Herr Ministerpräsident Beck, Sie haben uns mit den Gesprächen beeindruckt, die Sie mit den zukünftigen Kabelnetzbetreibern angedeutet haben, der Firma Liberty Media. Aber Sie wissen nicht, dass Ihr Staatssekretär, der die Gespräche geführt hat – Herr Rüter –, im Ausschuss für Medien und Multimedia zu uns – zumindest zu den Mitgliedern des Ausschusses – sagte: Ja, ich habe mit Frau Curtis geredet, aber in dem „Spiegel“-Interview von Herrn Malone, da stand endlich einmal etwas drin.
Vorher wusste ich gar nicht, was die wollen, sondern wir kommunizieren sozusagen auf der Ebene, dass wir erst zunächst einmal gar nicht wissen, was Malone vorhat.
Soweit ich weiß, gibt es bisher auch keinen Kontakt von Liberty Media zur Landesmedienanstalt. Die hätten gern einmal ein Gespräch geführt. Aber in allen bisherigen Sitzungen haben sich Malone und Liberty Media nicht beteiligt. Das ist im Moment unser Problem. Malone macht doch das Angebot sogar über die Presse, er würde ausbauen wollen. Er hat auch das Geld dazu. Das hatte die Telekom nicht. Deswegen ist es auch richtig, dass jemand, der Geld hat und investieren kann, die Kabelnetze übernimmt. Er würde zu den Bedingungen ausbauen, dass er damit natürlich Geld verdient. Herr Creutzmann, das ist in der Marktwirtschaft auch richtig so.
Das würden Sie bestimmt auch so sagen. Von daher ist doch klar, er muss auch Pakete schnüren, die ihm Geld bringen. Auch das ist klar. In diesem Zusammenhang finde ich es aber wichtig, was Sie gesagt haben, dass man natürlich nicht den Kinderkanal zwischen irgendwelche Schmuddel-Talkshows des Nachmittags hinein packt. Das muss geregelt werden, dass die ÖffentlichRechtlichen einen direkten Zugang haben, dass sie nicht hinter drei, vier oder fünf Ebenen versteckt werden, bis man die bei 500 Programmen einmal anklicken kann
und man die Öffentlich-Rechtlichen sozusagen gar nicht mehr findet, wenn man nicht darauf spezialisiert ist, wie man mit den Programmen und den Anbietern umgehen kann.
Das ist wichtig. Das muss geregelt werden. Ich glaube, da sind wir bestimmt auch einer Meinung. Ob aber dann geregelt werden kann und geregelt werden muss, wer in die Netze darf – 50 % sagen Sie; gehen wir einmal vom Endausbauzustand, der jetzt möglich wäre, aus: 600 Programme, 300 Programme die einen Privaten, 300 Programme die anderen Privaten –, wer soll das denn kontrollieren? In der LPR – also in der Landesmedienanstalt – versuchen wir beispielsweise auch klarzumachen, wer zu wem gehört, wer wem gehört. Dann ist es später auch einmal schwierig, überhaupt zu eruieren, ob diese Firmen schon zu Malone gehören, ob er 24,9 % hat oder ob er 25,1 % hat.
Das kann doch die KEK auch nicht. Das wissen Sie doch. Das kann doch die KEK genauso wenig. Da haben wir doch auch immer den Streit. Deswegen ist für uns eine klare gesetzgeberische Regelung notwendig, die auch einfach und verständlich umsetzbar ist und die dann nicht wieder Grauzonen übrig lässt. Das ist bestimmt nicht marktfeindlich, aber es ist vor allem dem okratiefreundlich, wenn wir sagen: Nummer 1 sind die Öffentlich-Rechtlichen, und Qualität geht vor Quantität.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir heute dieses Thema in einer Aktuellen Stunde besprechen; denn was sonst soll ein Landtag besprechen als etwas, wofür er originär zuständig ist und was für die Zukunftsfähigkeit und für die multimediale Entwicklung für Rheinland-Pfalz von entscheidender Bedeutung ist. Darüber müssen wir hier in diesem Parlament reden dürfen. Darüber muss man reden, meine Damen und Herren.
Das ist sehr viel wichtiger als viele andere Aktuelle Stunden, die wir zum hundertsten Mal haben oder wenn wir Mündliche Anfragen und Anträge „abkupfern“ und Aktuelle Stunden beantragen. Ich sage dies nur einmal
am Rande, weil es um mehr geht als um irgendetwas sonst. Da es um mehr geht, darf ich Ihnen sagen, dass die Landesregierung keiner Weisung bedarf, sondern wir uns in dieser Frage eigentlich sehr einig sind.
Herr Dr. Weiland, gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, ein Brötchen oder ein Brot ist ein hochwertiges Produkt, aber nicht mit Rundfunk- und Fernsehsendungen vergleichbar.
Deshalb ist wichtig: Es ist ein anderes Produkt. Es steht Meinung dahinter und mehr. Es ist richtig, dass man einerseits das Kartellrecht hat, also das Wettbewerbsrecht, und andererseits das Rundfunkrecht ein Stück darüber steht. Ministerpräsident Beck hat dazu das Notwendige gesagt.
Meine Damen und Herren, es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen dem einen Monopolisten und diesem neuen, noch nicht so breit ausgefächerten Monopolisten, der nämlich zugleich Programmanbieter ist. Da muss man nicht sehr schlau sein, sondern das kann man im Internet sehen. Da gibt es exakt einen Unterschied.
