Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will Herrn Stretz nicht zu nahe treten, aber Herr Schmitt, ich glaube, wenn Sie Herrn Stretz nach einer Garantie fragen, dass er sich durchsetzen wird, überschätzen Sie vielleicht doch seinen Einfluss in Berlin.
Wir brauchen ein neues Bundesnaturschutzgesetz. Das ist vollkommen klar, weil die frühere Bundesregierung mit der CDU-Bundesministerin versäumt hat, ein Naturschutzgesetz in dem Sinn, wie es auf die Dauer hätte wirken können, auf den Weg zu bringen. Das heißt, was die Bundesregierung im Moment macht, ist das Aufarbeiten von Nachlässigkeit der vergangenen Bundesre
Die Bundesregierung davor mit Frau Merkel als CDUBundesministerin hätte durchaus damals den Naturschutz voranbringen können, meinetwegen auch in ihrem Sinn.
Herr Schmitt, das müssen Sie hier immer dazu sagen. Das sind die Voraussetzungen. Deswegen sind als Voraussetzungen zunächst einmal wichtig, dass die Bundesregierung jetzt handelt und es geschafft hat, in einem langen mühseligen Dialog auch mit der Landwirtschaft einen Gesetzesvorschlag auf den Weg zu bringen. Das ist ein sehr positiver Aspekt. Dieser Gesetzesvorschlag liegt jetzt vor. Er geht davon aus, dass man genauso, wie Sie uns hier auffordern, gemeinsam den Naturschutz voranbringt. Sie sind im Moment derjenige, der sich aus diesem gemeinsamen Vorgehen ausklinkt.
Das müssen Sie sich erst einmal noch genauer überlegen, ob Sie damit nicht auch Schaden für die Landwirtschaft verursachen, Herr Schmitt.
Ich komme zu den Eckpfeilern des Naturschutzes. Herr Schmitt, es macht doch keiner ein Naturschutzgesetz aus Jux und Tollerei, sondern weil es Gründe dafür gibt, die Naturerhaltung zu stärken. Das ist auch im Sinn der Landwirtschaft. Wir haben im Moment ein rasantes Artensterben. Sie haben sich hier schon gegen FFHGebiete gewehrt. Ihr CDU-Bundestagsabgeordneter wehrt sich jetzt auch schon im Vorgriff gegen die Vogelschutzgebiete. Man muss doch einmal sehen, wie die Diskussion läuft. Wir machen das doch nicht nur, weil es uns allein Spaß macht – es ist natürlich schön, die Natur zu schützen –, sondern wir machen es, weil die Arten und die Artenvielfalt bedroht sind. Wir machen es, weil es einen Verbund geben muss, um die Arten zu erhalten. Da sind wir dann beim Biotopverbund, den Sie auch in seiner Größe infrage stellen.
Von daher glaube ich, es ist wichtig, dass Sie sich noch einmal in die Diskussion einklinken, aber nicht als Verhinderer, wie Sie das hier versuchen, sondern als jemand, der den Diskussionsprozess mit führt. Wir haben die Chance, die Landwirtschaft und gerade den ländlichen Raum auch im Naturschutz zu stärken. Natürlich kostet das auch Geld. Natürlich wollen Sie doch auch Geld, Herr Schmitt. Sie können sich doch nicht einerseits sagen, die Bauern sind diejenigen, die das Ganze aushalten müssen, auf deren Rücken der Naturschutz
ausgetragen wird, auf der anderen Seite aber auch sagen, die Länder sollen nicht zahlen oder sollen nicht mehr zahlen.
In dem neuen Bundesnaturschutzgesetz wird dieses Mal auch – das war früher nicht so – der Vertragsnaturschutz freigestellt. Das heißt, das Land kann so viel, wie es will – natürlich leider auch zu wenig –, Vertragsnaturschutz machen. Das heißt, die Bauern können zusammen mit den Naturschützern vorgehen und können auch Geld verdienen. Wenn wir wie in Nordrhein-Westfalen ähnlich geschickt vorgegangen wären, dann hätten wir doch jetzt schon lange viel mehr Vertragsnaturschutz, viel mehr Flächen, die in den Naturschutz einbezogen sind, viel mehr landwirtschaftliche Flächen und auch viel mehr Verdienstmöglichkeiten im ländlichen Raum für die Bäuerinnen und Bauern. Das haben Sie doch hier bisher immer verhindert. Das wollen wir doch. Wir wollen doch mit mehr Naturschutz auch mehr Verdienstmöglichkeiten schaffen.
Herr Schmitt, das verhindern Sie. Das verhindert vor allem jemand wie Herr Schindler, der sich bei jeder neuen Diskussion um den Naturschutz voranstellt und sagt: Wir wollen keinen Naturschutz, wir wollen keinen Vogelschutz, wir wollen keine FFH-Gebiete, sondern wir wollen so weitermachen wie bisher.
Herr Schmitt, das geht nicht so weiter. Das wissen Sie auch. Deswegen ist es richtig, und deswegen begrüßen wir es auch, dass der Bundesumweltminister dieses Gesetz jetzt auf den Weg bringen will und auch auf den Weg bringen wird. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Sie werden es also nicht schaffen, wie bei der Verpackungsverordnung, auch nicht über Frau Martini und auch nicht über Herrn Beck und nicht über Herrn Bauckhage, dieses Mal dieses Gesetz zu blockieren. Das ist gut so, und das ist richtig so.
