Klar, es ist bedenklich, wenn man jetzt sieht, dass es in meiner Gemeinde in zwei Jahren rund 188.000 Euro Fehlbetrag gibt.
Es ist schon ein Unterschied, ob ich 22,9 %, 92 % oder 100 % davon bekomme; denn der Differenzbetrag muss durch eine künftige Kreditaufnahme ausgeglichen werden. Ich muss mich aber wirklich einmal fragen, wie das in Zukunft weitergehen soll. Außerdem muss ich mich bei der Landesregierung für den Beistandspakt bedanken. Wo wären denn unsere rheinland-pfälzischen Kommunen heute, wenn es diesen Beistandspakt nicht geben würde?
Meine Damen und Herren, um eine Gemeindefinanzreform kommen wir doch nicht umhin. Das wissen wir alle.
Wer hat aber die Gemeindefinanzreform im Vermittlungsausschuss mit verhindert? Das war doch Ihre Partei.
Herr Kollege Marz versucht nun natürlich, einen Spagat zu machen, weil die GRÜNEN in Berlin mit in der Regierung sind. Die rotgrüne Regierung in Berlin hat genauso auf ihrer Position bestanden, wie die CDU und die FDP im Vermittlungsausschuss unbeweglich auf ihrer Position bestanden haben. Leidtragende waren nicht nur die Kommunen in Rheinland-Pfalz, sondern die Kommunen in ganz Deutschland. Das ist das Problem.
Meine Damen und Herren, wir dürfen uns nicht immer die Punkte herauspicken, die uns gerade ins Konzept passen. Wir wissen doch alle, dass wir nicht umhin kommen um eine Gebiets- und Verwaltungsreform, die diesen Namen verdient. Die Frage ist aber, wie wir das schaffen. Wenn man wie Sie Mitglied der EnqueteKommission ist, dann muss man einmal die Drucksachen der Landesregierung bzw. des Innenministeriums lesen; denn zwischen den Kommunen gibt es gravierende Unterschiede. Manche Verbandsgemeinden haben Verwaltungs- und Personalkosten von 5 Euro je Einwohner und andererseits CDU-geführte Verbandsgemeinden von 42 Euro pro Einwohner. Man muss einmal so ehrlich sein und an dieser Stelle ansetzen.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass die kommunale Selbstverwaltung der rheinland-pfälzischen Kommunen das höchste Gut ist, das wir uns alle erhalten sollten. Deshalb sollten wir gemeinsam einen Weg suchen, nicht aber eine Schauveranstaltung machen und über das Thema „Bedarfszuweisungen“ diskutieren; denn damit werden wir die finanzielle Situation der Gemeinden nicht in den Griff bekommen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg suchen, wie wir das hinbekommen, aber nicht mithilfe solch einer populistischen Veranstaltung wie der heutigen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich für die rege Debatte, soweit mir das zusteht. Ich will vier Bemerkungen machen.
Ich muss eine Bringschuld loswerden, nämlich bezogen auf die Frage, wie das mit dem Hinweis war. Am 8. Dezember habe ich in Vertretung von Walter Zuber darüber entschieden, wie wir mit den Bedarfszuweisungen umgehen und habe eine Quotierung von 22,9 % festgelegt. Ich sage nachher noch etwas zu der Prüfung, die wir vorgeschaltet haben. Wir haben dann eine Erinnerung bekommen, zu der es leider keinen Briefverkehr mehr gibt. Das muss ich zugestehen. Der Gemeindeund Städtebund hat uns am 11. Januar angeschrieben und gefragt, was denn da los sei. In einem dreiseitigen Brief vom 13. Januar haben wir darauf geantwortet, wie wir zu dieser Quotierung gekommen sind. Ich bitte um Verständnis: 8. Dezember, Weihnachten, Neujahr, 11. Januar bzw. 13. Januar. Ich denke, das ist in Ordnung.
Meine zweite Bemerkung bezieht sich auf den Wortbeitrag von Herrn Abgeordneten Schnabel. Herr Abgeordneter Schnabel, diese Rede können Sie spiegelbildlich in Hessen hören. Deshalb muss man bewerten, wie es denn aussieht. Eins ist mir wichtig dabei: Ihr Hinweis zu möglichen Verwaltungsreformen. Unsere 2.533 Gemeinden werden selbstständig bleiben. Haben Sie keine Sorge. Sie hatten die Angst, sie würden dann aufgeben. So haben Sie das formuliert.
Herr Marz, zur Planbarkeit von Bedarfszuweisungen: Entschuldigen Sie, Sie sind doch ein intelligenter Mann. Ich kann mit den Mitteln planen, die der Landtag mir für den Ausgleichsstock zur Verfügung stellt. Aber die Frage des Wirtschaftens mit den Bedarfszuweisungen liegt doch in der Eigenverantwortung der Gemeinden.
Gegen Ihr Bild vom Innenministerium, dass es regeln könne, wie sich die Gemeinden zu benehmen haben, würde ich mich als Bürgermeister wehren. Ich würde mich als Bürgermeister dagegen wehren, wenn ich derartige Regelungshinweise bekommen würde.
Meine dritte Bemerkung bezieht sich auf die Quotierung. Welche Möglichkeiten hatten wir oder haben wir? Zunächst einmal ist sicherzustellen, dass eine Gleichbehandlung aller Anträge stattfindet. Das ist schwierig genug. Die ADD hatte damit sehr viel und gut zu tun. Natürlich passiert es dann einmal, dass 46 Euro herausgestrichen werden, so wie Sie es berichtet haben, Herr Schnabel. Es gibt aber nun einmal strenge Voraussetzungen, weil es um Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock geht. Das ist das Geld der Gemeinden, und zwar aller Gemeinden, das ich nicht willkürlich verteilen kann, sondern ich muss das Geld nach objektiven Kriterien verteilen. Das ist meine Aufgabe. Die strenge Prüfung von Pflichtaufgaben gehört also dazu.
