Protocol of the Session on March 16, 2007

Ich denke, dass die AOK die große Aufgabe meistern wird, dieses Jahr zu überstehen, ohne zu viele Mitglieder zu verlieren. Sie wird sich auch überlegen, wie sie ihre Mitglieder halten kann. Man muss auch berücksichtigen, dass die AOK als eine der ersten Krankenkassen die Beiträge erhöht hat und andere Kassen nachgezogen sind. Insofern bleibt die Entwicklung abzuwarten und zu schauen, wie sich die Situation der AOK Rheinland-Pfalz weiterentwickeln wird.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer.

Frau Ministerin, Ihr Staatssekretär hat im letzten Sozialpolitischen Ausschuss ausgeführt, dass aufgrund der Tatsache, dass man 2005 und 2006 keine Beitragserhöhungen vorgenommen hätte, Defizite in Höhe von 50 Millionen Euro entstanden sind. Es war noch nicht kalkulierbar, wie sich die DMP-Rückzahlungen auf die AOK auswirken. Es waren wohl noch Außenstände vorhanden. Gibt es eine Übersicht, ob noch Geld kommt und somit die finanzielle Situation der AOK verbessert wird, oder es bei dem bisherigen Stand bleibt?

Die Frage kann ich aus dem Stand nicht beantworten. Ich kann das gern schriftlich nachliefern, vorausgesetzt, die AOK überlässt uns diese Daten. Ich sage ehrlich, dass ich zunehmend kein gutes Gefühl habe, dass wir all diese einzelnen Geschäftsdetails in öffentlicher Sitzung miteinander erörtern.

Wir haben die Rechtsaufsicht über die AOK, sonst aber auch nichts. Wir sprechen auch nicht darüber, wie die großen Ersatzkassen ihre Mitgliederverluste bearbeiten. Das heißt natürlich nicht, dass wir das, was uns die AOK zur Verfügung stellt, nicht auch den Abgeordneten zur Verfügung stellen werden. Insofern werde ich der Frage nachgehen und Sie, falls die Daten bekannt sind, gern schriftlich unterrichten.

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Somit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich begrüße Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 der Sophie-Scholl-Realschule Morbach im Landtag. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

I ch rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Nicole Morsblech (FDP), ExtraStandards für Zweijährige in Kindertagesstätten – Nummer 7 der Drucksache 15/878 – betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Morsblech.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt für den kommunalen Kindergarten, Kaiserslauterer Straße 349 in Bad Dürkheim-Hardenburg, davon abhängig gemacht wurde, dass räumliche Anpassungen, insbesondere im Sanitärbereich, erfolgt sind?

2. Gab es zu dem Begleitschreiben zu der Betriebserlaubnis vonseiten des Landesjugendamtes eine Anlage, in der ausdrücklich Extra-WCs für Kleinstkinder, Extra-WCs für Hortkinder und besonders gestaltete Wickelbereiche für Kleinstkinder ausgewiesen waren?

3. Aufgrund welcher Bestimmungen mahnte die für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständige Behörde im vorliegenden Fall Veränderungen im Sanitärbereich der betroffenen Kindertageseinrichtung an?

4. Durch welche Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen nicht durch überzogene, kostenintensive und bürokratische Anforderungen von der Schaffung zusätzlicher Angebote für unter Dreijährige ausgeschlossen werden?

Bitte schön, Frau Ministerin Ahnen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Bescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Landesjugendamt, Zweigstelle Landau, an die Stadtverwaltung Bad Dürkheim über eine Änderung der Betriebserlaubnis zur Öffnung von Gruppen im Kindergarten Hardenburg für Kinder unter zwei Jahren enthält keine Auflage, mit der die Genehmigung von räumlichen Anpassungen oder Veränderungen im Sanitärbereich abhängig gemacht wurde.

Lediglich in einem Begleitschreiben zu der Betriebserlaubnis wurde vonseiten des Landesjugendamtes auf die Umsetzung der verabredeten räumlichen Anpassungen hingewiesen, die den Sanitärbereich betrafen und insbesondere die Schaffung eines Wickelbereichs für die Kleinkinder zum Gegenstand hatten. Der Bescheid enthält lediglich einen Verweis auf die noch fehlende Bescheinigung des Brandschutzes.

Zu Frage 2: Eine Anlage zu dem genannten Begleitschreiben ist der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Frage 3: Vor der Änderung einer Betriebserlaubnis eines Kindergartens, wie sie zum Beispiel bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren vorgenommen wird, was im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ erklärtes Ziel der Landesregierung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs

ab 2010 ist, erfolgt in aller Regel ein Beratungsbesuch des Landesjugendamts, um die aktuellen Bedingungen der Einrichtung gemeinsam mit dem Träger und in der Regel auch einer Vertretung des Jugendamts zu sichten.

Im Rahmen dieses Besuches kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesjugendamtes ihrem Beratungsauftrag nach, der die qualitative Weiterentwicklung einer Einrichtung im Blick hat. Gerade bei anstehenden konzeptionellen Veränderungen, wie der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren, kommen Fragen der Konzeptionsentwicklung, des Personaleinsatzes und der räumlichen Bedingungen – oftmals auch vom Träger der Einrichtung selbst angesprochen – zur Sprache.

