Protocol of the Session on May 24, 2007

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun mag eine gewisse Abweichung von dem vorgeschriebenen Standard für die Beleuchtung im praktischen Vollzug relativ unerheblich sein. Aber wenn etwas passiert und die Beleuchtung entsprach nicht den Buchstaben der DINVorschriften, so läuft der verantwortliche Bürgermeister Gefahr, in Regress genommen zu werden. Bereits aus diesem Grunde unterstützt unsere Fraktion die Bestrebung, die Vorschriften und Normen für die Beleuchtung von Gemeindestraßen einfacher und vor allem flexibler zu machen.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung müsste so viel Ermessensspielraum gegeben werden. Das muss einfach sein im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich durch meine Heimat Hunsrück oder auch Richtung Eifel oder Richtung Trier fahre: Schauen Sie doch einmal, in wie vielen Ortschaften ab 1:00 Uhr nachts das Licht schlichtweg aus Kosten- und Umweltgründen ausgeschaltet wird. Das, bitte schön, muss ich doch auch in Zukunft den Ortsbürgermeistern bzw. den Ortsgemeinderäten selbst überlassen, ob dies so gemacht wird oder nicht. Das müssen wir uns von Brüssel nicht vorschreiben lassen.

(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Wir brauchen deswegen die Bürgersteige nicht einzurollen.

Es ist im Übrigen auch gut für die demografische Entwicklung, wie der Bereich um Simmern zeigt.

(Heiterkeit im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kann nicht Sinn des Europäischen Hauses sein, dass zentralistische Vorstellungen oder EU-Überregelungen, die ständig neue Bürokratieaufwendungen hervorbringen, als

Vorwand dafür benutzt werden, um europaweit gleiche Verhältnisse zu generieren. Es widerstrebt mir, dass bei der Straßenbeleuchtung die gleichen Standards für Norwegen und Griechenland gelten sollen, wo doch jeder weiß, wie unterschiedlich die Wetter- und Beleuchtungsverhältnisse am Beispiel dieser beiden Länder sein können.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Unsere Fraktion würde es unterstützen, wenn die Landesregierung hier beim Bund vorstellig würde, um für entsprechende Änderungen zu sorgen. Das wären Beiträge zum effizienten Energieverbrauch, zum Abbau der Bürokratie und zur Kosteneinsparung, und natürlich würde es auch dazu führen,

(Glocke des Präsidenten)

dass die Bürgerinnen und Bürger Europa mehr akzeptieren würden.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Hering das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag der CDU wird die Landesregierung aufgefordert, sich gegen die Bestrebungen der Harmonisierung des Europäischen Regelwerks im Bereich der Beleuchtung von Gemeindestraßen zu wenden.

Wer eine solche Forderung erhebt, muss sich zuvor mit den Gesamtzusammenhängen und den dabei erforderlichen Abwägungen aller in diesem Zusammenhang relevanten Belangen ausreichend auseinandersetzen.

Einigen Beiträgen habe ich entnommen, dass dies offensichtlich in ausreichendem Umfang nicht der Fall gewesen ist.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

So darf ich zunächst einmal auf die verschiedenen spezifischen Aufgaben der Straßenbeleuchtung hinweisen:

Straßenbeleuchtung soll die Verkehrssicherheit für den Fahrzeug- und Personenverkehr in den lichtschwachen Stunden gewährleisten.

(Zurufe von der FDP)

Ja.

Wir sprechen in Rheinland-Pfalz davon, dass sich erfreulicherweise in den letzten 30 Jahren die Anzahl der

Verkehrstoten auf ein Sechstel reduziert hat, auch wegen einer Reihe von solchen Vorschriften.

Sie soll der Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen.

Selbstverständlich ist das subjektive Sicherheitsgefühl auf beleuchteten Gehwegen höher als auf nicht beleuchteten.

Daneben hat sie – allerdings nachrangig – letztlich auch gewisse gestalterische Aufgaben im öffentlichen Raum.

