Protocol of the Session on March 17, 2005

Ausgangslage ist, dass durch den geplanten Ausbau eine Erhöhung der Kapazität des Flughafens Frankfurt/Main auf einen Koordinationseckwert von 120 Flugbewegungen pro Stunde und 657.000 Flugbewegungen pro Jahr ermöglicht werden soll.

Hierzu ist Folgendes festzuhalten:

1. Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich den Ausbau des Frankfurter Flughafens, soweit die Belange von Bevölkerung, Frau Kiltz, und Wirtschaft des Landes Rheinland-Pfalz angemessen berücksichtigt werden. Der Ausbau soll einhergehen mit der Verwirklichung eines Flughafensystems der Flughäfen Frankfurt am Main und Frankfurt-Hahn.

2. Die Landesregierung unterstützt den Bau einer zusätzlichen Landebahn. Dabei ist eine Lösung vorzuziehen, die für die rheinland-pfälzische Bevölkerung die geringste Lärmbetroffenheit aufweist.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben Sie sich doch nicht durchsetzen können!)

3. Die Landesregierung erwartet, dass durch die Nutzung des Flughafens Hahn infolge der Einführung eines Nachtflugverbots auf dem Frankfurter Flughafen und der allgemeinen technischen Entwicklung des Fluggeräts im Sinn geringerer Lärmimmissionen die Lärmbetroffenheit der rheinland-pfälzischen Bevölkerung möglichst gering zu halten ist.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD)

Das ist das, was die Landesregierung vertritt – ich komme darauf noch zu sprechen – und schon immer vertreten hat.

4. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass sowohl der Flughafenbetreiber als auch die hessische Landesregierung aufgefordert werden, für die Umsetzung des Nachtflugverbots auf dem Frankfurter Flughafen mindestens gemäß des Mediationsverfahrens Sorge zu tragen. Aus diesem Grund hat sich der damalige Innenminister Walter Zuber für die rheinland-pfälzische Landesregierung in einem Schreiben vom 31. Januar 2002 an das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für die Variante Landebahn Nordost ausgesprochen, weil diese für die rheinland-pfälzische Bevölkerung die geringste Lärmbetroffenheit aufweist.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und war er erfolgreich?)

Ja, das müssen Sie alles einmal zur Kenntnis nehmen.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD)

Sie nehmen gegenüber dieser Landesregierung ständig Unterstellungen vor. Ich komme nachher noch auf Ihre doppelzüngige Politik zu sprechen, die Sie immer wieder betreiben.

Mit der landesplanerischen Beurteilung vom 10. Juni 2002 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Vereinbarkeit des Ausbauverfahrens mit den Erfordernissen der Raumplanung bei Beachtung verschiedener Maßnahmen planfestgestellt, wobei ein Vergleich der verbleibenden Vorhabensvarianten Nordwest und Nordost ergab, dass hierbei die Variante Nordwest aus Gründen der Raumordnung vorzuziehen sei.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na so etwas!)

Frau Kollegin Kiltz, auch im Planfeststellungsverfahren wird die Landesregierung die Lösung vorziehen und befürworten, die für die rheinland-pfälzische Bevölkerung die geringste zusätzliche Lärmbetroffenheit aufweist. Deshalb weise ich die in dem Titel Ihrer Aktuellen Stunde enthaltene Unterstellung mit aller Entschiedenheit zurück.

Deshalb wird auch bei der Befürwortung einer zusätzlichen Landebahn der Variante 9 a, Landebahn Nordost, Priorität eingeräumt.

Die Fraport AG dagegen beantragt im vorliegenden Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage der lan

desplanerischen Beurteilung den Plan für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main in der Variante 9 b, Landebahn Nordwest, festzustellen. Diese Variante weist für die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz und insbesondere in Mainz eine höhere Lärmbetroffenheit auf als die von der Landesregierung – ich betone das immer wieder – befürwortete Nordost-Variante.

Dagegen wird die Landesregierung auch weiterhin ihre Ablehnung vortragen, und sie hat dabei eine Unterstützung der sie tragenden Regierungsfraktionen und mit Sicherheit auch der CDU.

Positiv festzuhalten ist, dass der in der Stellungnahme vom 31. Januar 2002 erhobenen Forderung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, für die Umsetzung des Nachtflugverbots auf dem Frankfurter Flughafen Sorge zu tragen, dahin gehend entsprochen wurde, als die Fraport AG den Antrag auf Einschränkung des Nachtflugverkehrs gestellt hat.

So soll zukünftig zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr grundsätzlich kein Flugverkehr stattfinden.

Zusammenfassend darf ich für die FDP-Fraktion festhalten, dass die Landesregierung alles unternimmt, um für die rheinland-pfälzische Bevölkerung eine möglichst geringe zusätzliche Fluglärmbelastung durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang darf ich auch noch auf das angestrebte Flughafensystem der Flughäfen Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn hinweisen, was in meinen Augen auch ein wichtiges Instrument zur Entwicklung des Flugverkehrs im Rhein-Main-Gebiet darstellt.

