Auch weise ich darauf hin, dass eine Beantwortung nur möglich ist, wenn sämtliche Anverwandten aller Kabinettsmitglieder angefragt werden, ob sie sich erinnern können, ob sie jemals von einer Landesbehörde oder einer von der Landesregierung getragenen Organisation beauftragt worden sind.
Dies gilt natürlich auch für sämtliche angehenden Familienmitglieder, das heißt wohl, alle bestehenden und nicht mehr bestehenden Beziehungen der Kabinettsmitglieder und deren Anverwandten.
In den Behörden dürfte die Kenntnis von Verwandtschaftsverhältnissen oder angehenden Verwandtschaftsverhältnissen zu Kabinettsmitgliedern auf Zufällen beruhen.
Auch bei den Begriffen „angehende Familienmitglieder“ und „von der Landesregierung mitgetragene Organisation“ wäre eine Präzisierung notwendig.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Michael Hüttner, Alfons Maximini, Renate Pepper, Frank Puchtler, Heike Raab und Ingeborg Sahler-Fesel (SPD), Vermeidung von Güterverkehrslärm – Nummer 8 der Drucksache 15/1750 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Herr Abgeordneter Nink, bitte schön.
1. Welche Programmpunkte enthält das Pilotprojekt zur Lärmminderung für Güterwaggons im Einzelnen, insbesondere hinsichtlich der Vermeidung von Lärm
2. Wie beurteilt die Landesregierung das neue Programm bezüglich der geforderten Entlastung der Bevölkerung durch den Güterverkehrslärm?
3. Welche Planung ist hinsichtlich einer differenzierten, lärmemissionsabhängigen Umgestaltung des Trassenpreissystems vorgesehen?
4. In welchem Umfang soll die von Rheinland-Pfalz geforderte Verwendung von Flüsterbremsen und neuen Techniken, wie etwa von Dämpfungselementen, innerhalb des neuen Programms umgesetzt werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verkehrsentwicklung auf der Schiene ist in den letzten Jahren erfreulicherweise nach oben gerichtet. Der Zuwachs des Schienengüterverkehrs entspricht grundsätzlich dem verkehrsgerichteten Ziel, zur Entlastung der Straße möglichst viel Verkehr mit dem umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene abzuwickeln.
Allerdings führt die zunehmende Zahl von Zügen insbesondere im Rheintal, aber auch auf anderen Strecken zu einer wachsenden Lärmbelästigung der Bevölkerung. Die Landesregierung setzt sich daher seit längerer Zeit mit wachsendem Erfolg dafür ein, die durch den Güterlärm verursachten Lärmbelästigungen möglichst schnell zu begrenzen und zu mindern.
Ich erinnere an die Initiative des Landes auf der Verkehrsministerkonferenz und im Bundesrat, wo die Vorschläge des Landes Rheinland-Pfalz eine einhellige Unterstützung fanden. Ich darf weiter an die Fachtagung „Schienenlärm“ am 2. April 2007 in Bingen erinnern, bei der mit großer bundespolitischer Resonanz gezeigt werden konnte, wie die Lärmemission der Güterzüge durch den Einsatz der Kunststoffbremse, der sogenannten K-Bremse, reduziert werden konnte.
Zu Frage 1: Das vom Bund beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet ein Pilotprojekt für das Mittelrheintal mit dem Titel „Leiser Rhein“. Dabei sollen Güterwagen möglichst schnell mit den sogenannten Flüsterbremsen ausgestattet werden. Insgesamt sollen mehrere Tausend Güterwaggons auf die sogenannten Flüsterbremsen umgerüstet werden.
Die dann lärmärmeren Waggons sollen vorrangig auf dem hoch belasteten Korridor entlang des Rheins zum
Einsatz kommen. Mit einem Investitionsprogramm für leise Bremssohlen soll allgemein, gemeinsam mit der Bahnindustrie, außerdem geklärt werden, wie die Umrüstung auf lärmärmere Bremsen noch schneller und kostengünstiger bewerkstelligt werden kann.
