkassen zu größeren und kräftigeren Einheiten zusammenschließen und – ich füge hinzu – in vielen Landesteilen auch zusammenschließen müssen.

(Frau Fink, SPD: Aber auch freiwillig!)

Die Sparkassen müssen nicht zuletzt auch Finanzdienstleistungen für die mittelständische Wirtschaft anbieten, die auf den europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus angelegt sind. Deshalb müssen diese Institute die selbstständige Entscheidungskompetenz haben, um sich auf diesem Markt behaupten zu können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass wir das Sparkassenrecht in den vergangenen Jahren immer in einem grundsätzlichen Konsens hier in diesem Hohen Hause geschaffen haben. Das hat angesichts der Aufgaben der Sparkassen und der differenzierten politischen Mehrheiten in Land und Kommunen auch seine Berechtigung. Es wäre deshalb kein gutes Zeichen, wenn die Anträge meiner Fraktion hier im Plenum in Bausch und Bogen niedergestimmt werden, wie dies im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr geschehen ist.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, wenn dies der Fall sein wird, dann können und werden wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung und den Änderungen der SPD-Fraktion aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu unserem Bedauern nicht zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Puchtler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Ausgangslage ist klar. Die Bankenlandschaft ist in Bewegung, und es wichtig ist, dass wir zukunftsfeste Strukturen schaffen. Wenn etwas zur Stabilität der Bundesrepublik Deutschland, zum Wirtschafts- und Sozialstandort beigetragen hat, dann war das das Drei-Säulen-System. Wir haben die Privatbanken, die Genossenschaftsbanken und die öffentlichrechtlichen Banken. Dazu gehört der Bereich der Landesbanken, und dazu gehört der Bereich der Sparkassen. Genau das sind die beiden Themen, die wir heute auf der Tagesordnung haben. Mit der Änderung des Sparkassengesetzes und mit dem Staatsvertrag werden hier die richtigen Schritte gegangen.

Vor allem geht es darum, das Ganze sachlich, vernünftig und verantwortlich zu machen; denn es geht um Themen, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit weit über die Grenzen des Landes hinaus bedürfen. Von daher war es ein guter und richtiger Schritt, erstens das MutterTochter-Modell zwischen Landesbank Rheinland-Pfalz und Landesbank Baden-Württemberg zu entwickeln und jetzt den nächsten Schritt der Integration zu gehen. Wenn Sie sich anschauen, andere Landesbanken wären froh, sie hätten solche Lösungen, wie sie dank des Einsatzes unserer Landesregierung geschaffen worden sind; denn wir haben die entscheidenden Faktoren erreicht. Wir haben die Sicherung der Arbeitsplätze hier am Standort in Mainz, auch qualitativ gute Arbeitsplätze, wir haben die Sicherung des Standortes in Mainz, und wir haben auch entsprechende Gremienbeteiligung. Das alles ist ein gutes Verhandlungsergebnis gewesen. Dafür ganz herzlichen Dank an unseren Finanzminister und an unseren Wirtschaftsminister! Sie haben dafür Sorge getragen, dass wir in verantwortlicher Stelle eine Position haben.

(Beifall bei der SPD)

Dazu gehört auch, dass insbesondere der Mittelstand, der weit über 90% der wirtschaftlichen Unternehmen in Rheinland-Pfalz darstellt, mit der Landesbank ein Instrument mit dem Fokus der Mittelstandsbank hat. Das ist genau auch das Ziel der Landesbank BadenWürttemberg. Dafür werden an dem Standort in Mainz Voraussetzungen geschaffen. Die Zusammenarbeit mit den Sparkassen ist ein kostbares Gut. Von daher gibt es einen Sparkassenfachbeirat, der dafür Sorge tragen wird, dass eine gute Zusammenarbeit gelingt. Das Sparkassengesetz weiterzuentwickeln, gehört auch zum Instrument, um das öffentlich-rechtliche Bankensystem zu sichern. Dort sorgen wir auch für Rechtssicherheit. Das bedeutet zum einen das Übernehmen des EURechts im Bereich der Abschlussprüfer. Es bedeutet zum anderen die Schaffung der Möglichkeit einer Verbandssparkasse – denn da geht es auch um Sicherheit von Standorten, von Zweigstellen vor Ort –, um heute schon Lösungen vorsorgend zu treffen, die es auch in schwierigen Zeiten bei den Sparkassen ermöglichen, Standorte, Arbeitsplätze und damit auch Wirtschaftskraft vor Ort zu sichern.

Dazu gehört auch, dass die Interessen von über 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse ent

sprechend gewürdigt werden; denn sie sind genauso wie die Unternehmensleitung wichtig, um die Sparkassen weiter nach vorn zu bringen. Sie kennen ihre Häuser. Sie bringen sich ein. Dazu gehört auch, dass ich im Verwaltungsrat nicht nur beraten darf, sondern dass ich mit meinem Stimmrecht auch unterstreiche, ich stehe für die Zukunft meiner Sparkasse.

(Beifall bei der SPD)

Wenn man dann über weitere Regelungen diskutiert, muss man sich das auch genau anschauen. Ich glaube, wenn man die Gesamtstruktur und auch die Debatte sieht, die wir gerade zu den ersten beiden Tagesordnungspunkten geführt haben, ist das, was dort in Vergütungs- und sonstigen Regelungen vorgenommen worden ist und was auch im Gesetz vorgesehen ist, durchaus ausreichend und angemessen. Es geht darum, starke Sparkassen und eine solide Landesbankenstruktur zu haben. Das sind die Säulen. Von daher glaube ich, ist das, was die Landesregierung vorgeschlagen hat und was die SPD-Fraktion im Rahmen des Änderungsantrags beantragt, ausreichend, solide und auch ausgewogen. Es gibt gerade den Sparkassen die entsprechenden Freiräume. Das geht auch nur gemeinschaftlich. Deswegen ist es wichtig, dass man die Mitarbeiter mitnimmt und auch Möglichkeiten schafft, in den Regionen präsent zu sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Staatsvertrag als dem entscheidenden Dach für das öffentlich-rechtliche Bankenwesen in Rheinland-Pfalz und zum Sparkassengesetz mit seinen Änderungsanträgen der SPD-Fraktion. Das ist solide Politik.

(Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Das ist nicht nur Finanzpolitik, sondern dahinter steckt Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Sozialstruktur im ländlichen Raum. Unser Land ist davon weitgehend geprägt. Die Entscheidungen, die heute auf dem Tisch liegen, sind gut für unser Land, aber auch gut für die Menschen. Von daher bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Eymael.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es zunächst auch mit der Änderung des Landesgesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes zu tun. Aus meiner Erinnerung weiß ich, dass in jeder Legislaturperiode im Grundsatz einmal das Sparkassengesetz geändert worden ist.