Es ist ein dringendes Anliegen der Landesregierung, die Transportzeiten für Schlachttiere auf maximal acht Stunden zu begrenzen und einen tierschutzgerechten Transport zu erreichen. Das ist schwer; denn wir sind in Europa nicht allein. Wir brauchen die Zustimmung der anderen Länder.
Die Landesregierung drängt auf eine amtliche Kontrolle beim Verladen am Abgangsort eines Langstreckentransports. Aber, wie gesagt, im Alleingang geht das nicht. Die EU-weite Regelung konnte bisher nicht erzielt werden. Im Agrarrat muss auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen gedrängt werden. Trotzdem, die engagierte und kontinuierliche Arbeit auf EU-Ebene zur Verbesserung der Transportbedingungen hat Fortschritte gebracht. Die Landesregierung wird in ihren Bemühungen nicht nachlassen.
Frau Ministerin, in diesem Zusammenhang eine Frage: Im Berichtszeitraum 2003 wurden weniger Tiertransporte kontrolliert als in den Jahren 2000 bis 2002. Die Zahl der beanstandeten Fahrzeuge und der tierschutzrechtlich relevanten Verstöße hat sich aber erhöht. Da wäre ich für eine Erläuterung dankbar.
Ein weiteres kritisches Thema ist der Bereich der Tierversuche. Tierversuche sind laut Tierschutzgesetz auf das Nötigste zu beschränken. Sie sind auch in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden. Seit 1990 hat sich ihre Anzahl halbiert, aber die Zahl für 2002 hat sich gegenüber 2001 wieder deutlich erhöht. Tierversuche sind nur vertretbar, wenn sie wissenschaftlich nötig sind und keine Alternative möglich ist.
Natürlich hat die Ministerin das Ziel, Anzahl und Belastung der Versuchstiere weiter zu reduzieren. Es ist allerdings zu einfach, auch wenn es sehr populär ist, nach einem generellen Verbot für Tierversuche zu rufen. Gesundheit, Verbraucher- und Tierschutz müssen genau abgewogen werden. Was zum Beispiel tun, wenn keine Ersatzmethoden vorhanden sind oder wenn keine Alternativen entwickelt wurden? Auch alternative Methoden müssen auf Unbedenklichkeit oder Nebenwirkungen überprüft werden.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen, wo Alternativen denkbar sind, müssen sie erforscht und auch eingesetzt
werden. Das hat hohe Priorität. Zurzeit sind aber Tierversuche in der Entwicklung innovativer Therapien noch nötig. In diesem Zusammenhang wird der Bau der Tierversuchsanlage an der Universität Mainz kritisiert. Wenn hier die Zahlen für den Neubau mit dem Ansatz des Umweltministeriums für die Forschungsförderung tierversuchsfreier Alternativen verglichen werden, ist es aber wie mit dem Vergleich von Äpfeln und Birnen. Der Vergleich hinkt. Mit dem Neubau wird die Universität ihre Tierhaltung wesentlich verbessern. Die Einrichtung wird eine optimale Versorgung der Labortiere gewährleisten und eine artgerechte Unterbringung sowie Pflege und medizinische Versorgung der Tiere sicherstellen. Durch den Neubau wird, so die Tierschutzbeauftragten der Universität Mainz, eine optimale Überwachung des Tierschutzes und aller anderen Vorschriften im Zusammenhang mit Tierversuchen gewährleistet.
Natürlich wäre es uns lieber, die Tierversuche ersatzlos zu streichen. Wir müssen uns aber an das Machbare halten. Die Landesregierung hat zum Beispiel darauf hingearbeitet, dass zur Bestimmung der Giftigkeit des Abwassers der bisher erforderliche Fischtest durch einen Fischeitest ersetzt werden kann. Dies wird zum 1. Januar 2005 Gesetz und ist wieder ein Schritt nach vorn.
