Zur Kompensation dieser polizeiinternen Kosten – damit komme ich zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage – wurde eine überplanmäßige finanzielle Verstärkung bislang weder beantragt noch bewilligt. Vielmehr wurden diese Sachkosten innerhalb der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei den planmäßig zugewiesenen Haushaltsmitteln des Polizeipräsidiums Mainz und der Bereitschaftspolizei abgefedert. Zur Aufrechterhaltung der Haushalte dieser Dienststellen erfolgte zwischenzeitlich eine Nachsteuerung durch das Ministerium des Innern und für Sport in einer Gesamthöhe von ca. 750.000 Euro.
Die Finanzierung dieser Nachsteuerung wurde aus den beim Ministerium gehaltenen Reservemitteln innerhalb des Polizeihaushalts realisiert. Die Reservemittel resultieren daraus, dass zum Ausgleich vom Bewirtschaftsungsrisiken, denen wir immer ausgesetzt sind – zum Beispiel bei Benzinkosten oder größeren Einsätzen –, ein gewisser Prozentsatz der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zunächst nicht in die Kassenanschläge der Behörden und Einrichtungen fließen. Sie bleiben zunächst bei uns im Haushalt. Vielmehr wird diese haushaltsmäßige Abwicklung der ersten acht bis neun Monate abgewartet. Im Wege der Kostenentwicklung wird dann entsprechend nachgesteuert. Diese Nachsteuerungsmaßnahme bietet verständlicherweise die Möglichkeit weiterer allgemeiner Nachsteuerungen, zum Beispiel bei den Kosten für die Fahrzeughaltung.
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Stellen im Haushalt des Ministeriums des Innern und für Sport benannt werden, die letztlich zur Kompensation der vorgenannten Sachkosten herangezogen werden können. Man muss die weitere Ausgabenentwicklung abwarten. Im Oktober könnte ich Ihnen genauer sagen, wo wir diese Mittel im Gesamthaushalt einsparen werden.
Wenn ich jetzt richtig addiere, dann sind insgesamt 2,5 Millionen Euro aufgewendet worden, sofern es keine Kompensation durch den Bund gibt. Können Sie meine Bedenken zerstreuen, dass das Geld, das Sie jetzt noch in Reserve haben, nicht ausreichen wird, um die Kosten zu decken, sodass zum Beispiel bei Schutzwesten, die neu beschafft werden müssen, oder an anderer technischer Ausrüstung in diesem Jahr gespart werden muss? Ein beliebter Spartopf ist die Fortbildung. Steht diese nun infrage?
Wir reden nicht über Investitionstitel, sondern über konsumtive Titel. Wenn wir Einsparungen vornehmen müssen, dann im Bereich der konsumtiven Ausgaben, also bei den Bewirtschaftungskosten allgemein. Ich kann Ihre Bedenken insoweit zerstreuen, als dass die Mittel für Investitionen – also Mittel für die Beschaffung von Schutzwesten und Fahrzeugen – damit nicht gemeint sind.
Ich möchte noch etwas zu den Kosten sagen, weil das immer so apodiktisch dargestellt wird. Der Fall, dass die 1,2 Millionen Euro verausgabt werden, worüber der Haushaltgesetzgeber informiert sein muss, ist bis heute nicht eingetreten. Das ist eine Hochrechnung aufgrund der Berechnungen anderer Länder. Wir gehen davon aus, dass dies so kommt. Der Bund hat uns Kosten in Höhe von 300.000 Euro angekündigt. Die Rechnung liegt aber noch nicht vor. Deswegen führen wir noch einen Briefverkehr mit dem Bund. Es kann sich also auch noch nach unten bewegen, nicht nur nach oben.
Das Präsidium, das die Federführung hatte und bei dem Mehrkosten in Höhe von 750.000 Euro entfallen sind, haben wir sozusagen klaglos gestellt. Sie wurden innerhalb unseres Haushalts entsprechend bedient.
