Herr Abgeordneter Lelle, meines Wissens ist diese Problematik erst jüngst aufgetreten. Ich interpretiere das so: Wenn ein Projekt dieses Umfangs gestartet wird, sind bestimmte Anfangsschwierigkeiten auszuräumen. Für mich zählt, dass sich die Landesapothekerkammer mit dieser Problematik befassen und überprüfen will, wie man das Problem in den Griff bekommt.
Frau Ministerin, sind Ihnen seitens der Apothekerkammer keine Beschwerden zu Ohren gekommen, die gerade unsere Regionen an Landesgrenzen betreffen?
Nein, Herr Abgeordneter Dr. Rosenbauer. Es gibt insgesamt sehr wenige schriftliche Beschwerden bei der Landesapothekerkammer. Nach der Presseveröffentlichung des Abgeordneten Dr. Altherr haben sich auch Menschen bei uns beschwert. Das waren insgesamt aber nur acht Anrufe. Diese Anrufe bezogen sich im Wesentlichen auf allgemeine gesundheitspolitische Fragen. Bei der Landesapothekerkammer ging es überwiegend um die Problematik und die allgemeine Situation, zum Beispiel um die Kostenbelastung im Gesundheitswesen und Ähnliches. Insgesamt gibt es so gut wie keine konkreten Beschwerden über das System an sich.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel und Dieter Schmitt (CDU), Bemessung der Bedarfszuweisungen nach § 17 LFAG – Nummer 2 der Drucksache 14/3769 – betreffend, auf.
1. Welche Veränderungen bei der Verwendung von Mitteln des Ausgleichsstockes des kommunalen Finanzausgleichs für Bedarfszuweisungen und für Ausgaben nach § 17 Landesfinanzausgleichsgesetz haben sich ab 2002 ergeben?
2. Welche Veränderungen bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen haben sich ab 2002 für die Gesamtheit der Gemeinden, welcher Landkreise und für welche kreisfreien Städte ergeben?
mungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes und den ergänzenden rechtlichen Bestimmungen als „leistungsschwach“ zu bezeichnen sind, deren unabweisbarer Fehlbetrag nach Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten also mehr als 5 v. H. der Gesamtsolleinnahmen betrug?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Kollegen Schnabel und Schmitt beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Im Hinblick auf die Mittel des Ausgleichsstocks kennt das Landesfinanzausgleichsgesetz insgesamt vier Verwendungszwecke. Hauptverwendungszweck ist die Gewährung von Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Fehlbeträgen in den Verwaltungshaushalten der Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß § 17 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz. Neben den Bedarfszuweisungen können nach § 17 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz auch Zuweisungen zur Durchführung von Ausgaben gewährt werden, die andernfalls von einer Mehrheit der kommunalen Gebietskörperschaften geleistet werden, zur Durchführung von Musterprozessen sowie zur Durchführung bzw. Unterstützung bei der Bewältigung außergewöhnlicher Belastungen aus der Wahrnehmung von Auftragsangelegenheiten.
Die in den Jahren 2002, 2003 und 2004 gewährten Zuweisungen aus Mitteln des Ausgleichsstocks haben sich wie folgt auf Bedarfszuweisungen sowie auf Zuweisungen nach § 17 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz verteilt:
Bedarfszuweisungen: 2002: 47,25 Millionen Euro. 2003: 89,76 Millionen Euro. Zu dieser Summe sage ich nachher noch etwas. 2004: 53,12 Millionen Euro.
Zuweisungen nach § 17 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz: 2002: 4,04 Millionen Euro. 2003: 4,33 Millionen Euro. 2004: 5,34 Millionen Euro.
Die genannten Zahlen für die Bedarfszuweisungen enthalten jeweils auch Nachbewilligungen aufgrund von Rechtsbehelfsverfahren. Die im Jahr 2004 bewilligten Bedarfszuweisungen in Höhe von 53,12 Millionen Euro setzen sich daher zusammen aus Zuweisungen zum Ausgleich der Verwaltungshaushalte 2003 in Höhe von 52,68 Millionen Euro sowie aus Nachbewilligungen für weiter zurückliegende Jahre in Höhe von rund 445.000 Euro.
Zu Frage 2: In den Jahren 2002, 2003 und 2004 wurden dem kreisangehörigen Bereich – also den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen – sowie den kreisfreien Städten insgesamt Bedarfszuweisungen in folgender Höhe bewilligt:
Kreisangehöriger Bereich: 2002: 34,15 Millionen Euro. 2003: 64,8 Millionen Euro. 2004: 28,03 Millionen Euro.
Im Jahr 2003 beliefen sich die Bedarfszuweisungen auf rund 89 Millionen Euro. Hierzu standen Restmittel des Ausgleichsstocks aus Vorjahren zur Verfügung. Deswegen konnten wir die Mittel in diesem Bereich verwenden.
Ich erwähne im Einzelnen das, was Sie abgefragt haben, Herr Abgeordneter Schnabel und Herr Abgeordneter Schmitt. Sie haben nach den Veränderungen bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen ab dem Jahr 2002 für die Gesamtheit der Gemeinden, für die Landkreise und die kreisfreien Städte gefragt.