Was die Regelung zur Gestaltung der Straßenbeleuchtung anbelangt, gibt es dazu seit den 50er-Jahren genormte Vorgaben. Bis zum Jahr 2005 war die DIN 5044 jene Vorschrift, die der Beleuchtung von Verkehrsstraßen zugrunde lag. Diese Norm hatte bis zur Einführung der neuen – weitestgehend europäischen – Norm allein die Beleuchtung von befahrenen Straßenflächen zum Regelungsinhalt.

Straßenseitenräume, Plätze oder Radwege – also Verkehrsflächen, auf denen sich die nicht motorisierte Mobilität, sprich Fußgänger, abspielt – waren von dieser Norm nicht erfasst.

Diese einseitig nur auf den motorisierten Verkehr ausgerichtete Betrachtungsweise wurde mit der neuen DIN EN 13201 vom November 2005 auch auf die nicht befahrenen öffentlichen Flächen für den Personenaufenthalt erweitert.

Für den ersten Teil der Norm hingegen, der die Festlegungen zu den erweiterten Beleuchtungssituationen für beispielsweise Gehwege, Radwege und Plätze betrifft, wurde Europa die Zuständigkeit der Regelung vom Bundesverkehrsministerium und von weiteren Mitgliedstaaten abgesprochen. Die wurde dort anerkannt.

Insoweit hat die nationale Arbeitsgruppe die nationalen Vorstellungen in diesem Arbeitsfeld eigenständig umgesetzt. Der Teil 1 der Norm, der insbesondere auch den hier diskutierten Bau der Beleuchtung von Durchgangsstraßen und Gemeindestraßen regelt, ist daher als nationale Norm eingeführt worden und nicht als europäische Norm. All das kommt also nicht von Europa, sondern ist eine nationale Norm. Das nur zur Klarstellung.

Was hat sich mit der neuen Norm effektiv verändert? Betrachtet man die Beleuchtung aus der Sicht des Autofahrers – nur aus diesem Blickwinkel heraus wurde die bisher gültige Norm erstellt –, so ist die zwischenzeitlich erheblich verbesserte Fahrzeugbeleuchtung durchweg ausreichend, um Fahrzeuge nachts zu führen. In Rheinland-Pfalz wird daher weitestgehend auf die aktive Beleuchtung von Straßen auf der freien Strecke verzichtet.

Gemeinden und Städte sind jedoch gehalten, innerörtliche Straßenbeleuchtungen herzustellen und zu unterhalten. Dies geschah regelmäßig in Anlehnung an die bestehenden DIN-Regelungen zur Straßenbeleuchtung. Daher erneuern die zuständigen kommunalen Behörden heute überwiegend jene Beleuchtungsanlagen, die vor der letzten Anhebung der Standards bis zur bisherigen

DIN-Regelung gebaut wurden. Es handelt sich dabei regelmäßig um in die Jahre gekommene Anlagen, bei denen man sich – überspitzt formuliert – noch im Dunkeln von einem Laternenmast zum nächsten vortasten muss. Mit der Einführung der neuen Norm gehen verschiedene Veränderungen bei den Ausleuchtungsgraden einher.

Es ist moniert worden, dass für die Straßen höhere Standards gewährt würden. Die Anforderungen für die Ausleuchtung von befahrenen Straßen sind aber weitestgehend gleich geblieben bzw. sogar geringfügig reduziert worden. Damit ist eine Deckungsgleichheit mit der alten DIN 5044 erreicht worden. Die Standards sind also nicht erhöht worden.

(Bracht, CDU: Das macht die DIN doch nicht besser!)

Dies zur Klarstellung, damit jeder weiß, worüber wir reden.

