Protocol of the Session on August 23, 2001

(Beifall der SPD und der FDP)

Unmittelbar, nachdem uns die Information aus BadenWürttemberg erreichte, dass eine kontaminierte Person ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hat und wir die Adresse hatten, ist der Messtrupp losgeschickt worden und hat die Messungen vor Ort und alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Deswegen muss ich Ihrer Unterstellung ganz deutlich widersprechen.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe die Informationspolitik angesprochen!)

Die Maßnahmen sind sofort und umgehend ergriffen worden.

Ein riesiges Problem in dieser Angelegenheit war, dass der Betroffene keine Aussagen gemacht hat. Es ist bekanntlich sehr schwer, nach etwas zu suchen, wenn man gar nicht weiß, wonach man suchen soll. Die durchgeführten Messungen in der Wohnung haben nämlich, wie ich deutlich machte, nicht erkennen lassen, aus welchem Grund die Kontamination sowohl der Person als auch der Wohnung erfolgt ist.

Dies war erst dann möglich, nachdem die Aussage des betroffenen Mannes vor der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe erfolgte und wir von dort umgehend über das Landeskriminalamt informiert wurden. Somit hatten wir endlich eine Möglichkeit, die berühmte Nadel im Heuhaufen zu suchen. Als sie schließlich gefunden war, was aufgrund der ungefähren Angaben, die die betroffenen

Personen gemacht haben, eine extrem schwierige Situation war, konnten wir sozusagen in den Besitz der wahrscheinlichen Kontaminationsquelle kommen. Das ganze Wochenende hindurch ist umfassend und kontinuierlich nicht nur an der Sache gearbeitet, sondern auch zielgerichtet gehandelt worden.

Was die Information der Öffentlichkeit und der betroffenen kommunalpolitischen Verantwortlichen anbelangt, kann ich sagen, es ist eine sachgerechte und zeitnahe Information sowohl des Oberbürgermeisters als auch der Landrätin erfolgt. Die SGD konnte natürlich erst dann informieren, als sie Material hatte, über das sie informieren konnte. Erst am 13. Juli hatten wir aus BadenWürttemberg den entscheidenden Hinweis auf den Handschuh und das kontaminierte Röhrchen. Am 15. und 16. ist eine Information an den Oberbürgermeister und die Landrätin ergangen und am 17. an den Präs identen des Landtags, die Fraktionsvorsitzenden und einen größeren Kreis.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit wird auch weiterhin kontinuierlich fortgesetzt. Auch darauf habe ich verwiesen. Wichtig in einer solchen Angelegenheit ist, dass umgehend und sofort gehandelt wird, und dies ist erfolgt.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Baumann.

Frau Ministerin, wie bewertet die Landesregierung die Reaktion des Oberbürgermeisters der Stadt Landau, Herrn Dr. Wolff, die Feuerwehr zu Messungen im Abwasserkanal in der Nähe der Wohnung heranzuziehen?

In der gebotenen Zurückhaltung möchte ich deutlich machen, dass wir dieses Vorgehen für extrem fahrlässig gehalten haben; denn es handelt sich bei Strahlenschutztatbeständen um höchst komplexe Abläufe, die nur in enger Abstimmung und unter Begleitung der jeweiligen Strahlenschutzbehörden durchzuführen sind.

Nach meinen Informationen verfügte die Feuerwehr nicht über Messgeräte, die für die vorgegebene Messaufgabe überhaupt geeignet gewesen wären. Wenn die Alphastrahler, nach denen die Feuerwehr in der Kanalisation auf Anordnung des Oberbürgermeisters suchen sollte, tatsächlich vorhanden gewesen wären, hätte die Gefahr bestanden, dass die Feuerwehrleute einem unzulässig hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt gewesen wären, weil sie dies mit ihren Messgeräten gar nicht hätten feststellen können.

Deshalb haben meine Mitarbeiter und ich sehr bedauert, dass der Oberbürgermeister, der über die Komplexität und die Gefährlichkeit dieser Kontaminationsvorgänge unterrichtet war, die Anweisung an die Feuerwehr nicht in Abstimmung mit der Strahlenschutzbehörde und der Umweltverwaltung gegeben hat, sondern sozusagen aus

eigener Zuständigkeit heraus gehandelt hat und seinen Feuerwehrleuten im Grunde ein hohes Gesundheitsris iko zugemutet hatte; denn sie hätten gar nicht das messen können, was sie suchen sollten.

