Ich komme jetzt zum Biotopverbund. Es kann nicht richtig und im Sinn des Naturschutzes sein, wenn wir pauschal 10 % festlegen. Wir halten es für richtig, dass der Vertragsnaturschutz stärker forciert wird. Das heißt im Klartext, dort, wo es geht, soll man es realisieren, allerdings mit den Betroffenen und mit dem Bereich Vertragsnaturschutz. Dies sollte ein bisschen stärker werden.
Wenn der Kollege Kuhn hier sehr süffisant hinübergeschaut hat, so muss ich sagen, ich bin auf die Rede der FDP gespannt. Ich habe das, was Ihre Kollegin Sehn im Bundestag gesagt hat, wörtlich vorliegen, auch das von den anderen Kollegen im Bundestag. Ich gehe davon aus, Sie müssen inhaltlich in der Position voll deckungsgleich sein.
Ich gehe davon aus, dass wir nachher, wenn es um diesen konkreten Antrag geht, dem Antrag gemeinsam zustimmen; denn es ist nicht ein einziger Punkt enthalten, dem Sie nicht voll zustimmen könnten.
Es ist nicht ein einziger Punkt vorhanden. Sie haben vielleicht die Chance, innerhalb der Begründung etwas zu ändern, in der wir sagen: Die Landesregierung wird aufgefordert. – Das können Sie vielleicht nicht mittragen. Aber alle anderen Punkte sind im Interesse des Landes Rheinland-Pfalz, auch im Interesse der Berufsverbände und der Eigentümer. Über die Köpfe der Eigentümer hinweg kann kein Naturschutz in RheinlandPfalz stattfinden.
Deshalb brauchen wir sie in dem Boot drin und nicht gegeneinander. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben bewusst und gezielt gesagt, es kann nicht sein – Entschuldigung –, dass Trittin gesagt hat, gegen allen Widerstand werden wir es durchsetzen, wie auch immer. Das war vor der Angelegenheit mit dem Bundestag. Ich hoffe, dass der Widerstand des Landes Rheinland-Pfalz, von Grundstückseigentümern, die auch viel Naturschutz wollen, vorhanden ist. Ich bin für mehr Naturschutz, damit das klar ist. Ich bin aber nicht für den dirigistischen, von oben bestimmten, sondern ich bin für Naturschutz mit den Betroffenen. Ohne Bauern und Winzer gäbe es übrigens heute überhaupt nichts mehr zu schützen.
Wenn es so schützenswert ist, dann waren sie es, die das auf den Weg gebracht haben. Daran sollte man einmal erinnern. Man sollte sie nicht in eine Ecke stellen, als seien sie diejenigen, die die Natur gefährdeten.
Es gibt überall schwarze Schafe. Aber legen wir den Level nicht zu hoch, sondern versuchen wir gemeinsam, einen Weg zu finden, der im Interesse des Landes Rheinland-Pfalz liegt.
Ich freue mich darauf, wenn nachher erklärt wird, all die Punkte, die wir und die Verbände bisher kritisiert haben, haben wir vorgebracht und haben eine Mehrheit dafür. Ich wäre froh, wenn dieses Gesetz ein Zustimmungsgesetz wäre, also zustimmungspflichtig geworden wäre. Nach meiner Meinung hat es die Qualität für ein zustimmungspflichtiges Gesetz für die Länder.
Entschuldigung. Man darf doch auch einmal sagen, dass ein Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig war, besser zustimmungspflichtig gewesen wäre. Wenn Sie dafür gestimmt haben, lobe ich Sie doch. Haben Sie festgestellt, dass das anders war?
Mir ging es nur darum, dass wir für die Interessen des Landtags Rheinland-Pfalz eine Mehrheit bekommen. Herr Ministerpräsident, wenn Sie die Mehrheit und all das, was ich vorgetragen habe, auf Bundesregierungsebene und auf Bundesratsebene schaffen, dann sage ich hinterher an dieser Stelle, Respekt, in Ordnung, das waren die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz. Um mehr oder weniger geht es mir gar nicht. Jetzt haben Sie die Chance, das anschließend darzustellen und zu sagen, all das haben wir schon gemacht; Dann sage ich dankeschön, aber vorher nicht, bis es realisiert ist.
(Beifall bei der CDU – Ministerpräsident Beck: Ich habe selten so viel mangelnde Information erlebt, oder war es Absicht? Das ist wahrscheinlich!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum landwirtschaftlichen Teil wird meine Kollegin Frau Monika Fink Ausführungen machen. Ich sage das nur, damit nachher nicht gesagt wird, er hat zur Landwirtschaft nichts gesagt. Das kommt dann noch.
Herr Kollege Schmitt, ich war lang in Urlaub, wie andere auch. Vielleicht waren Sie zu lang in Urlaub. Der von Ihnen vorgelegte Antrag ist vom 15. August. Am 13. Juli hat der Bundesrat in einer öffentlichen Sitzung den Gesetzentwurf behandelt. Ich nehme an, Sie kennen es. Aber dann wissen Sie auch, dass ein Großteil der Dinge, die Sie geschrieben haben, längst abgehakt ist. Das sind alte Kamellen. Bei uns würden wir sagen, Sie kommen wie die alte Fastnacht. Nein, so geht das nicht.
