Protocol of the Session on April 16, 2008

Ich möchte das wiederholen, was wir gestern schon angekündigt haben: Wir stehen in dieser Fragestellung unter Zeitdruck. Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Lassen Sie uns gemeinsam darauf hinarbeiten, dass es keine langen Schatten werden;

(Glocke des Präsidenten)

denn wir müssen die Listen aufstellen können. Deshalb müssen wir den Gesetzentwurf bald auf den Weg bringen.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Henter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im nächsten Jahr finden wieder Kommunalwahlen statt. Es bedarf daher einer Ergänzung des Kommunalwahlgesetzes, um es an geänderte Gegebenheiten anzupassen. Ich kann mich auf das beziehen, was meine Vorrednerin gesagt hat. Bei der SPD-Fraktion bedanke ich mich auch für den einvernehmlichen Gesetzentwurf.

In den neuen Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst gibt es den Begriff des oder der Angestellten nicht mehr. Wegen Artikel 137 Abs. 1 des Grundsgesetzes, der die

Einschränkung der Wählbarkeit von Angestellten durch die Bestimmung einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat zulässt, bedarf es neuer Abgrenzungskriterien. Der Lösungsvorschlag, aufgrund dessen die geübte Praxis größtmöglich weitergeführt werden soll, geht dahin, zunächst in den Inkompatibilitätsvorschriften den Begriff des Angestellten durch den Begriff des Beschäftigten zu ersetzen. Ergänzend wird durch einen Klammerzusatz klargestellt, dass dies für solche Beschäftigten nicht gilt, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten.

Eine weitere Regelung hat als Grund das Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG. Eine weitere Bestimmung regelt die Vorschläge zum Mehrheitswahlrecht. Im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss sollten wir noch einmal darüber nachdenken, dass es für den Fall, dass nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird, vielleicht möglich ist, mehr als die Zahl der gesetzlich zu wählenden Ratsmitglieder auf dem Stimmzettel zuzulassen. Man hat dadurch meiner Meinung nach größere Gestaltungsmöglichkeiten. Diesen Punkt sollten wir vorurteilsfrei im Innenausschuss beraten und sehen, ob wir da nicht vielleicht zu einer praktikableren Lösung kommen können, die insbesondere für kleine Orte besser geeignet ist. Das ist für uns kein Dogma, aber ich meine, das ist eine praxisgerechte Lösung.

Dann ist die Geschichte mit der 3,03-%-Klausel angesprochen worden. Auch hier teilen wir die Auffassung, dass man ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes einholen sollte, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Schleswig-Holstein auf RheinlandPfalz so zu übertragen ist. Es spricht vieles dafür. Ich will ausdrücklich sagen, dass die CDU-Fraktion in dieser Frage offen ist. Der Wählerwille soll entscheiden, welche Fraktionen in den kommunalen Parlamenten vertreten sein sollen. Wir wollen eine rechtlich korrekte und saubere Lösung. Wenn das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorliegt, sollten wir auch in dieser Frage zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen.

Es ist etwas Eile geboten, da, wie ich schon zu Beginn sagte, im kommenden Jahr die Kommunalwahl stattfindet und man mit einem ausreichenden Vorlauf Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen sollte, damit jeder weiß, zu welchen Bedingungen er in die Wahl geht und welche Kriterien zugrunde zu legen sind.

Man sollte – das ist die Meinung der CDU-Fraktion – in den Beratungen des Innenausschusses auch eine weitere Alternative prüfen. Wir alle wissen, seit es das Kumulieren und Panaschieren gibt, sitzen die Leute lange in den Wahlkabinen. Deshalb stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, die Wahlunterlagen nach Hause zu schicken und alles über Briefwahl abzuwickeln. Wir sollten einmal darüber sprechen, ob das nicht dazu führt, das wir den Wähler aus einer Stresssituation in der Wahlkabine entlassen. Er kann zu Hause prüfen, wem er seine vielen Stimmen gibt, die es insbesondere im ländlichen Raum gibt, da es dort Ortsgemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Kreistage und in der Pfalz sogar den Bezirksverband der Pfalz zu wählen gilt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Die CDU-Fraktion weiß, dass es da verschiedene Kriterien gibt, die widerstreiten. Das ist auf der einen Seite, dass die Wahl geheim ist, aber auf der anderen Seite wollen wir auch den wahren Wählerwillen erfahren.

