Protocol of the Session on June 4, 2008

Diesmal ist der Anlass die sogenannte EU-Abschlussprüferrichtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss, und zwar bis Ende Juni dieses Jahres.

Ich glaube, es ist insgesamt bei den Turbulenzen an den verschiedensten Finanzmärkten, Banken und Sparkassen, sinnvoll, dass die Prüfungen verschärft werden und grundsätzlich mehr Sach- und Fachverstand gefordert ist. Insofern begrüßen wir das, was jetzt vorgesehen ist.

Ob die öffentliche Aufsicht über die Prüfungsstelle beim Sparkassenverband notwendig ist, scheint uns zweifelhaft; denn wir trauen dem Sparkassenverband zu, selbst den Leiter der Prüfstelle zu benennen und auch seinen Stellvertreter, da sie wissen, wovon sie reden.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Ich glaube, aus liberaler Sicht tun wir uns zunächst einmal mit dem Thema „Zwangsfusion von Sparkassen“ schwer. Wir wissen, dass es im bayerischen Sparkassengesetz vorgesehen ist. Es ist bis zum heutigen Tag noch nicht zu einer einzigen Zwangsfusion gekommen. Das ist gut so. Ich hoffe, dass es auch in Zukunft so bleiben wird.

Wir wissen, dass wir mehr auf die Eigenverantwortung der einzelnen Sparkassen setzen. Aber es kann passieren, dass Sparkassen in ihrer Institution selbst gefährdet sind und die Entwicklung wesentlich beeinträchtigt werden kann bzw. es nur eine Möglichkeit des Auffangs durch eine Zwangsfusion oder eine sogenannte Verbandssparkasse gibt.

Meine Damen und Herren, was uns in der Diskussion zu diesem Gesetz insbesondere interessiert hat, war, inwieweit man Kompromisse mit dem jetzigen Gesetzentwurf der Landesregierung und mit den Änderungsanträgen der SPD erzielen kann. Da muss ich feststellen, es war kein Entgegenkommen zu erkennen, sondern man blieb bei den ursprünglichen Vorstellungen. Diese wurden sogar noch verschärft. Es gab dann noch einen ver.di-Entwurf bzw. einen SPD-Änderungsantrag zum Thema „Mitbestimmung“,

(Pörksen, SPD: Das war jetzt sehr witzig!)

die wir grundsätzlich nicht ablehnen, wir uns aber in diesem Fall dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen, die auf der einen Seite den Verwaltungsrat erweitern will, auf der anderen Seite möchte, dass die bisherigen Mitarbeiter, die jetzt beratend waren, im Grundsatz ihr Stimmrecht bekommen, obwohl insgesamt nur 25 % Mitarbeiterbeteiligung vorgesehen ist.

Ich sage noch einmal, in den 90er-Jahren ist dieses Sparkassengesetz unter liberaler Verantwortung novelliert worden. Auch damals hat man versucht, den Sparkassen mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Das ist gelungen.

Es gibt überhaupt keinen Grund, die Gehälter der Vorstandsmitglieder jetzt durch die Aufsichtsbehörde festsetzen zu lassen. Es gibt keinen Grund, die Verwaltungsratentschädigungen festsetzen zu lassen. Im Übrigen wurden für die Verwaltungsratsvorsitzenden die Aufwandsentschädigungen ordentlich erhöht, genauso

auch für die Verwaltungsratsmitglieder, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind.

(Zuruf der Abg. Frau Mohr, SPD)

Ja. Aber diese Anlage ist enthalten. Aber der Rahmen ist sehr deutlich angehoben worden.

Wenn wir hier von Sparen und Sonstigem reden, wollen wir das in diesem Punkt auch noch einmal festhalten.

Auch die Drittelregelung, die damals von uns durchgesetzt worden ist, dass ein Drittel der Mitglieder im Verwaltungsrat nicht vom Gewährträger gestellt werden soll, sondern mit wirtschaftlichem, kaufmännischem und betriebswirtschaftlichem Sachverstand ausgewiesene Persönlichkeiten sein sollen, ist gestrichen worden. Eine liberale Urforderung.

Meine Damen und Herren, deswegen werden Sie Verständnis dafür haben, dass wir leider Gottes dem Änderungsantrag der SPD nicht zustimmen können und damit dem Sparkassengesetz insgesamt nicht zustimmen.

Das sieht bei diesem Staatsvertrag zwischen BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz ein wenig anders aus, wenn es um die Zukunft der Landesbank geht. Die Landesbank Baden-Württemberg ist seit Januar 2005 alleinige Trägerin mit 100 % des Stammkapitals geworden. Es gab ein sogenanntes Mutter-Tochter-Modell. Ob das jetzt funktioniert hat, ja oder nein, sei einmal dahingestellt. Fakt ist, dass wir uns jetzt davon verabschieden und es zu einer Vereinigung der Landesbank RheinlandPfalz mit der Landesbank Baden-Württemberg kommt. Wir haben also keine eigenständige Landesbank mehr in Rheinland-Pfalz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern galt es, all denen, die in den Verhandlungen getragen haben, noch einmal Dank zu sagen, dass es die Möglichkeit gegeben hat, dass wir im Grundsatz mit einem blauen Auge davongekommen sind.