In diesen Fragen muss es vorwiegend darum gehen, sämtliche sicherheitstechnischen Vorkehrungen, über die nur die Strahlenschutzbehörden verfügen, zu beachten und entlang der fachlichen Zuständigkeiten zu handeln. Handeln auf gut Glück mag möglicherweise in der Öffentlichkeit als Aktionismus positiv bewertet werden, wäre jedoch sachlich und fachlich falsch, wie dieser Fall zeigt.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Thomas.

Frau Ministerin, waren die Ereignisse in Karlsruhe bzw. in Landau für Sie Anlass, noch einmal als Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob und welche Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen im AKW Mülheim-Kärlich für ähnlich gelagerte Fälle getroffen werden? Wenn Sie dies nicht aktuell gemacht haben, frage ich Sie: Wann gab es zuletzt eine solche Überprüfung?

Diese Vorgänge, die sich in Karlsruhe in BadenWürttemberg ereignet haben, haben wir auf unserer Zuständigkeitsebene sachgerecht und völlig ordnungsgemäß abgewickelt und werden dies auch weiter machen. Wenn es im Bereich Mülheim-Kärlich um die Durchführung des Rückbaus der Anlage geht, werden genau dies natürlich Punkte sein, die wir im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und der jeweiligen Schritte, die dort zu erfolgen haben, mit zu berücksichtigen haben. Aus jeder Angelegenheit sind natürlich Schlussfolgerungen zu ziehen. Aber eine solche Situation wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei MülheimKärlich sozusagen natürlich auch mit bedacht. Das ist gar keine Frage. Wir haben dazu jetzt aber noch gar keine Entscheidungsnotwendigkeit.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Frau Ministerin, es handelt sich zum einen um einen kriminellen Fall und zum anderen um einen Fall, der natürlich sehr schwer aufzuklären ist. Es gibt Kontaktpersonen der kontaminierten Personen. Die eine kontaminierte Person hat in der Kinderpflege gearbeitet. Es könnte in Zukunft ein Fall auftreten, in dem die Kontaktperson entsprechend unter der Verstrahlung leiden könnte. Welche Möglichkeiten haben Sie, solche Kontakte zu verfolgen? Machen Sie das in Abstimmung mit

dem Justizministerium? Wie wird ein solcher Fall auch tatsächlich von den Messungen her aufgerollt?

Ich darf deutlich machen, die Behörden der Gewerbeaufsicht, also unsere Strahlenschutzbehörden, haben sich zum Teil wie Detektive in den Sachverhalt hineinbegeben müssen, weil wir die Situation hatten, dass weder der betroffene Mann noch die Freundin Aussagen gemacht haben. Es sind durch unsere Leute in Zusammenarbeit mit der Polizei in Rheinland-Pfalz umfangreiche Recherchen durchgeführt worden. Dies hat uns dann die Möglichkeit eröffnet, Kontaktpersonen in den verschiedenen Bereichen festzustellen, die dann auch durchgemessen wurden, wie ich schon deutlich machte. Das heißt, der Kreis wurde glücklicherweise mit dem Ergebnis sehr groß gezogen, dass keine weiteren Kontaminationen oder Inkorporationen festgestellt wurden.

All das, was uns zur Kenntnis kam und aus strahlenschutzgegebener Logik heraus eine mögliche Gefährdung darstellte, ist untersucht worden. Es war ein höchst aufwändiges Verfahren. Es mussten entsprechende Aufwendungen an Arbeitszeit und Ähnlichem eingebracht werden, vor allem auch detektivischer Spürsinn. Vieles ist auch erst aufgeklärt worden, nachdem man sozusagen das ganze Umfeld abgeklärt und befragt hat.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, Damen und Herren der Siedlergemeinschaft Wittlich im Landtag begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer (CDU), Haltung der La ndesregierung zur Notwendigkeit und zu Inhalten einer Gesundheitsreform – Nummer 2 der Drucksache 14/194 – betreffend, auf.

Ich erteile Herrn Dr. Rosenbauer das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat Gesundheitsminister Gerster mit seinen aktuellen Forderungen nach Leistungskürzungen für die Versicherten, nach einer „Entmachtung der ärztlichen Selbstverwaltung“ und nach Einschränkung der Arztwahl und der Therapiefreiheit die Vorstellungen der Landesregierung zu einer Gesundheitsreform wiedergegeben?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es angesichts der sich abzeichnenden Beitragsentwicklung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in allernächster Zukunft einer Gesundheitsreform bedarf?

