Protocol of the Session on January 21, 2005

Die Gaspreispolitik der Stadtwerke und Regionalversorger hat zu nachvollziehbarem und verständlichem großen Unmut bei den Gaskunden geführt. Verbraucherzentralen haben dazu aufgerufen, sich gegen die Erhöhung zur Wehr zu setzen. Auch bei der Landeskartellbehörde Rheinland-Pfalz sind zahlreiche Beschwerden eingegangen.

Im Wesentlichen macht sich die Kritik an der zweistelligen prozentualen Erhöhung der Gaspreise fest. Oft wird vorgetragen, die Gasimportpreise seien in der ersten Hälfte des Jahres 2004 im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Diese Feststellung ist sachlich grundsätzlich richtig. Zugleich gibt es jedoch in der Praxis der Festlegung der Gaspreise eine Besonderheit, die in die Betrachtung mit einbezogen werden muss.

Es handelt sich um die so genannte Ölpreisbindung, das heißt, die Bindung der Preise von Erdgas an die Entwicklung des Preisniveaus von leichtem Heizöl. Das ist ein entscheidender Faktor.

Wenn Sie mich fragen, was ich von dieser Ölpreisbindung halte, sage ich: Überhaupt nichts halte ich davon.

(Beifall der FDP und der SPD)

Das hat alles einmal Sinn gemacht. Herr Wirz, ein Faktor ist aber klar, es geht nicht um den Verkaufspreis in den Ölförderländern, sondern es geht um den Preis, der für Öl am Schiff bezahlt wird. Das ist der entscheidende Punkt. Daher ist die Argumentation nicht ganz schlüssig.

Meine Damen und Herren, die Zusammenhänge bei der Preisbildung von Gas sind also nicht so ganz einfach. Auf der Importebene bestehen langfristige Gasbezugsverträge. Herr Kollege Creutzmann hat darauf bereits hingewiesen. Auf diese Weise erhalten Erdgasproduzenten langfristig Investitionssicherheit. Zudem koppeln Erdgasimportverträge die Preisentwicklung von Erdgas an leichtes Heizöl. Diese Kopplung an die Preise für Heizöl setzt sich in den nachgelagerten Ebenen fort.

(Dr. Gölter, CDU: Als aber der Preis für Heizöl zurückging, ist der Gaspreis nicht zurückgegangen!)

Das Problem ist ein anderes. Herr Dr. Gölter, der entscheidende Faktor ist, dass es nicht um den Heizölpreis im Förderland, sondern um den Heizölpreis am Schiff geht. Das ist der Vergleichsmaßstab. Daher ist das ein Stück im wahrsten Sinne des Wortes verrückt. Es ist verrückt, dass man diesen Maßstab nehmen muss. Ich habe eingangs bereits gesagt, dass ich davon gar nichts mehr halte. Deshalb sind die Intentionen des Bundeskartellamts auch richtig. Ich hoffe, das Bundeskartellamt kann sich insgesamt mit seinen Vorstellungen durchsetzen.

Meine Damen und Herren, auch die Verträge zwischen Ferngasunternehmen, Weiterverteilern und Gasversorgungsunternehmen der Endverteilerstufe, also Stadtwerke und Regionalversorger, enthalten solche Preisgleitklauseln. Insoweit handelt es sich um ein vertragliches Instrument, das auf alle Ebenen des Gaseinkaufs zweifellos durchschlägt.

In der Regel werden Absenkungen und Erhöhungen der Heizölpreise an Endverbraucher mit einer Verzögerung von drei Monaten weitergegeben. 2004 ist der Preis für leichtes Heizöl gestiegen, und zwar zwischen Februar und Oktober 2004 um 59 %. Ich sage das nur wegen der Sachlichkeit.

Natürlich haben wir diese Entwicklung aufmerksam und – ich kann Ihnen sagen – mit Sorge verfolgt. Aus energiepolitischer Sicht und im Interesse von Verbrauchern und Gewerbetreibenden bedauere ich die Entwicklung außerordentlich.

