Frau Ministerin, sind Sie mit mir der Meinung, dass es wohlfeil ist, Bürokratie zu beklagen, dann auch noch bei der falschen Stelle, damit aber auch Menschen in Gesundheits- und Jugendämtern ihre Arbeit zu erschweren, sich über sie lustig zu machen – die Frau Ministerin hat es eben gesagt –, eine Arbeit, die sie in einem Bereich ausführen, der besonders sensibel ist, in dem Eltern und Träger ganz genau darauf achten, dass Vorschriften eingehalten werden?
(Eymael, FDP: Was? Hier geht es um Bürokratie, um Kosten! – Dr. Weiland, CDU: Jetzt kommt die Frage?)
Herr Abgeordneter Geis, ich will Ihnen gerne bestätigen, dass es sich um eine Gratwanderung handelt, dass wir einerseits alle daran arbeiten, dass unnütze Kosten vermieden werden, Verfahren möglichst unbürokratisch und schnell laufen können, und dass es aber andererseits auch bestimmte Dinge gibt, die es zu beachten und einzuhalten gilt.
Wir haben versucht, gerade bei der Frage der Erteilung neuer Betriebserlaubnisse im Zusammenhang mit der Aufnahme von unter Dreijährigen möglichst einfache
Verfahren zu entwickeln. Deshalb hat es zum Beispiel die Handreichung gegeben. An dieser Handreichung haben nicht nur die Ministerien mitgearbeitet, sondern es wurden auch die Träger und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt, um möglichst schnell voranzukommen.
Ich darf auch einmal sagen, wenn man sich die Zahlen anschaut und es in dem Sinne, wie es Ihre Anfrage unterstellt, dermaßen bürokratische Hindernisse gäbe, dann hätten wir heute noch keine Plätze für unter Dreijährige. Das Gegenteil ist aber der Fall. Ganz offensichtlich gelingt es sehr gut, dass man sich auf vernünftige Richtlinien einigt.
Ich sage noch einmal, das Landesjugendamt ist gerade in diesem Prozess als Beratungsstelle geschätzt, die sagen kann, wie Probleme andererorts gelöst worden sind und man damit umgehen kann.
Ich kann nicht erkennen, dass es eine Überbürokratisierung und Verhinderung von sinnvollen Entwicklungen gibt.
Frau Ministerin, kennen Sie die interministerielle Arbeitsgruppe, die sich seit dem Jahr 2005 mit den Standards für Kindergärten für Zweijährige beschäftigt?
Wissen Sie, dass es dort große Unzufriedenheit seitens der Träger von Kindergärten gibt, weil es immer wieder zusätzliche Auflagen gegeben hat, die nicht nur Bürokratie, sondern auch Kosten verursachen?
Das Toilettenthema geht noch weiter. Es soll ein Modellprojekt geben, in dem es eine ganztätige Betreuung durch Mütter gibt. Auch für diese Mütter müsste eine sozusagen fünfte Toilette aufgrund der Ergebnisse und Hinweise dieser Arbeitsgruppe installiert werden.
Ich vermute, Sie sprechen die interministerielle Arbeitsgruppe an, die ich eben genannt habe, in der auch Träger und kommunale Spitzenverbände vertreten sind. Nachdem ich sie eben angesprochen habe, dürfen Sie davon ausgehen, dass sie mir selbstverständlich bekannt ist.
Mir ist auch bekannt, dass es in einer ganzen Reihe von Bereichen natürlich Auflagen gibt, bei denen sich im Einzelfall viele manches einfacher vorstellen würden.
Ich muss nur noch einmal darauf hinweisen, es geht an dieser Stelle um hygienische, um Gesundheitsfragen, um Arbeitschutz und Ähnliches mehr.
Niemand ist in der Lage, sich einfach über diese Dinge hinwegzusetzen. Die haben wir zu berücksichtigen, auch Sie, Herr Abgeordneter Eymael.
Wenn in einem solchen Fall etwas passieren würde, wären Sie die ersten, die Anfragen an die Landesregierung stellen würden, ob wir darauf geachtet hätten, dass alle Auflagen eingehalten worden seien.
Deswegen sage ich Ihnen, natürlich haben wir ein Interesse, das so einfach wie möglich zu handhaben und wo immer es geht, Standards abzubauen, solange es verantwortbar ist. Es muss aber insgesamt verantwortbar sein.