Hierbei sollen insbesondere die sogenannten LL-Sohlen in die Betrachtung mit einbezogen werden. Beim Einsatz dieser Bremssohlen aus Kompositwerkstoffen könnten die Umrüstungszeiten für die Güterwagen auf leise Bremssohlen gegenüber der K-Bremse deutlich verkürzt und die Kosten gesenkt werden. Die Umrüstung der alten Waggons auf diese neue Bremstechnik kann dann gegebenenfalls ohne Förderung erfolgen.
Ein Anreiz dafür wird im Übrigen das Vorhaben schaffen, ein emissionsabhängiges Trassenpreissystem für Güterzüge zu entwickeln. Damit werden dann deutschlandweit Anreize entstehen, emissionsarme Fahrzeuge im Güterverkehr einzusetzen. Auch dies war ein Vorschlag von Rheinland-Pfalz.
Insgesamt sollen im Rahmen des Pilot- und Innovationsprogramms im Zeitraum von vier Jahren 40 Millionen Euro investiert werden.
Zu Frage 2: Neben den bereits laufenden Lärmschutzmaßnahmen wie dem Bau von Lärmschutzwänden wird das Pilot- und Innovationsprogramm des Bundes einen weiteren spürbaren Beitrag zur Lärmsanierung im Rheintal leisten können.
Der Bund geht hierbei davon aus, dass durch leichtere Umrüstung auf leise Bremssohlen und die Finanzhilfen des Bundes im Rheintal eine substanzielle Lärmminderung bereits in den nächsten Jahren erreicht werden kann. Vor dem Hintergrund der erwarteten weiteren Güterverkehrszunahme beim Schienenverkehr im Rheintal bin ich allerdings der Auffassung, dass eine grundsätzliche Lösung der Lärmproblematik und der zunehmenden Kapazitätsprobleme im Rheintal nur durch den Bau einer eigenen Güterverkehrsstrecke erreicht werden kann.
In dieser Angelegenheit sind wir bereits mehrfach beim Bund und bei der DB AG vorstellig geworden. Die Bahn hat erfreulicherweise inzwischen angekündigt, dass sie diesen Aspekt bei ihren langfristigen Innovationsplanungen entsprechend mit berücksichtigen wird.
Die Forderung nach einer alternativen Trasse wurde vom Land Rheinland-Pfalz bereits auf dem Lärmgipfel in Bingen erhoben. Bahn und Bundesregierung haben sich zunächst zurückhaltend geäußert. Unsere nachhaltigen Anmahnungen dieser Initiative haben dann aber offensichtlich Erfolg gehabt.
Zu Frage 3: Nach den Vorstellungen des Bundes soll das neue emissionsbezogene Trassenpreissystem in Zusammenarbeit mit DB Netz AG, dem EisenbahnBundesamt und der Bundesnetzagentur erarbeitet werden. Weitere Festlegungen sind hinsichtlich der Definition eines leisen Zuges, der finanztechnischen Bewertung unterschiedlicher Lärmniveaus und der konkreten Ausgestaltung des Trassenpreissystems notwendig.
Zu Frage 4: Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die mit leisen Bremssohlen auszurüstenden Güterwaggons vornehmlich auf der Rhein- und Moselstrecke eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise von DB Railion bereits zugesagt worden.
Da zum Beispiel für Dämpfungselemente oder für besonders niedrige Lärmschutzwände, die das Landschaftsbild nur wenig beeinträchtigen, hinsichtlich ihrer Wirkungsweise noch keine genauen Ergebnisse vorliegen, sind hier weitere Erprobungen notwendig. Wenn eine Wirkungsanalyse durchgeführt worden ist, können derartige Lärmsanierungsmaßnahmen im Sanierungsprogramm des Bundes ebenfalls gefördert werden. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass die dazu notwendigen Versuche beispielsweise im Zusammenhang mit der Landesgartenschau in Bingen durchgeführt werden.