Herr Dr. Braun, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich vorhin nicht gegen dieses Gesetz als solches gesprochen habe, sondern gesagt habe, das Gesetz müssen Sie an den paar Punkten ändern? Halten Sie diese Position für richtig? Halten Sie auch die Position zum Vertragsnaturschutz für richtig? Auch da habe ich nichts gegen Biotopverbund gesagt. Ich habe nur pauschal 10 % gesagt. Halten Sie es auch für richtig, dass ich gesagt habe, nicht die Länder sollen nicht zahlen, sondern wenn die Aufgaben auf die Länder zukommen, dann sollten die Länder noch stärkere Mitbestimmungsund Mitgestaltungsmöglichkeiten haben? Das habe ich ganz im Sinn der betroffenen Länder, nicht für weniger gesagt. Ich habe nicht diesem das Wort gesprochen.
Sie haben doch hier gegen die Größe und den Umfang des Naturschutzes gesprochen. Das ist doch die Diskussion, die wir im Land haben. Wenn Sie sich an die Spitze der Bewegung im Naturschutz setzen würden, dann hätten wir doch eine positive Diskussion im ländlichen Raum zum Naturschutz und zur Naturnutzung, zur Landwirtschaft. Herr Schmitt, es kann aber sein, dass Sie Ihren Antrag gar nicht gelesen haben. Ich muss zugestehen, es ist auch recht schwierig, ihn zu lesen. Ich weiß nicht, wer ihn geschrieben hat. Aus Ihrer Feder wird er nicht stammen. Da sind Sätze, die kaum zu verstehen sind. Es ist zum Teil barer Unsinn, was darin steht. Ich möchte das hier nicht zitieren.
Na gut, fangen wir dann doch an. Herr Schmitt, kommen wir zur Nummer 1. Sie fordern auf, dass keine terminologische und programmatische Abkehr vom Begriff der Nachhaltigkeit erfolgt. Was machen wir denn in dem Gesetz? Wir wollen doch die Nachhaltigkeit durchsetzen. Wir wollen doch die Nachhaltigkeit genauer definieren. Wir wollen doch eine Diskussion erreichen, dass auch eine Nachhaltigkeit mit einer Bewirtschaftung, mit einer Nutzung der Gelände möglich ist. Ich glaube, das sollten Sie unterstützen.
Aber wenn man den Antrag dann durchliest, steht in Nummer 12 ganz genau, was Sie eigentlich wollen. In Nummer 12 steht, man soll dafür sorgen, dass den Ländern eine angemessene Zeit zur Auswertung der Erfahrungen mit dem zuletzt 1998 neu verkündeten Bundesnaturschutzgesetz und zur Umsetzung der Neuregelung verbleibt. Das heißt, Sie wollen blockieren. Das heißt, Sie wollen das auf die lange Bank schieben. Genau das steht in Ihrem Antrag, Herr Schmitt. Da brauchen Sie
sich hier nicht zu tarnen wie ein Chamäleon und dann zu sagen, Sie wären für den Naturschutz, wenn Sie beantragen, Sie wollen Naturschutz auf die lange Bank schieben.
Was wir aber auch recherchiert haben, das ist ein Antrag, nehme ich an, der aus der Feder der Bundestagsfraktion kommt, weil Sie die gleiche Wortwahl wie ihr Bundestagsabgeordneter Cajus Julius Caesar gewählt haben, der auch im Bundestag die Lobby der Jäger, die Lobby derer, die Naturschutz verhindern wollen, vertreten hat.
Mein lieber Herr Schmitt, wenn Sie ungelesen und unbesehen solche Dinge übernehmen, dann stellen Sie sich im Land Rheinland-Pfalz nicht auf die richtige Seite, nicht auf die Seite der Naturschützer, sondern auf die Seite der Verhinderer des Naturschutzes. Wir wissen, dass es den Naturschutzverbänden auch schwer fällt, das Gesetz zu unterstützen, weil sie natürlich weitergehende Forderungen haben, beispielsweise in den Verfahren, wie die Naturschutzverbände in den Naturschutz eingebunden werden. Wir glauben aber, es ist schon ein Kompromiss erreicht, Herr Schmitt. Wir glauben, es ist ein Kompromiss erreicht, der einerseits mit den Verbänden nach langer Verhandlung erzielbar war und anerkennenswert ist, der aber schon als Kompromiss dasteht, der nicht noch weitergehend zusammengekürzt werden kann. Deswegen wollen wir das Bundesnaturschutzgesetz so, wie es vorgelegt wurde, auch in den Bundestag einbringen. Ich glaube, wir werden das Bundesnaturschutzgesetz so auch durch den Bundestag bekommen, Herr Schmitt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, Sie haben Recht, dieses Bundesnaturschutzgesetz in dem Entwurf von Herrn Trittin wollen wir blockieren. Wir wollen im Gegensatz zu Ihnen dafür sorgen, dass die Eigentümer auf ihrer eigenen Fläche noch etwas zu sagen haben.