Die tatsächlich in Hessen ermittelten Werte liegen knapp über 1 Pikogramm pro Gramm Fett. Keine der vier hessischen Eierproben überschritt allerdings den Grenzwert von 3 Pikogramm pro Gramm Fett. Die Erklärung liegt vermutlich darin, dass die hessischen Eier in rein ländlichen Gebieten gezogen wurden, während die rheinlandpfälzischen Eier vorwiegend in industrienahen Gebieten entnommen wurden. Die aus industriefernen Gebieten in Rheinland-Pfalz entnommenen Freilandeier lagen genau wie in Hessen auch alle unter dem Grenzwert.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun wie folgt:
Zu Frage 1: 1999 wurden in Rheinland-Pfalz 69 Eierproben untersucht. Davon stammten 18 Proben aus Freiland- und Bodenhaltung. Dabei wurde der ab 1. Januar 2005 geltende Grenzwert für Eier aus Freilandhaltung von fünf dieser untersuchten Eierproben überschritten. Dieses Ergebnis erscheint auf den ersten Blick hoch. Beim Ländervergleich allerdings, der aufgrund der relativ geringen Fallzahl ohnehin nur bedingt aussagefähig ist, muss darüber hinaus beachtet werden, dass die rheinland-pfälzischen Ergebnisse einen größeren Überprüfungszeitraum betrachten, die Dioxinbelastungen in den letzten Jahren generell zurückgegangen sind und es entscheidend darauf ankommt, wo die Eierproben entnommen wurden.
Zu Frage 2: Die Messergebnisse der Jahre 1999 bis 2003 lagen für Freilandeier zwischen 0,77 und 8,89 Pikogramm Dioxin pro Gramm, für Eier aus Käfighaltung zwischen 0,77 und 1,3 Pikogramm Dioxin pro Gramm und für Eier aus Bodenhaltung zwischen 1,27 und 3,47 Pikogramm pro Gramm, jeweils bezogen auf den Fettgehalt.
Zu Frage 3: In Rheinland-Pfalz haben wir insgesamt 43 Betriebe, die ihre Hühner frei laufend oder in ökologischer Haltungsform halten. Das Landesuntersuchungsamt wird zunächst 15 Betriebe mit frei laufenden Hühnern untersuchen. Als Mindestbetriebsgröße werden 300 Legehennen zugrunde gelegt. Danach werden 15 der insgesamt 94 Betriebe mit Hühnern aus Bodenhaltung beprobt. Auch hier gilt die gleiche Mindestbetriebsgröße.
Schließlich werden noch 12 der insgesamt 116 Betriebe mit Käfighaltung beprobt. Dabei werden vorrangig Gebiete berücksichtigt, bei denen aufgrund bisheriger Erkenntnisse mit höheren Dioxingehalten gerechnet werden muss.
Untersuchungen auf Dioxine sind sehr zeitaufwändig und vergleichsweise teuer. Pro Probe ist mit einer Untersuchungsdauer von rund einer Woche zu rechnen. Sechs Proben können gleichzeitig bearbeitet werden.
Zu Frage 4: Ich sage noch mal ganz deutlich, es wäre falsch, aus gesundheitlichen Gründen auf Freilandeier zu verzichten. Schließlich müssen Eier aus jeder Haltungsform gesundheitlich unbedenklich sein.
Daneben sollte der Tierschutzgedanke auch künftig beim Kauf von Eiern berücksichtigt werden. Dieser spricht gegen die Käfighaltung. Auch unter dem Eindruck der aktuellen Debatte hält die Landesregierung an ihrer bisherigen ablehnenden Position zur Käfighaltung fest.
Ich komme zur Beantwortung der Frage Nummer 11 von Herrn Abgeordneten Dr. Geisen. Zunächst schicke ich Folgendes voraus: Die Einführung des europaweiten Grenzwerts für die Dioxinbelastung von Hühnereiern, der ab 1. Januar 2005 auch für frei laufende Hühner gilt, veranlasste die Medien, auf eine vermeintliche Gefährdung der Verbraucher und Verbraucherinnen hinzuweisen. Der Grenzwert ist im Sinne des Verbraucherschutzes auf der einen Seite zu begrüßen. Das bedeutet auf der anderen Seite jedoch nicht, dass Verbraucher vorher gefährdet gewesen waren. Auch hier gab es schon einen Signalwert von 2 Pikogramm pro Gramm, bei dessen Überschreitung Ursachenforschung betrieben wurde.