Ich kann Ihnen heute nicht sagen, wie sich die Haushaltssituation entwickelt. Das hängt von zahlreichen Unwägbarkeiten ab, zum Beispiel vom Spritpreis. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir in jedem Haushaltsjahr für uns intern eine Reserve geschaffen haben, und zwar global. Die Abteilungen geben nur 75 % bis 80 % der Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung aus bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn wir uns heute bereits am Ende des Jahres befinden würden, dann könnte ich sagen, dass mir das überhaupt nicht wehtut und ich das aus dem Haushalt finanzieren kann. Wir sind aber nicht am Ende. (Staatsminister Bauckhage: Noch lange nicht!)
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP), Künftiges Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühren – Nummer 5 der Drucksache 14/4303 – betreffend, auf.
1. Wie wertet die Landesregierung das Für und Wider der unterschiedlichen Vorschläge für ein verändertes Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühren?
2. Wie steht sie insbesondere zu dem von der CDU befürworteten „Indexierungsmodell“, mit dem die Rundfunkgebühren an die Lebenshaltungskosten gekoppelt werden sollen?
3. Wie bewertet sie die verschiedenen Modelle auch unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit der Landesparlamente für die Festsetzung der Rundfunkgebühren?
Im Nachgang zur jüngsten Erhöhung der Rundfunkgebühr, die mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 1. April 2005 in Kraft trat, setzte eine öffentliche Diskussion ein, das gegenwärtige Gebührenfestsetzungsverfahren fortzuentwickeln. Dies liegt an den Vereinbarungen, die die Ministerpräsidenten begleitend getroffen haben, vor allem aber am Vorstoß des ZDF, in Karlsruhe nicht gegen den Vertrag zu klagen, stattdessen das Gespräch mit den Ländern über ein modifiziertes Gebührenfestsetzungsverfahren zu suchen.
Die ARD dagegen will in Karlsruhe klagen und will parallel Gespräche mit den Ländern führen. Sie hat angekündigt, einen Vorschlag, der angeblich ein Indexierungsmodell zum Gegenstand haben soll, vorzulegen. Das ZDF seinerseits hat durch seinen Intendanten erste Überlegungen übermittelt.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 23. Juni den Vorsitzenden der Rundfunkkommission gebeten, zu sondieren, ob vertiefende Gespräche mit den Anstalten sinnvoll sind.
Zweitens: Alle gegenwärtigen Überlegungen gehen von einer vollständig indexierten Rundfunkgebühr aus. Gegenwärtig arbeitet die KEF mit so genannten Teilindizes, zum Beispiel bei den Personalkosten, den Investitionen und der Bestandsfortschreibung beim Programm, und errechnet auf der Grundlage der Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten aus beidem ihren Gebührenvorschlag.
Eine vollständig indexierte Rundfunkgebühr würde dagegen bedeuten, dass die jeweilige Gebührenanpassung entsprechend dem zugrunde gelegten Index automatisch erfolgt.
Zu Frage 1: Der Vorteil einer Vollindexierung der Rundfunkgebühren könnte dem Anliegen Rechnung tragen, Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Gebührenfestsetzungsverfahrens auszuschließen und zugleich Planungssicherheit für die Anstalten zu schaffen.
Zu beiden Punkten hatten ARD und ZDF bezüglich des letzten Verfahrens Kritik angemeldet. Ein weiterer Vorteil wäre möglicherweise auch eine Vereinfachung der heutigen Bedarfsanmeldungen seitens der Anstalten, die nicht unerhebliche Personalkräfte binden. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass sich die Finanzausstattung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich am konkreten Bedarf der Rundfunkanstalten auszurichten hat. Ob und welcher Index diese Voraussetzung erfüllen könnte und inwieweit gegebenenfalls in größeren Zeitabständen gleichwohl eine konkrete Bedarfsermittlung erfolgen muss, auf die ein solcher Index wiederum aufsetzen könnte, bleibt näherer Prüfungen vorbehalten.
Darüber hinaus liegen in der vollständigen Indexierung eine Reihe sehr komplexer Fachfragen verborgen, die zu lösen wären. Dazu zählt auch, dass die Anstalten faire Ausgangsbedingungen beim möglichen Start eines neuen Verfahrens brauchen.
