Protocol of the Session on January 23, 2008

Wie steht die sozialdemokratische Landesregierung zur Aussage des IVD, dass die derzeitigen steuerlichen Abschreibungshilfen nur für die Besserverdienenden ausreichenden Anreiz

(Ministerpräsident Beck: Was ist der IVD?)

Herr Ministerpräsident, der Immobilienverband Deutschlands mit 6.000 angeschlossenen Mitgliedsunternehmen –,

(Ministerpräsident Beck: Entschuldigung, aber diese Abkürzung kannte ich nicht!)

Denkmaleigentümern mit normalen und geringen Einkommen aber nur wenig Anreiz bieten, sodass diese sich benachteiligt fühlen oder Investitionen ganz unterbleiben.

Was passiert mit leer stehenden Denkmalobjekten im ländlichen Raum, die gerade wegen dieser auf ihnen lastenden Denkmalauflagen keinen Käufer mehr finden? Wer rettet sie vor Verfall und Abriss? Hier droht der Denkmalschutz unter Umständen sogar zu einem Nachteil beim Erhalt der Gebäude zu werden.

Könnten diese nicht besser erhalten werden, wenn die Mehrkosten der Denkmalauflagen als direkte Hilfen bezahlt würden? Vielleicht stellt dies eine gerechtere Lösung dar, Herr Ministerpräsident.

Haben nicht auch – das ist eine andere Frage – die zu finanziellen Aufwendungen gezwungenen Eigentümer von Kulturdenkmälern Anspruch auf eine sinnvolle wirtschaftliche Nutzung? Sind hierbei die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1999 mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich erfüllt?

Frau Ministerin, sind die Ausgleichsmaßnahmen, die Sie erwähnt haben, tatsächlich ausreichend konkret bezeichnet, wie es das Gericht wollte? Da sind Zweifel vorhanden, nicht nur bei mir, sondern auch bei den Verbänden.

Frau Ministerin, warum sollen die betroffenen Eigentümer erst im Nachhinein informiert werden? Wer legt fest, wie weit der Umgebungsradius, also der Einflussbereich des Denkmalschutzes, beispielsweise rund um die Stadtmauer von Wachenheim, also um geschützte Objekte herum, gezogen und erweitert wird?

Wie wird im Einzelfall entschieden, ob das Erscheinungsbild – dies ist ein interpretationsfähiger Begriff – oder die städtebauliche Wirkung – auch ein solcher Begriff – beeinträchtigt ist?

Nun ein letzter Punkt dieser nicht abschließenden Liste: Kann der Denkmalschutz eventuell gar ein Veto gegen Straßen- und Brückenbaumaßnahmen einlegen, wenn sie sich in der Nähe von denkmalgeschützten Objekten befinden? – Ich glaube, dies ist auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ein ganz bedeutender Punkt.

Frau Ministerin, diese und viele weitere Fragen sehen wir nicht als ausreichend beantwortet an. Eine Gesetzesfolgenabschätzung liegt auch nicht vor. Die Landesregierung will erst in fünf Jahren, also im Nachhinein, die Folgen analysieren. Dabei könnten die Verbände uns durchaus von positiven wie auch von negativen Erfahrungen aus anderen Bundesländern oder auch aus ihrer Praxis heraus Aufschluss darüber geben. Sie weisen in ihren Stellungnahmen, soweit sie uns bereits vorliegen, auf zahlreiche Schwachstellen hin und machen auch konzeptionelle Alternativvorschläge. – Von wegen, es gäbe keine Alternativvorschläge!

Deshalb halten wir bei einer so fundamentalen Änderung des Denkmalschutzgesetzes eine ausführliche Beratung für besonders notwendig. Wir sollten eine Anhörung der

Verbände und der Betroffenen durchführen und neben dem federführenden Kulturausschuss den Gesetzentwurf auch im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Innenausschuss beraten.

