Protocol of the Session on May 24, 2007

Eine flexiblere Regelung und Absenkung des Standards wäre also auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Die Presseberichterstattung zeigt auch anschaulich die finanziellen Folgen für die Kommunen. Der Ausbau weiterer Straßen wird in den kommenden Jahren um vieles teurer für Kommunen wie auch für die Anwohner, die den Großteil über Anliegerbeiträge bezahlen müssen.

Beim Blick auf die Investitionskosten kommen die Straßenlaternen im Stück auf stolze Preise, zwischen 1.200 und 2.500 Euro, von den Folgekosten für die Energieversorgung gar nicht erst zu sprechen. Diese Norm treibt unsere Gemeinden weiter in eine Energiekostenfalle. Finanzielle Spielräume in den Gemeinden werden sowieso enger. Ein erheblicher Teil der Finanzen wird Jahr für Jahr allein dafür ausgegeben, um die Gemeinden mit Energie zu versorgen. Eine solche Norm dringt damit in gehobenem Maß in die kommunale Selbstverwaltung ein. Sie schränkt den Handlungsspielraum der Gemeinderäte ein und verkennt das Subsidiaritätsprinzip. Die Kommunen selbst können besser als eine zentrale Normenkommission entscheiden, wo Gefahrenpunkte liegen und in welchem Maße diese ausgeleuchtet werden müssen.

(Beifall der CDU)

Die CDU fordert daher die Landesregierung auf, im Sinne des Bürokratieabbaus und der Förderung der kommunalen Selbstverwaltung alles zu tun, eine Öffnung dieser Vorschrift zu flexibleren Handlungsspielräumen für die Kommunen anzustreben und voranzutreiben.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Guth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU fordert in ihrem Antrag flexiblere Vorschriften und flexiblere Normen bei der Straßenbeleuchtung. Flexiblere Vorschriften und flexiblere Normen ist schon einmal eine interessante Wortwahl, wenn man das liest. Das hört sich im ersten Moment auch ganz gut an, aber so einfach kann man mit dem Thema „Beleuchtung der Gemeindestraßen“ nicht umgehen. Das wäre grob fahrlässig.

(Dr. Mittrücker, CDU: Och, och!)

Das würde auch dem Grundgedanken der neuen Norm nicht gerecht. Lassen Sie mich zunächst auf die Fakten eingehen. Zurzeit gelten noch die DIN 5044 und seit einem Jahr die neue, gerade angesprochene Europäische Norm EN 13201. Ein Vergleich der Anforderungen hat gezeigt, dass die Anwendung beider Normenwerke insgesamt ein etwa gleiches Beleuchtungsniveau gewährleistet und auch kostenneutral sein soll bei der Endbetrachtung. Es besteht bei der neuen Norm die Tendenz, dass Verkehrsräume, die dem motorisierten Verkehr vorbehalten sind, gleich oder eher geringer beleuchtet werden, während Bereiche, die vorwiegend dem Rad- und Fußgängerverkehr vorbehalten sind, mit höherem Beleuchtungsniveau auszustatten sind. Da kommt auch die Kritik her, die gerade der Kollege Schmitt angesprochen hat.

Weiterhin kann durch die neue Norm das Beleuchtungsniveau feiner an die Verkehrssituation angepasst werden. Das kann die Kommune vor Ort selbst entscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese letzten Aussagen sind nicht etwa Erkenntnisse oder Aussagen von uns, sondern sie stammen von dem FraunhoferInformationszentrum für Raum und Bau aus Stuttgart. Diese neuen Festlegungen sind aber kein Zufall oder größere Bürokratie, sondern tragen dem Umstand Rechnung, dass Fußgängern und Radfahrern eine größere Aufmerksamkeit zukommen soll und verbesserte Verkehrsbedingungen geschaffen werden, was ganz in unserem Sinne ist. Das muss ich hier auch einmal ganz klar festhalten.

(Beifall der SPD)

Herr Kollege Schmitt, wer jetzt meint, diese Norm sei von Bürokraten in Brüssel erstellt worden, der täuscht sich; denn der erste Teil der Norm – das betrifft genau die Gehwege und Radwege – wurde 1 : 1 von der deutschen Norm übernommen. Standards und Normen, die Sie gerade kritisiert haben durch die vielen Seiten, haben auch dazu beigetragen, dass die Kosten bei den Kommunen in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich reduziert wurden, weil insbesondere durch Standardleuchten große Stückzahlen erzielt wurden und dadurch günstig eingekauft werden konnte, Reparaturdienste deutschlandweit zu beziehen sind, langfristig noch die gleichen Leuchten auf dem Markt zu erhalten sind sowie günstig Reparaturen und Ersatzteile bezogen werden können.

Dies alles führt zu vergleichsweise günstigen Investitionskosten und niedrigen Unterhaltungskosten. Ja, jetzt müssen Rad- und Gehwege mehr Leuchten erhalten. Aber viele Beleuchtungssysteme – so war es auch in Sponheim – sind 30, 40 und 50 Jahre alt. Dass sich in diesem Zeitraum die Welt verändert, andere technische Regeln einzuhalten sind und andere Anforderungen auch seitens der Bürgerschaft bestehen, ist nachzuvollziehen. Wenn man nach einigen Jahren auch eine Energiebilanz zieht, wird mit Sicherheit deutlich werden, dass neuere Leuchten wesentlich effizienter sind als die alten Quecksilberdampfleuchten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele von uns tragen auch Verantwortung in der Kommune – Herr

Kollege Schmitt hat es gerade angesprochen – oder haben eine Bürgersprechstunde. Dann kennen Sie auch die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, dass an der einen oder anderen Ecke noch eine Leuchte fehlt und der eine oder andere Weg zu dunkel ist.

