Protocol of the Session on April 25, 2007

etwas sagen. Es ist schade, dass wir angesichts solch enger Zeitgrenzen nur schwer eine etwas differenzierte Diskussion führen können.

Herr Minister, Sie haben das Thema „Lkw-Maut“ angesprochen, bei dem wir nicht auseinander liegen. Es ist die Forderung von Herrn Schäuble gewesen, dieses Thema anzupacken. Nun wird es so dargestellt, als gehe damit der Rechtsstaat zugrunde. Das Kernproblem ist, dass Sie versuchen, sich als Bürgerrechtspartei und Hüter und Wahrer der Bürgerrechte zu profilieren, und als wollten alle diejenigen, die sich um das Thema „Innere Sicherheit“ kümmern, die freiheitliche Grundordnung in den Grundrechten zerstören. Das ist das Kernproblem.

(Beifall der CDU – Frau Kohnle-Gros, CDU: So ist es!)

Lassen Sie mich noch etwas zu der Diskussion über das Verhältnis von Rechtsstaat und Innerer Sicherheit sagen. Es ist doch nicht so, dass der Rechtsstaat, wie er in der Diskussion auch um die Erweiterung der Inneren Sicherheit geführt wird, die Freiheit beschneidet, sondern dieser bemüht sich, die Freiheit zu schützen.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Zu dieser Freiheit gehört auch die Freiheit vor existenzieller Bedrohung durch den internationalen Terrorismus.

Die Aufgabe des Staates ist es, für die Sicherheit von Leib und Leben zu sorgen und diese zu gewährleisten. Die Innere Sicherheit sichert uns letztendlich diese Freiheit, die wir früher – das muss man auch einmal sagen dürfen – nicht hatten.

Lassen Sie mich abschließend noch ein einziges Zitat nennen. Vielleicht regt Sie das wieder auf. Der Minister hat von der Innenministerkonferenz berichtet. Ich möchte aus der Zeitung „DIE WELT“ vom 20. April zitieren. Danach hat der amtierende Vorsitzende der Innenministerkonferenz, nämlich Berlins Innensenator Ehrhart Körting, der nun nicht im Verdacht steht, ein Schwager von Herrn Beckstein zu sein,

(Pörksen, SPD: Gott sei Dank!)

Folgendes gesagt: „’Schäuble hat nichts gesagt, was nicht jeder von uns unterschreiben könnte.’ Die Debatte sei ‚völlig abwegig’.“ – Ich empfehle dieses Zitat noch einmal der vertieften Diskussion.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Mertin.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hörter, ich hatte bereits im ersten Durchgang

darauf hingewiesen, dass es nicht so ist, dass in den vergangenen Jahren nicht vielfältige Gesetzesänderungen unter Mitwirkung auch meiner Fraktion und meiner selbst, aber auch der Kolleginnen und Kollegen der SPD oder Ihrer Fraktion im Bundestag zustande gekommen sind, mit denen wir vor dem Bundesverfassungsgericht Schiffbruch erlitten haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns sehr deutlich in einer Abwägung der verschiedenen Grundrechte, um die es geht, in das Stammbuch geschrieben, dass wir nicht alles gesetzlich regeln und einfach so machen können.

Selbst wenn wir uns hypothetisch dem Gedanken nähern wollen, den Angriff auf die Computer und das Ausspähen der PCs zuzulassen, und zwar einmal abgesehen von der Frage, wo die Datei steht, die Sie gerade ausspähen wollen – wenn sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht, können wir sie gar nicht von unserem Recht her erreichen –, hat der Herr Innenminister aus meiner Sicht zu Recht darauf hingewiesen, wo dieser PC steht.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Frau Kollegin Kohnle-Gros, Sie brauchen doch gar nicht auf Nordrhein-Westfalen zu verweisen. Ich weiß doch, dass dort von meinen Kollegen etwas beschlossen worden ist. Ich teile nicht die Auffassung der dortigen Kollegen. Wir werden einmal sehen, was die Gerichte dazu sagen.