300 Millionen Euro stille Einlage fließen zur Landesbank Baden-Württemberg. Die wären aber sowieso nicht mehr vorhanden gewesen; denn wir wissen alle, dass die Landesbanken in leichte Schieflagen geraten sind, über hunderte Millionen Euro verspekuliert worden sind. Das trifft letztendlich auch die Landesbank Rheinland-Pfalz mit ihrer Tochter in Luxemburg selbst.

Für uns ist entscheidend, der Bankenstandort Mainz bleibt erhalten. Wir hätten uns gewünscht, dass es über das Jahr 2011 hinaus möglich gewesen wäre. Es gibt begrenzt eine Erklärung, die von beiden Seiten unterschrieben worden ist, dass man möglichst die Arbeitsplätze erhält, 1.200 plus/minus 25 %, das Immobiliengeschäft am Standort Mainz konzentriert und zu einem Kompetenzzentrum des Konzerns ausbaut – ich hoffe, dass es Erfolg haben wird – und der Standort Mainz gegenüber den anderen Standorten der Landesbank Baden-Württemberg keine Benachteiligung hat. Auch das ist entscheidend.

Wenn also Strukturmaßnahmen durchgeführt werden, werden alle Standorte gleichmäßig beteiligt. Darauf will ich noch einmal Wert legen.

Ich hoffe, dass das mittelständische Unternehmenskundengeschäft für Rheinland-Pfalz, Hessen und NordrheinWestfalen mit je rund 200 Mitgliedern durch eine Anstalt in der Anstalt durchgeführt oder als Dienstleister betrieben wird, damit diese Aufgaben wahrgenommen werden und dies auch von Erfolg gekrönt sein wird.

Meine Damen und Herren, es darf im Grundsatz innerhalb des Konzers keine Benachteiligung des Standorts Mainz geben. Ich habe dies ausgeführt. Insofern werden wir, wenn das alles, was im Eckpunktepapier und im Staatsvertrag festgelegt ist, zutrifft, dem Staatsvertrag und diesem Landesgesetz zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile Abgeordneter Frau Mohr das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Wirz, lieber Herr Eymael, lieber Herr Billen, ich habe das Gefühl, dass die Oppositionsparteien die Aussagen und die Erkenntnisse aus der Anhörung gar nicht zur Kenntnis genommen haben oder gar nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Es wundert mich nicht, da sich schon in der Anhörung gezeigt hat, dass Sie eigentlich andere Aussagen erwartet hatten, als vorgetragen wurden; denn alle Anzuhörenden einschließlich der kommunalen Spitzenverbände und des Sparkassen- und Giroverbands haben bescheinigt, dass keine der eingebrachten Änderungen der SPD von ihnen grundsätzlich abgelehnt wird. Eigentlich im Gegenteil. Man hat eine sinnvolle Weiterentwicklung mit den Änderungen des Sparkassengesetzes anerkannt.

So haben die Angehörten deutlich mehr Glauben in die Leistungsfähigkeit der Vertretungen der Sparkassenmitarbeiter im Verwaltungsrat hineingelegt, als das von der CDU vorgetragen wurde. Ich meine, das gibt schon zu denken.

(Harald Schweitzer, SPD: So ist es!)

Das betrifft vor allem das qualifizierte Stimmrecht der Mitarbeiter im Verwaltungsrat. Durch die Einführung des Stimmrechts werden die Arbeitnehmervertreter der Sparkassen und der Landesbausparkassen in Rheinland-Pfalz endlich den weiteren Verwaltungsratsmitgliedern gleichgestellt und können ihren Sachverstand im Verwaltungsrat abstimmungswirksam einbringen. Bisher hatten sie kein Stimmrecht.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, für uns ist das ein Meilenstein im Rahmen der Weiterentwicklung des rheinlandpfälzischen Sparkassengesetzes. In allen Bundeslän

dern, außer in Bayern – da scheint immer eigenes Recht zu gelten –, haben die Vertreter der Mitarbeiter bereits Stimmrecht und sind zu einem Drittel an der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder vertreten. Nun kommt die CDU daher und will die Anzahl der Personalvertreter mit Stimmrecht im Verwaltungsrat auf ein Viertel herunterkürzen. Das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter.

(Wirz, CDU: Wieso das denn?)

Da hegt man doch offenkundig Zweifel an der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen. Das finden wir nicht richtig. Das geht an der Realität vollkommen vorbei. Jedem, vom Kreistag oder vom Stadtrat, also von der Trägerversammlung gewählten Mitglied, trauen Sie mehr wirtschaftliche Erkenntnis und Erfahrung sowie mehr grundsätzliche Bereitschaft zur Erfüllung der Sparkassenaufgaben zu als den Mitarbeitervertretern. Das muss ich annehmen. Oder stehen bei der CDU andere Gründe im Vordergrund?