Die Bedingungen für die Anpassung einer Betriebserlaubnis bei der Aufnahme von Kindern von zwei Jahren sind in einer Arbeitshilfe des Landesjugendamtes niedergelegt. Diese ist auch auf dem Kita-Server einzusehen. Eine bestimmte Höhe von Toiletten wird in den Arbeitshilfen nicht vorgeschrieben.

Zu Frage 4: Die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung im Rahmen des Programms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“. Im Zeitraum von Juni 2004 bis Dezember 2006 wurden in geöffneten Kindergartengruppen insgesamt 1.921 Plätze neu geschaffen und die Zahl der Plätze insgesamt von 4.204 auf 10.452 ausgeweitet, also mehr als verdoppelt. Dies war nur aufgrund der guten Beratung möglich. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass diese Entwicklung durch bürokratische Hemmnisse eingeschränkt wurde.

Ansonsten wird im Rahmen der Beratungen eine kind- und altersgerechte Anpassung einer Einrichtung diskutiert. Sofern spezialgesetzliche Vorgaben zu erfüllen sind, ist auch die Entscheidung über letztlich durchzuführende Maßnahmen investiver Art eine Maßnahme des Trägers.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eymael.

Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass am 5. Februar – das war der Tag meiner Kleinen Anfrage – die Forderungen nach den sogenannten Klein-WCs mit Sitzhöhe von 26 cm, eine Absenkung der Handwaschbecken um 10 cm, die Schaffung einer Wickelkommode mit geschütztem Intimbereich und gefliesten Wänden noch bestanden haben und diese Auflagen erst am 13. Februar durch den zuständigen Referatsleiter zurückgenommen worden sind?

Das kann ich Ihnen so nicht bestätigen.

Dann wissen Sie es nicht. Es war aber so.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Morsblech.

Frau Ministerin, mir liegt ein Bescheid vom 26. Juli über die Änderung der Betriebserlaubnis für die genannte Kindertagesstätte vor. Nach dem, was ich sehe, bestätigt diese nicht, dass es keine Voraussetzung war, die Sanitäranlagen zu ändern; denn hier steht: Als Anlage überlasse ich Ihnen die Betriebserlaubnis… Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die räumlichen Anpassungen, insbesondere der Sanitärbereich sowie die Umgestaltung von Funktionsräumen erfolgt sind. – Dazu gibt es eine Anlage. In der Anlage sind die von meinem Kollegen Eymael genannten Wickelräume, Kleinstkindertoiletten und Kleinkindertoiletten ausgewiesen.

Dann gibt es noch eine Horttoilette, die vorhanden sein muss, und eine Personaltoilette.

Meine Frage ist: Was empfehlen Sie künftig Privathaushalten, damit die kindliche Entwicklung nicht gestört wird, wenn Kinder sich auf bestimmte Toilettenhöhen eingestellt haben?

(Beifall und Heiterkeit bei FDP und CDU)

Zum Ersten: Was Sie zitieren, ist das genannte Begleitschreiben. Auf dieses Begleitschreiben habe ich ausdrücklich hingewiesen.

Ich habe darauf hingewiesen, dass dort entsprechende Aussagen enthalten sind, nicht aber in der Betriebserlaubnis selbst. Die Anlage mit den Einzeichnungen kenne ich nicht als Anlage dieses Bescheids.

Ich will aber nicht ausschließen, dass es irgendwo noch Anlagen gibt, weil ich ehrlicherweise sage, ich bin nicht in der Lage, sämtliche Akten, die es zu diesem Vorgang gibt, zu studieren.

Zum Zweiten: Es gibt einen Unterschied zwischen Privathaushalten, dem Staat und der Öffentlichkeit.

(Zurufe von der SPD: Hört! Hört!)

Das gilt es zur Kenntnis zu nehmen.

In der privaten Verantwortung – das ist auch richtig so – entscheiden Eltern für ihre Kinder, wie sie das zu Hause machen. Der Staat hat in diesem Fall eine treuhänderische Funktion. Ihm werden Kinder für eine bestimmte Zeit in einer Einrichtung übergeben. Natürlich hat dann die Öffentlichkeit dafür Sorge zu tragen, dass dies unter möglichst guten Bedingungen geschieht.

Frau Abgeordnete Morsblech, jetzt seien Sie auch einmal ehrlich. Wenn irgendwo an einer Stelle, gerade bezogen auf Kinder, irgendetwas passierte und nicht entsprechende Vorsorge getroffen worden ist, dann würden wir hier noch ganz andere Debatten führen.

Ich will damit nicht sagen, dass man nicht sehr darauf achten muss, dass es keine überzogenen Ansprüche gibt. Das ist mir, dem Innenminister und den Fachbehörden ein Anliegen. Wenn man auf Dinge aufmerksam gemacht wird, muss man diesen sehr kritisch nachgehen.

Aber einfach zu sagen, in einer Kindertagesstätte kann man es genauso machen wie zu Hause, davon sind wir weit entfernt.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Geis.

Frau Ministerin, sind Sie mit mir der Meinung, dass es wohlfeil ist, Bürokratie zu beklagen, dann auch noch bei der falschen Stelle, damit aber auch Menschen in Gesundheits- und Jugendämtern ihre Arbeit zu erschweren, sich über sie lustig zu machen – die Frau Ministerin hat es eben gesagt –, eine Arbeit, die sie in einem Bereich ausführen, der besonders sensibel ist, in dem Eltern und Träger ganz genau darauf achten, dass Vorschriften eingehalten werden?