Protocol of the Session on January 20, 2005

2. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung im Landespflegehilfengesetz aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Änderungsbedarf?

3. Wie und bis wann beabsichtigt die Landesregierung, den Urteilsspruch aus Koblenz gesetzestechnisch umzusetzen, und inwieweit wird die Landesregierung dem Vorwurf des OVG-Urteils, die derzeitige Regelung berge die Gefahr einer Monopolbildung, durch einen stärkeren Anbieterwettbewerb, auch unter Berücksichtigung privater Anbieter, entgegentreten?

Es antwortet Frau Staatsministerin Malu Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Peter Schmitz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Rheinland-Pfalz hat im Zuge der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes mit dem Landesgesetz über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen vom 28. März 1995 den Auf- und Ausbau einer flächendeckenden ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur frühzeitig und erfolgreich auf den Weg gebracht.

Die Infrastruktur wurde weiterentwickelt. Während am 1. April 1995 insgesamt 189 ambulante, vorwiegend freie gemeinnützige Dienste ihre Leistungen anboten, bestanden am 1. April 2004 insgesamt 413 ambulante Pflegedienste einschließlich der 135 Sozialstationen oder ambulante Hilfezentren, wie sie genannt werden.

Insgesamt wurden vom Land und den Kommunen im Zeitraum der letzten zehn Jahre rund 50 Millionen Euro für den Aufbau des ambulanten Systems zur Verfügung gestellt. Ein wesentliches Ziel, nämlich die flächendeckende Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die zwischen Diensten unterschiedlicher Trägerschaften wählen können, wurde damit umgesetzt.

Darüber hinaus ist es gelungen, durch das Zusammenführen der sich ergänzenden Strukturen der Sozialstationen und mobilen sozialen Dienste pflegerische und pflegeergänzende Hilfen in dem Verbundsystem Sozialstation anzubieten und Hilfen aus einer Hand anzubieten.

Damit wurde auch dem Gedanken einer ganzheitlichen Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Rechnung getragen. Gleichzeitig wurde mit der landesweiten Einrichtung von Beratungs- und Koordinierungsstellen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein hochwertiges Angebot bei Fragen rund um die Pflege und das Alter und somit eine bundesweit einmalige und vorbildliche Struktur geschaffen.

Dem Wunsch der meisten hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, möglichst lange in der häuslichen Umgebung betreut und versorgt zu werden, wurde durch den Aufund Ausbau ambulanter Strukturen umfassend entsprochen.

Zu Frage 2: Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz sieht die Landesregierung Änderungsbedarf bei der bisher praktizierten Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen von Sozialstationen.

Zu den betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen einer Sozialstation zählen bisher der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeteilen, Neubaumaßnahmen, Maßnahmen zur grundlegenden baulichen Sanierung, Aus- und Umbaumaßnahmen, der bauliche Erhaltungsaufwand, Anschaffung, Wiederbeschaffung und Erhaltungsaufwand für Büro- und Geschäftsausstattung, Anschaffung und Wiederbeschaffung von Kraftfahrzeugen und der Kraftfahrzeugerhaltungsaufwand sowie die Miete, Pacht von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein Konzept, das sowohl den rechtlichen Vorgaben des Urteilsspruchs des Oberverwaltungsgerichts gerecht

wird als auch auf die Bedarfe hilfe- und pflegebedürftiger Menschen eingeht.

Dabei wird durch die Ausgestaltung einer wettbewerbsneutralen Förderung der Anbieterwettbewerb berücksichtigt. Ziel der Landesregierung ist es, das Landesgesetz über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen so schnell wie möglich zu novellieren, um die notwendigen Anschlussregelungen zu schaffen und den Trägern von Sozialstationen und ambulanten Diensten in Rheinland-Pfalz Rechtssicherheit zu geben.

Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die freien gemeinnützigen und privaten Pflegeverbände sind entsprechend informiert.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Dr. Schmitz.

Frau Ministerin, „so schnell wie möglich“: Können Sie das in etwa zeitlich fassen? Ist das bis zur Sommerpause gedacht oder in welchem Rahmen?

Wir sind seit Wochen und Monaten in intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten im Land. Es ist geplant, dass dieses Gesetz bis zur Sommerpause novelliert ist.

Weitere Fragen? – Frau Thelen.

Frau Ministerin, gibt es schon weitergehende Festlegungen, wie diese wettbewerbsneutrale Förderung aussehen könnte?

Es gibt noch keine Festlegungen, sondern wir sind nach wie vor im Gespräch. Wir werden noch im Anschluss einige gemeinsame Termine mit der Liga und mit den privaten Anbietern haben, um dann die Richtung gemeinsam festzuklopfen.

