Protocol of the Session on December 14, 2007

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dötsch.

Herr Minister, Sie haben stets betont, dass auch die europäische Komponente eine ganz wichtige Rolle dabei spielt, inwieweit es gelingt, auch international Waggons mit entsprechenden Flüsterbremsen auszustatten. Wie weit sind die Verhandlungen auf europäischer Ebene gediehen? Kann man davon ausgehen, dass international zeitnah die Waggons umgestellt werden?

Es gibt auf europäischer Ebene die Festsetzung, dass Güterwaggons, die neu produziert und in Europa eingesetzt werden, mit den modernen, dann leiseren Bremssystemen auszustatten sind. Zielsetzung ist es, den Bestand der derzeitigen Güterwaggons sukzessive umzustellen. Güterwaggons haben fast ein ewiges Leben. Noch heute fahren Güterwaggons auf europäischen Strecken, die schon für die Deutsche Reichsbahn zu kaiserlichen Zeiten produziert worden sind. Deswegen ist die Notwendigkeit gegeben, das alte GüterwaggonMaterial umzurüsten.

Wir sprechen allein in Deutschland von über 130.000 Güterwaggons, die auf deutschen Strecken fahren. Unsere Zielsetzung ist es – das war auch unser Bestreben –, dass Deutschland mit einem beispielhaften Vorgehen vorangeht und ein Programm auflegt, dass die bereits bestehenden Güterwaggons umgerüstet werden. Wir haben bereits erste Gespräche mit der Europäischen Kommission geführt. Mitarbeiter der Europäischen Kommission waren auch auf dem Gipfel in Bingen vertreten. In Abstimmung mit Herrn Bundesminister Tiefensee, Herrn Mehdorn und der Europäischen Kommission wird das Land Rheinland-Pfalz im Frühjahr nächsten Jahres eine Tagung in Brüssel zu der Zielsetzung veranstalten, wie auf europäischer Ebene weitere Initiativen ergriffen werden können und auch in anderen Ländern Umrüstungsprogramme auf den Weg gebracht werden können, da wir es zunehmend mit einem grenzüberschreitenden Güterverkehr zu tun haben. Auch in diesem Bereich wird das Land Rheinland-Pfalz die Meinungsführerschaft übernehmen, indem unter seiner Federführung eine Veranstaltung organisiert wird, die

voraussichtlich im April oder im Mai nächsten Jahres stattfinden wird.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Langner.

Herr Minister, welche Bedeutung messen Sie dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Form der Bürgerinitiative, die am Mittelrhein tätig ist, bei den derzeit erzielten Erfolgen beim Lärmschutz zu?

Ich messe dem großen Engagement der Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Bürgerinitiativen, die es entlang des Rheins mit der Zielsetzung gibt, für einen leiseren Güterverkehr zu sorgen, eine hohe Bedeutung zu. Die Landesregierung hat zum Teil die Forderungen dieser Bürgerinitiativen in den Maßnahmen Mitte, Ende der 90er-Jahre aufgegriffen, als es gelungen ist, ein Lärmsanierungsprogramm des Bundes zu initiieren, im Rahmen dessen mittlerweile über 40 Millionen Euro in Güterverkehrsstrecken am Rhein zur Errichtung von Lärmschutzwänden und für Lärmschutzfenster investiert worden sind. Dies ist zum Teil auch dem Engagement der Bürgerinitiativen zu verdanken.

Es ist auch beachtlich, über welches Know-how über modernste Technik – von Dämpfungselementen bis hin zu neuen Bremstechnologien – diese Bürgerinitiativen mittlerweile verfügen. Es ist wirklich erstaunlich, welches Engagement dort an den Tag gelegt wird. Wir arbeiten mit diesen Bürgerinitiativen sehr intensiv zusammen und nutzen diese gemeinsame Arbeit, um möglichst schnell zu einem Erfolg zu kommen. Ein Teil dieses Erfolges ist mittlerweile diesen Organisationen vor Ort zu verdanken.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nink.