Ich bin nur bei der Frage, ob ein solcher Angriff stattfinden darf. Wenn Sie sich überhaupt mit der Frage beschäftigen wollen, ob wir das in der Bundesrepublik Deutschland machen wollen, müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass solch ein Computer in der Regel in einem Raum steht, der von unserer Verfassung in einem sehr hohen Maß geschützt wird.

Frau Kohnle-Gros, Sie scheinen das Urteil nicht lesen zu wollen, in dem das steht. Wenn Sie an diesen Computer geheim heran wollen, können Sie das allenfalls verfassungsrechtlich unter den großen hohen Hürden für einen Großen Lauschangriff tun. Wenn Sie das machen wollen, werden Sie das, was Sie an Innerer Sicherheit erreichen wollen – einmal abgesehen von all den technischen Schwierigkeiten –, gar nicht erreichen.

Das meine ich damit, wenn ich sage, lassen Sie uns über die Dinge reden. Man kann über jeden Vorschlag und seine Risiken und Nebenwirkungen reden. Allerdings darf man nicht so tun, als ob es mittlerweile einen Stapel von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gibt, in denen steht, was wir nicht tun dürfen.

Deswegen hören wir auf, der Bevölkerung vorzugaukeln, wir seien durch Gesetzesänderungen in der Lage, die absolute Sicherheit zu garantieren. Das sind wir nicht. Wir bereiten die Bevölkerung nicht darauf vor, dass so etwas passieren kann, wenn wir den Eindruck erwecken, es bedürfe nur eines Federstrichs im Gesetz, dann wäre es gelöst.

(Beifall der FDP und der SPD)

So ist es nicht. Wir versuchen, häufig diesen Eindruck zu erwecken und erreichen damit

(Glocke des Präsidenten)

bei den Leuten nur Verdruss, weil sie irgendwann merken, dass es mit Gesetzesänderungen allein nicht getan ist.

(Beifall der FDP und der SPD)

Der zweite Teil der Aktuellen Stunde ist beendet.

Ich darf als Gäste Damen und Herren des CDUGemeindeverbandes Kirn-Land, Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Karmeliter-Realschule Worms und Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Diesterweg-Hauptschule Worms begrüßen. Seien Sie alle herzlich in Mainz willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe den dritten Teil der heutigen

AKTUELLEN STUNDE

auf:

„Praxistag für Schülerinnen und Schüler in Betrieben vor dem Hintergrund der Studie von Ernst & Young – Mittelstand bewertet die rheinland-pfälzische Bildungspolitik deutlich schlechter als im Vorjahr“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1023 –

Das Wort hat Frau Abgeordnete Morsblech.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem neuesten Mittelstandsbarometer 2007 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young ist der Zuspruch des rheinland-pfälzischen Mittelstandes zu unserem Land als Standort weiter gestiegen. Das positive Ergebnis kann man der Landesregierung mit Freude gönnen und auch anerkennen, zeigt es doch, dass der Kurs der erfolgreichen Mittelstandspolitik gemeinsam mit der FDP nicht verlassen wird, sich unser Land in diesem Bereich kontinuierlich weiterentwickelt und der einmal begonnene Weg auch auszahlt.

Man muss allerdings – in diesem Hause auch – offen diejenigen Punkte thematisieren, die uns auf besondere Probleme hinweisen und in denen sich die Kritik seitens des Mittelstandes an rheinland-pfälzischen Rahmenbedingungen äußert. Eine deutliche Verschlechterung zeigt sich im Rahmen der genannten Befragung in der Zufriedenheit des Mittelstandes mit der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik.

Während im Jahr 2006 noch jeweils 36 % der befragten Unternehmer der Meinung waren, die Rahmenbedingungen durch die Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz seien gut oder eher gut, so sind das heute jeweils nur noch 27 %. Der Anteil derjenigen, die die rheinlandpfälzische Bildungspolitik als eher schlecht einstufen, ist von 20 % auf satte 39 % gestiegen.

Sie können sich natürlich darauf zurückziehen und sagen, es ist immer noch so, dass 58 %, also die Mehrheit, die Bildungspolitik des Landes als eher gut bewerten. Letztes Jahr waren es allerdings noch 72 %. Man muss auch feststellen, dass die Rheinland-Pfälzer von Bayern, Niedersachsen und Hessen überholt wurden und nunmehr – außer den genannten Ländern – auf Platz 6 hinter Nordrhein-Westfalen und das Saarland abgerutscht sind.