Panikmache ist absolut fehl am Platz. Nicht die Eier aus ökologischen Wirtschaftsformen oder anderen mit dem Freilauf der Hühner verbundene Haltungsformen haben sich geändert, sondern ein Grenzwert wurde eingeführt. Ich wiederhole deshalb noch einmal, der Verzehr von Eiern von frei laufenden Hühnern ist nach wie vor aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich nicht einzuschränken. Es ergeben sich daraus auch keine Gründe für die Landesregierung, die Position zur Käfighaltung zu überdenken.
Im Übrigen hat sich – durch vielfältige Untersuchungen belegt – die Dioxinbelastung des Menschen seit Jahren deutlich verringert. Erreicht wurde dies durch kons equente Vermeidung von Dioxinquellen bzw. die Verringerung von Dioxinemissionen.
Dies vorausgeschickt gehe ich auf die einzelnen Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Geisen wie folgt ein:
Zu Frage 1: Obgleich der Dioxinwert von 3 Pikogramm Dioxin pro Gramm erst ab Januar 2005 für Hühner aus Freilaufhaltung gilt, wurden bereits in früheren Jahren Eier aus rheinland-pfälzischen Beständen mit frei laufenden Hühnern untersucht.
Zu Frage 2: Aufgrund der in Rheinland-Pfalz durchgeführten Untersuchungen zeichnet sich ab, dass Eier aus Käfighaltung regelmäßig den EU-Grenzwert von 3 Pikogramm pro Gramm unterschreiten. Bei Eiern aus Bodenhaltung kamen gelegentlich Überschreitungen des EU-Grenzwertes vor, ebenso, aber häufiger, bei Eiern
Bei Freilandeiern fanden sich auch die höchsten von uns an Eiern gemessenen Dioxingehalte von 8,89 Pikogramm pro Gramm. Es ist aber bemerkenswert, dass auch die niedrigsten von uns gemessenen Dioxingehalte bei Eiern gefunden wurden, die ebenfalls aus Freilandhaltung stammen. Es wird im Einzelfall zu prüfen sein, welche Ursachen für gegebenenfalls zu messende überhöhte Dioxinkonzentrationen zu ermitteln sind.
Zu Frage 3: Die vom Landesuntersuchungsamt für das Jahr 2005 geplanten Dioxinuntersuchungen an Eiern werden auf den Jahresbeginn konzentriert. Wie bereits in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nummer 10 dargelegt, hat die Landesregierung einen Aktionsplan in Form einer Schwerpunktuntersuchung entwickelt, um möglichst rasch ein umfassendes Bild über mögliche Dioxinbelastungen bei Hühnereiern zu gewinnen.
Frau Staatsministerin, Sie werden meinen Nachbarn über ein paar Ecken in Buch, Berni, nicht kennen. Der hat frei laufende Hühner, und ich kaufe mir dort die Eier. Können Sie mir sagen, wie viele Eier ich am Tag essen müsste, um gefährdet zu sein?
Herr Abgeordneter Mertes, ohne Ihr Gewicht genau zu kennen, aber ich unterstelle jetzt einmal einen Mann mit einem Gewicht von 70 Kilogramm – –
, bei einem auch mit der WHO und mit der EU abgestimmten Schwellenwert, den man als kritisch bezeichnet bzw. überhaupt als Dioxinbelastung nennen würde, der auf 14 Pikogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt worden ist, müssten Sie umgerechnet ca. 54
Aus gesundheitlicher Sicht hätten Sie dann größere gesundheitliche Probleme durch den Cholesteringehalt als durch die Dioxinbelastung.
Frau Ministerin, gilt das zuletzt Gesagte auch nach dem Zitat von Paracelsus „sola dosis facit venenum“ auch für andere Nahrungsmittel?
Das gilt grundsätzlich auch für andere Nahrungsmittel, wobei es Nahrungsmittel gibt, die prozentual gesehen für die Menschen von größerer Bedeutung sind als Eier und damit natürlich auch wesentlich höhere Auswirkungen hätten und daher als wichtiger zu betrachten sind.
Frau Ministerin, kann man sagen, dass die erhöhten Dioxinwerte dort gefunden worden sind, wo die Bodenhaltung in der Nähe von Industriegebieten oder in Industriegebieten stattgefunden hat oder stattfindet?
Frau Abgeordnete Kiltz, es gibt sicherlich Hinweise, dass in absolut unbelasteten ländlichen Räumen die Wahrscheinlichkeit, erhöhte Dioxinwerte zu finden, relativ gering ist. Das heißt nicht, dass aufgrund von räumlichen Besonderheiten nicht auch dort eine Dioxinbelastung gefunden werden könnte. Wenn Sie sich die möglichen Quellen betrachten, dann könnte es durchaus auch Dioxinbelastung geogenen Ursprungs sein. Wir haben hier vor kurzem eine Dioxinbelastung, die einfach natürlicherweise in Tonerden vorkommt, diskutiert.