Es ist unser großes Ziel, dass diese Novellierung im Einverständnis aller Partner und Partnerinnen erfolgt. Man muss dazu sagen, dass die ambulanten Hilfezentren, die Sozialstationen und ihre Träger – wir haben sie im Dezember darüber informiert – schon davon ausge

hen, dass eine Investitionsförderung, wie sie zurzeit geregelt ist, nicht mehr möglich sein kann.

Das heißt, dass die Pflege in anderer Weise gestützt werden wird. Darüber werden im Moment noch Gespräche geführt.

Gibt es weitere Fragen? – Das sehe ich nicht. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir sind dann auch am Ende der Fragestunde.

Zur Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Hartloff das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache über die Mündliche Anfrage Nummer 1.

Herr Jullien.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die CDUFraktion beantrage ich eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2, Bemessung der Bedarfszuweisungen nach § 17 LFAG.

Damit ist die Aussprache zweigeteilt. Es stehen jeweils 30 Minuten zur Verfügung.

Wir kommen zur Aussprache über die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Günter Brinkmann (SPD) , Apothekennotdienst – Neuregelung in Rheinland-Pfalz ab 1. Januar 2005 – Nummer 1 der Drucksache 14/3769 – betreffend.

Ich erteile für die Antrag stellende Fraktion Herrn Kollegen Brinkmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Rosenbauer, eine moderne und hoch leistungsfähige Gesundheitsversorgung erfordert natürlich eine gleichwertige Versorgung mit Medikamenten und damit landesweit auch eine hochkarätige Apothekenlandschaft. Dieses Anspruchsniveau gilt auch im Sinn der zu erwartenden Dienstleistungen durch die Apotheken. Medikamente und damit auch Apotheken

müssen immer und möglichst schnell erreichbar sein. Dies gilt insbesondere für Notdienste und gerade für Notsituationen, insbesondere an Sonn- und Feiertagen und natürlich auch nachts.

Diese Versorgung hat bisher geklappt, natürlich wie immer unter dem Vorbehalt: Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. – Jetzt aber, seit dem 1. Januar 2005, nach In-Kraft-Treten der Neuregelung der Apothekennotdienste, gibt es Klagen, allerdings vorwiegend aus einer Region und längst nicht über alle Medien. Wie dem auch sei, jetzt ist Wachsamkeit geboten, nicht zuletzt auch für die Abgeordneten vor Ort und für das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit.

Die Landesapothekerkammer ist zu kritischer Selbstbesinnung aufgerufen. Im Sinn einer innovativen Selbstverwaltung muss sie für neue Wege aufgeschlossen sein, aber diese müssen auch sinnvoll sein.

Die für den 1. Januar getroffenen Neuregelungen sind noch sehr jung, und es darf sicherlich ohne Gesichtsverlust nach den ersten Erfahrungen nachgebessert werden. Schon heute steht fest, die Hotline-Nummern für das Festnetz wie auch für das Mobilnetz sind Zum utungen. Eine Rufnummer mit 16 Ziffern kann als Konzentrationsübung genutzt werden, aber nicht für Nots ituationen, um Hilfe herbeizuholen!

(Beifall der SPD, der FDP und bei der CDU)

Man stelle sich alte Menschen in Telefonzellen vor, wenn sie in Not sind.

Unverständnis gilt auch für die zunächst vorgesehene Streichung der Notdienstbekanntmachungen über Zeitungen und Amtsblätter. Dies mutet nicht nur wie eine Missachtung der Kunden- und Patienteninteressen, sondern fast auch wie eine Attacke gegen die Printm edien an. Es gilt auch, zu lange Anfahrtswege sind unzumutbar. 40 Kilometer für einen Weg in der Nacht in hügeligen und kurvenreichen Gebieten sind nicht zu verantworten.

Es besteht dringender Verbesserungsbedarf für die getroffene Neuregelung. Die Landesapothekerkammer ist gefordert und bei gutem Willen gewiss nicht überfordert. Wir unterstellen ihr für ihre Selbstverwaltungsaufgaben nach wie vor ein hohes Maß an Sachkompetenz und auch an Verantwortungsbereitschaft. Deshalb kann es nicht sein, dass man am Tag in enger Nachbarschaft gleich mehrere Apotheken mit Angeboten vorfindet, die aus wirtschaftlichen Gründen weit über die pharmazeutische Versorgung hinausgehen, und nachts und an Feiertagen in Notsituationen erst eine Odyssee mit vielen Unbekannten zu einer erforderlichen Medikamentenversorgung auf sich nehmen muss.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, die Antwort der Ministerin heute Morgen auf meine Mündliche Anfrage macht Hoffnung. Sie bestätigt meine Vermutung, dass die Landesapothekerkammer handlungsbereit ist. Die Antwort

der Ministerin macht auch deutlich, dass öffentliche Kritik nützlich ist, und dieser Beitrag heute Morgen mit der Mündlichen Anfrage und dieser Aussprache sollen dazu beitragen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es spricht Herr Abgeordneter Dr. Altherr.