Jetzt kommen wir zu dem entscheidendsten Argument auch bei dieser neuen Norm:

(Zurufe von der CDU)

Das ist die Sicherheitsfrage.

Erstens halten wir es für richtig, dass endlich auch den Radfahrern und Fußgängern eine größere Bedeutung im Verkehr zukommt und somit das Unfallrisiko verringert wird.

Zweitens geht es auch um das persönliche Sicherheitsempfinden und die Angst vor Kriminalität.

Laufen Sie doch einmal abends durch die Dunkelfelder, wenn Sie von einer hellen Stelle in ein Dunkelfeld laufen. Machen Sie es einmal und achten Sie darauf, was Sie sehen: nämlich nichts mehr.

Wir nehmen die Ängste der Menschen ernst und wollen, dass in diesem Bereich auch gehandelt wird.

(Beifall der SPD)

Es lässt sich feststellen, diese neue Norm ist besser als ihr Ruf und geht zumindest in die richtige Richtung. Sie kommt einer geänderten Verkehrssituation und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nach und, kann man den Fachleuten glauben, die neuen Beleuchtungssysteme sind aufgrund weitaus höherer Effizienz für die Kommunen auch kostenneutral.

Bei allem Respekt, Verständnis und Unterstützung für die Eigenverantwortung der Kommunen und dem Willen nach Bürokratieabbau, aber die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht vor und kann natürlich nicht allein der Kommune überlassen werden: ob und wie viele Leuchten gestellt werden oder wie viel sie dafür bezahlen will oder kann.

Auch wenn das Thema den Landtag eigentlich nicht beschäftigt, weil es nicht Ländersache ist – – – Aber da wir den engagierten und sehr fleißigen Landrat Velten schätzen, sind wir gerne bereit, das Thema im Fachausschuss noch einmal zu beraten. Vielleicht kann der Wissenschaftliche Dienst oder die Landesregierung nach einem Jahr ein erstes Fazit ziehen, wie es denn mit der Energiebilanz aussieht und wie die Kostenentwicklung in diesem Bereich ist. Dann können wir gerne noch einmal weiterdiskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Auler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein Unding, dass die Europäische Union sich mittlerweile auch noch in die Straßenbeleuchtung einmischt.

(Beifall der Abg. Frau Schellhaaß, FDP)

Ich halte es für unerträglich, dass hier eine Schablone europaweit aufgelegt wird, die derart in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Das kann nicht sein. Tut mir leid, das kann wirklich nicht sein.

(Beifall bei FDP und CDU)

Eine DIN-Norm, die vier Teile hat und noch jede für sich ziemlich umfänglich: Teil 1 befasst sich mit der Auswahl der Beleuchtungsklassen. Teil 2 enthält die Gütemerkmale. Teil 3 enthält die Anleitung zur Berechnung der Gütemerkmale. Teil 4 befasst sich mit der Messung der Gütemerkmale. Ich lese nur noch Gütemerkmale. Ich höre nur noch Gütemerkmale. Ich weiß jetzt schon, dass es uns nichts bringt, gar nichts.

(Beifall bei FDP und CDU)

Allein die Gütekriterien liegen 40 % höher, als sie noch bei der alten DIN-Norm 5044 gelegen haben, und da sprechen wir von Bürokratieabbau.

Der Preis für die europaweite Harmonisierung aller technischen Vorschriften ist, dass alles noch anspruchsvoller und vor allem noch teurer werden wird oder schon geworden ist.

Das Ergebnis ist nicht das, was ich mir als praxisgerecht vorstelle. Es muss jetzt bei der Planung und Einrichtung der Straßenbeleuchtung eine Reihe von Kriterien zusätzlich berücksichtigt werden, zum Beispiel die Breite der Straße, die Frequenz des Verkehrs, die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs, neuerdings auch Fußgängerverkehr, und schließlich sollen auch Kriminalitätsfaktoren in die Feststellung der Straßenbeleuchtung mit einbezogen werden. Was ist das Ergebnis?

(Frau Anklam-Trapp, SPD: Das ist auch gut so!)

Nein, das ist nicht gut so; denn es ist genauso nachgewiesen, was zum Beispiel die Innere Sicherheit anbelangt, dass es sehr wohl etwas mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden zu tun hat. Aber es ist nachgewiesen, dass nicht dort, wo zum Beispiel kein Licht brennt, auch mehr passiert. Das ist in keiner Weise so.

Was ist das Ergebnis? – Nach Auskunft der Stadtwerke einer großen Stadt im Land hat diese Regelung dazu geführt, dass sie aus verschiedenen, insbesondere Kostengründen in aller Regel nicht angemeldet werden.

(Glocke des Präsidenten)

Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Rosenbauer zu?

Bitte schön.

Herr Kollege Auler, Sie haben gerade das Sicherheitsempfinden angesprochen. Wie können Sie sich erklären, dass die Bundesdeutschen immer so sehr nach Spanien in Urlaub gefahren sind, wo gerade die Gehwege, wenn sie vorhanden sind, doch so stark ausgeleuchtet sind, dass wir dieses Gefahrenpotenzial in Kauf genommen haben?

(Heiterkeit im Hause)

Aber da fragen Sie mit mir den Verkehrten.

(Heiterkeit im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun mag eine gewisse Abweichung von dem vorgeschriebenen Standard für die Beleuchtung im praktischen Vollzug relativ unerheblich sein. Aber wenn etwas passiert und die Beleuchtung entsprach nicht den Buchstaben der DINVorschriften, so läuft der verantwortliche Bürgermeister Gefahr, in Regress genommen zu werden. Bereits aus diesem Grunde unterstützt unsere Fraktion die Bestrebung, die Vorschriften und Normen für die Beleuchtung von Gemeindestraßen einfacher und vor allem flexibler zu machen.