3. Welches sind die inhaltlichen Kernpunkte der Vorstellungen der Landesregierung für eine Gesundheitsreform?

4. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen oder geplant, damit diese Vorstellungen im Rahmen einer baldmöglichsten Gesundheitsreform Wirklichkeit werden können?

Das Wort hat Gesundheitsminister Gerster.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Äußerungen über die Inhalte einer Gesundheitsreform nach der Bundestagswahl 2002 in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften müssen im Zusammenhang gesehen werden. Die Reduzierung auf wenige Schlagworte wie in der Mündlichen Anfrage wird meinen Aussagen nicht gerecht. Das gilt zum Beispiel für die so genannte Einschränkung der freien Arztwahl. Es geht um Vorschläge, im Rahmen von vernetzten Strukturen unter Qualitätsgesichtspunkten Zugangsvoraussetzungen zum Beispiel für Besuche zum Facharzt zu schaffen. Wer sich diesen freiwillig unterwirft, soll Vorteile haben. Umgekehrt soll jemand nicht bestraft werden, wenn er eine freie Arztwahl weiterhin für ein Grundrecht hält. Das ist ein großer Unterschied.

Wenn es mit anderen Worten möglich ist, in vernetzten Strukturen ökonomische und Qualitätsvorteile weiterzugeben, sollen daraus Vorteile für diejenigen entstehen, die sich einer solchen vernetzten Struktur anschließen.

Meine Damen und Herren, das, was ich gesagt habe, baut auch auf den Festlegungen von SPD und FDP in der Koalitionsvereinbarung für die laufende Wahlperiode auf. Zum Beleg darf ich einige Sätze wörtlich zitieren: „Reformvorhaben im Gesundheitswesen müssen darauf gerichtet sein, die vier gleichwertigen Ziele Qualität, Wirtschaftlichkeit, Solidarität und Subsidiarität zu verwirklichen.“

Des Weiteren haben wir in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass die effiziente Bereitstellung von Gesundheitsleistungen Wettbewerb braucht, und zwar aufseiten der Leistungserbringer und auch aufseiten der Krankenkassen. Man braucht mehr Wettbewerb als heute. Es ist darüber hinaus einvernehmlich zwischen den Koalitionspartnern festgelegt worden, dass nicht jedes Angebot im Gesundheitswesen durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht werden kann. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung muss überprüft werden. Kriterien sind dabei Notwendigkeit, medizinischer Nutzen und Patientensouveränität.

Dies bedeutet, der Patient muss im Einzelnen entscheiden können, ob etwas für ihn sinnvoll ist oder nicht. Das gilt zum Beispiel nicht für die Knochendichtemessung. Da kann niemand entscheiden, ob das sinnvoll ist oder nicht. Solche Entscheidungen sollten ihm auch nicht zugemutet werden.

In der Koalitionsvereinbarung ist außerdem Folgendes festgehalten: „Die Gesundheitsreform ist mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Beitragsstabilität fortzusetzen. Die solidarische Finanzierung des dann bestätigten Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenvers icherung muss erhalten bleiben." Es soll also weiterhin eine solidarische Finanzierung für einen überprüften Leistungskatalog geben.

Herr Abgeordneter Dr. Rosenbauer, ich habe diese Festlegungen auf Nachfragen aus meiner Sicht konkretisiert und mit Beispielen versehen und ergänzt. Diese Beispiele habe ich deutlich als meine Auffassung gekennzeichnet, nicht als Meinung der Landesregierung, obwohl meine Meinung in vielem mit dem übereinstimmt, was ich zitiert habe, also mit bestimmten Festlegungen der Landesregierung.

Es ist nicht üblich und nicht erforderlich, und ich würde es auch nicht akzeptieren – das gilt genauso für alle anderen Kolleginnen und Kollegen des Kabinetts –, den Inhalt einer Interviewäußerung, die sich vor allem mit bundespolitischen Reformschritten befasste, abzustimmen und damit vorher die Meinung der Landesregierung einzuholen und wiederzugeben.

