Protocol of the Session on February 28, 2008

Insofern sind wir dankbar dafür, dass die Sparkassen, zumindest die im Bezirk Trier, jedenfalls nach meinem Kenntnisstand sehr gesund und deshalb alle in der Lage sind, ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen, im Gebiet flächendeckend vertreten zu sein und für jeden Kunden in ihrem Geschäftsgebiet ein Konto zu eröffnen. Über diesen öffentlich-rechtlichen Auftrag müssen wir immer wieder diskutieren, wenn über das Sparkassengesetz geredet wird.

(Licht, CDU: Alle im grünen Bereich!)

Das ist nicht selbstverständlich. Das sage ich Ihnen. Nicht bei jeder Bank können Sie ein Konto eröffnen. Die Sparkassen müssen Ihnen ein Konto eröffnen. Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist es auch, unsere mittelständische Wirtschaft und unsere Kunden preisgünstig regional mit Geld zu versorgen.

Auch das ist eine ganz wichtige Frage. Dabei entdecken mittlerweile auch Großbanken wieder, dass es Kunden gibt, bei denen es nicht um Millionenbeträge geht, und man auch mit diesen Kunden Geld machen kann. Sie haben entdeckt, wie das so ist, wenn man mit den Milliardensummen spielt: Wer viel zockt, kann auch viel verlieren. Darüber müssen wir intensiv reden.

Dann gibt es auch noch „Kleinigkeiten“, wie Herr Präsident Streuber sagen würde: Notwendigkeiten für Gesetzesänderungen, die nach Ansicht des Verbandes, der Kommunen und der Landesregierung im Laufe der Jahre aufgelaufen sind. Wir werden uns unterhalten müssen.

Es ist richtig, dass wir die sogenannte Drittellösung aufgeben. Ein Drittel der Verwaltungsräte soll nicht aus den Reihen der Gewährsträger kommen. Darüber werden wir uns unterhalten müssen. Das Gesetz schlägt im Moment vor, sie aufzugeben.

(Frau Mohr, SPD: Das ist ein Problem!)

Das Gesetz schlägt noch etwas vor. Das ist auch so eine Kleinigkeit, aber eine wichtige, wie ich denke.

(Zuruf des Abg. Eymael, FDP)

Herr Kollege Eymael, das Gesetz verdeutlicht die Aufgabe der Verwaltungsräte. Demnach haben die Ver

waltungsräte eine klare Aufgabenzuweisung, indem klar gesagt wird, wo ihre Verantwortlichkeit liegt.

(Eymael, FDP: Wo ist das Problem?)

Gerade in der heutigen Zeit ist die Diskussion darüber, ob ein Verwaltungsrat etwas nicht habe erkennen können, keine kleine Diskussion. Insofern halte ich es für wichtig, dass Leute, die in den Verwaltungsräten der Sparkasse sitzen, wissen, was ihre Aufgabe ist, wo das Risiko liegt, und dass da eine relativ große wirtschaftliche Kompetenz, auch eine Überwachungskompetenz, vorhanden ist.

(Baldauf, CDU: Das ist richtig!)

Wir alle gehen davon aus, dass wir die besten Vorstände haben und diese alles richtig machen. Aber manchmal stellt man fest, dass sich auch Vorstände irren können. Das sind aber auch nur Menschen. Insofern halte ich das für selbstverständlich.

Dann gibt es einen dritten Punkt, nämlich den sogenannten § 26a – Herr Minister Hering, Sie haben das angesprochen –: Darin werden Abspaltungen, die Landesbank, das Aufgehen der Landesbank in der Landesbank Baden-Württemberg geregelt. Es gibt einen Gesetzesvorschlag, der jetzt wohl nicht mehr zutrifft, wenn ich das richtig sehe. Das wäre eine Ermächtigung gewesen, mehr oder weniger eine gesetzliche Vorgabe, dass die Landesregierung hätte entscheiden können, wie sie wollte.

Ich kann das Ergebnis nicht bewerten; denn der Unterschied ist, dass wir die Details nicht so genau kennen. Ich halte das unter der Vorgabe, die wir haben, für äußerst wertvoll. Man muss auch die Geschichte der Landesbank Rheinland-Pfalz kennen. Die Landesbank Rheinland-Pfalz ist von der Landesregierung verkauft worden. Unter der jetzigen Vorgabe haben wir de facto nicht viel zu sagen.

(Zuruf von der SPD)

Entschuldigen Sie, wenn ich dazu etwas sage. – Wenn ich den Kompromiss richtig verstanden habe, ist das auch die letztendliche Entscheidung. Ich glaube, die muss der Landtag Rheinland-Pfalz treffen. Wenn es eilig ist, könnte man zum Beispiel auf die rechtsaufsichtlichen Bestimmungen der EU verweisen. Diesen Punkt könnte und sollte man vorziehen. Aber die Entscheidung muss der Landtag Rheinland-Pfalz treffen; denn danach haben wir, was die Landesbank betrifft, nur noch ein Gastrecht, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Wir dürfen mit am Tisch sitzen, haben aber de facto nichts mehr zu sagen. Das ist so.