Wir haben aber nicht nur beobachtet – das ist das Entscheidende –, sondern auch gehandelt. Ungeachtet der Liberalisierung der Energiemärkte haben Gasversorgungsunternehmen hinsichtlich der Versorgung von Endverbrauchern nach wie vor eine marktbeherrschende Stellung. Für sie gilt damit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere das Verbot des Preishöhenmissbrauchs.

Konkret heißt dies: Ein marktbeherrschendes Unternehmen darf keine höheren Entgelte fordern, als sie sich bei einem wirksamen Wettbewerb ergeben würden. Hierbei wird auf Verhaltensweisen von Unternehmen auf

vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb abgestellt.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird in Rheinland-Pfalz von der Landeskartellbehörde vollzogen. Die Landeskartellbehörde ist Teil des Wirtschaftsministeriums.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in RheinlandPfalz sind 42 Gasversorgungsunternehmen tätig. Für 38 ist die Landeskartellbehörde zuständig, für die übrigen vier das Bundeskartellamt.

Mit Schreiben vom 3. Januar 2005 an 38 rheinlandpfälzische Gasversorgungsunternehmen hat die Landeskartellbehörde eine flächendeckende kartellrechtliche Überprüfung der Erdgaspreise in unserem Bundesland eingeleitet.

Die Unternehmen sind aufgefordert, der Landeskartellbehörde bezogen auf sechs repräsentative Abnahmeverhältnisse ihre Brennstoffkosten zum Stichtag 1. Januar 2005 mitzuteilen. Diese Daten werden wir auswerten und mit einem Referenzmaßstab, der die Betriebskosten für leichtes Heizöl berücksichtigt, abgleichen.

Im Anschluss daran wird über eine etwaige kartellrechtliche Maßnahme entschieden. Vorgreifen kann und möchte ich natürlicherweise dem Prüfungsergebnis zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Wenn Anzeichen für kartellrechtswidrig hohe Preise bestehen und die Unternehmen nicht zu einer Preissenkung bereit sein sollten, werden wir umgehend förmliche Verfahren einleiten, um diese kartellrechtswidrigen Preise für die Zukunft zu untersagen.

(Zuruf des Abg. Wirz, CDU)

Es gibt nur die Möglichkeit der Missbrauchsaufsicht. Wenn Sie keine anderen Möglichkeiten haben, muss es eine andere Geschäftsgrundlage geben. Das heißt, alle Möglichkeiten, die wir haben, werden wir nutzen, und zwar auch dann, wenn feststellbar ist, dass ein Missbrauch getätigt wurde. Dann kann man sogar in die Kalkulationsfrage gehen.

Herr Dr. Braun, damit wir uns richtig verstehen, das kann man nur dann tun. Ich bin bereit, im Ausschuss über die Ergebnisse der Verfahren zu berichten. Das ist für mich selbstverständlich.

Das ist eine schwierige Lage. Diese muss vor dem Hintergrund der Monopol- und Wettbewerbsstrukturen gesehen werden. Bundespost, Telekom, usw. lassen freundlich grüßen. Bei der Reaktion auf deren Verhalten erlebt man unterschiedliche Intentionen. Es war eine tolle Geschichte, als die Post die Briefmarkengebühren um einen Cent gesenkt hat.

Ich weiß, wer dahinter und daneben steht und wie die Intentionen sind. Hier hat man nun einmal eine Ecke, in der Intentionen ganz anders sind. Beim Strom gibt es ganz andere Reaktionen, auch in der Öffentlichkeit.

Wir warten jetzt erst einmal ab, inwieweit sich das Bundeskartellamt mit seinen Vorstellungen durchsetzen kann. Das wird in Berlin entschieden. Was wir tun können, werden wir tun, um in Rheinland-Pfalz exakt zu prüfen und den Missbrauch, wenn er gegeben ist, aufzudecken und danach entsprechende Sanktionen einzuleiten.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FDP und SPD)

Es spricht noch einmal Herr Abgeordneter Dr. Braun.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wirtschaftsminister, natürlich ist es positiv, dass Sie ankündigen, den Ausschuss zu unterrichten. Wir wollen die Transparenz bei den Gaspreisen. Deswegen hoffen wir, dass das neue Energiewirtschaftsgesetz in die Richtung gehen kann und es nicht weiter verändert wird. Sie wissen, heute gibt es zwischen den vier großen Energieversorgern und dem Wirtschaftsminister ein so genanntes Geheimgespräch – dieses ist seit gestern nicht mehr geheim –, weil die Energieversorger das Energiewirtschaftsgesetz noch einmal aufweichen wollten.