Zu Frage 2: Sie haben gefragt, ob die Landesregierung angesichts der sich abzeichnenden Kosten- und Beitragsentwicklung eine Gesundheitsreform für notwendig hält. Die Landesregierung sieht dringenden Handlungsbedarf, zum Beispiel bei der Neuregelung des Risikostrukturausgleichs, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen und den Krankenkassenarten zu schaffen. Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus die Schritte im Rahmen der Gesundheitsreform 2000, die auch für Rheinland-Pfalz erhebliche Auswirkungen haben werden. Das gilt zum Beispiel für die Einführung des Fallpauschalensystems im Krankenhaus. Wir werden bei der Fortschreibung des Landeskrankenhausplans zwei Schritte gehen müssen, nämlich zum traditionellen Krankenhausplan, der etwa bis zu einem Zeitpunkt mitten in einer Planungsperiode fortgeschrieben ist, also sagen wir einmal 2004, im nächsten Jahr Vorschläge machen, wie dann Abteilungen bis hin zu Bettenzahlen und entsprechende Schwerpunkte nach unserer Sicht verändert werden müssen. Dies soll also sozusagen „bettenscharf“ erfolgen. Das Land gibt die Strukturen weitgehend vor, dies möglichst einvernehmlich mit anderen Beteiligten.

Aber nach diesem Zeitpunkt 2004 wird es im Zuge der Reform des Entgeltsystems im Krankenhauswesen eine wesentliche Zurücknahme geben, das heißt, wir werden im Wesentlichen Mindeststandards vorgeben, die in einer Planungsregion vorgehalten werden müssen. Wir sind gerade dabei, dies zu erarbeiten. Aber wir werden im Einzelnen nicht mehr festlegen, wo sie vorgehalten werden. Wie das dann mit der Investitionsförderung verbunden wird und wie man das in strukturbenachtei

ligten Regionen macht, bei denen Mindeststandards verpflichtender gemacht werden müssen als anderswo, werden wir erarbeiten und soweit möglich mit anderen Beteiligten abstimmen.

Meine Damen und Herren, eine umfassende Gesundheitsreform kann aus Zeitgründen nicht mehr vor der Bundestagswahl kommen. Dies habe ich in verschiedenen Äußerungen klar gesagt. Mein Vorschlag nicht nur an meine Partei, sondern auch an andere Akteure, auf die es ankommt, ist es, bereits vor den Wahlen eine Planskizze vorzulegen, wie eine größere Gesundheitsreform aussehen kann, damit die Wählerinnen und Wähler beurteilen können, welche Grundlinien in der nächsten Wahlperiode von einer Partei, die sich wieder zur Wahl stellt, für richtig gehalten werden. Das erwarte ich auch von anderen. Dann gibt es einen edlen Wettstreit und den Versuch, möglichst viele Gemeinsamkeiten für eine große Gesundheitsreform in der nächsten Wahlperiode zu erreichen.

Ich komme zu der Frage nach den inhaltlichen Kernpunkten der Vorstellungen der Landesregierung für eine Gesundheitsreform. Wesentliche Kernpunkte der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens befinden sich in der Koalitionsvereinbarung. Einen Teil habe ich zitiert. Darüber hinaus wäre noch zu nennen, dass das Gesundheitswesen größere Transparenz benötigt. Auch eine Reform braucht größere Transparenz. Wir wissen einfach noch zu wenig über das Leistungsgeschehen. Krankenkassen zum Beispiel schotten zum Teil auch Daten ab, die mit Marketing und Wettbewerb zu tun haben. Da brauchen wir neutralisierte, allgemein zugängliche Daten. Das gilt auch für andere Beteiligte, die die Steuerbarkeit des Gesundheitswesens erhöhen. Dafür wird zum Beispiel zurzeit von der Bundesregierung das Transparenzgesetz vorbereitet. Das ist ein wichtiger Schritt. Auf Landesebene wollen wir auch modellhaft einiges tun, etwa die Erprobung einer Patientenquittung in der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen. Das wird gemeinsam von den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen und dem Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht. Hier wollen wir den Versicherten und Patienten in regelmäßigen Abständen mitteilen, was für sie abgerechnet wird, damit sie das Gefühl haben, das Ganze hat etwas mit mir zu tun, ich kann es überprüfen, ich kann zumindest Daten vergleichen.

Mit solchen Mitteilungen könnten Empfehlungen für das Verhalten verbunden sein, das manchmal bei vergesslichen Leuten nach dem Arztbesuch jetzt nicht mehr so recht beeinflusst werden kann. Es soll eine deutliche Erhöhung der Verbindung zwischen Patient und Arzt möglich werden. Ich bin froh, dass so etwas gemeinsam mit der Ärzteschaft möglich ist.

Ähnliches gilt für einen Modellversuch in Richtung Patientenbuch, bei dem wir die Chipkarte im nächsten Jahr zu einer Art Patientenbuch mit Erfassung aller wesentlichen Daten weiterentwickeln wollen. Daran arbeiten wir im Augenblick mit der Ärztekammer.