Herr Minister, insbesondere Ihre letzten Ausführungen bezüglich der Dämpfungselemente bzw. niedriger Lärmschutzwände hätten eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die touristische Wirkung unserer Flusstäler. Wenn Sie sagen, Sie werden sich dafür einsetzen, dass die notwendigen Versuche im Zusammenhang mit der Landesgartenschau in Bingen durchgeführt werden, kann man dann davon ausgehen, dass diese Einrichtungen erstmals vor Ort erprobt werden können?
Unser Ziel ist es – das war auch eine Forderung auf der Lärmkonferenz in Bingen gewesen –, dass Pilotprojekte an der in Deutschland am gravierendsten von Güterlärm betroffenen Strecke, der Rheinstrecke, eingesetzt und erprobt werden. Deswegen lautete unser konkreter Vorschlag gegenüber der Bundesregierung, dass erste Pilotprojekte im Rahmen der Landesgartenschau durchgeführt werden sollen.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass an weiteren Strecken des Rheins oder der Mosel getestet wird, weil das die Strecken sind, an denen sich zum Teil klassische Lärmsanierungsmaßnahmen wie Lärmschutzwände aus Denkmalschutzgründen oder aus Gründen des Weltkulturerbes schlicht und ergreifend verbieten und es sich geradezu aufdrängt, solche Pilotprojekte im Rheintal zu testen.
Sehr geehrter Herr Minister! Im Moseltal ist damit begonnen worden, wie im Mittelrheintal auch, aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind jedoch noch nicht in allen Verbandsgemeinden durchgeführt worden.
Haben Sie Erkenntnisse darüber, in welchen Schritten nun aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen im Programm des Bundes an der Mosel durchgeführt werden können?
Es geschah mit auf Initiative des Landes und unseres Ministerpräsidenten, dass der Bund 1999 zunächst Mittel in Höhe von 100 Millionen DM an Lärmsanierungsmaßnahmen für Güterbahnstrecken auf den Weg gebracht hat.
Diese Mittel wurden mittlerweile verdoppelt, sodass aus den ursprünglich 100 Millionen DM 100 Millionen Euro geworden sind, die zunächst schwerpunktmäßig am Rhein eingesetzt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass ein weiterer deutlicher Schwerpunkt nun auch an der Mosel gesetzt wird, da die Mosel aufgrund ihrer Tallage und des zusätzlichen Güterverkehrs auch zu den Strecken gehört, die einer besonderen Belastung ausgesetzt sind. Wir brauchen dort Maßnahmen des passiven Lärmschutzes. Unser Ansatz der Umrüstung der Bremssysteme sowie der Einführung alternativer Trassenpreise kommt allen von Güterverkehr belasteten Strecken zugute, und damit auch der Moselstrecke.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie sich wie auch die CDU um ein lärmemissionsabhängiges Trassenpreissystem bemühen. Können Sie uns sagen, wie der Stand dieser Bemühungen ist?
Es war ein Vorschlag, den unter anderem das Land Rheinland-Pfalz zunächst in die Verkehrsministerkonferenz und anschließend in den Bundesrat eingebracht hat, für alternative Trassenpreissysteme zu sorgen. Dieser Vorschlag wurde zunächst etwas zurückhaltend von Bahn und Bundesregierung betrachtet. Mittlerweile gibt es auf unsere Initiative hin eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung unter Einbindung der DB AG und des Eisenbahn-Bundesamtes, die ein Konzept für ein alternatives Trassenpreissystem vorlegen soll. Mittlerweile verfolgt man nach Aussage der Bundesregierung das
Ich habe Ihnen in meiner Beantwortung der Mündlichen Anfrage dargelegt, dass nun Kriterien darüber festgelegt werden, wie man leise Züge definiert, die begünstigt werden, und welche Kriterien für Züge angelegt werden, die mit altem Material lärmemissionsstark die Bevölkerung belasten, um daraus alternative Trassenpreissysteme festzulegen, die es zum Teil in anderen europäischen Ländern bereits gibt und von daher auch europarechtlich möglich sind.