Jeder weiß, dass es vielleicht auch dazu kommen kann, dass dann, wenn jemand in einer Wählerkabine sitzt und über hundert Stimmen zu verteilen hat, er viele Stimmen gar nicht erst verteilt, weil der Wähler angesichts einer solchen Zahl und der knappen Zeit kapituliert und den Wahlzettel abgibt, ohne sein Stimmenpotenzial ausgeschöpft zu haben.

Das sind aber alles Vorschläge, über die wir in der Sitzung des Innenausschusses vorurteilsfrei diskutieren sollten. Ich hoffe auf gute Beratungen; denn es geht darum, dass wir den Wählerwillen in den kommunalen Gremien repräsentiert wissen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Mertin.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, wir haben die Frage der Inkompatibilität problematisiert, weil sie unter der bisherigen Regelung des Grundgesetzes und den bisherigen arbeitsrechtlichen Regelungen durchaus meiner Meinung nach zu eigentümlichen Ergebnissen führte. Zum Beispiel war eine Angestellte bei einer Kreisverwaltung, die Sozialhilfeangelegenheiten bearbeitete und mit kommunaler Selbstverwaltung ansonsten eigentlich recht wenig zu tun hatte, ausgeschlossen. Der Friedhofswärter oder der Müllwärter waren nicht ausgeschlossen. Die durften dann kontrollieren. Daher stellt sich die Frage, ob jetzt unter den neuen obwaltenden Umständen vielleicht treffsicherere Möglichkeiten gefunden werden können.

Ich weiß, dass die Bezeichnung „Angestellter“ immer noch im Grundgesetz steht und die Arbeiter ausgenommen sind, sodass es wahrscheinlich auch durch die arbeitsrechtlichen Veränderungen, in denen diese Unterscheidung weitgehend aufgegeben worden ist – so wird nicht nur im Tarifvertrag, sondern im Arbeitsrecht und im Sozialrecht kaum noch wahrgenommen –, sehr schwer sein wird, eine treffsichere Regelung zu finden.

Sollte das Ergebnis der Überprüfung durch den Wissenschaftlichen Dienst sein, dass es nicht geht, weil das Grundgesetz immer noch von Angestellten spricht, stellt sich die Frage, wieso wir den Begriff des Angestellten im Sinne des Grundgesetzes nicht im Kommunalwahlgesetz stehen lassen. Dann weiß jeder, was gemeint ist, nämlich der Angestellte im Sinne des Grundgesetzes. Hier konnte bisher auch die Abgrenzung vorgenommen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch immer gesagt, es kommt nicht darauf an, wie jemand im Tarifvertrag einsortiert ist, sondern was tatsächlich gearbeitet wurde. Ich meine, man würde vielleicht weniger Unklarheiten schaffen, wenn man es beim Begriff des Angestellten beließe.

Was die Frage der Sperrklauseln angeht, ist uns schon bewusst, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kommunalwahlrecht SchleswigHolstein ergangen ist, und zwar in der Eigenschaft des Bundesverfassungsgerichts in diesem speziellen Fall als Verfassungsgerichtshof des Landes Schleswig-Holstein. Das ist durchaus bekannt.

Wir meinen, dass es sich lohnt, das Risiko – Sie haben darauf hingewiesen, dass es um die Rechtssicherheit auch bei den Kommunalwahlen geht – für die nächste Kommunalwahl an dieser Stelle zu minimieren. Es wäre vom Landtag geradezu fahrlässig, nicht auch diesem Problemkreis Rechnung zu tragen, wenn dieses heute und in den nächsten Wochen debattiert wird.

Man kann nicht davon ausgehen, dass eine Entscheidung in diesen Fragen unbedingt nur bei unserem Verfassungsgerichtshof endet. Dieses kann man auch vor das Bundesverfassungsgericht tragen. Es ist nicht völlig unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht ähnlich entscheiden wird.

