Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die aktuelle Situation im Bereich der Bankenlandschaft ist Anlass genug, dass Vorschriften geregelt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geräuschkulisse ist hoch. Ich bitte Sie, diese etwas einzustellen. Danke.
Wichtig ist, gerade auch das Thema der Umsetzung der Abschlussprüferregelungen aus dem EU-Recht oder auch die Vorsorge bei wirtschaftlichen Problemen zu treffen. Dies dokumentiert die Bedeutung unserer Sparkassen, die neben den zwei anderen Säulen, den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken, für eine ausreichende Versorgung insbesondere im ländlichen Raum Sorge tragen.
Hinzu kommt, dass das Bankgeschäft wesentlich komplexer geworden ist. Die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Gremien sind gestiegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie noch einmal, die Privatgespräche einzustellen und dem Redner zuzuhören. Man kann die privaten Gespräche auch in der Lobby führen.
Liebe Kollegin, danke für das Kompliment. Es geht um ein sachliches Thema. Es ist ein guter Brauch, dass man das Thema sachlich und korrekt diskutiert. Es geht um Arbeitsplätze und viele ernste Dinge, die anzusprechen sind.
Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass die Aufgaben der Prüfungsstelle der Aufsichtsbehörden genau definiert werden. Das Thema der Entwicklung von Risikostrategien und auch die Zustimmungskompetenzen des Verwaltungsrats wurden schon angesprochen. Es ist wichtig, das klar zu regeln und dort auch die Möglichkeiten einer guten und vernünftigen Kontrolle zu geben; denn
solide Regeln sind die Basis im Bankgeschäft. Das schafft Vertrauen. Ich glaube, das ist das A und O im Bankgeschäft. Deswegen ist es wichtig, auch sorgfältig damit umzugehen.
Es gibt immer auch Fälle, bei denen es nicht so gelaufen ist. Das kommt im wirtschaftlichen Prozess vor. Von daher ist es wichtig, dass man bei den Sparkassen und den Sparkassen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, entsprechende Regelungen trifft, zumal diese nicht immer selbst verschuldet sind. Das hat etwas mit regionalen Entwicklungen oder damit zu tun, dass man manchmal mit durch Dritte beeinflusst wird.
Es ist wichtig, Regelungen zu treffen, die vor allem – hier ist das Stichwort einer gewissen Freiwilligkeit gegeben – erst der freiwilligen Regelung den Vorrang geben. Auch muss der Fusion vor der Auflösung Vorrang gegeben werden. Wenn es entsprechend notwendig ist, sollte auch die Möglichkeit gegeben sein, im Rahmen einer Verbandssparkasse auf Zeit einzugreifen, um Arbeitsplätze zu sichern und das Angebot vor Ort aufrechtzuerhalten.
Das Ganze findet in seinen Passagen auch die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände und des Sparkassenverbandes. Ich glaube, das dokumentiert, dass wir mit dieser gesetzlichen Regelung auf einem richtigen Weg sind.
Wie sieht die aktuelle Situation aus? Der Einigungsvorschlag über die Integration der Landesbank RheinlandPfalz in die Landesbank Baden-Württemberg liegt auf dem Tisch. Sie erfordert eine Modifizierung des laufenden Gesetzes. Das wird sicher im Bereich des Gesetzgebungsverfahrens möglich sein.
Schauen wir uns die Ergebnisse an. Ich glaube, zwei Ziele waren im Vordergrund. Das erste Ziel ist, qualifizierte Arbeitsplätze am Standort in Mainz zu sichern. Das zweite Ziel lautet, einen gewissen Einfluss für das Land dauerhaft durch Gremienbeteiligung zu erreichen.
Lieber Herr Kollege, wir schauen uns das Ergebnis an. Bei den Arbeitsplätzen ist im Rahmen des Möglichen eine Sicherung erreicht worden. Aber auch die zukunftsträchtigen Bereiche, wie das Immobilienkompetenzzentrum, das vor Ort in Mainz verankert wird, und die Betreuung der mittelständischen Firmenkunden – das ist der Kernbereich der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz – sind eine solide Grundlage. Ich bin sicher, dass die Nähe zu dem Bankenplatz Frankfurt das Ganze stabilisiert.