Im Übrigen: Wer bestimmt, was gut und schlecht ist? – Sie hätten es gern, dass Sie das bestimmen dürften. Aber das bestimmt der Verbraucher selbst, nämlich der Fernsehzuschauer und der Rundfunkhörer. Der bestimmt aus seiner Sicht, was gut und was schlecht ist.
Von daher gesehen müssen wir nur den Rahmen richtig setzen. Hier sind wir an einer entscheidenden Weggabelung. Natürlicherweise muss der Rahmen jetzt neu justiert und neu gesetzt werden. Im Übrigen geben das GmbH-Recht und das Aktienrecht Veröffentlichungsrichtlinien vor, das heißt, man ist in der Lage zu wissen, wer bei wem wie beteiligt ist. Übrigens kann man das bei Liberty Media im Internet alles deutlich nachlesen. Von daher besehen wird man das mit einem richtigen Rahmen entsprechend kontrollieren können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage, es hat natürlich auch eine wirtschaftspolitisch hohe Bedeutung für Rheinland-Pfalz, und zwar auch wettbewerbspolitisch. Wir stehen im Wettbewerb, auch im Standortwettbewerb, in der Standortgunst mit anderen Bundesländern. Wie wir wissen, gibt es in NRW einen anderen Anbieter. Da stehen wir mit im Wettbewerb. Wer ist am schnellsten? Wer hat am schnellsten die entsprechenden breiten Kommunikationsmöglichkeiten installiert? – Das ist die Frage. Deshalb ist es notwendig, dass die Landesregierung mitspricht und möglichst versucht, diese für Rheinland-Pfalz noch spezifische Wettbewerbsgunst – – – Wir sind in diesem Bundesland im multimedialen Bereich weit vorangeschritten. Jetzt sind
wir genau an der Stelle, wo wir alles unternehmen müssen, damit wir schnell eine breite Kommunikationsmöglichkeit anbieten können, und zwar auf Hin- und Rückwegen.
Deshalb ist es notwendig, diese Gespräche zu führen. Man muss eines sehen: Wir haben zunächst einmal das Problem, dass das Kartellamt noch nicht entschieden hat. Die kartellrechtlichen Probleme sind noch nicht entschieden. Wenn diese entschieden sind, müssen wir im Gespräch mit dem Unternehmen bleiben; denn klar ist, in Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, für diese Datenautobahnen – ich nenne diese einmal so – in den nächsten Jahren 4 Milliarden DM zu investieren.
Man sieht zunächst, dass man bei dem Unternehmen sagen kann, die Potenz ist vorhanden. Nur, wir müssen jetzt auch dafür sorgen, dass diese Potenz genutzt wird, das Unternehmen schnell investiert und wir damit sehr schnell den gleichen Level wie die anderen Bundesländer erreichen. In einem Land wie Rheinland-Pfalz, wo es sich um ein ländlich strukturiertes Land handelt, gehört zu beachten – da hat der Ministerpräsident völlig Recht, wenn er dies sagt –, dass nicht nur die Frage der Informationsgleichheit, sondern auch die Frage der Arbeitsplätze im ländlichen Raum betroffen ist. Die Arbeitsplätze im ländlichen Raum hängen sehr stark davon ab, ob der ländliche Raum sehr schnell mit diesem Kabel erschlossen wird.
Dafür werden wir alles unternehmen. Nur, es wird wenig nützen, wenn wir sagen, gut, wir haben jetzt 100 neue Programme. Es wird etwas nützen, wenn wir wissen, nicht nur 100 neue Programme liegen auf dem Tisch, sondern darüber hinaus wird die Datenautobahn multimedial erfolgreich so schnell wie möglich bis in den letzten Winkel hinein installiert. Das ist die Frage, vor der wir stehen. Deshalb haben wir Gespräche geführt und werden weitere Gespräche führen müssen.
Herr Dr. Braun, wir sind jetzt in einer Situation, wo man sagen kann, wir haben den rechtlichen Rahmen zu setzen, abgesehen vom Kartell- und Wettbewerbsrecht. Von daher haben wir ein Stück weit einen Hebel.
Herr Dr. Braun, wissen Sie, es ist übrigens sehr perfide, was Sie vorhin hier machten. Sie haben vorhin versucht, die Aussage des Staatssekretärs im Ausschuss zu interpretieren. Das tut man nicht. Man muss wissen, was sonst noch dahinter steckt. Es ist auch so, der Ministerpräsident ist sehr weit gegangen und hat all die Gesprächsthemen genannt, die wir mit denen weiter im Gespräch erörtern müssen. Es kann nicht sein, dass
man mit Privatunternehmen spricht und anschließend dieses Gespräch wie auf dem Marktplatz weitervermittelt wird. Das kann doch nicht wahr sein. Da wird mit Ihnen in Zukunft kein Privatunternehmen mehr reden.
Meine Damen und Herren, deshalb bleiben wir weiter im Gespräch. Wir werden alles unternehmen müssen, damit der Ausbau nicht zögerlich geschieht, weil wir wollen, dass im Hunsrück und im Westerwald die gleichen Angebote gegeben sind wie in den Ballungsräumen. Das wollen wir. Deshalb werden wir die Gespräche führen, damit der Ausbau zügig weiter geschieht und wir mit anderen Bundesländern wettbewerbsfähig bleiben.
Das ist eine entscheidende Frage wirtschaftspolitischer und technologiepolitischer Natur. Deshalb war es richtig, dieses Problem heute zu besprechen.