(Beifall des Abg. Baldauf, CDU)

Das ist keinen Beifall wert, das ist einfach so. Das ist von der Vorgabe her so und hat sich so entwickelt.

Es geht um die Entscheidung, jetzt alles zu tun, um die Arbeitsplatz- und Standortsicherung, die Landesbank und die Abspaltung davon mit dem bisschen Kraft, das wir jetzt noch haben, zu regeln. Herr Professor Deubel,

insofern weiß ich nicht, ob ich Sie sehr loben oder sagen soll: Sie haben hier und da noch etwas zu wenig verhandelt. – Ich weiß nicht, ob man das so sagen kann oder ob man das anders sagen muss.

In der Frage müssen wir eine Bewertung vornehmen. Aber das sollte dann der Landtag bewerten und entscheiden. Dann ist der Punkt draußen. Dann brauchen wir dort nichts mehr; denn dann haben wir als Landtag Rheinland-Pfalz mit der Landesbank nichts mehr zu tun. Es gibt dann hoffentlich noch eine Einlage, die hochprofitabel ist, und eine Stelle. Ich gehe davon aus, Sie haben die Zinsprozente schon im Steueraufkommen einkalkuliert und berechnet, um wie viel das den Nettosteuerertrag des Landes steigern wird und dass es besser ist, wenn die 300 Millionen Euro da liegen, als wenn man sie ausgibt. Das ist sowieso immer besser; denn das Geld, das dort liegt, hat man noch.

Darüber sollten wir dann entscheiden. Auch das müssen wir in Ruhe beraten. Die wichtige Botschaft lautet: Erhalt von Arbeitsplätzen am Standort Mainz – nicht nur in Mainz, aber auf jeden Fall am Standort Rheinland-Pfalz. Das ist eine wichtige Botschaft.

Jetzt will ich gar nicht über jeden einzelnen Arbeitsplatz streiten und darüber, welche Möglichkeiten der Einflussnahme wir in fünf Jahren noch haben. De facto haben wir keine mehr. Aber auch ein Wirtschaftsunternehmen wie die Landesbank Baden-Württemberg wird sich natürlich überlegen müssen, wo es seine Geschäfte macht und wie sein Kundenangebot ist. Ich sage: Zum Teil ist mir wenig bange, dass bestimmte Bereiche nicht mehr hier bleiben. Wie sich das auf Dauer entwickelt, werden wir sehen müssen.

Die Bitte der CDU-Fraktion ist, dass wir über diese Frage im Landtag gesondert entscheiden; denn das ist die letzte Frage, über die wir im Zusammenhang mit der Landesbank entscheiden können. Dann ist das Thema durch.

Was den Gesetzentwurf betrifft, werden wir über die eine oder andere Frage noch diskutieren müssen. Es ist eigentlich ein guter Brauch, dass bei Sparkassengesetzen im Landtag in der Regel Einstimmigkeit herzustellen ist. Ich gehe davon aus, dass wir uns in dieser Frage mit Sachverstand sowie im Interesse einer Sparkasse mit öffentlich-rechtlichem Auftrag und im Interesse unserer Kunden – der Menschen – im gesamten Land Rheinland-Pfalz zusammenraufen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Eymael.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es mit einer Gesetzesnovelle zur Änderung des Sparkassengesetzes zu tun. Ich glaube, wir sind gemeinsam der

Auffassung, dass wir die Sparkassen für die zukünftige Entwicklung insbesondere der ländlichen Räume zur Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Mittelstandes, nämlich all dem, was uns am Herzen liegt, brauchen. Neben den VR-Banken sind die Sparkassen die Stützpfeiler der ländlichen Räume. Insofern müssen die Sparkassen auch für die Zukunft entsprechend ausgerichtet werden.

Es ist schon erwähnt worden, dass die Abschlussprüferrichtlinie dazu geführt hat, dass es jetzt neue Anforderungen an die Abschlussprüfungen geben wird. Wir begrüßen die Schaffung eines Prüfungsausschusses neben dem Kreditausschuss bei kapitalmarktorientierten Sparkassen; denn damit wird die Unabhängigkeit auch des Abschlussprüfers überwacht. Insofern wird der Prüfungsausschuss innerhalb der Sparkasse ein wichtiges Kontrollorgan werden.

Wir begrüßen im Gesetz auch die Unabhängigkeit der Prüfungsstelle, die beim Sparkassenverband angesiedelt ist, und sagen auch letztendlich Ja zur öffentlichen Aufsicht über diese Prüfungsstelle.