Meine Damen und Herren, der Schutz unserer Kulturgüter ist unser aller Anliegen. Die Maxime der CDU dabei ist ein partnerschaftliches Miteinander mit den Bürgern. Die CDU-Landtagsfraktion möchte an dieser Stelle den Eigentümern von Denkmalobjekten für ihren Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes herzlich danken.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat nun Herr Kollege Geis.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn versuchen, kurz die anstehende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in die aktuelle kulturpolitische Diskussion einzuordnen. Baudenkmäler und archäologische Funde sind zentrale Bestandteile unseres kulturellen Erbes, das es zu erhalten gilt und – das ist die wichtige Botschaft – das es erlebbar zu machen gilt. Wie in kaum einem anderen Bundesland sind in Rheinland-Pfalz Kultur und Geschichte zu Hause: Bauten von Kelten und Römern, von Rittern im Mittelalter, aber auch markante und zeittypische Bauwerke der Neuzeit zeigen einen Reichtum und eine Vielfalt der Kultur, der wir verpflichtet sind und die uns Möglichkeiten der Präsentation eröffnet, die wir kulturell und – für Rheinland-Pfalz sehr wichtig; Frau Staatsministerin Ahnen hat schon darauf hingewiesen – auch touristisch nutzen müssen. Das ist das Allgemeine, worauf wir uns auch – zumindest theoretisch – verständigen können.

Aber Denkmalschutz ist auch etwas Konkretes, die Rechte Einzelner Betreffendes. Dies macht die Sache komplizierter, und die Wortmeldung von Herrn Weiner hat das gezeigt. Leider ist das Image von Denkmalpflege oft eher negativ. Denkmalschützer gelten als Gestrige, die dogmatisch um Erhalt bemüht sind, das Eigentumsinteresse ignorieren und im Streit mit gerichtlicher Hilfe oft Maximalforderungen durchsetzen.

Aber vielleicht ist es auch so, dass lieber über Probleme und Auseinandersetzungen als über Erfolge geredet und berichtet wird. Vielleicht hat sich aber auch die Denkmalpflege manchmal zu wenig bemüht, ihr Anliegen verständlich zu machen und die Bürgerinnen und Bürger, zumal die direkt Betroffenen, bei ihren Entscheidungen mitzunehmen. Die Denkmalwürdigkeit ist auch nicht immer für jeden erkennbar, das hat vor Kurzem sogar Herr Staatssekretär eingeräumt.

(Ministerpräsident Beck: Manchmal fällt’s schwer!)

Eigentum ist ein hohes Gut, das Rechte und Verpflichtungen enthält. Denkmalschutz – darin gebe ich Herrn

Weiner recht – kann nur funktionieren und im allgemeinen Bewusstsein als hohes Gut verankert sein, wenn Entscheidungen im demokratischen Prozess überzeugend begründet und geregelt werden. Frau Staatsministerin Ahnen hat die wesentlichen Punkte des Entwurfs im Einzelnen dargestellt, ich muss das nicht wiederholen. Offensichtlich gibt es im Ausschuss genügend Bedarf zur Überzeugungsarbeit, und wir werden Gelegenheit dazu haben.

Die Novellierung verbessert den Schutz von Denkmälern und schafft gleichzeitig einen fairen und angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Staates am Schutz der Denkmäler und ihren Präsentationsmöglichkeiten sowie den Interessen der Denkmaleigentümer an der Nutzung und Gestattung ihres Eigentums. Ich möchte nur kurz auf zwei wichtige Änderungen im Einzelnen eingehen:

Der Schutz der Denkmäler wird durch die Einführung des sogenannten gesetzlichen Schutzprinzips deutlich effektiver und mit einem deutlich geringeren Verwaltungsaufwand geregelt. Die bisherige Praxis der Unterschutzstellung durch Verwaltungsakt oder Rechtsverordnung war mit einem verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Das neue System sieht den unmittelbaren Schutz aller unbeweglichen Denkmäler kraft Gesetzes vor. Dies stellt gegenüber dem bisherigen System eine enorme Verwaltungserleichterung dar und ermöglicht dem Eigentümer unmittelbar und jederzeit, die Denkmaleigenschaft rechtlich überprüfen zu lassen. Aufgrund dieser Vorteile ist dieses Prinzip schon in der Mehrzahl der anderen Bundesländer eingeführt worden.

Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle ist die Einführung des sogenannten Verursacherprinzips auf der Grundlage des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes. Dieses Verursacherprinzip gibt die Möglichkeit, die Veranlasser größerer Bau- und Erschließungsvorhaben, die sogenannte archäologische Rettungsgrabungen auslösen, an den hierdurch entstehenden Kosten zu beteiligen. Aber auch dabei werden die Investoren nicht überfordert. Die Obergrenze liegt bei 1 % der Vorhabenkosten. Kleinere Vorhaben unter einem Kostenvolumen von 500.000 Euro sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Auch dieses Prinzip wurde in den Ländern eingeführt, die in letzter Zeit ihre Denkmalschutzgesetze novelliert haben.

Die vorgesehenen Regelungen stellen unserer Meinung nach einen vernünftigen Ausgleich der Interessen aller an Denkmalpflege Beteiligten dar. Denkmalschutz braucht aber auch Bewusstseinsbildung. Frau Ministerin Ahnen hat den Tag des offenen Denkmals genannt, eine überaus erfolgreiche Initiative überall im Land, die jährlich im September stattfindet. Ich nenne als weiteres Beispiel den deutsch-französischen Schüler-ReportageWettbewerb, der gemeinsam von der „Rheinpfalz“ und einer elsässischen Tageszeitung zum Thema „Denkmal“ durchgeführt wird. In der Pfalz läuft die Aktion unter dem Motto: „Denk mal an’s Denkmal“. Im Mai findet die Preisverleihung im Historischen Museum in Speyer statt.

Bewusstsein für die Qualität und Echtheit von Gestaltetem, die Fähigkeit, es sinnlich wahrzunehmen, ist nicht

angeboren, es ist aber vermittelbar, beispielsweise auch im Zusammenspiel mit Aktivitäten der kulturellen Jugendbildung. Deshalb ist es uns wichtig, Jugendkunstschulen in Rheinland-Pfalz zu fördern – ein Beispiel für die Möglichkeit, Bewusstsein für Gestaltbares zu schaffen.

Lassen Sie mich noch einmal auf die Einbindung des Denkmalschutzes in unsere Bemühungen zurückkommen, das kulturelle Erbe in Rheinland-Pfalz erlebbar zu machen. Nach anfänglichen – ich nenne es einmal – Irritationen ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe erfreulich harmonisch gestartet. Wir danken ausdrücklich Thomas Metz und seinem Team für die Aufbauarbeit und vor allem für die vielfältigen Ideen zur Popularisierung von Denkmalschutz und kulturellem Erbe insgesamt.

(Beifall der SPD)

Dazu gehört es, Gebäude und ihre Geschichte ins Bewusstsein zu rücken, durchaus auch mit Events, deren historischen Anlass und Bedeutung man mit einem Augenzwinkern wahrnehmen kann. Als Beispiel nenne ich die jährliche Feier des Geburtstages von König Ludwig I. von Bayern beim Schlossfest Villa Ludwigshöhe.

Der Landeskonservator Archäologie, Dr. Gerd Rupprecht, stellvertretender Direktor der Generaldirektion Kulturelles Erbe, hat es treffend ausgedrückt: „Das weckt Gestaltungsfreude.“

Es geht darum, wissenschaftliche Reputation und Ernsthaftigkeiten mit dem Anliegen zusammenzubringen, kulturelles Erbe zu bewahren und den Menschen näherzubringen.