Bei den neu zu betrachtenden Flächen, die den Fußgängern oder den Radfahrern zugeordnet sind – hier handelt es sich vor allem um die in Rede stehenden innerörtlichen Geh- und Radwege –, wurden die Ausleuchtungsgrade mit der neuen Norm um bis zu 40 % angehoben. Die Systematik der neuen Norm zielt daher darauf ab, dass mit zunehmendem Anteil von fußläufigen oder Radverkehren – oder anders formuliert bei abnehmendem Fahrzeugverkehr – künftig höhere Anforderungen an die Ausleuchtung gestellt werden. Damit wird eine Verminderung der Unfallgefahren angestrebt.

Gerade älteren und schwächeren Menschen soll beispielsweise wegen des nachlassenden Sehvermögens eine höhere Sicherheit vermittelt werden. Ich nenne als Stichwort nur den demografischen Wandel. Dies ist auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Gruppe älterer Bürgerinnen und Bürger zu werten, die auch in höherem Maße zu Fuß unterwegs sind.

Ich fasse zusammen: Den Belangen der Bürgerinnen und Bürger im nicht befahrenen Straßenraum und im angrenzenden Raum zur Verkehrsstraße bieten die neueren Vorgaben zur Ausleuchtung einen erhöhten aktiven und passiven Schutz vor Unfällen und damit eine verbesserte Verkehrssicherheit. Je höher die Ausleuchtung, umso weniger Unfälle von und mit Fußgängern sind zu erwarten.

Eine bessere Ausleuchtung hilft im Übrigen auch, der Kriminalität vorzubeugen. Es gibt klare Nachweise und Erfahrungen aus dem städtischen Beeich, dass die Kriminalität auf besser ausgeleuchteten Straßen reduziert wurde. Der Straßenraum wird somit auch in dieser Hinsicht sicherer.

Die Pflicht der Gemeinden zur Ausleuchtung von Plätzen und Gehwegen ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und der daraus abgeleiteten Rechtsprechung. Dabei ist der jeweilige Stand der Technik anzuwenden.

Nach Auskunft der betrauten Fachleute im Normenausschuss ist grundsätzlich eine gewisse Flexibilität bei der Bemessung der Beleuchtungsanlagen durch die planenden Ingenieurbüros gegeben. Soweit eine Gemeinde jedoch deutlich hinter den Mindeststandards der Norm zurückfällt, trägt sie die haftungsrechtlichen Risiken.

Eine höhere Ausleuchtung von Gehwegen muss im Übrigen nicht automatisch mehr Leuchten und einen höheren Stromverbrauch bedeuten. Ganz im Gegenteil, die älteren Beleuchtungssysteme sind derzeit häufig noch wahre Energievernichter mit stetig nachlassender Effizienz. Heutige Leuchten sind dagegen moderne technische Spitzenprodukte, die weit weniger Energie verzehren und dabei einen höheren Wirkungsgrad erreichen als die bekannten Altsysteme.

Eine direkte Ressortzuständigkeit ist bei dieser Norm nicht gegeben. Wie erwähnt, ist hierfür der DINNormenausschuss zuständig.

Ich möchte aber auch noch die praktische Bedeutung darlegen. Hintergrund ist ein konkreter Fall. Das Ingenieurbüro hat sich mittlerweile dazu geäußert, in welchem Umfang diese Norm zu Veränderungen geführt hat. Es ist von 41 Lampen die Rede. Das mit der Planung beauftragte Büro gibt allerdings zu bedenken, dass die Aufstockung der Lampenzahl nicht erst aufgrund der jüngsten DIN fällig geworden ist. Schon die vorangegangene DIN hätte nur zwei bis drei Lampen weniger als 41 bedeutet. Dabei hat die Kommune einen gewissen Entscheidungsspielraum. Es handelt sich schließlich nicht um ein Gesetz, sondern um eine DIN Norm, die den Stand der Technik darstellt. Das zur Relevanz dieser Debatte.

Wir werden Ihnen das allerdings gerne im Rahmen der Beratungen im Ausschuss noch näher erläutern.

(Ramsauer, SPD: Erleuchten!)