Von daher meinen wir, dass es sich an dieser Stelle lohnt, ein Problem aus der Welt zu schaffen. Wir müssen davon ausgehen, dass wir ansonsten nach der nächsten Kommunalwahl mit Klagen in diesem Zusammenhang rechnen müssen. Es wäre ein Stück weit peinlich, wenn dann dem Landtag vorgehalten würde, er hätte es versäumt, es bei dieser Gelegenheit selbst zu bereinigen.

Es ist nicht unsere Absicht, durch diese Initiativen, die wir gebracht haben, den Fortgang des Verfahrens zu verzögern. Deshalb sind wir sehr damit einverstanden, dass die Möglichkeiten der Straffung genutzt werden. Ich denke, dass wir am Schluss gemeinsam eine vernünftige Lösung in den beiden von uns thematisierten Fragen erreichen können. Unser Ziel wäre es, vielleicht eine etwas stringentere Formulierung bei den Inkompatibilitätsregelungen und einen Wegfall der Sperrklauseln sowohl für den Bezirkstag als auch die anderen kommunalen Parlamente zu erreichen.

(Beifall der FDP)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain und Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 113. Mainzer Landtagsseminar. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Staatsminister Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Mertin hat auf Artikel 137 Abs. 1 Grundgesetz hingewiesen, in dem die Regelung enthalten ist. Das heißt, darin gibt es noch den Begriff des Angestellten und die Frage der Inkompatibilität.

Wir haben geprüft, wie wir damit umgehen können und ob man es so lassen kann. Nein, wir müssen die Harmonisierung durchführen. Wir haben das umzusetzen. Das ist zwischen allen juristischen Abteilungen, die ich mittlerweile kenne, unstreitig. Von daher gesehen kommen wir nicht umhin, eine Regelung zu finden, wie wir den Begriff des Beschäftigten umsetzen und gleichzeitig dem Grundgesetz und auch dem Bundesverfassungsgericht – hier gibt es drei oder vier Entscheidungen in dieser Frage – Genüge tun. Von daher gesehen war klar, dass wir eine Lösung finden müssen.

Wie immer im Leben gibt es mehrere Lösungen. Fest stand, dass wir eine klare Lösung brauchen. NordrheinWestfalen hat eine klare Lösung gefunden. Sie ist schon einmal bei einer Kommunalwahl auf dem Prüfstand gewesen. Sie ist nicht beklagt worden. Brandenburg hat es getan. Auch dort ist die Entscheidung nicht beklagt worden. Von daher gesehen ist die nunmehr gefundene Lösung mit der Abgrenzung der körperlichen Tätigkeit vernünftig.

Das Zweite ist, dass wir es im Bereich der Mehrheitswahl – das wurde schon einmal angesprochen – einfacher machen können. Die doppelte Anzahl der Stimmen muss man nicht haben. Man kann das einfach regeln. Das ist vorgeschlagen worden. Wir haben das unterstützt. Ich denke, diese nunmehr vorliegende Situation ist in einer relativ kurzen Zeit durchaus vernünftig umzusetzen.

Neu hinzu kommt die Frage, ob es bei der Regelung von 3,03 % bleibt. Hier gibt es einen entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Landesregierung hat sich in die Regelung nicht eingemischt. Wir können uns vorstellen, dass man dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts entsprechend nachkommen kann, weil es, wenn man sich in die Situation der Wahlen und der Ergebnisse vertieft, in sich schon Sperrklauseln gibt. Diese hängen damit zusammen, dass die Stimmen durch die Ratsmandate geteilt werden. Hier gibt es automatisch eine Sperrklausel.

Wir haben uns das in den anderen Ländern angesehen. So dramatisch wird die Veränderung nicht sein. Das muss man fairerweise dazusagen. Das liegt aber in den Händen des Parlaments und nicht der Regierung. Wir werden uns an den Beratungen beteiligen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und

CDU – Drucksache 15/2117 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich danke Ihnen und berufe den Landtag für morgen um 9:30 Uhr zur weiteren Sitzungsfolge ein.

Danke schön.

E n d e d e r S i t z u n g: 17:16 Uhr.