Ganz kurz noch zur Bedeutung der REACH-Verordnug und ihre kritische Begleitung. Grundsätzlich ist diese chemikalienrechtliche Verordnung der EU-Kommission zu begrüßen. Die Tierschutzverbände haben aber mit Recht darauf hingewiesen, dass bei den jetzigen Bestimmungen zahlreiche neue Tierversuche nötig wären. Die Landesregierung hat bei der EU-Kommission und im Parlament auf ein vereinfachtes Prüfverfahren und auf eine Verminderung der Tierversuche gedrängt. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
Auch die Bundesratsposition wurde von Rheinland-Pfalz maßgeblich mitgestaltet. Auch darin werden Korrekturen aus Gründen des Tierschutzes gefordert. Insbesondere müssen Regelungslücken geschlossen werden. Auch daran muss Rheinland-Pfalz mitarbeiten.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben nicht das Paradies auf Erden für Tiere in Rheinland-Pfalz, aber wir sind zumindest auf dem Weg, weiterhin für die Tiere etwas zu tun.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Tierschutzbericht 2002/2003 wurde uns im Juli dieses Jahres vorgelegt. Allein die Tatsache, dass wir in regelm äßigen Abständen über den Tierschutzbericht im Plenum
reden, zeigt, wie wichtig uns allen in den Fraktionen dieses Thema ist. Ein Bericht ist dazu da, Erfolge zum Tierschutz, aber auch noch bestehende Unzulänglichkeiten aufzuzeigen. Somit ist der Tierschutzbericht auch ein Verantwortungsbericht für uns, zeigt er uns doch, wie wir mit unseren Mitgeschöpfen, den Tieren, umgehen. Gerade jetzt zur letzten Ferienzeit hat sich gezeigt, dass manche Menschen mit ihren Tieren überfordert waren; denn viele sind wieder in Tierheimen gelandet.
Der hohe Stellenwert, den wir den Tieren zumessen, hat in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz seine Verankerung gefunden. Dies wird nochmals ausdrücklich im Bericht erwähnt. Dies kann ich nur noch einmal unterstreichen.
Von bundesweit tätigen Tierschutzverbänden wird die Einführung eines Verbandsklagerechts gefordert. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten am 17. Juni 2004 war dieses Thema auf der Tagesordnung. Die Umweltministerin, Frau Conrad, will in der Bundesratsabstimmung die dafür und dagegen sprechenden Argumente abwägen. Es gibt also noch keine klare Meinungsbildung. Die CDU-Fraktion hält es zwar für richtig, wenn Tierschutzorganisationen für den gesetzmäßigen Umgang mit Tieren eintreten, ein Verbandsklagerecht wäre aus unserer Sicht aber nicht richtig, schon rechtssystematisch fragwürdig und ungeeignet. Es besteht vielmehr die Gefahr, notwendige, mit Tierversuchen verbundene Maßnahmen von Forschung und Lehre insbesondere im Interesse der menschlichen Gesundheit und im Dienste der medizinischen und biologischen Forschung einzuschränken. Dies geht dann zu Lasten der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in wichtigen Bereichen, die für die künftige Entwicklung unseres Landes, wie wir es sehen, von größter Bedeutung sind.
Mit einem Verbandsklagerecht bestehen auch Befürchtungen, dass Klageverfahren Kosten und Dauer von Genehmigungsverfahren erhöhen können. Der Hoffnung auf einen maßvollen Umgang mit einem möglichen Verbandsklagerecht stehen angesichts der emotionsbelasteten Diskussionen in diesem Bereich durchaus von unserer Seite berechtigte Zweifel gegenüber.
In den letzten Jahren hat es zahlreiche Verbesserungen zum Tierschutz gegeben. Jetzt kommt es darauf an, die verbesserte Rechtsgrundlage in der Praxis mit Leben zu erfüllen. Abwägen ist bestimmt gut. Wir wüssten nur gern, wie sich die Landesregierung in diesem Punkt entscheidet.
Der Tierschutzbericht zeigt in vielen Bereichen, die Bestrebungen und Erfolge des Tierschutzes zu verbessern. Ein Dauerbrenner, wie ihn meine Vorrednerin gerade genannt hat, ist der Tiertransport. Bedauerlich ist, das auf EU-Ebene keine Einigung auf die vorgeschlagene Transportzeit von neun Stunden mit einer anschließenden Ruhezeit von zwölf Stunden eingegangen wurde. Die Landesregierung geht in ihrer Forderung in diesem Punkt noch etwas weiter. Sie fordert acht Stunden Transportzeit. Dazu könnten wir uns auch bereit erklären, da dies noch einmal eine Verbesserung darstellt.
Die zurzeit gängige Praxis von 14 Stunden und einer Stunde Ruhezeit und wieder 14 Stunden Transport, ist, wie wir finden, unerträglich für die Tiere.
Leider konnte der Verordnungsvorschlag der EU zur Verbesserung der Tierschutznormen bei Transporten keine Zustimmung erreichen. Als positiven Erfolg für den Tiertransport werten wir die Verschärfung der Ausfuhrerstattungen der EU bei Rindern.
Diese wird bei Rindern nur noch gewährt, wenn die entsprechenden Tierschutzstandards eingehalten werden.
