Protocol of the Session on December 13, 2004

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Beratungen des Haushalts war allen Beteiligten bewusst, so denke ich, wie schwierig die Haushaltslage und wie groß die Herausforderung ist, vor denen dieses Land, aber auch der Bund und alle übrigen Länder stehen. Wirt

schaftliche Stagnation und Steuerreform verursachten in den vergangenen Jahren beträchtliche Mindereinnahmen. Gleichzeitig stiegen auch bei uns zwangsläufige Ausgaben. Dennoch waren und sind wichtige Zukunftsaufgaben zu bewältigen, zum Beispiel im Bildungsbereich. Trotzdem liegt die Nettoneuverschuldung nach dem Haushaltsentwurf wiederum unter der Summe der veranschlagten Investitionen, obwohl die Abführungen an den Pensionsfonds und das Verstetigungsdarlehen für die Kommunen den Haushalt zusätzlich belasten.

Im Ergebnis konnte ein verfassungskonformer Haushaltsentwurf neben der Begrenzung der Ausgaben nur durch den zusätzlichen Einsatz von Landesvermögen erreicht werden. Die politische Bewertung dieser Maßnahmen war im Ausschuss kontrovers, was Sie sich vorstellen können.

In seiner abschließenden Beratung lag dem Haushaltsund Finanzausschuss ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP zum Einzelplan 01 vor. Daneben reichten die beiden Koalitionsfraktionen SPD und FDP sowie die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Änderungsanträge ein.

Insgesamt stimmte der Haushalts- und Finanzausschuss über 212 einzelne Änderungsvorschläge ab.

Angenommen wurde zum einen der gemeinsame Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, zum anderen die Anträge der beiden Koalitionsfraktionen SPD und FDP, teilweise mit den Stimmen einer der oder von beiden Oppositionsfraktionen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Hauptsache ging es um eine Kürzung des Haushaltsvolumens um jeweils 60 Millionen Euro sowohl für 2005 als auch für 2006. Damit soll zum einen der Steuerschätzung im November Rechnung getragen werden, nach der die Steuereinnahmen im Jahr 2005 voraussichtlich um 25 Millionen Euro und im Jahr 2006 um 30 Millionen Euro geringer ausfallen als erwartet. Die Absenkung über die Schätzung hinaus soll zum anderen als vorsorgliches „Sicherheitspolster“ dienen, falls die Einnahmen nochmals unter der jüngsten Schätzung bleiben.

Weitere Änderungen sehen vor, die Mittel für eine qualifizierte Kindertagespflege anzuheben und die Förderung der Musikschulen zu erhöhen.

Anhebungen einzelner Ausgabentitel wurden im Übrigen innerhalb des jeweiligen Einzelplans ausgeglichen.

Vor dem Hintergrund des weiteren Verkaufs bzw. der Optimierung von Wohnungsbauvermögen stellte die CDU-Fraktion die Verfassungsgemäßheit des Haushalts infrage. Mit ihren 33 Einzelanträgen zielte sie unter anderem darauf ab, Vorkehrungen gegen den weiteren Verkauf von Landesvermögen zu treffen, die Zuführungen an den Landesbetrieb „Straßen und Verkehr“ deutlich zu erhöhen, den vorschulischen Deutschunterricht zu verbessern und ein Programm für die Hauptschulen aufzulegen. Einsparungen sollten insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sowie durch globale Minderausgaben in verschiedenen Ressorts erreicht werden.

Die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren darauf ausgerichtet, Mittel unter anderem aus den Bereichen Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft zugunsten der Tagesbetreuung der unter Dreijährigen, der Schulen und Hochschulen sowie der Förderung des lebenslangen Lernens sowie erneuerbarer Energien umzuschichten.

Die Änderungsanträge der Opposition fanden im Ausschuss allerdings keine Mehrheit. Die Änderungen der Haushaltsansätze ergeben sich im Einzelnen aus der Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, turnusgemäß sind das heute die letzten Haushaltsberatungen in dieser Wahlperiode. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen des Haushalts- und Finanzausschusses ganz herzlich bedanken. Es gab nur sehr wenige Situationen in unseren Ausschussberatungen, in denen die Wogen ab und an einmal ein bisschen höher geschlagen sind. Sie haben mir damit die Sitzungsleitung in der Regel sehr leicht gemacht. Ich denke, man kann sagen, wir hatten eine sachliche und vor allem kollegiale Arbeitsatmosphäre

Wir haben es sogar geschafft, in einigen Punkten gemeinsame parteiübergreifende Anträge zu stellen, was ich eben schon erwähnt habe, zum Beispiel den gemeinsamen „Transparenzantrag“.

Ich möchte mich gleichzeitig bei den Kolleginnen und Kollegen aus den Fachausschüssen bedanken, was insbesondere mit Blick auf die Haushaltsberatungen gilt. Auch das war eine Bereicherung für unsere Ausschussarbeit.

