Protocol of the Session on July 7, 2005

Es antwortet der Herr Innenminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Frau Grützmacher, die Information, die wir haben, bezieht sich auf die Information des Bundesministeriums der Verteidigung, des Luftwaffenamtes, Abteilung Flugbetrieb.

Zu den Fragen 1 bis 3: Die NATO-Übung „Clean Hunter“ wird in der Zeit vom 27. Juni bis zum 8. Juli durchgeführt. Sie ist die einzige im Jahr 2005 stattfindende NATO-Großübung, die sowohl für Verbände als auch für NATO-Kommandobehörden ein Üben innerhalb eines umfangreichen multinationalen Teilnehmerfeldes ermöglicht. Sie ist eine der Schwerpunktübungen der Luftwaffe.

Der fliegerische Teil der Übung findet in den Lufträumen der Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frank

reich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Polen und der Tschechei statt. Der Schwerpunkt der Übung liegt in Großbritannien, in Dänemark, in den Beneluxstaaten und in Norddeutschland.

Einheiten und fliegende Verbände aller vorgenannten Staaten sowie aus Ungarn, Italien, Spanien, der Türkei, Griechenland, Kanada und den USA beteiligen sich an der Übung.

(Pörksen, SPD: Nur die Grünen nicht!)

Ziele der Übungen sind unter anderem die Nutzung der verbandsübergreifenden taktischen Übungsmöglichkeiten, die Aus- und Weiterbildung von Luftfahrzeugbesatzungen der Luftwaffe in ihrer Einsatzrolle im multinationalen Verbund und der Einsatz von Flugabwehrraketenkräften und Kräften des Einsatzführungsdienstes in komplexen Übungsszenarien der Luftwaffe.

Während der Übung werden Einsätze unter Einhaltung der national geltenden Flugbetriebsbestimmungen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geflogen. Die Hauptflugzeiten sind zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr. Am 1. Juli – das liegt also hinter uns – und am 8. Juli beschränkt sich der Flugbetrieb auf den Vormittag. Am Wochenende findet kein militärischer Flugbetrieb im Rahmen der Übung statt.

In begrenztem Umfang werden im gesamten deutschen Luftraum auch Tiefflüge mit einer Mindestflughöhe von 500 Fuß – das sind ca. 150 Meter – auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung durchgeführt, wobei in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr keine Flüge mit Strahlflugzeugen unterhalb einer Flughöhe von 1.500 Fuß – also wie gesagt, über Grund – gestattet sind.

Bei der Planung der Übung wurde darauf geachtet, Kumulation soweit wie möglich zu vermeiden. Diesem Vorhaben – also dieser Kumulation – sind neben der hohen Anzahl beteiligter Luftfahrzeuge auch aufgrund der Luftraumstruktur Grenzen gesetzt. Für alle militärischen Flugplätze in Deutschland ist mit einem erhöhten Flugaufkommen zu rechnen. Zum Einsatz kommen neben den Jagd- und Jagdbomberflugzeugen auch größere Aufklärungsflugzeuge und Luftbetankungsflugzeuge.

Die integrierten Übungen der Land- und Seestreitkräfte werden durch eine breite Palette von Hubschraubern und Transportflugzeugen unterstützt. Eine Spezifizierung auf bestimmte betroffene bewohnte Gebiete in Rheinland-Pfalz ergibt sich aus den vorgenannten Informationen nicht. Es ist jedoch nahe liegend, dass im Umfeld der Militärflugplätze in Rheinland-Pfalz mit einem erhöhten Flugaufkommen zu rechnen sein wird oder ist.

Zu Frage 4: Die Landesregierung wird über die jährlich stattfindende Übung „Clean Hunter“ üblicherweise nicht unmittelbar unterrichtet. Es handelt sich nicht um eine gegenüber der Landesregierung anmeldepflichtige Übung, da nur die bestehende Infrastruktur, das heißt, die vorhandenen Luftwaffenanlagen, benutzt werden.

Darüber hinaus wurden die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden von der Übung in Kenntnis gesetzt. Das geschieht sinnvollerweise auch, um eine möglichst schnelle und unkomplizierte Information der Bevölkerung zu ermöglichen. So wird vom Luftwaffenamt der Bundeswehr seit Jahren die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte direkt per E-Mail informiert. Das geschah im vorliegenden Fall am 17. Juni, sodass die kommunalen Gebietskörperschaften in der Lage waren, die Manöverankündigungen auch in die Öffentlichkeit zu tragen.

So weit meine Antwort.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

Um noch einmal deutlich zu machen, Sie gehen also bei der dritten Frage davon aus, dass es in dieser Zeit nicht zu Lärmbelastungen für die Bevölkerung hier in Rheinland-Pfalz kommt?

Ich gehe in dieser Frage von gar nichts aus, wenn Sie wollen, sondern ich gehe von Informationen aus, die das Luftwaffenbundesamt mir bringt. Diese besagen, die Höhe ist 450 Meter. Das ist die Situation.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

War es insofern Ihrer Meinung auch nicht möglich, irgendwo auch dieses berühmte Skyguard-System einzurichten, das man immer einmal hat, um Lärmbelastungen der Bevölkerung zu erkennen, zu messen usw.?