(Glocke des Präsidenten)

Ich will in der zweiten Runde noch ein paar Sätze sagen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile Herrn Verkehrsminister Bauckhage das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 9. September 2003 hat die Fraport AG beim Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag auf Feststellung des Planes für den beabsichtigten Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main gestellt. Zum Verfahrensstand und zur Position der Landesregierung ist auf Folgendes hinzuweisen: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2004 den betroffenen Behörden, darunter auch der Landesregierung, die Planunterlagen zur Stellungnahme übersandt. Verfahrensmäßig ist die hessische Planfeststellungsbehörde nicht gehalten, einem Anliegen der Landesregierung Rheinland-Pfalz Rechnung zu tragen. Diese Stel

lungnahme findet Eingang in die gesamte Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Gesichtspunkte.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat schon in der Vergangenheit durch zahlreiche Erklärungen zum Ausdruck gebracht, dass sie in einem leistungsfähigen Flughafen Frankfurt am Main ein zentrales Element sieht, auch den rheinhessischen Teil als Teil der europäischen Metropolregion Rhein-Main zukunftsfähig zu machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von der Sicherung des Frankfurter Flughafens als zentrale Drehscheibe des Flugverkehrs in Mitteleuropa und damit in Deutschland einer verstärkten regionalen Wirtschaftstätigkeit und der Unterstützung der Zusammenarbeit der Flughäfen Frankfurt am Main und Hahn erwartet die Landesregierung positive Synergieeffekte sowohl für die langfristige Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums Rhein-Main, der Region Rheinhessen als auch des Hunsrück.

Herr Dr. Gölter, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie noch einmal die Positionen klar gemacht haben und auch einmal auf die gesellschaftspolitische Problematik hingewiesen haben. Tatsache ist, in allererster Linie brauchen wir Beschäftigung. Viele andere Probleme stellen sich dann nicht, bis hin zu denen, die Sie uns ausdrücklich sehr anschaulich geschildert haben.

Man muss zur Kenntnis nehmen, diese Rhein-MainRegion ist eine der prosperierendsten Regionen in ganz Europa. (Anheuser, CDU: Noch!)

Es ist eine Region mit einer Riesenzukunft. In allen Rankings und Vergleichen steht die Rhein-Main-Region gut da. Frankfurt ist das Drehkreuz Europas.

(Beifall bei FDP und SPD)

Abgesehen davon, dass dort 60.000 Menschen beschäftigt sind mit den Multiplikatoren; das muss man jetzt nicht mehr besonders ausführen.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kiltz, ich komme noch darauf.

Eins muss man bei den Aktivitäten, die Sie und andere betreiben, wissen: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das so wird, wie Sie es gern hätten, garantiere ich Ihnen, ist das Drehkreuz Europas nicht in München, nicht in Berlin, sondern in Amsterdam. Das bedeutet eine Bremse für die Entwicklung des RheinMain-Gebiets.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Das bedeutet darüber hinaus ein Rückschritt des RheinMain-Raums.

Der Flughafen und seine weitere Entwicklung ist für die Arbeitsplätze in diesem Raum von besonderer Bedeu

tung. Das hat die Landesregierung bereits in ihrer Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main vom 31. Januar 2002 nachdrücklich zum Ausdruck gebracht. Zugleich hat die Landesregierung in ihrer damaligen Stellungnahme klargestellt, dass sie aus Gründen, die angeführt werden, um den Lärm zu minimieren, beim Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main die für die rheinlandpfälzische Bevölkerung günstigste Variante befürwortet. Das ist die Nordost-Variante. Dazu stehen wir. Das haben wir auch jetzt geltend gemacht.

Die hessische Raumordnungsbehörde hat in ihrem raumordnerischen Entscheid vom 10. Juni 2002 gleichwohl die Nordwest-Variante als Vorzugsvariante dargestellt. Sie hat unter anderem darauf verwiesen, dass unter Berücksichtigung der Lärmbetroffenheit der gesamten Bevölkerung des Rhein-Main-Gebiets unter Abwägung aller raumordnerischen Aspekte letztlich der Nordwest-Variante die größten Vorteile zukommen würde. Die Fraport hat zwischenzeitlich auf der Grundlage dieses raumordnerischen Entscheids beantragt, den Plan für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main mit der Nordwest-Variante festzulegen. Diese Variante weist nach wie vor für die rheinland-pfälzische Bevölkerung, insbesondere für die Stadt Mainz, eine deutlich höhere Luftbetroffenheit aus als die von der Landesregierung nach wie vor favorisierte und vertretene Lösung einer Nordost-Variante.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist genauso betroffen über die Betroffenheit der Menschen wie andere.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betroffenheit reicht nicht!)

Deshalb wird die Landesregierung nach wie vor weiter alles daransetzen, diese Variante entsprechend durchsetzen zu können. Aber andererseits muss man sehen, was man tut, wenn man sich so verhält wie Sie, dass das die Gefährdung des gesamten Rhein-MainFlughafens bedeutet.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, andererseits ist der Forderung der rheinland-pfälzischen Landesregierung entsprochen worden, wonach ein Nachtflugverbot auf dem Flughafen Frankfurt am Main eingeführt werden sollte.