Herr Abgeordneter Schnabel, Herr Abgeordneter Schmitt, davon entfallen auf die Landkreise 28.030.957 Euro und auf die Kreisfreien Städte 25.092.000 Euro.
Meine Damen und Herren, aus dem reinen Zahlenwerk sind die Veränderungen in der Vorgehensweise bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen nicht ohne weiteres ersichtlich. So sind für alle Gebietskörperschaften
Im Rahmen der neuen Verwaltungsvorschrift „Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock“ vom 2. Juli 2004 hat lediglich eine Fortentwicklung und Klarstellung einzelner Prüfungsbestimmungen stattgefunden, mit denen keine fundamentalen Neuerungen verbunden waren.
Eine wesentliche Veränderung lag dagegen in der im Jahr 2004 notwendig gewordenen Einführung einer Bewilligungsquote. So konnten im vergangenen Jahr die nach der Antragsprüfung als unabweisbar anerkannten Fehlbeträge in den kommunalen Verwaltungshaushalten 2003 nicht mehr wie in den Vorjahren mit 100 %, sondern schon wie im Jahr 1996 lediglich nur anteilig, nämlich nur in Höhe einer Bewilligungsquote von 22,9 %, mit Bedarfszuweisungen abgedeckt werden.
Zu Frage 3: Ursächlich für die Einführung einer Bewilligungsquote bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen im Jahr 2004 ist und war die erhebliche Diskrepanz zwischen den im Ausgleichsstock verfügbaren Mitteln und der Entwicklung der unabweisbaren Fehlbeträge. Im Ergebnis standen nämlich den verfügbaren Mitteln von rund 52,68 Millionen Euro unabweisbar anzuerkennende Fehlbeträge in Höhe von insgesamt 230 Millionen Euro gegenüber. Der jährliche Ansatz für den Ausgleichsstock im Landeshaushalt beträgt seit einigen Jahren unverändert 53 Millionen Euro. Diese Mittelausstattung war auch nicht vermehrbar.
Da die Gelder des Ausgleichsstocks in vollem Umfang aus dem kommunalen Finanzausgleich stammen, führt eine Anhebung der Mittel aus dem Ausgleichsstock im geschlossenen System des Steuerverbunds automatisch zu einer Reduzierung anderer Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Im konkreten Fall wäre lediglich eine Verstärkung des Ausgleichsstocks im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit zulasten der Schlüsselmasse in Betracht gekommen. Dies hätte zu einer Reduzierung der Schlüsselzuweisung B 2 und damit zu einer Schwächung der allgemeinen Zuweisungen geführt. Das wollten wir in der jetzigen Situation nicht. Das war für uns keine Lösung.
Auf der anderen Seite waren trotz einer strengen Prüfung der Bedarfszuweisungsanträge durch die ADD und das Ministerium des Innern und für Sport unabweisbare Fehlbeträge in den kommunalen Verwaltungshaushalten im Jahr 2003 von insgesamt 230 Millionen Euro – ich habe das bereits erwähnt – anzuerkennen. In dieser Situation konnte der Ausgleich zwischen den verfügbaren Mitteln und den unabweisbaren Defiziten nur durch die praktizierte Quotierung hergestellt werden.
Ich bin der Meinung, dass vor dem geschilderten Hintergrund der Vorwurf unberechtigt ist, das Land habe die Bedarfszuweisungen gekürzt. Herr Abgeordneter Schmitt, das hatten Sie in einer Pressemitteilung geschrieben.
Aufgrund der Herkunft der Mittel des Ausgleichsstocks aus dem kommunalen Finanzausgleich ist der Aus
gleichsstock immer ein Solidarfonds der Kommunen. Er gilt für besonders Not leidende Kommunen, der von uns treuhänderisch verwaltet wird. Eine Hilfegewährung kann nur im Rahmen des Solidarfonds mit den vorhandenen Mitteln stattfinden.
Zu Frage 4: Nach dem Ergebnis der Bedarfszuweisungsprüfung wiesen insgesamt 314 kommunale Gebietskörperschaften im Haushaltsjahr 2002 und 353 Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2003 unabweisbare Fehlbeträge von mehr als 5 % der gesamten Solleinnahmen der Verwaltungshaushalte auf.