Ein guter Fortschritt ist, dass Mainz einen Hauptsitz bekommt. Es ist mir auch ganz wichtig – ich war selbst in Gremien im Personalbereich tätig –, dass auch für den Personalrat entsprechende Perspektiven zumindest auf eine gewisse Zeit geschaffen wurden. Die Beteiligung des Landes wird an die Landesbank BadenWürttemberg übertragen. Insofern sind wir auch mit dabei.
Was die Gremienbeteiligung betrifft, ist zumindest sichergestellt, dass wir durch die Vertretung über unseren Finanzminister im Verwaltungsrat als auch in der Trägerversammlung einen Sitz haben. Lieber Herr Kollege, insofern sitzen wir schon mit am Tisch.
Glauben Sie mir, es ist wichtig, an dem entscheidenden Tisch mit dabei zu sein, um rechtzeitig Einfluss nehmen zu können.
Ich glaube, dieser Einigungsprozess und Einigungsvorschlag ist das, was aus heutiger Sicht wahrscheinlich auch möglich war. Schauen wir uns an, wie sich die Landesbankenlandschaft dramatisch verändert, wie fast jeden Tag neue Informationen aus anderen Landesbanken kommen. Denken wir an das Stichwort SachsenLB, BayernLB und WestLB.
Ich glaube, insofern war es wichtig, auch vor dem Hintergrund des Standortes und der Arbeitsplätze, hier Lösungen zu finden, die uns in Mainz und auch für die rheinland-pfälzischen Beschäftigten eine Perspektive bieten.
Im Ergebnis ist dies ein solides Fundament, das ein Stück Zukunftsplanung und -sicherheit gibt. Ich möchte unserem Finanzminister, Herrn Deubel, und unserem Wirtschaftsminister, Herrn Hering, für dieses Ergebnis danken.
Ich glaube, es wird dazu beitragen, die Stabilität, insbesondere auch der öffentlichen Kreditversorgung, in unserem Land zu sichern. Ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen im Ausschuss, weil ich es für wichtig und richtig halte, dass wir dieses Projekt gemeinsam angehen.
Ich glaube, auch die Beteiligung in den Gesprächen und die Behandlung im Ausschuss gibt Gelegenheit, auf das eine oder andere Anliegen der Arbeitnehmerverbände einzugehen. Insofern sehe ich mit dem Sparkassengesetz und dem heutigen Einigungsvorschlag das öffentlich-rechtliche Kreditsystem in unserem Land auf einem guten Weg.
Der Gesetzentwurf – Drucksache 15/1932 – wird an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend –
und an den Rechtsausschuss überwiesen. Gibt es Widersprüche? – Das ist nicht der Fall, dann wird so verfahren.
Eine Schülerinnen- und Schülervertretung für alle Schularten Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1944 –
Ich bitte Sie, die Privatgespräche draußen zu führen. Es ist wirklich störend, wenn Sie hier dauernd Privatgespräche führen.
Ich habe nichts dagegen, wenn man sich unterhält, ich bin auch für Kommunikation, aber man muss den Ablauf damit nicht ein Stück behindern.
Ich darf im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt auf der Zuschauertribüne Vertreterinnen und Vertreter des Vorstands der derzeitigen Landesschülervertretung begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Inhalt des heute vorgelegten – ich betone – gemeinsamen Antrags aller drei Fraktionen ist eine Änderung des Schulgesetzes, eine Veränderung, die sich um eine Verbesserung der Beteiligungsrechte der Schülervertretung bemüht.
Die Tatsache, dass wir uns auch zwei Jahre nach Beendigung unserer Enquete-Kommission „Jugend und Politik“ weiterhin bei diesem Thema parteiübergreifend einig sind, wenn es darum geht, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auszuweiten, freut mich als die ehemalige Vorsitzende wirklich von ganzem Herzen. Ich möchte zu Beginn gleich den Kolleginnen und Kollegen der beiden anderen Fraktionen für die Bereitschaft, bei diesem Antrag mitzumachen, ein ganz herzliches Dankeschön sagen.
Dabei ist die Entstehungsgeschichte unseres vorliegenden Antrags bereits ein Beispiel für Beteiligung. Seit Jahren gab es Gespräche zwischen uns Parlamentariern und den jeweiligen Landesschülervertretungen für Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen – denn nur diese Landesschülervertretung gibt es derzeit – mit dem Ziel, einen Weg zu einer Landesschülervertretung für alle Schularten zu finden. Die dafür notwendigen Schritte aufseiten der Schülerinnen und Schüler, die einfach