Herr Minister, Sie haben den Bau einer eigenen Güterverkehrsstrecke angesprochen. Wenngleich ich mir darüber bewusst bin, dass man heute noch nichts über den Trassenverlauf und ähnliche Dinge sagen kann, unterstelle ich doch einmal, dass diese Strecke nicht nur auf dem Gebiet von Rheinland-Pfalz, sondern auch über das hessische Gebiet führen wird. Gibt es schon Gespräche zwischen Ihnen und Ihrem hessischen Kollegen?

Diese Gespräche gibt es. Ich möchte aber voranstellen, dass unser taktisches Vorgehen, das ich auch schon vor

einiger Zeit im Plenum dargelegt habe, sinnvoll war. Nach unserem Dafürhalten darf zunächst nicht der Bau der alternativen Trasse in den Vordergrund gestellt werden, sondern wir müssen Maßnahmen wie beispielsweise die Umrüstung der alten Waggons auf modernes Bremsmaterial sowie die Errichtung von Dämpfungselementen auf der bestehenden Rheinstrecke in den Blick nehmen, die kurzfristig umgesetzt werden können. Wir brauchen perspektivisch auch die Alternativtrasse. Sie wird bei der deutsch-niederländischen Grenze beginnen und bis nach Karlsruhe geführt werden müssen. Ab Karlsruhe gibt es bereits eine ausgebaute Güterverkehrsstrecke.

Ich habe mehrfach mit den Verkehrsministern anderer Länder darüber gesprochen. Sie wissen auch, dass sich Herr Kollege Rhiel mehrfach den rheinland-pfälzischen Vorschlägen angeschlossen hat und nachdrücklich die Maßnahmen unterstützt, die ursprünglich auch Gegenstand von Debatten sowie einer Beschlusslage aller Fraktionen dieses Landtags gewesen sind.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dötsch.

Herr Minister, es ist vorgesehen, dass erhebliche Mittel für den weiteren Ausbau des Schienennetzes in den kommenden Jahren verwendet und Schienen weiter modernisiert werden sollen. Ist dabei gewährleistet, dass in diesem Zusammenhang auch auf den betreffenden Strecken Dämpfungselemente eingebaut werden, damit auch entsprechende Lärmemissionen vermieden werden?

Dies ist Gegenstand und Zielsetzung der Investitionen der DB AG, die im Zuständigkeitsbereich unseres Landes in den nächsten Jahren mehrere hundert Millionen Euro betragen werden. Jede Sanierung von Schienenstrecken durch modernes Dämpfungsmaterial führt auch dazu, dass dort die Lärmemissionen tendenziell zurückgehen.

Dies reicht aber für die stark betroffenen Strecken an Rhein und Mosel nicht aus. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass dort über das übliche Maß hinaus mit modernen Dämpfungselementen noch mehr initiiert wird, und dies ist Zielsetzung unserer Initiative.

Um Ihre Frage zu beantworten, auch das ist Zielsetzung des Investitionsprogramms der DB AG, das Sie vor einiger Zeit der Öffentlichkeit kommuniziert hat.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen keine Zusatzfragen mehr vor.

Als Gäste im Landtag begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Mainzer Steinhöfelschule sowie Auszubildende aus der Verbandsgemeinde Montabaur. Seien Sie herzlich im Landtag willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marlis Kohnle-Gros, Gerd Schreiner, Walter Wirz und Guido Ernst (CDU), Streit der Landesregierung mit dem privaten Verein „Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V.“ – Nummer 9 der Drucksache 15/1750 – betreffend, auf.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Der private Verein „Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V.“ hat der Landesregierung im März 2007 zu versicherungsrechtlichen Zwecken eine Liste der projektierten Dauerleihgaben übersandt. Warum hat der Kulturstaatssekretär nicht sofort ein klärendes Gespräch mit dem Arp-Verein geführt, nachdem bemerkt worden ist, dass diese Liste nicht mit der Aufstellung der projektierten Dauerleihgaben in der sogenannten Anlage 1 der „Rahmenvereinbarung“ übereinstimmt?