Über viele spezialgesetzliche Regelungen, die überhaupt kein Landesrecht, sondern Bundesrecht sind, manchmal sogar Auflagen aus dem europäischen Raum darstellen, können wir uns nicht einfach hinwegsetzen. Eine Beratung an die Träger, sie sollten sich einfach darüber hinwegsetzen, wäre aus meiner Sicht nicht zu verantworten.
Frau Ministerin, diese Anweisung – Forderung nach den Kleinst-WCs – ist nach unserer Kleinen Anfrage mit Datum vom 13. Februar zurückgenommen worden. Sie sind auf dem Weg dazuzulernen und einen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten. Das soll auch anerkannt werden.
Ich will aber noch eines deutlich machen und folgende Frage stellen: Wissen Sie auch, dass die Praxis zeigt, dass die Zweijährigen die kleinen Toiletten gar nicht annehmen, weil sie sich diskriminiert fühlen? Sie gehen auf die größeren Toiletten für die Kleinkinder.
(Zurufe von der SPD – Harald Schweitzer, SPD: Deswegen braucht man ein Antidiskriminierungsgesetz! – Frau Spurzem, SPD: Für Zweijährige! – Fuhr, SPD: Vielleicht liegt es auch am Toilettenpapier!)
Ich weiß nicht, was am 13. Februar erfolgt ist. Ich kann jetzt nur vermuten, dass es noch einmal ein Gespräch darüber gegeben haben könnte, was verbindliche Auflagen sind, was in der Betriebserlaubnis enthalten ist und was wünschenswerte Fragestellungen in dem Beratungsgespräch waren; dann hätte ich dagegen auch nichts einzuwenden. Aber ich weiß nicht genau, was stattgefunden hat.
Ob die kleineren Toiletten von den kleineren Kindern akzeptiert werden, darüber konnte ich mich vor Ort noch nicht vergewissern. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, nachdem diese Einrichtung eine dermaßen landesweite Prominenz erreicht hat, dass ich sie doch in absehbarer Zeit einmal besuchen sollte.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dieter Burgard, Bettina Brück und Michael Hüttner (SPD) , Undurchsichtige Immobiliengeschäfte der rechtsextremen Szene – Nummer 8 der Drucksache 15/878 – betreffend, auf.
Vor dem Hintergrund der Geschehnisse um ein sogenanntes NPD-Schulungszentrum in Gonzerath fragen wir die Landesregierung:
2. Wie ordnet die Landesregierung die Geschehnisse in Gonzerath vor dem Hintergrund einer zunehmenden bundesweiten Aktivität der rechtsextremistischen Szene in tatsächliche oder geplante Immobiliengeschäfte ein?
3. Welche Ziele verfolgt die rechtsextremistische Szene mit diesem Vorgehen nach Ansicht der Landesregierung?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dieter Burgard, Bettina Brück und Michael Hüttner wie folgt:
Allen bisherigen tatsächlichen und vermeintlichen Versuchen der NPD, in Rheinland-Pfalz Immobilien zu erwerben oder anzumieten, liegen seitens der Verkäufer oder Vermieter fast immer ähnliche Motive zugrunde. In allen Fällen wollen die Verkäufer oder Vermieter ablehnende oder belastende Entscheidungen der zuständigen Gemeindeverwaltungen nicht folgenlos hinnehmen oder schlecht verkäufliche Objekte für die öffentliche Hand interessant machen.
Dabei ist es bislang – Sie erinnern sich – nur in Kirchheim zu einem rechtswirksamen Kaufvertrag gekommen, der allerdings inzwischen rückabgewickelt worden ist. Gerade dieses durch das Innenministerium aufgedeckte Scheingeschäft ist dann bundesweit zum Symbol für die unseriöse Vorgehensweise der NPD geworden. Seit dem Fall in Kirchheim hat mit Ausnahme der Städte Wunsiedel und Delmenhorst in keiner Kommune ein Ankauf durch die öffentliche Hand stattgefunden. In diesen beiden Fällen war jedoch das Kaufinteresse des vermögenden Rechtsanwalts und mittlerweile NPDMitglieds und NPD-Funktionärs Rieger als ernsthaft zu bewerten.