Nachdem die Gewährträgerhaftung weggefallen ist, ist es wichtig, dass der Haftungsverbund gestärkt wird. Insofern wurde in den Gesetzentwurf auch aufgenommen, dass Zwangsfusionen bzw. die Gründung einer Verbandssparkasse möglich werden wird. Das ist mehr oder weniger aus dem bayerischen Sparkassengesetz abgeschrieben.

Liberale haben immer etwas gegen Zwang. Es kann nur die allerletzte Möglichkeit sein, wenn eine Sparkasse in Schieflage geraten ist und kurz vor der Insolvenz steht. Wir hatten schon solche Fälle in Rheinland-Pfalz. Ich hoffe, dass wir das nicht noch einmal bekommen werden. Es muss für uns klar sein, dass klare Vorgaben entwickelt werden, wann eine solche Zwangsfusion infrage kommt. Meines Erachtens sind wir uns einig, dass sie möglichst verhindert werden muss.

Wir bedauern sehr, dass der Verwaltungsrat anders zusammengesetzt werden soll. Es war gerade aus liberaler Sicht immer wieder der Wunsch, mehr Sachverstand von außen in die Verwaltungsräte hineinzubringen. Diese Drittellösung basiert noch auf einer sozialliberalen Absprache, die anlässlich einer Novellierung des Sparkassengesetzes getroffen wurde.

Meine Herren der CDU und auch der SPD, es ist überhaupt kein Problem, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Leute aus der Wirtschaft in Verwaltungsräte hineinzubekommen, wenn man das will. Hier geht es immer nur nach parteipolitischem Proporz. Das ist das Problem. Deswegen sitzen darin die eigenen Kreistagsmitglieder und Ausschussmitglieder.

(Billen, CDU: Die FDP schickt immer nur die von außen! – Zuruf der Abg. Frau Mohr, SPD)

Wir fordern unabhängigen Sachverstand. Deswegen sind wir für die Drittellösung. Es ist schade, dass die beiden großen Parteien vereint in der Großen Koalition um die Sitze der Verwaltungsräte der Sparkassen weiter

kungeln. Das ist leider Gottes so. Das sage ich mit aller Deutlichkeit und aller Klarheit. Ich rede aus der Praxis. Ich kann ein Stück weit mitreden.

Meine Damen und Herren, zur Bündelung der Interessen innerhalb der LBBW/LRP-Gruppe beabsichtigt die Landesbank, ihre Beteiligung neu zu ordnen. Das Gesetz soll daher die Abspaltungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ermöglichen.

Lassen Sie mich noch zwei oder drei Anmerkungen machen. Ich bin in der Bewertung des Eckpunktepapiers zur Neuordnung der Landesbank Rheinland-Pfalz vorsichtig. Hier gibt es noch weitere Anlagen und weitere Protokollnotizen. Niemand weiß, was darin im Einzelnen steht. De facto begrüßen wir, dass der Standort Mainz und eine Vielzahl der Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Der Status quo bleibt aber nicht erhalten. Von 1.140 Arbeitsplätzen geht es auf 855 Arbeitsplätze zurück. Das bedeutet auch, dass die Arbeitnehmer teilweise wechseln müssen. Wie viel von den jetzigen 1.140 Arbeitsplätzen am Standort Mainz bleiben, sei noch dahingestellt.

Die anderen Standorte müssen auch angeboten werden. Innerhalb des Konzerns werden sie angeboten, ob das Mannheim, Karlsruhe oder Stuttgart ist. Die Flexibilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird gefordert sein. Das bedeutet, dass es eine deutlichere Verschlechterung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber dem gibt, was bisher der Fall ist. Nichtsdestotrotz soll Mainz ein wichtiger Standort bleiben. Dass wir das begrüßen, ist selbstverständlich.

In dem Eckpunktepapier sind noch ein paar andere Dinge enthalten. Darin steht zum Beispiel, dass das Land Baden-Württemberg das Benehmen im Rahmen der nach den Gesetzen notwendigen Rechtsaufsicht hinsichtlich der Unternehmensteile in Mainz mit dem Land Rheinland-Pfalz herstellt. Immer wenn ich das Wort „Benehmen“ lese, weiß ich, dass das so gut wie nichts bedeutet; denn das Einvernehmen ist der Punkt, wenn es wirklich konkret wird.

Weiter steht darin, der Sozialplan soll angewandt werden, um soziale Härten zu vermeiden. Ich kenne den Sozialplan auch nicht. Bei den Sparkassen gilt die Protokollnotiz zum gemeinsamen Verständnis.

In dem Eckpunktepapier sind noch ein paar Fragezeichen enthalten. Das wollen wir noch näher aufgeklärt wissen. Alles in allem sage ich, dass Mainz als wichtiger Standort erhalten wird, ist ein positives Zwischenergebnis. Insofern dient das auch wieder unserer mittelständischen Wirtschaft und auch dem Immobiliengeschäft, das hier konzentriert werden soll.

Herr Finanzminister, insofern ist es sicherlich nicht das schlechteste Ergebnis, das Sie ausgehandelt haben.