Nach meiner Erinnerung habe ich nicht das gesagt, was Sie jetzt ausgeführt haben. Ich habe vielmehr dargelegt, dass es möglich ist, dass im Jahr 2006 finanzielle Auswirkungen eines Überziehens aus diesem Jahr resultieren. Das lässt sich in diesem Jahr und zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen, sodass ich nicht in der Lage bin zu beantworten, welche Auswirkungen das im Jahr 2006 haben könnte.
Ich habe sehr wohl ausgeführt, dass ein Szenario denkbar und nicht einmal so unwahrscheinlich ist, dass es zu überhaupt keinen Auswirkungen kommt. Außerdem weiß ich nicht, wie hoch der Etat des Bundes im Jahr 2006 für diesen Bereich sein wird. Das wird dafür entscheidend sein, ob überhaupt Konsequenzen da sind oder nicht.
Herr Staatsminister, ich möchte nicht penetrant sein, aber ich bitte Sie um Verständnis, meine Frage zielt ganz konkret darauf ab, was das Land an zusätzlicher Vorfinanzierungsquote leisten muss, weil dies Auswirkungen auf die Zinsbelastungen des Landes hat. Deshalb sagen Sie bitte klipp und klar: Wissen Sie, welche Auswirkungen das im Jahr 2004 haben wird, oder können Sie das jetzt noch nicht sagen?
Ich wiederhole, ich bin mir sicher und Fakt ist, dass die Höhe der Vorfinanzierung nicht in gewünschtem Maß reduziert werden kann. Ob Zusätzliches dazukommt, kann ich nicht sagen, weil die unter Abschnitt A genannten neuen Vorhaben bisher nicht dahin gehend geprüft worden sind, ob sie verschoben werden können.
Nur in dem Fall, dass wir das Szenario benutzen müssen, dass wir den vorzeitigen Baubeginn beantragen, würde das dazu führen, dass sich die Vorfinanzierungsquote erhöht. Dies ist bisher nicht absehbar.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas und Reiner Marz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Haltung der Landesregierung zum Vorschlag der Abschaffung der Gewerbesteuer – Nummer 3 der Drucksache 14/3002 – betreffend, auf und erteile Frau Abgeordneter Thomas das Wort.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Abschaffung der Gewerbesteuer und die Erhebung eines Zuschlags auf Einkommen- und Körperschaftsteuer einer Umverteilung von „unten nach oben“ gleichkommen würde? Natürlich hätte ich auch gern eine Begründung dafür.
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit dem Wegfall der Gewerbesteuer das Band zwischen Kommunen und mittelständischer Wirtschaft zerschnitten würde und Kommunen ein wesentlicher Anreiz für kommunale Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik genommen würde?
3. Wie wird die Landesregierung Bestrebungen von CDU und FDP, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch einen Zuschlag auf Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen, entgegentreten?
4. Wie hoch waren die Gewerbesteuereinnahmen für die rheinland-pfälzischen Kommunen in der Gesamtsumme in den Jahren 2001, 2002 und 2003?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich eine Vorbemerkung machen. Die Kommunen benötigen eine durch Hebesatz variierbare, wirtschaftskraftbezogene, stetige und nicht konjunkturabhängige Einnahmequelle, die dem Äquivalenzgedanken entsprechend die Infrastrukturaufwendungen der Kommunen für Gewerbetreibende vor Ort mit finanziert und Anreize für Gewerbeansiedlungen bietet.
Die Wirtschaft kritisiert die in der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer enthaltenen nicht gewinnabhängigen Bestandteile, die zu einer Sollertragsbesteuerung führen und die Unternehmen in konjunkturell schwierigen Zeiten vergleichsweise stark belasten.
Das Dilemma der Gewerbesteuer ist es, dass eine Veränderung der Gewerbesteuer zugunsten der einen Seite zu einer Verschlechterung für die andere Seite führt. Dieses Dilemma kann weder durch die Abschaffung der Gewerbesteuer noch durch eine Ausweitung der gewinnunabhängigen Bestandteile der Gewerbesteuer sowohl für die Unternehmensseite als auch gleichzeitig für die Kommunalseite gelöst werden.
Ein möglicher Weg, dieses Dilemma aufzulösen, besteht darin, den Kommunen eine konjunkturell stetige Gemeindewirtschaftsteuer mit eigenem Hebesatz zuzusprechen, die Belastung der Unternehmen hieraus jedoch in hohem Maße auf die Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer anrechenbar zu machen.
Zu Frage 1: Solange kein konkretes Zuschlagsmodell vorliegt, das man mit der heutigen Gewerbesteuer vergleichen kann, lassen sich zu den finanziellen Be- und Entlastungswirkungen, die sich durch einen System
wechsel ergeben, keine eindeutigen und abschließenden Aussagen treffen. Allerdings besteht bei einem Wechsel auf ein Zuschlagsmodell in der Tendenz durchaus die konkrete Gefahr zusätzlicher Belastungen für Arbeitnehmer und für kleine Unternehmen.
Zu Frage 2: Ersetzt man die heutige Gewerbesteuer durch ein Zuschlagsmodell, muss nicht notwendigerweise das Band zwischen Kommunen und der mittelständischen Wirtschaft zerschnitten werden. Allerdings haben die Beratungen zur Gemeindefinanzreform im vergangenen Jahr gezeigt, dass ein Zuschlagsmodell erhebliche neue, bis heute nicht gelöste Zerlegungsprobleme aufwirft.
