Natürlich weiß ich das. Schauen Sie in die Berichte, die unter www.stabilitätsrat.de abgelegt sind. Sie werden kein anderes Land finden, das eine solche Konsolidierungsplanung bis 2020 vorgelegt hat.
Meine Damen und Herren, wir haben eine konservative Analyse vorgenommen und bei den Annahmen immer so prognostiziert, dass wir nach heutigem besten Wissen und Gewissen auf der sicheren Seite sind. Wir können jede Annahme mit Ihnen durchdiskutieren.
Wir haben uns positioniert, wo wir in Personal- und Sachausgaben Rückführungen durchführen wollen. Ich denke, es ist selbstverständlich, dass wir heute nicht titelgenau festlegen, wo wir 2017, 2018 oder 2019 Ausgabenkürzungen vornehmen.
Meine Damen und Herren, auch wenn die heutige Atmosphäre in der Debatte nicht vermuten lässt, dass das ganz einfach ist, bin ich fest davon überzeugt, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode alle gemeinsam um ein größeres Bedürfnis nach Konsens und Gemeinsamkeit bemühen müssen und werden, um die durchaus schwierige, aber notwendige Konsolidierungsaufgabe zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus Alzey und Umgebung sowie Polizeibeamte der Polizeiinspektion Alzey und Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Realschule Bruchmühlbach-Miesau. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
„Zukunft des Landesfinanzausgleichgesetzes in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5323 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesfinanzausgleichsgesetz
hat den Landtag erst im vergangenen Jahr beschäftigt, als hier eine Fortschreibung auf Antrag der SPDLandesregierung abgestimmt worden ist. Wir haben damals gegen diese Weiterentwicklung des Landesfinanzausgleichsgesetzes gestimmt, weil wir der Auffassung waren, dass die darin vorgesehenen kleinen Verbesserungen für unsere Kommunen viel zu gering sind.
Die CDU-Fraktion fühlt sich durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2010 in vollem Umfang bestätigt.
In seinen Leitsätzen führt das Gericht aus, die Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes über die Gewährung von Schlüsselzuweisungen an die Landkreise verstoßen gegen den Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung im Sinne von Artikel 49 Abs. 6 der Verfassung für Rheinland-Pfalz.
Zweitens führt das Gericht aus, der verfassungsrechtliche Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung umfasst insbesondere einen gerechten Ausgleich des Anstiegs der Ausgaben der Landkreise für Soziales. Geboten sei insoweit eine prozentuale Steigerung der Schlüsselzuweisungen, die jedenfalls die Hälfte der prozentualen Steigerung der Sozialaufwendungen ausmacht. Die Landesverfassung garantiere den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine angemessene Finanzausstattung. Ein angemessener Ausgleich des Anstiegs von Ausgaben, welche sich der Einflussnahme der Kommunen entzögen, sei insbesondere verfassungsrechtlich geboten. Angemessen in diesem Sinne sei eine prozentuale Steigerung der Schlüsselzuweisungen.
Dann führt das Gericht aus, dass die Sozialausgaben der Landkreise von 1949 bis 2007 um 325 % gestiegen sind. Die Schlüsselzuweisungen des Landes haben sich in diesem Zeitpunkt lediglich um 27 % erhöht. Damit steht fest, dass die Landesregierung unsere Kommunen vollkommen im Stich gelassen hat.
der relativ geringen freiwilligen Selbstverwaltungsausgaben Einsparungen und Erhöhung der Kreisumlage nicht geeignet sind, die Finanzausstattung dauerhaft zu verbessern. Das ist eine Auffassung, die die CDULandtagsfraktion in der Vergangenheit genau so vertreten hat.
Der Vorsitzende des Landkreistages, der Landrat des Landkreises Kusel, Herr Hirschberger, begrüßt die Ent
scheidung des Oberverwaltungsgerichts und erwartet, dass der Landesgesetzgeber und die Landesregierung jetzt zügige Schritte unternehmen, um die Finanzausstattung der Kreise insgesamt auf eine rechtlich und tatsächlich tragfähige Basis stellen.
Er führt weiter aus, Zeit, um auf die Erkenntnisse aus neuerlichen gutachterlichen Untersuchungen zu warten, haben die Landkreise nicht. Auch das ist unsere Meinung. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt angemahnt, den Finanzausgleich zu erhöhen, den Kommunen mehr Leistungen zur Verfügung zu stellen, und die absolute Mehrheit in diesem Hause von der SPD hat das immer wieder abgelehnt.
Ihr Finanzminister hat gerade eben ausgeführt, dass alles in Ordnung sei, Herr Fraktionsvorsitzender. Er hat doch ausgeführt, wie gut es uns geht.
Die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Kommunen ist auch im Vergleich mit anderen Bundesländern seit Jahren extrem schlecht. Die Defizite, die Liquiditätskredite sind im Durchschnitt der letzten Jahre in Rheinland-Pfalz doppelt so schnell gestiegen wie bei den Kommunen in anderen Bundesländern. Sie betragen das 2,2-Fache des Länderdurchschnitts. Seit 20 Jahren reichen die Einnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen nicht zur Deckung ihrer Ausgaben aus.
Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht festgestellt, dass die finanzielle Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz als desolat zu bezeichnen sei.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem mangelnder Kommunalfinanzen ist kein Problem, das nur in Rheinland-Pfalz anzutreffen ist, sondern es ist ein bundesweit anzutreffendes Phänomen.
Dass wir Handlungsbedarf im Bereich der Kommunalfinanzen sehen, haben wir deutlich bewiesen, indem wir beispielsweise im Laufe der letzten Jahre von 2003 bis 2006 den Beistandspakt, ab 2007 den Stabilisierungsfonds, durch den die Kommunen – unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Landesfinanzen – einen Mindestbetrag als Finanzausgleichsmasse garantiert bekommen, der ständig steigt, schafften.
In den beiden letzten Jahren, die – wie vorhin bereits angedeutet wurde – starke finanzielle Einbußen durch die Wirtschaftskrise verzeichneten, haben beispielsweise Hessen und Baden-Württemberg ihren kommunalen Finanzausgleich um rund 400 Millionen Euro gekürzt. Wir haben unseren erhöht.
Wir haben das Konnexitätsprinzip in die Verfassung eingeführt, und zwar einstimmig, und das in einer bundesweit hervorragenden Art und Weise, für die wir gelobt werden.
Wir haben 2010 die Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen aufgestellt. Wir haben darüber hinaus einen Entschuldungsfonds gegründet, der den Gemeinden die Möglichkeit bietet, vorhandene Liquiditätskredite zu zwei Dritteln abzubauen. Auch das ist beispielhaft in der Bundesrepublik.
Herr Kollege Henter, zu dem, was Sie vorhin mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes im letzten Jahr sagten, bleibt festzustellen, wir haben diese Änderung ganz klar so beschrieben, dass das ein Schritt ist und keine Lösung darstellt. Für die SPD sind auch kleine Lösungen Verbesserungen. Für Sie offenbar nicht. Von daher gesehen fragt es sich, wer hier die Kommunen alleingelassen hat.
All diese Maßnahmen, die ich eben aufgeführt habe, belasten das Land sehr stark. Nichtsdestotrotz, wir haben es getan.