Wie gesagt, Einzelheiten werden wir im Ausschuss zu bereden haben. Ich gehe davon aus, dass wir am Ende ein gutes Gesetz verabschieden werden.

Danke schön.

(Beifall der SPD)

Bevor ich Frau Dr. Lejeune das Wort erteile, begrüße ich Gäste im Landtag, und zwar den Club-Aktiv e. V. aus Trier und Seniorinnen und Senioren aus BobenheimRoxheim. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Frau Dr. Lejeune, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt kaum ein Grundrecht in unserer Verfassung, das hinsichtlich seiner Reichweite mehr diskutiert wird als das Eigentumsrecht. Kaum jemand käme auf die Idee, bei der Meinungsfreiheit, der Religionsfreiheit oder der Kunstfreiheit ernsthaft den

Wertgehalt dieser Grundrechte infrage zu stellen. Anders ist das bei der Eigentumsgarantie nach Artikel 14. Hier werden gerne die Gesetze bemüht, um seine inhaltliche Reichweite und seine Schranken insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sozialbindung zu bestimmen.

Die Diskussionen der letzten Monate und Jahre im Bereich des Steuerrechts, des Erbrechts, des Sozialversicherungsrechts, des Energierechts heruntergebrochen auf die einzelnen Privathaushalte, die Diskussion um Managergehälter machen deutlich, jeder darf Eigentum erwerben, aber in welchem Umfang und was er damit anzufangen hat, da würde der Staat zunehmend schon gern ein Wörtchen mitreden. Längerfristig betrachtet ist das aus liberaler Sicht fatal.

(Beifall der FDP)

Eine solche Vielzahl an Inhalts- und Schrankenbestimmungen weist auch der vorliegende Gesetzentwurf auf. Auch hier geht es um die Frage, wie wir als Landesgesetzgeber das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung und Nutzung bedeutender Kulturgüter, die insbesondere im Eigentum Privater stehen, mit den Interessen der Eigentümer an einer möglichst selbstbestimmten ökonomischen Nutzung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen können. Betrachtet man die Stellungnahmen der Verbände und Institutionen, denen der Referentenentwurf zugeleitet wurde, dann ist dies kein leichtes Unterfangen; denn hier prallen zwei gegensätzliche Positionen aufeinander.

Während die die Eigentümerinteressen primär im Auge habenden Verbände eine zunehmende staatliche Gängelung unter allen Umständen vermeiden wollen, haben die an der Erhaltung der Kulturgüter Interessierten gerade ein Interesse daran, dass der Staat möglichst weitgehend bei der Erhaltung und Nutzung der Kulturgüter mitreden darf. Eine Balance zwischen beiden Positionen zu finden ist nicht einfach, aber wir glauben, das ist durchaus besser möglich, als dies in dem vorgelegten Gesetzentwurf geschehen ist.

(Beifall der FDP)

Es ist zutreffend, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 1999 hinsichtlich der unzureichenden und damit verfassungswidrigen Regelung bezüglich der unangemessenen Bevorzugung der Gemeinwohlinteressen in § 13 des Gesetzes und hinsichtlich der Nichtbeachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in § 31 zu einer Überarbeitung des Gesetzes zwingt. So begegnen die neu gefassten Vorschriften der beiden §§ 13 und 31 keinen grundsätzlichen Bedenken. Als ausdrücklich positiv möchte ich § 13 a erwähnen; denn er führt gegenüber der bisherigen Regelung im Interesse der betroffenen Eigentümer zu einer echten Beschleunigung im Genehmigungsverfahren. Frau Ministerin, Sie hatten das auch angesprochen. Das ist in der Tat ein Schritt in die richtige Richtung.

Weitaus weniger positiv sind die Neuregelungen für die Unterschutzstellung unbeweglicher Kulturgüter durch Gesetz als Regelfall, statt sie – wie bisher – durch Verwaltungsakt oder Rechtsverordnung zu bewerten. Be