Ferner könnte das bezogen auf Bodenhaltung auch auf Anstriche von Hallen mit älteren Substanzen zurückzuführen sein. Auch könnte eine Quelle sein, dass jemand auf seinem Hof – oder der Nachbar – regelmäßig belastete Hölzer oder seinen Sperrmüll verbrennt. Es gibt also durchaus ganz unterschiedliche mögliche Quellen. Natürlich wird die Dioxinbelastung zunächst einmal auf große Verbrennungs- oder Industrieanlagen zurückzuführen sein, aber nicht nur, sodass wir bei der Bewertung und bei den Kontrollen natürlich berücksichtigen müssen, dass wir auch andere Ursachen finden und in jedem Einzelfall nach Ursachenanalyse dann eine Sanierung vorgenommen werden müsste.
Frau Ministerin, Sie haben von generellen Untersuchungen ab dem Jahr 1999 gesprochen. Es hat in anderen Bundesländern gleich zu Beginn dieses Jahres Unters uchungen konkret in Bezug auf die Herabsetzung des Grenzwerts gegeben. Ich frage daher: Hat es vergleichbare Untersuchungen ab 1. Januar 2005 auch in Rheinland-Pfalz gegeben?
Frau Abgeordnete, die mir vorliegenden Untersuchungen aus den anderen Bundesländern und die Zahlen, die in der Presse genannt worden sind, stammen ausschließlich aus früheren Zeiträumen. Ich habe eben dargestellt, wie aufwändig und langwierig eine solche Untersuchung ist. Es können für das Jahr 2005 auch aus anderen Ländern noch so gut wie keine Ergebnisse vorliegen. Das Jahr ist noch ausgesprochen jung. Wenn allein eine Untersuchung zwischen fünf bis acht Tage dauert, können Sie sich überlegen, wie viele Untersuchungen zu Beginn dieses Jahres gegebenenfalls auch an anderen Stellen gemacht worden sind.
Ich möchte zweitens an dieser Stelle, ohne Ihnen etwas unterstellen zu wollen, noch einmal deutlich machen, dass es weder für Hektik noch für Panikmache irgendeinen Grund gibt. Wir sollten alles dazu tun, die Verhältnismäßigkeit auch bei solchen Diskussionen zu wahren. Wir haben dieses Schwerpunktprogramm, das ich Ihnen vorgestellt habe, aufgelegt, um jetzt auch gezielt vor diesem Hintergrund zu schauen, was vor Ort in den letzten Jahren unternommen worden ist. Den Freilandhaltern war dieser Grenzwert, der ab 2005 gilt, seit Jahren bekannt. Es gibt sicherlich viele, die auch über Beratung über die Verbände und Kammern einiges vor Ort unternommen haben, sodass ich persönlich jetzt gar nicht erwarte, dass wir bei unseren Schwerpunktuntersuchungen in dem Maß, wie wir das früher festgestellt haben, Grenzwertüberschreitungen finden. Dennoch wird das Programm, das wir jetzt vorgestellt haben, allein von der Zeitdauer sicherlich bis April dauern, weil einfach die Untersuchungen und die Untersuchungskapazitäten begrenzt sind.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir noch über ein Labor verfügen, welches solche Untersuchungen machen kann. Das ist ein akkreditiertes Labor. Ich kann das auch nachvollziehbar machen. Nicht alle Bundesländer verfügen darüber. Es gibt jetzt einen Run auch vor dem Hintergrund dieser Debatte auf die Labore, die solche Kapazitäten und solches Können noch vorhalten.
Frau Ministerin, weil Sie aus meiner Sicht erfreulicherweise keine große Gefährdung daraus sehen, kann ich daraus im Umkehrschluss schließen, dass Sie die Grenzwerte nicht als aus Ihrer Sicht heraus zutreffend festgelegt betrachten, das heißt also, dass sie zu niedrig festgelegt wurden? Sonst wäre bei einer Überschreitung bei der sachlichen Bewertung eine Gefährdung gegeben.
Herr Abgeordneter, dass Grenzwerte degressiv festgelegt werden, bzw. an der Stelle Belastungswerte, bedeutet, dass sie aufgrund der großen Ferne von einem wirklich gesundheitsgefährdenden Wert in dem Sinn als Vorsorgewert zu nennen sind, ist durchaus sinnvoll.