Die Streichung der Ausfuhrerstattung bei Schlachttieren durch eine Verordnung der EU ist ein Signal in die richtige Richtung. Über Mittelkürzungen lassen sich also auch Missstände regeln.
Wir unterstützen die Landesregierung in ihren Bem ühungen im Bundesrat, den von der EU geforderten Verordnungsvorschlag auf den Weg zu bringen.
Angesprochen wurden auch von meiner Vorrednerin schon die Tierversuche, die sich leider – wie wir auch finden – erhöht haben. Im Bericht steht, dass die Mittel, die die Landesregierung zur Förderung von Projekten zur Erforschung und Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen vorgesehen hat, leider nicht so abgerufen werden, wie es sein könnte.
Das finden wir eigentlich bedauerlich, da es eine Möglichkeit wäre, auch Tierversuche etwas zu minimieren.
Die Legehennenverordnung ist unstrittig eine wesentliche Verbesserung für die Tiere. Der deutliche Rückgang an Legehennen zeigt allerdings, dass sich viele Betriebe aus dieser Branche verabschieden.
Im „Trierischen Volksfreund“ wurde vor einigen Tagen ein Betrieb aus der Eifel vorgestellt, der seinen Betrieb umgestellt hat. 400.000 Euro hat dieser Landwirt investiert, um seine 110.000 Legehennen aus der konventionellen Käfighaltung herauszunehmen. Dieses Geld kann allerdings nur über einen höheren Preis für die Eier eingenommen werden.
Alle Verbraucher, besonders diejenigen, die sich für Tierschutz einsetzen, sollten auch in Zukunft die Landwirte unterstützen und ihnen auch einen höheren Eierpreis gewähren. Tierschutz hat nämlich auch einen höheren Preis.
Wir in der Eifel haben zum Beispiel ein neues Konzept unter der Dachmarke „Eifel“ kreiert, die wir im Rahmen von „Region Eifel“ kreiert haben. Werden die Eier zum Beispiel aus diesem Betrieb mit der Marke „Eifel“ verkauft, erwarten wir uns dadurch einen besseren Preis für die Landwirte; denn sie setzen sich für Tierschutzkriterien ein und dafür, dass nur Futtermittel aus der Eifel zur Fütterung dieser Legehennen eingesetzt werden.
Die Tierschutzpreise, die vom Land vergeben werden, sind für uns auch eine Motivation, ein Beispiel und ein positives Signal. Ich gratuliere auch gleichzeitig diesen Betrieben, die sich eingesetzt haben, etwas für den Tierschutz zu tun.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz der Tiere ist ein hohes Gut. Er verlangt und rechtfertigt die Verankerung des Tierschutzes sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung.
Der Zeitraum des Tierschutzberichts von 2002 und 2003 ist ein relativ enges Zeitfenster, sodass der Bericht mehr eine Momentaufnahme darstellt und insoweit weniger ein langfristiges tierschutzpolitisches Konzept sein kann.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige wenige Schwerpunkte ansprechen. Nach Auffassung unserer Fraktion ist die Situation bei den Tierversuchen kritisch und bedarf besonders sorgfältiger Beobachtung.
Die Absicht der Landesregierung, mit weniger Tierversuchen zurecht zu kommen, wird durch die FDP-Fraktion unterstützt. Ich sehe indes mit Sorge auf die neue europäische Chemikalienpolitik. 30.000 Chemikalien müssen auf ihre Verträglichkeit geprüft werden. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass hierfür 20 Millionen Versuchstiere geopfert werden müssen.
Meine Damen und Herren, das ist eine Größenordnung, die für unsere Fraktion tierschutzpolitisch nicht akzeptabel ist. Dass Tierversuche nicht völlig zu ersetzen sind, muss man realistisch sehen.
Unsere Forderung ist daher, sowohl auf eine Vereinfachung der Prüfmethoden für diese Chemikalien zu drängen als auch eine bevorzugte Entwicklung von Ersatzund Ergänzungsmethoden zu erreichen. Hier ist insbesondere Ministerin Künast gefordert.
Die Verhältnisse in Rheinland-Pfalz beleuchtet die Antwort der Landesregierung vom 30. Juli 2004 auf die Kleine Anfrage des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herauszustellen ist, dass von 2002 auf 2003 die Zahl der getöteten Versuchstiere um 12 % abgenommen hat.
Meine Damen und Herren, ein zentraler Punkt, bei denen besonders im internationalen Bereich viel gut ge