Ich denke, ich möchte mich sicherlich im Namen aller Mitglieder des Ausschusses bei denjenigen bedanken, die uns durch ihre Zuarbeit unterstützt haben. Zu nennen sind insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien, aber auch der Fraktionen und der Landtagsverwaltung. Als Vorsitzende darf ich mich insbesondere bei Herrn Dr. Edinger und Frau Klockner ganz herzlich bedanken.

(Beifall im Hause)

Ganz besonders erwähnen möchte ich den Stenographischen Dienst, der es trotz großer anderweitiger Belastungen auch dieses Mal wieder geschafft hat, uns die Protokolle sehr zeitnah zur Verfügung zu stellen. Das wissen Sie selbst aus Ihrer Mitarbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung und der Einzelpläne unter Berücksichtigung der sich aus der Beschlussem pfehlung ergebenden Änderungen.

Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit ganz herzlich bedanken.

(Beifall im Hause)

Ich bedanke mich bei der Frau Berichterstatterin und begrüße weitere Gäste im Landtag, und zwar Auszubildende für den Bereich Hauswirtschaft des Internationalen Bundes Mainz-Hechtsheim. Herzlich willkommen im Landtag.

(Beifall im Hause)

Ich rufe auf:

Einzelplan 02 – Ministerpräsident, Staatskanzlei und Landesvertretung –

Punkt 2 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Ministergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3459 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/3575 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Bracht.

Punkt 3 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Ministergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3493 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/3576 –

Auch diesmal ist Herr Kollege Bracht Berichterstatter.

Gemeinsam mit den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung wird beraten:

Versorgung der Ministerinnen und Minister und des Ministerpräsidenten durch Änderung des Ministergesetzes abschmelzen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 14/3679 –

Punkt 4 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/3662 – Erste Beratung

Zunächst darf ich dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Bracht, das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will kurz über die Beratung der beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Ministergesetzes berichten. Ich komme zunächst zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3459 –. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet die Kürzung der Ruhegehälter der Minister um 1,62 %.

Durch Beschluss des Landtags vom 7. Oktober 2004 ist dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 12. Oktober und in seiner 47. Sitzung am 2. November 2004 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 9. November 2004 beraten. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet, der Gesetzentwurf wird angenommen.

Ich komme zum zweiten Gesetzentwurf – Drucksache 14/3493 –. Das ist ebenfalls ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes. Dieser zweite Gesetzentwurf beinhaltet die grundsätzliche Angleichung der Altersgrenze für den Bezug des Ruhegehaltes für ehemalige Mitglieder der Landesregierung an die Regelaltersgrenze im Renten- und Beamtenrecht. Der Anspruch auf Ruhegehalt soll zudem künftig erst bei einer Mindestamtszeit von fünf Jahren statt bisher zwei Jahren gewährt werden.

Dieser Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 2. November 2004 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 9. November 2004 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet ebenfalls, der Gesetzentwurf wird angenommen.

Die CDU-Fraktion hat mit Drucksache 14/3679 einen Änderungsantrag zu den Gesetzentwürfen vorgelegt, der in der Debatte begründet werden soll und auf eine weitere Absenkung des Ruhegehaltes der Minister abzielt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei SPD und FDP)

Herr Kollege Bracht, ich danke Ihnen.

Ich rufe die Grundsatzaussprache zu Einzelplan 02 auf und erteile dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Dr. Böhr, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! 600 Millionen Euro, das ist eine stolze Summe. Das ist so viel Geld, dass man Mühe hat sich vorzustellen, was sich hinter einem solchen Betrag verbirgt. 600 Millionen Euro, das ist mehr als die Summe der Gehälter für alle Lehrerinnen und Lehrer aller Grundund Hauptschulen, aller Realschulen und aller Gymnas ien unseres Landes auf das ganze Jahr gerechnet.

600 Millionen Euro, das ist mehr als das, was sämtliche Universitäten und Fachhochschulen einschließlich der ihnen zufliessenden Allgemeinbewilligungen bekommen. 600 Millionen Euro, das ist deutlich mehr als die Ausgaben für alle Polizeidienststellen des Landes, alle Personal- und Sachkosten eingeschlossen, inklusive Polizeischule und Landeskriminalamt.

600 Millionen Euro, das ist für den Haushalt unseres Landes alles andere als eine Kleinigkeit. Es ist genau der Betrag, mit dem sich das Land im kommenden Jahr über die von der Verfassung hinaus gebotene Grenze verschuldet.

Meine Damen und Herren, deshalb ist es eigentlich eine Unverfrorenheit, dem Landtag einen solchen Entwurf über den Haushaltsplan vorzulegen und zur Beschlussfassung vorzubereiten.