Meine Damen und Herren, wichtig ist – das ist auch in Rheinland-Pfalz festzustellen –, dass wir beim Gas Monopolstrukturen haben. Deshalb müssen die Landesbehörde und die Landesregierung besonders darauf achten, dass diese Monopolstrukturen nicht zu erhöhten Preisen führen.

Sicher sind wir alle der Meinung, dass die Vorlieferanten geprüft werden müssen. Die Bundeskartellbehörde prüft gerade die Vorlieferanten, und zwar die vier großen, die die Preise hoch halten. Die Vorlieferanten sind diejenigen, die durch die langfristigen Lieferverträge ihre Monopolstellung ausnutzen. Man braucht die Transparenz, um genau dies zu knacken.

Für uns ist ganz wichtig, dass diese Transparenzregelungen für die Verbraucher nachvollziehbar sind. Wir wissen, dass in dem einen Gasunternehmen und in der einen Stadt andere Strukturen herrschen und andere Möglichkeiten der Preissenkung vorhanden sind als woanders. Wir haben zum Teil auch den Querverbund. Wir müssen das sehr differenziert sehen.

(Creutzmann, FDP: Aha!)

Kleine Stadtwerke haben bestimmt größere Schwierigkeiten, die Preise niedrig zu halten. Wir sollten die Möglichkeiten, bei den Vorlieferanten die Preise zu senken, im Auge behalten.

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben es gesagt, vor allem muss die Preiskoppelung an das Öl fallen. Es kann nicht sein, dass über zweijährige Verträge diese Preiskoppelung bleibt, auch wenn es heißt, es wäre eine internatio

nale Absprache. Solche Absprachen führen zu Monopolstrukturen. Genau diese Monopolstrukturen müssen in Zukunft verhindert und aufgelöst werden. Das kann und wird zum Nutzen der Verbraucher sein. Deswegen bin ich froh, dass die Verbraucherzentrale diese Aktion gestartet hat.

(Glocke des Präsidenten)

Diese ist für die Transparenz durchaus wichtig und setzt die Monopolstrukturen unter Druck.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Mohr das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bislang gehen die Verbraucherverbände davon aus, dass die Gaspreise in Deutschland um 20 % erhöht sind. Ähnlich stellt sich die Situation auch in Rheinland-Pfalz dar.

Auch hier finden sich bei den Endkunden erhebliche Preisunterschiede. Auch die Rhythmen der Preiserhöhungen waren ganz unterschiedlich. Ich meine, es kann nicht ohne eingehende Prüfung gehen. Wir können von dieser Stelle aus schwer entscheiden, welche Rahmenbedingungen dafür verantwortlich waren.

Man muss auch sehen, dass bei den Gasunternehmen diese Preisbildungen unternehmensindividuell vorgenommen werden. Von der Struktur dieser einzelnen Versorgungsunternehmen hängt es ab, ob sie Gas und Strom gekoppelt haben oder reine Gasunternehmen sind. Hier bringt uns die Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes vielleicht ein Stück weiter, damit man im Rahmen des „Unbundlings“ klare Rechnungslegungen hat.

Es ist ein bisschen das Geschmäckle vorhanden, dass im Vorfeld der Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes der eine oder andere versucht, noch etwas auszureizen, was auszureizen geht.

Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass meine Fraktion einen Antrag stellen wird, die Regierung zu bitten, im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr über ihre Ergebnisse zu berichten. Ich meine, wir müssen jetzt einmal abwarten, was diese Prüfungen ergeben und wie sich die Maßnahmen der Bundeskartellbehörde auswirken.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)