Sie sind die ersten, die das für dieses Land fordern. Erklären Sie einmal, was so schnell anders geworden ist, dass Sie Ihre Meinung ein Stück weit geändert haben. Ich meine, man kann überhaupt nicht bestreiten, dass in der Bundesrepublik zu dem Thema von der SPD ein Buhei aufgebaut worden ist, wenn ich höre, dass jetzt in wenigen Wochen eine Regelung für das BKAGesetz gefunden werden soll, kann, muss oder was auch immer, so wie das jeder einzelne sagt.
Das ist schon ein Ding. Wenn Sie sich den § 20 k ansehen, sehe ich da die Formulierungen, die das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgeschrieben hat. Herr Bosbach hat das im vergangenen Jahr schon gesagt. Meine Damen und Herren, wenn Sie gewollt hätten, hätten Sie all die Regeln, die jetzt das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzteil des Urteils festgeschrieben hat, mit uns gemeinsam umsetzen können.
Das ist jetzt zu einem politischen Theater geworden. Jeder sucht sich das heraus, was er gerne aus dem Urteil herauslesen möchte, anstatt wirklich bei den Fakten zu bleiben.
Das ist das, was wir die ganze Zeit gesagt haben. Wir brauchen das Instrument dezidiert für ganz wenige Spezialfälle, und wir benötigen es mit all den rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Bundesverfassungsgericht mit seinen Grundsätzen beschlossen hat.
Ich wundere mich auch über Meldungen aus dem Land. Der Ministerpräsident als SPD-Bundesvorsitzender will noch einmal den Herrn Schäuble abkanzeln. Der Landesinnenminister spricht schon von den dezidierten Regelungen Bund und Land. Der Justizminister hat wiederum Bedenken, dass man das, was das Bundesverfassungsgericht jetzt zulassen will, tatsächlich auch machen sollte. Das ist schon eine interessante Debatte.
Ich bitte, dass Sie noch einmal die Details darlegen, damit wir sehen, was uns in den nächsten Wochen erwartet. Wir brauchen überhaupt nicht darüber zu reden, dass Sie uns inhaltlich auf Ihrer Seite haben.
Sie sind sicherlich nachher wie schon in der Vergangenheit wieder froh, dass die CDU in der Sache ganz dicht auf der Seite des Rechts- und Sicherheitsstaats steht.
Das brauche ich hier nicht noch einmal zu betonen. Es war in der Vergangenheit immer das Schmankerl, dass Sie froh waren, dass wir als CDU ein Stück weit geschoben haben. So haben Sie auch gegen die FDP und gegen Mitglieder aus den eigenen Reihen Dinge durchsetzen können.
Ich möchte nur noch einmal sagen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auch auf eine Regelung aus Nordrhein-Westfalen. Das war der Anlass. Aber es war lange angekündigt, dass es sich um ein
Es wird wahrscheinlich ein Kürzel bekommen, damit es nicht so kompliziert wird und es nicht jeder ablesen muss: „Computergrundrecht“ – wie auch immer. Wir wollen sehen, wie wir in Zukunft von der Sicherheitslage her damit umgehen. Das wird sicher eine spannende Zeit. Wir sind dabei.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vergangenen Jahren auf Landes-, aber auch auf Bundesebene die rechtlichen Rahmen sehr häufig an den technischen Fortschritt anpassen müssen. In diesem Land war es in der Vergangenheit eine gemeinsame Linie der beiden Fraktionen SPD und FDP, die die Regierung stellten, es immer so zu regeln, dass die Eingriffsbefugnisse davon abhängig waren, welche Rechtsgutverletzung infrage stand. Je höher das Rechtsgut einzustufen ist, das zu schützen ist, desto größer darf auch die Eingriffsbefugnis sein. An diesem Leitmotiv haben wir uns bei den Novellierungen des Polizeirechts und anderer rechtlicher Rahmen immer orientiert. Wir fühlen uns durch die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Linie auch bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass eine Online-Durchsuchung zwar grundsätzlich möglich ist, aber wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Menschen an ganz hohe Voraussetzungen geknüpft sein muss. Frau KohnleGros, das hat es im Grunde genommen an zwei Tatbestandsmerkmalen festgemacht: Entweder menschliches Leben oder unser Staat in seiner Substanz müssen konkret gefährdet sein. Eine konkrete Gefährdung ist etwas, was nur in eng begrenzten Fällen feststellbar ist. Ein bloßer Verdacht genügt eben nicht. Deshalb ist das ein deutlicher Unterschied zu dem, was in den letzten Monaten aus verschiedenen Richtungen gefordert worden ist.
Das, was das Bundesverfassungsgericht gestern zugelassen hat, ist deutlich weniger als das, was in den letzten Monaten an vielen Stellen gefordert worden ist.
Für die FDP-Fraktion darf ich erklären, dass wir auf der Basis dieser Entscheidung und des Leitmotivs unseres
Handelns in der Vergangenheit bereit sind, auch in Zukunft konstruktiv bei den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken; denn es liegt uns schon daran, dass die Freiheit der Menschen durch das Gewaltmonopol des Staates gesichert wird, aber nicht dadurch, dass die Menschen dabei ihre Freiheit völlig aufgeben müssen. Das muss unser Handeln sein.
Wir müssen den Menschen aber auch sagen: Damit ist verbunden, dass der Staat kein hundertprozentiges Sicherheitsrisikomanagement betreiben kann. Es wird leider auch in Zukunft möglich sein, dass die eine oder andere Tat begangen wird. Aber wir müssen hinzufügen: Selbst wenn wir gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alle Wünsche, die manchmal noch vorhanden sind, hundertprozentig erfüllen würden, gäbe es trotzdem ein Sicherheitsrisiko; denn der Staat kann nicht im Voraus in alles hineinschauen und sämtliche Risiken ausschließen.
Ich meine, das ist eine vernünftige Position, wie man die Sicherheit der Menschen in unserem Rechtsstaat freiheitlich gewährleisten kann. Deshalb bin ich froh, dass das Bundesverfassungsgericht gestern eine solche Entscheidung getroffen hat.
Den Fraktionen stehen weitere Wortmeldungen von jeweils zwei Minuten Dauer zu. Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie am Ende der Runde das Wort ergreifen will.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich muss mich leider noch einmal zitieren, weil Sie hier eine Darstellung abgegeben haben, die mit der Wirklichkeit relativ wenig zu tun hat. Ich glaube, Sie waren im Rahmen Ihrer Rede die Einzige, die Pirouetten gedreht hat.
Bevor ich die einzelnen Punkte angesprochen habe, habe ich gesagt: Gerade aber vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts haben wir bei Online-Durchsuchungen Folgendes zu beachten: Bei der Computerdurchsuchung sind hohe Hürden zu überwinden. Den Vorrang haben andere Fahndungsmethoden. – Genauso hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ich weiß nicht, an welchem Punkt ich von meiner früheren Einstellung abgewichen sein soll.