Wir haben durchaus über die Vermögenswerte der einzelnen Gemeinden gesprochen. Das ist eine alte Diskussion: Sollen Vermögenswerte eingesetzt werden? Muss man nicht etwas veräußern? Wollen wir nicht Auflagen machen? Was muss man veräußern? Was ist
denn Vermögen? Wie sieht das mit dem Grundvermögen aus? Ist Wald Vermögen? Kann man das loswerden? Ist es einfach zu sagen, dass Wohneigentum verkauft werden muss? Wie sieht es mit Aktienpaketen aus? – Wenn Sie Vermögen rechtlich definieren und darüber diskutieren, wie Sie es einsetzen, bekommen Sie sehr schnell Probleme.
In Gesprächen mit den Abteilungsleitern habe ich verkündet, dass ich über die Vermögensveräußerung als notwendige Voraussetzung für Bedarfszuweisungen nicht reden werde, weil ich das nicht für in Ordnung halte. Ich denke, das Vermögen der Gemeinden muss vernünftig eingesetzt werden. Es muss aber nicht unbedingt veräußert werden; denn dann ist es weg.
Es gibt Vermögen, das sich durchaus weiter entwickelt zu einer für die Gemeinde vernünftigen Investition.
Dann haben wir eine mögliche Erweiterung des Ausgleichsstocks geprüft. Das bezieht sich auf das, was Sie im Hinblick auf die Frage der Planbarkeit gesagt haben. Das geht aber zulasten des Investitionsstocks, der Stadtsanierung, der Strukturmittel usw. Dabei helfen wir den Gemeinden natürlich schon viel. Daher hat sich das nicht darstellen lassen.
Jetzt komme ich zur vierten Bemerkung. Was machen wir also? Ich habe mich für die Quotierung entschieden. Ich schaue mir an, was wir in den Gemeinden machen. Das sage ich jetzt als Staatssekretär, der auch mit anderen Staatssekretären unterschiedlicher Couleur zusammenkommt. Ich sage es noch einmal, obwohl ich es schon einmal gesagt habe. Die 1,606 Milliarden Euro Solidarfonds gibt es nur einmal in der Bundesrepublik, nämlich nur in diesem Land. Das ist die verlässliche Größe für alle Gemeinden. Man sollte einfach akzeptieren, dass das so ist.
Sie haben doch alle die Anwendung der Konnexität beschlossen. Das wird ein Punkt sein, über den man weiter reden muss. Wir haben einen dritten Punkt. Die Doppik wird kommen. Dann wird es eine ganz andere Haushaltswirtschaftsbewertung des Landes und der Kommunen geben.
Der Abbau von Standards wird weiterhin eine Aufgabe sein. Ich verspreche mir dadurch keine großen Einsparungen, aber es ist so.
Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung zu der Frage des Vermögens machen. Der Herr Ministerpräs ident hat mit mir ein Gespräch geführt und hat mich nach den Vermögenswerten der Städte und Gemeinden gefragt. Vielleicht interessiert das auch Herrn Abgeordneten Schnabel. Das ist eine sehr interessante Zahl. In einem sehr mühseligen Geschäft haben wir alle Beteiligungsberichte der Kommunen gelesen. Dabei haben wir
nur die Werte zugrunde gelegt, die uns die Kommunen als Buchwerte bzw. Niedrigstwerte genannt haben. Der gesamte Buchwert des Vermögens der Gemeinden in diesem Land beträgt 816.495.658 Euro. Das ist nur der Buchwert.
Dann hätten Sie vorher aufpassen müssen, Herr Abgeordneter. Wir können Folgendes daraus schlussfolgern: Sie reden davon, die Gemeinden seien arm. Ich sage Ihnen als ehemaliger Bürgermeister, dass ich natürlich arm bin, aber auch reich bin. Ich will einmal eine Bewertung des Vermögens der Gemeinden Ihrer Rede gegenüberstellen, dass es den Gemeinden fürchterlich gehe und sie am Ende seien. Dem ist nicht so.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute viel über Verlässlichkeit gesprochen worden. Das Einzige, was für die Kommunen bei dieser Landesregierung verlässlich ist, dass es den Kommunen immer schlechter geht. Das ist verlässlich.
Ich zeige Ihnen einmal etwas, damit wir wissen, wo wir herkommen. Nachher reden wir dann über die Fakten.
Das sind die Kommunen des Kreises Trier-Saarburg. Wir haben 1989 mit den Schulden bei null begonnen. Wir landen im Jahr 2003 bei 11 Millionen Euro und nach der Rechnungsprüfung 2004 bei 16 Millionen Euro. Das sind zunächst einmal die Fakten, damit wir wissen, wo wir stehen und wovon wir ausgehen, damit keiner an der Forderung nach dem Motto „Die sind vermögend“ Kritik übt und darauf hinweist, dass sie vermögend sind, sodass es unverständlich ist, dass sie Forderungen in der Weise erheben.
Es ist die gemeinsame Aufgabe, eine Lösung zu finden. Herr Staatssekretär, Sie haben richtig gesagt, dass dann, wenn ich etwas aus dem kommunalen Finanzausgleich usw. heraushole, das auf der anderen Seite fehlt. Diese Landesregierung hat in den vergangenen Jahren den kommunalen Finanzausgleich – egal ob für Theater, Stadion oder vieles andere – für andere Sachen geplündert, die nichts mit den Kommunen zu tun haben.