Diese Ergebnisse verschweigt die Landesregierung konsequent bei ihrer Reaktion auf das neue Mittelstandsbarometer. Sie sind offensichtlich nicht bereit, die Probleme an dieser Stelle klar zu benennen und Antworten darauf zu geben.

Natürlich kann man sagen, es sei nur ein allgemeines Stimmungsbild abgefragt worden. Es ist nur nach einer Einschätzung der Rahmenbedingungen der Bildungspolitik gefragt worden. Es gibt aber keine klaren Aussagen dazu, was diese Stimmung ausgelöst hat und welche Maßnahmen speziell im Feld der Bildungspolitik in anderen Ländern zu mehr Zufriedenheit führen. Nach dem Betrachten der Liste der Länder bin ich mir allerdings sicher, dass man sehr wohl einige Punkte ausmachen kann, die uns sehr deutlich von den fünf vor uns liegenden Bundesländern unterscheiden. Zum einen hilft ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen in zentralen Bereichen der Qualitätssicherung.

(Ministerpräsident Beck: 0,01!)

Bei den Maßnahmen wird es schon deutlicher. Wenn man sich die Entwicklungen anschaut, dann wird das schon deutlicher als durch diesen Prozentsatz, den Sie meinen nennen zu müssen. Der Blick auf die aktuellen Entwicklungen in der Qualitätssicherung in den einzelnen Bundesländern ist sehr bedeutungsschwanger. Während wir in der vergangenen Legislaturperiode im Bereich der Qualitätssicherung der Bildung in RheinlandPfalz noch Vorreiter waren – zum Beispiel durch die Einführung der Vergleichsarbeiten „VERA“, die bundesweit Schule gemacht haben –, setzt die SPDLandesregierung die rheinland-pfälzischen Schulen in der Qualitätssicherung zumindest auf der Basis von bundesweiten Bildungsstandards nunmehr an das Schlusslicht der Entwicklung.

Diese Landesregierung ist bundesweit die einzige, die sich weigert, Abschlussprüfungen für die mittleren Bildungsabschlüsse einzuführen. Diese Landesregierung ist bundesweit die einzige, die sich konsequent weigert, ein Zentralabitur einzuführen.

Gerade für mittelständische Unternehmen, die oftmals nicht über die Ressourcen verfügen, um zusätzliche umfangreiche Einstellungstests durchzuführen, ist eine zentrale Abschlussprüfung ein wichtiger und äußerst

hilfreicher Prüfstein, wenn Nachwuchs für das Unternehmen rekrutiert werden soll.

(Beifall der FDP)

Eine vergleichbare Prüfung bietet mehr Sicherheit, mehr Verlässlichkeit und mehr Transparenz. Es ist kein Wunder, dass die Abnehmer von Schulabsolventen sensibel reagieren, wenn sich unser Bundesland von derartigen Standards abkoppelt. Das Gleiche gilt übrigens auch für das Abitur nach zwölf Jahren. Damit schaffen Sie keine Chancengerechtigkeit, sondern Sie verschlechtern Chancen und sorgen für Verwirrung, indem Sie nur 15 Standorte in fünf Jahren im Ganztagsbetrieb schaffen.

Wenn man sich die vor uns liegenden Bundesländer noch einmal ansieht, dann stellt man fest, dass es diejenigen Bundesländer sind, die am konsequentesten für ein abschlussbezogenes gegliedertes Schulsystem mit Haupt-, Real- und Gymnasialabschluss einstehen.

(Beifall der FDP)

Jetzt bin ich bei der kleinen Antwort, die Sie geben. Wir warten in Rheinland-Pfalz darauf, dass die Landesregierung uns sagt, wie es insbesondere mit den rheinlandpfälzischen Hauptschulen weitergehen soll und welches Schulsystem sie sich für die Zukunft unserer jungen Menschen vorstellt. In der zweiten Runde werde ich auf Ihre winzige Antwort des Praxistags an zwei Standorten zu sprechen kommen.