Es ist sicher unumstritten, dass die Arbeitnehmer als erste die Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen spüren und die Konsequenzen aus Fehlentscheidungen fast immer dauerhaft tragen müssen. Da sehen wir es nur als recht und billig an, dass sie in gleichem Maße wie die übrigen Verwaltungsräte mit einem Stimmrecht beteiligt werden. Wir haben dahin gehend gerade auch – das wurde bei der Anhörung angesprochen – bei Fusionen keine abweichende Einschätzung. Hier war der Diskussionspunkt, ob sich da eine Interessenkollision ergeben könnte.

Nicht selten waren es in der Vergangenheit die Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, die bei Schieflagen als Allererste hellhörig wurden und auf die Missstände hingewiesen haben.

Bereits nach dem alten Recht können die Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat auch in andere Ausschüsse gewählt werden. Es bedarf also keiner Änderung. Jedoch zeigt sich nach Prüfung der Sachlage, dass im Kreditausschuss Sparkassenmitarbeiter aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Sparkasse in Interessenskonflikte und Befangenheit geraten können. Da die gleichen Argumente uneingeschränkt für einen vorgesehenen Prüfungsausschuss gelten, sollen unserer Auffassung nach die Regelungen wie in anderen Bundesländern gelten. Ausgehend von dem Schutzgedanken findet sich auch im Sparkassengesetz der anderen Länder grundsätzlich keine Beteiligung von Mitarbeitervertretern im Kreditausschuss der Sparkassen.

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz zum Wahlprozedere Stellung beziehen. Nach dem Antrag der Fraktion der SPD sind zwei Wahlverfahren, also eine so genannte Doppelwahl, zu unterscheiden, um die durchgängige demokratische Legitimationskette zu wahren. Sie wissen alle, dass es 1994 ein Verfassungsgerichtsurteil gab, mit dem das damals Anvisierte unterbunden wurde, weil die demokratische Legitimationskette nicht gewährleistet war.

Wir bringen mit unserem Antrag jetzt eine Doppelwahl ein. Man kann zwei Wahlphasen unterscheiden. Einmal die Wahl für den Personalvorschlag. Das ist quasi eine Vorwahl. Damit die Personalvorschläge bis zur Kommunalwahl 2009 vorliegen können, haben wir eine Änderung in Bezug auf § 6 Abs. 1 und 2 eingebracht. Absatz 2 tritt früher in Kraft, damit die Wahlvorbereitungen getroffen werden können. Grundsätzlich gilt aber, dass die doppelte Anzahl der Vertreter im Verwaltungsrat zu wählen ist.

Im Grundsatz soll diese Wahl als Verhältniswahl durchgeführt werden, wie dies bisher schon in § 11 Sparkassenwahlordnung für Mitarbeiter in Verbindung mit dem Landespersonalvertretungsgesetz vorgesehen war. Wenn allerdings nur ein Wahlvorschlag auftaucht – ich formuliere es einmal so salopp –, es also keine Listen gibt, findet eine Mehrheitswahl statt.

Der zweite Teil ist dann die Bestätigungswahl dieses Wahlvorschlags durch die Vertretung des Trägers der Sparkasse. Das sind die Kreistage bzw. die Stadtparlamente. Wir erachten es als sinnvoll, dass die weiteren Einzelheiten hierzu in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Es ist die Forderung aufgestellt worden, das schon im Gesetz zu fassen. Ich meine, das ist nicht notwendig, sondern das ist auch per Rechtsverordnung möglich. In anderen Ländern ist die Doppelwahl überhaupt nicht vorgesehen.

(Widerspruch bei der CDU)

Meines Wissens ist sie in Baden Württemberg vorgesehen.

(Eymael, FDP: NRW!)

Oder in NRW. Entschuldigung, dass war mir jetzt entfallen. In den meisten Bundesländern gilt aber die Urwahl.

Die Wahl ist von den kommunalen Parlamenten der Einrichtungsträger vorzunehmen und richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der Gemeindeordnung bzw. der Landkreisordnung.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch die Änderungen ansprechen, die sich auf die Streichung der Vorgabe bezieht, dass ein Drittel der Verwaltungsratsmitglieder nicht der Vertretung des Einrichtungsträgers angehören soll. Herr Eymael hat diesen Punkt noch einmal angesprochen. Wir sagen immer salopp, das sind die Externen im Verwaltungsrat. Im Gesetz wird der Vorgang nun offener gehalten, weil die Praxis gelehrt hat, dass die Besetzung mit sogenannten Externen oder mit externem Sachverstand in den Jahren immer zu praktischen Problemen geführt hat. Das habe ich am eigenen Leib erfahren. Da gab es auch einen Rechtsstreit zwischen einem Kreistag und dem Ministerium, der ein glückliches Ende gefunden hat, weil es zu einer Fusion kam und über den Zweckverband beide Verwaltungsräte zusammengelegt wurden.

Diese offenere Gestaltung des Gesetzes ist meiner Meinung nach aus Praktikabilitätsgründen nachzuvoll

ziehen und wird auch vom Sparkassenverband grundsätzlich als gut angesehen.