Das unterliegt nicht der Beurteilung der Landesregierung. Das ist eine Sache der NATO. Das ist eine NATOÜbung. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist damit nicht beschäftigt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Altherr.

Herr Staatminister, hält die Landesregierung diese NATO-Luftübung für notwendig?

Wer Einheiten unterhält, die zum Schutz der Menschen dienen, der muss auch üben.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Altherr.

Herr Minister, welche deutschen Einheiten nehmen mit welchen Fluggeräten und in welcher Anzahl an dieser Übung teil?

(Hartloff, SPD: Und welcher Pilot sitzt in der Kanzel?)

Ich habe mich schon bei der Frage von Frau Grützmacher gefragt, ob ich noch Auskunft geben soll, welche Piloten da fliegen.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Namen und Adresse!)

Ich kann Ihnen das nicht sagen. Das unterliegt nicht meinem Wissen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Staatsminister, sehen Sie denn einen konkreten Anlass für die Fragen der Frau Abgeordneten Grützmacher? Gibt es eine große Beschwerdelage oder sonst irgendetwas in Rheinland-Pfalz?

(Hartloff, SPD: Da müssen Sie Frau Grützmacher fragen!)

Ich habe bisher keine Beschwerde vorliegen außer einem Hinweis, der möglicherweise gar nicht damit zusammenhängt, über eine Übung im Gonsenheimer Sand.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar Briefmarkenfreunde aus Neuwied. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU), Kompensation der Kosten für den Besuch von US-Präsident Bush in Mainz – Nummer 4 der Drucksache 14/4303 – betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Kohnle-Gros.

Finanzminister Mittler hat mit Datum vom 27. Juni 2005 (Drucksache 14/4265) den Landtag davon unterrichtet, dass er auf Antrag des Ministeriums des Innern und für Sport seine Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2005 bis zu einer Höhe von 1,2 Millionen Euro bei Kapitel 03 10 (Polizeibehör- den), Titel 632 02 (Erstattung von Verwaltungsaufgaben für Polizeieinsätze an andere Länder) erteilt habe. Um Auswirkungen auf die Nettokreditaufnahme im Jahr 2005 zu vermeiden, soll der Betrag bei einer noch zu benennenden Haushaltsstelle im Einzelplan 03 kompensiert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche weiteren Kosten des Besuchs des USPräsidenten trägt der Polizeihaushalt, ohne dass eine über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe bewilligt worden ist?

2. Zulasten welcher Haushaltstellen sollen die Ausgaben bewältigt werden?

Es antwortet Herr Innenminister Bruch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros beantworte ich gern. Es wurde bereits auf die Unterrichtung des Landtags hingewiesen. Sie haben das auch in Ihrer Anfrage deutlich gemacht. Danach wurden dem Ministerium des Innern und für Sport zur Abdeckung der bereits vorliegenden und noch zu erwartenden Abrechnungen für Einsatzmehrkosten der unterstützenden Länder überplanmäßige Mittel bis zu einer Höhe von 1,2 Millionen Euro bewilligt.

Zu Ihrer ersten Frage, welche weiteren Kosten aus diesem Anlass der Polizeihaushalt trägt, ohne dass eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe bewilligt worden ist, will ich zunächst Folgendes bemerken. Außerplanmäßige Ausgaben stehen nicht zur Diskussion. Für die im Zusammenhang mit dem Besuch des USamerikanischen Staatspräsidenten anfallenden Kosten im Polizeibereich stehen entsprechende Ausgabentitel

im Polizeihaushalt zur Verfügung. Neben den eingangs erwähnten 1,2 Millionen Euro für die Unterstützungskräfte der Länder sind noch Mehrkostenabrechnungen in Höhe von rund 300.000 Euro für die Unterstützungskräfte des Bundes zu erwarten, sofern der Bund nicht zu einem Verzicht der Einforderung dieser Kosten bereit ist. Ich habe Herrn Bundesinnenminister Schily deswegen angeschrieben und ihn gebeten, insoweit auf einen Ausgleich zu verzichten. Wenn die Bewilligung des Bundes nicht erfolgt, kämen möglicherweise überplanmäßige Mittel in Betracht.

Darüber hinaus sind dem Polizeipräsidium Mainz und der Bereitschaftspolizei für die erforderlichen logistischen Maßnahmen Sachkosten innerhalb des Polizeihaushalts entstanden, überwiegend für die Verpflegung und die Fremdunterbringung von Polizeikräften während der Dauer des mehrtätigen Einsatzes sowie für technisches Gerät. Sie belaufen sich auf gut 940.000 Euro. Alle Rechnungen hierzu liegen uns noch nicht vor.

Zur Kompensation dieser polizeiinternen Kosten – damit komme ich zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage – wurde eine überplanmäßige finanzielle Verstärkung bislang weder beantragt noch bewilligt. Vielmehr wurden diese Sachkosten innerhalb der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei den planmäßig zugewiesenen Haushaltsmitteln des Polizeipräsidiums Mainz und der Bereitschaftspolizei abgefedert. Zur Aufrechterhaltung der Haushalte dieser Dienststellen erfolgte zwischenzeitlich eine Nachsteuerung durch das Ministerium des Innern und für Sport in einer Gesamthöhe von ca. 750.000 Euro.