So wird die Einkommensteuer nach dem Wohnsitzprinzip erhoben. Gemeindezuschläge dagegen müssen sich an den Betriebsstätten orientieren. Für die Zuschläge zur Körperschaftsteuer müsste eine neue gemeindescharfe Zerlegung etabliert werden. Insofern besteht bei einem Zuschlagsmodell je nach Lösung dieser Zerlegungsproblematik die Gefahr, dass das Interessenband zwischen Unternehmen vor Ort und den Kommunen erheblich lockerer wird. Zudem muss je nach Ausgestaltung mit erheblichen, nicht sachgerechten interkommunalen Aufkommensverschiebungen gerechnet werden, die die bestehende Stadt-Umland-Problematik weiter verschärfen könnten.
Zu Frage 3: Die Landesregierung kann keinen Sinn darin erkennen, sich ohne konkretes Gesamtmodell vorab auf ein Zuschlagsmodell und auf die Abschaffung der Gewerbesteuer festzulegen, zumal das in der Gemeindefinanzkommission vom Bundesverband der Deutschen Industrie vorgelegte Zuschlagsmodell von den Vertretern der Kommunen unabhängig von ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit abgelehnt worden ist.
Andererseits kann es für die Gewerbesteuer keine unumstößliche Bestandsgarantie geben, wenn eine für Unternehmen und Kommunen gleichermaßen bessere Lösung gefunden wird.
Die Landesregierung strebt insofern im Streit um eine Gemeindewirtschaftssteuer eine Lösung an, die sowohl für die Kommunen als auch für die Unternehmen eine Verbesserung darstellt, ohne zu Lasten Dritter zu gehen. Zumindest sollte am Ende der Reformbemühungen ein fairer Kompromiss stehen.
Zu Frage 4, das Aufkommen betreffend: Die Zahlen liegen vor. Wir haben im Ist-Aufkommen in 2001 in Rheinland-Pfalz 952 Millionen Euro, 2002 993 Millionen Euro und in 2003 nach einer Vorabmeldung des Statistischen Landesamts 959 Millionen Euro. Hiervon muss man phasengerecht die Umlagen abziehen von 234 Millionen Euro, 275 Millionen Euro und 298 Millionen Euro. Das ergibt netto für die Kommunen phasenge
Herr Staatssekretär, wir haben gestern in der Debatte lange über Steuervereinfachungen für die Steuerzahlenden und für diejenigen gesprochen, die die Steuern erheben müssen. Das sind die Finanzverwaltungen. Wie beurteilen Sie ein solches Zuschlagsmodell unter dem Aspekt der Steuervereinfachung und des Aufwandes, der für die Finanzverwaltungen entstehen würde?
Der reine Zuschlag wäre sicherlich eine Steuervereinfachung. Aber die notwendige Zerlegung stellt sich bis heute als nicht lösbar dar und würde mit Sicherheit sowohl in den Unternehmen als auch bei den Steuerpflichtigen zu erheblichen Problemen führen, solange wir eine progressive Einkommensteuer haben. Insofern ist es einerseits eine Vereinfachung, andererseits gibt es bisher ungelöste Probleme, die mit Sicherheit hoch komplizierte Lösungen erfordern.
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit dem Zuschlagsmodell haben Sie von der Gefahr zusätzlicher Belastungen der Einkommensteuerpflichtigen gesprochen. Sehen Sie irgendeine Variante des Zuschlagsmodells, die es ausschließt, dass die Einkommensteuerpflichtigen zusätzlich belastet werden?
Das geht über eine schlichte Mündliche Anfrage an die Landesregierung weit hinaus. Ich kann nur darauf verweisen, dass sich im vergangenen Jahr Dutzende von Steuerexperten den Kopf darüber zerbrochen haben, wie man das Problem lösen kann. Bekanntlicherweise ist es nicht gelöst worden.
Herr Staatssekretär, können Sie mir zustimmen, dass auch die Gewerbesteuer auf die Preise der Unternehmen umgelegt wird, somit jeder Verbraucher die zu entrichtenden Steuern bezahlt?
Das ist immer so. Es gibt überhaupt keine Steuer im Bereich der Unternehmen, die sozusagen ausschließlich aus dem Gewinn bezahlt wird. Selbst wenn es so ist, dann steckt hinter dem Gewinn eine bestimmte Verwendung. Selbstverständlich schlägt die Gewerbesteuer durch. Allerdings ist die Gewerbesteuer eine Steuer, die im In- und Ausland durchschlägt im Gegensatz zur Umsatzsteuer, die national erhoben wird.
Herr Staatssekretär, Sie haben vielleicht bemerkt, dass Sie vorhin an einer Stelle Beifall der FDP-Fraktion bekommen haben. Das war, als Sie gesagt haben, es müsse keinen ewigen Bestandsschutz für die Gewerbesteuer geben. Weiter haben Sie gesagt, wenn es eine bessere Lösung gäbe, müsste man darüber diskutieren. Haben Sie damit gemeint, dass möglicherweise das Zuschlagsmodell die bessere Lösung sein könnte?