2. Wie hat der private Verein „Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V.“ auf die im Schreiben des Kulturstaatssekretärs vom 20. November 2007 enthaltene Aufforderung „mir spätestens bis zum 7. Dezember 207 mitzuteilen, dass sie mit der kündigungsbedingten Auflösung der Rahmenvereinbarung einverstanden sind“ reagiert?

3. Welche Fragestellung konkret soll Gegenstand des vom Ministerpräsidenten angekündigten Schlichtungsverfahrens nach § 17 der „Rahmenvereinbarung“ vom 2. Juni 1995 in der Fassung vom 19. Juli 2005 sein?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Professor Dr. Hofmann-Göttig.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Schreiben der kommissarischen Geschäftsführerin des Arp-Vereins vom 21. März 2007 wurde dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Liste mit Einzelwerken vorgelegt. Ein Hinweis darauf, dass diese Liste nicht mit der in 1996 vereinbarten und in 2001 und 2005 bestätigten Liste übereinstimmt, wurde seitens des Arp-Vereins nicht gegeben. Es bestand daher zunächst kein Anlass, die Liste abzugleichen.

Erst im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Leihvertrages zwischen der Stiftung Arp Museum Bahnhof Ro

landseck und dem Arp-Verein wurde diese Liste mit Schreiben des Ministeriums vom 30. August 2007 der Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck mit der Bitte zugeleitet, diese mit der verbindlichen Liste von 1996 abzugleichen.

Ich zitiere aus dem Brief eines Mitarbeiters des Ministeriums: „Die mir von Frau Krems vorgelegte Liste der Leihgaben vom 20.03.2007 ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Ich bitte, diese mit der im Jahr 1996 abgestimmten Leihgabenliste abzugleichen.“

Nach Prüfung der Liste durch die zuständige Kuratorin des Arp Museums wurde mir am 17. Oktober 2007 in einem Gespräch im Bahnhof Rolandseck vom Gründungsdirektor des Arp Museums und der Kuratorin mitgeteilt, dass die vorgelegte Liste nicht mit der vereinbarten Dauerleihgabenliste übereinstimmt. Der Grund für diese Abweichung war nicht bekannt.

Insbesondere wusste die Landesregierung am 17. Oktober 2007 nicht, dass der Arp-Verein einzelne Kunstwerke, die in der Fiedler-Bender-Liste aus dem Jahre 1996 aufgelistet waren, zwischenzeitlich veräußert hatte.

Noch am selben Tage habe ich die Generalsekretärin des Arp-Vereins, Frau Stadler-Euler, auf diesen Umstand angesprochen und sie gefragt, ob die nun festgestellten Abweichungen darauf hindeuteten, dass die vertraglichen Verpflichtungen des Arp-Vereins aus dem Rahmenvertrag neu verhandelt und festgelegt werden sollten. Frau Stadler-Euler lehnte dies nachdrücklich ab. Sie bat mich, der versicherungstechnisch erstellten Liste keine Bedeutung beizumessen. Es zähle nur das, was der Vereinsvorstand, Herr Rechtsanwalt Lange, sage.

Daraufhin richtete ich am 18. Oktober 2007, also einen Tag später, ein Schreiben an Herrn Rechtsanwalt Lange, in dem ich mich ausdrücklich auf die von Frau Dr. Fiedler-Bender 1996 erstellte Liste von 248 Exponaten bezog.

Zu diesem Zeitpunkt musste die Landesregierung noch davon ausgehen, dass die als Dauerleihgaben zur Verfügung zu stellenden Kunstwerke vollständig vorhanden sind.