Für 2004 kann ich Ihnen naturgemäß noch keine Zahlen nennen, weil der Abschluss noch nicht vorliegt.
Herr Staatssekretär, nachdem wir jetzt wissen, wie schlecht es jedem in seinem Kreis und in seiner Stadt geht, frage ich: Stimmen Sie mir zu, dass gerade bei den Finanzen eine gewisse Verlässlichkeit und ein gewisses Vertrauen gegeben sein muss? Wann und in welcher Weise haben Sie die betroffenen Kommunen – die Fehlbedarfe sind schließlich nicht vom Himmel gefallen – informiert? Oder trifft es zu, dass sie erst jetzt mit der Bedarfszuweisung diese Information erhalten haben?
Ich müsste in den Unterlagen nachsehen, wann der Brief an die kommunalen Spitzenverbände herausgegangen ist. (Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)
Ich habe den Brief nicht hier. Ich kann ihn Ihnen gern nachliefern. (Hartloff, SPD: Die Kommunen können 3 und 3 zusammen- zählen!)
Den Kommunen war keine Quotierung von 85 % auf 22,9 %, also um zwei Drittel, bekannt, sondern es war
lediglich zu einer gewissen Zeit eine Andeutung auf 50 % oder 60 % bekannt. Ein bisschen kennen wir beide uns in dem Bereich aus. Deshalb war für mich wichtig, womit man rechnen muss.
Teilen Sie die Meinung, dass die Haushalte, die 2005 von den Betroffenen verabschiedet werden – ich werde Ihnen noch eine Stadt nennen, die jetzt im Prinzip eine halbe Million Euro weniger hat –, schwer genehmigungsfähig sind und die dort vorgesehenen Investitionen ebenfalls unter einem großen Vorbehalt stehen?
Herr Abgeordneter Schmitt, wir haben überall schwierige Haushalte. Das hängt mit der Gesamtsituation der staatlichen Haushalte zusammen. Von daher gesehen haben wir auch die Probleme mit der Genehmigung von Haushalten. Das ist doch klar. Bedarfszuweisungen sind nicht ein Regelinstrument der Förderung bzw. des Haushalts.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ferienregelung in Rheinland-Pfalz 2007 bis 2011 – Nummer 3 der Drucksache 14/3769 – betreffend, auf.
1. Welche Vorteile bzw. Nachteile sieht die Landesregierung in der bisherigen Ferienregelung gegenüber den vom Landeselternbeirat vorgelegten Modellvarianten?
2. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Meinung des Landeselternbeirats in der Frage der Ferienregelung bei?
3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Ergebnis der Befragung der Eltern durch die Fragebogenaktion des Landeselternbeirats bei?
4. Welche Vorschläge haben die übrigen Angehörten zum Entwurf der Landesregierung für die Ferienordnung 2007 bis 2011 vorgelegt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: – – –
Ich würde gern die Frage 1 beantworten. In der Schule ist es manchmal auch schwierig, die notwendige Aufmerksamkeit zu solchen Themen zu erlangen.
Zu Frage 1: Grundlage für die Verwaltungsvorschrift über die Ferientermine ist die Ferienordnung vom 14. Oktober 1993, die die Rahmendaten für die jeweiligen Ferien setzt. Diese legt fest, dass zwischen zwei Ferienblöcken ein Abstand von mindestens sechs Wochen Unterrichtszeit eingehalten wird, die Sommerferien mindestens sechs Wochen umfassen, wobei der Zeitpunkt auf der Ebene der KMK über die Länder hinweg abgestimmt wird, die Herbstferien zwei Wochen dauern und die Osterferien ebenfalls einen Umfang von mindestens zwei Wochen haben.
Diese Bestimmungen sollen eine sinnvolle Rhythmisierung des Schuljahres und den Wechsel von Belastung und Erholung bei Lernenden und Lehrkräften gewährleisten sowie Planungssicherheit geben. Sie finden bei vielen an der Festlegung der Ferientermine beteiligten Institutionen ein hohes Maß an Zustimmung.