Zu Frage 2: Das Modell der Unionsfraktionsvorsitzenden kenne ich leider nur aus der Zeitung. Mit dieser Einschränkung sage ich: Es greift die Überlegungen einer vollständig indexierten Rundfunkgebühr auf, wie sie vor Jahren schon innerhalb der Ländergemeinschaft diskutiert wurde, die damals jedoch von einzelnen unionsgeführten Ländern, aber auch von ARD und ZDF einmütig abgelehnt worden ist. Ob der Lebenshaltungsindex ein geeigneter Maßstab ist oder ob andere, bereits von mir genannte Kriterien hinzukommen müssen, bedarf der politischen und ausgiebigen fachlichen Bewertung.
Ob die Ministerpräsidenten der Union sich diese Überlegungen der Fraktionsvorsitzenden zu Eigen machen, scheint mir auch noch nicht zu Ende diskutiert zu sein.
Zu Frage 3: Die Landesregierung ist – wie schon in der Vergangenheit – allen Modellen gegenüber aufgeschlossen, die unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben eine angemessene, zukunftssichere Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet. Mit diesen Maßgaben steht sie einer vollständig indexierten Rundfunkgebühr nicht von vornherein ablehnend gegenüber.
Für den Ministerpräsidenten und mich ist dabei unverzichtbar: Eine politische und parlamentarische Befassung dieses Themas muss erhalten bleiben.
Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 1994 selbst in den Raum gestellte Überle
gung, Gebührenfestsetzungen überhaupt nicht mehr staatsvertraglich, sondern allein über Rechtsverordnungen der Landesregierungen vorzunehmen, bietet nach Auffassung der Landesregierung keine Lösung. Dem würde eine Vollindexierung der Rundfunkgebühr jedoch nicht entgegenstehen; denn auch ein solches Modell müsste staatsvertraglich unter Angabe des konkreten Indexes geregelt werden.
Der Automatismus von Gebührenanpassungen würde lediglich dann einsetzen, wenn hinsichtlich des Bedarfs eine andere Entwicklung nicht veranlasst wäre. Ein allgemeiner Preisindex hätte auch den Vorteil, dass er die tatsächlichen Belastungen der Bevölkerung widerspiegelt und somit das Kriterium der sozialen Zumutbarkeit der Gebühr bei den Rundfunkteilnehmern ein Stück mit einbeziehen könnte.
„Aufsteigerland Rheinland-Pfalz – die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung ‚Die Bundesländer im Standortwettbewerb’“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 14/4251 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! RheinlandPfalz, ein Land steigt auf. Das ist die Kernaussage einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung, die die Bundesländer im Standortwettbewerb miteinander vergleicht. Rheinland-Pfalz ist zum vierten Mal infolge aufgestiegen, womit es erstmals einem Land gelungen ist, die Top 5 der Bundesländer aufzubrechen.
Das zweithöchste Wirtschaftswachstum in Deutschland, die drittniedrigste Arbeitslosenquote, eine hohe Exportquote, überdurchschnittlich hohe Investitionen, eine gute Betreuung von Existenzgründern, kurze Arbeitsgerichtsverfahren und eine im Bundesvergleich überdurch
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Studie fasst objektive Daten zusammen und bewertet diese. An vielen Einzeldaten konnten wir schon vorher erkennen – das ist auch hier schon diskutiert worden –, dass Rheinland-Pfalz zu den erfolgreichen Bundesländern in Deutschland gehört. Die Studie macht jedoch deutlich, dass sich viele einzelne Erfolgsdaten zu einer echten Erfolgsstory zusammenfügen.
Meine Damen und Herren, seit Mitte der 90er-Jahre wird Rheinland-Pfalz in der Studie als Land mit Aufwärtsbewegung beschrieben. Die Studie lässt auch keinen Zweifel, wer für diesen Aufwärtstrend verantwortlich ist. Rheinland-Pfalz stehe beispielhaft dafür, dass sich mit stetigen politischen Bemühungen auch Anpassungsschocks, wie der Truppenabzug aus dem Land, überwinden lassen, heißt es in der Studie. Anderen Ländern sei es nicht in vergleichbarer Weise gelungen, die Folge struktureller Veränderungen ähnlich gut zu meistern.