Mit dieser Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes soll das Naturschutzrecht modernisiert und an die heutigen und künftigen Anforderungen der Landespflege und des Naturschutzes angepasst werden. Es wird in der Zukunft sicher immer wieder der Fall sein, dass wir ein Gesetz nicht für die Ewigkeit machen, sondern es kann manchmal schon innerhalb von zwei Jahren erforderlich sein, dass man ein Gesetz den aktuellen Entwicklungen anpassen muss.
Der Schutz, die Pflege, die Entwicklungen und gegebenenfalls auch die Wiederherstellung von Natur und Landschaft auch in Verantwortung für unsere künftigen Generationen sind zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs. Damit orientiert sich die Zielbestimmung des Gesetzes an Artikel 20 a des in das Grundgesetz eingefügten Umweltpflegeprinzips, Herr Schmitt. Die ausdrückliche Aufnahme der Verantwortung für die künftigen Generationen soll unterstreichen, dass für den Schutz von Natur und Landschaft die aktuellen Nutzungsinteressen des Menschen nicht allein im Vordergrund stehen können. Wir müssen auch an das denken, was nach uns kommt. Dementsprechend ist das Ziel des Gesetzes auch die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, und zwar neben seiner Leistungsfähigkeit.
Das Bundesnaturschutzgesetz bezieht sich in seiner breit angelegten Zielsetzung nicht nur auf den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch auf die Erhaltung der Vielfalt, der Eigenart, der Schönheit und des Erholungswerts von Natur und Landschaft.
Lassen Sie mich einige Eckpunkte dieser Novelle nennen. Ich sagte bereits, da ist zum Einen die Verantwortung für die zukünftigen Generationen, die ausdrücklich hervorgehoben wird. Da wird ein bundesweiter Biotopverbund eingeführt, wofür mindestens 10 % der Landesfläche zur Verfügung gestellt werden. Herr Schmitt, Sie haben das erwähnt.
Jetzt kann man darüber streiten, ob 10 % zu viel oder zu wenig ist. Ich denke, in der dargestellten Weise müssen wir sehen, wie man es im Land umsetzen kann.
Die Umweltbeobachtung wird endlich rechtlich verankert. Landschaftsplanung ist künftig flächendeckend vorzunehmen. Der Schutzgebietsteil wird modernisiert. Der Ausgleich zwischen Nutzungsinteressen und dem Schutzbedürfnis der Natur wird verbessert. Der frühzeitige Austausch mit Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit wird gewährleistet. Das ist gerade etwas, was Sie moniert haben, dass man angeblich nicht wisse, dass man nicht darüber informiert werde, was passiert. Die Mitwirkung anerkannter Naturschutzverbände wird verbessert. Erstmalig wird auch im Bundesrecht die Verbandsklage eingeführt, die wir in Rheinland-Pfalz schon haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Herr Kollege Schmitt, Sie sagten es auch, die Novelle bedarf nach Auffassung der Bundesregierung übrigens nicht der Zustimmung des Bundesrats. Der Bundesrat hat in seiner 66. Sitzung genauso votiert. Das geschah zwar gegen das Votum des Landes Rheinland-Pfalz, aber die Mehrheit im Bundesrat hat gesagt, damit brauchen wir nicht einverstanden zu sein. Machen wir uns doch nichts vor. Das kann bei einer Wertung nur bedeuten, dass der große Teil der Bundesländer der Auffassung war, dass durch diese Novellierung keine zusätzlichen Kosten und Belastungen auf die Länder zukommen werden.
Herr Schmitt, wir müssen jetzt die Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlung des Bundesrates abwarten. Dann werden wir sehen, ob das so stimmt, was Sie hier verkündet haben, dass Herr Trittin sagt, es werde auf alle Fälle so gemacht, egal was ihr meint. Das werden wir dann sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, Sie fordern Weichenstellungen, die längst passiert sind, am 13. Juli spätestens.
Sie erheben Forderungen, die bereits in der Stellungnahme festgeschrieben sind. Dies konnte man lesen. Das ist kein Geheimpapier, Herr Schmitt. Der von Ihnen vorgelegte Antrag ist nach meiner Auffassung unnötig. Er ist auch überflüssig. Trotzdem werden wir in den beiden Ausschüssen versuchen, die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes auch Ihnen näher zu bringen und Sie davon zu überzeugen, dass es richtig und wichtig ist, dass wir zu Modernisierungen kommen.
Es zählt nur das Ergebnis, was nachher heraus kommt. Kann ich davon ausgehen, dass nach Ihrer jetzigen Meinungsbildung und Ihrer Beteiligung an der Bundesregierung in Berlin die von Rheinland-Pfalz vorgeschlagenen und in unserem Antrag enthaltenen Vorschläge in dieser Novelle ihren Niederschlag finden? Es ist die Frage, was Sie mit Ihren Kollegen in Berlin verhandeln.
Herr Schmitt, wir hatten heute Mittag schon einmal die Gelegenheit, von einem Hellseher zu reden. Ich bezeichne mich nicht als Hellseher. Warten Sie die Verhandlungen ab. Warten Sie die Stellungnahme der Bundesregierung ab, dann können wir wissen,