Erst mit dem Schreiben vom 12. November 2007 teilte der Arp-Verein durch Herrn Rechtsanwalt Raue mit, „dass einige wenige Arbeiten – es handelt sich insgesamt um 14 Arbeiten, soweit ich das jetzt übersehen kann – nicht (mehr) vorhanden“ seien.

Dieses Schreiben ging unmittelbar vor der Sitzung des Kulturausschusses des Landtags am 13. November 2007 ein. Über die nunmehr völlig veränderte Situation habe ich den Kulturausschuss sofort informiert.

Zu Frage 2: Herr Rechtsanwalt Raue hat namens und in Vollmacht der Stiftung „Hans Arp und Sophie TaeuberArp e. V.“ mit Schreiben vom 27. November 2007 Folgendes erklärt – Zitat –: „Den Eingang ihrer Kündigung des Rahmenvertrages 2005 vom 20.11.2007 bestätige ich. Namens und in Vollmacht meines Mandanten widerspreche ich der Kündigung. Ihre Kündigung ist unwirk

sam. Die nähere Begründung bleibt einem anwaltlichen Schriftsatz vorbehalten.“

Dieser Schriftsatz liegt uns seither nicht vor.

Zu Frage 3: § 17 der im Jahre 2005 novellierten Rahmenvereinbarung hat folgenden Wortlaut – Zitat –: „Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung in der Fassung vom 19. Juli 2005 oder über ihre Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Bonn. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Verfahren ist von drei Schiedsrichtern zu führen, wobei der Vorsitzende des Schiedsgerichts ein international anerkannter Kunst- und Museumsfachmann sein muss. Die Rahmenvereinbarung unterliegt deutschem Recht.“

Die Landesregierung hat am 20. November 2007 die Rahmenvereinbarung vom 19. Juli 2007 fristlos aus einem wichtigen Grund gemäß § 16 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung mit sofortiger Wirkung gekündigt. Sollte dies erforderlich sein, wird die Landesregierung im Hinblick auf die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung und zur Klärung der vermögensrechtlichen Folgen aus dem Vertragsbruch seitens der sogenannten Stiftung „Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V.“ den in § 17 der Rahmenvereinbarung beschriebenen Rechtsweg beschreiten.

Wir verschließen uns aber auch nicht einer Einigung außerhalb dessen. Dies setzt allerdings mehr als nur rhetorische Signale des Arp-Vereins zu einem solchen Vorgehen aus. Bei all dem steht die Grundsatzentscheidung des Ministerrats, die Rahmenvereinbarung mit dem Arp-Verein zu kündigen, in keiner Weise zur Disposition. Eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit dem ArpVerein kommt für die Landesregierung nicht mehr in Frage.

Zu einer Zusatzfrage hat Frau Kohnle-Gros das Wort.

Herr Staatssekretär, sicher erinnern Sie sich oder haben rekapituliert, was Sie im Ausschuss für Kultur, Jugend und Familie im Jahr 1996, genau am 24. September 1996, den Ausschussmitgliedern zur damaligen Rahmenvereinbarung gesagt haben.

Ich darf ganz kurz drei Dinge benennen. Sie haben darauf hingewiesen, dass unter der ersten Ziffer dieser Rahmenvereinbarung die Überlassung der Dauerleihgaben an das Museum bzw. an die Stiftung vereinbart worden ist und Sie diese Geschichte, wie vereinbart, in der Reihenfolge, wie ich sie genannt habe, abarbeiten wollten. Ich möchte zitieren: „Das Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen habe bisher vor allem den Ankauf, die Bewertung und die Inventarisierung der vom Verein, Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp“ zur

Verfügung zu stellenden Dauerleihgaben in Angriff genommen –. Weiter unten heißt es: „Weiterhin sei erforderlich, sie vor Veräußerungen sicherzustellen“.

Wie bewerten Sie Ihre eben gemachten Aussagen vor dem Hintergrund aus dem Jahr 1996?